Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

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Andy79
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Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Hallo,

vielleicht kann jemand aus eigener Erfahrung berichten.

Wir haben im Oktober für einen Neuwagen bei einem sehr großen Reifen-Onlinehändler 4 Winterkompletträder mit aktiven 4 RDKS Sensoren gekauft. Die Räder wurden direkt an das Autohaus geliefert und vor Auto-Auslieferung an uns montiert.

Seit dem ersten Tag zeigt ein Drucksensor immer wieder einen Fehler an. Laut AH liegt es an einem Wackelkontakt / Defekt an dem RDKS-Sensor.

Wir haben dann vor einer Woche über den Internetseite des Reifenhändlers das RMA-Kontaktformular ausgefüllt.

Nach einer Woche keine Reaktion - per Mail nachgefragt - wir möchten das bitte nochmals schicken - Antwort darauf steht aus..

Jetzt müssten wir einen neuen Sensor bekommen und das Autohaus müsste den Sensor tauschen (Aufwand kenne ich leider nicht).
Wie verhält es sich in so einem Fall mit den Kosten des Austausches (abgesehen vom Material) ?


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koshop
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
Zuletzt geändert von koshop am 3. Dez 2021 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
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fonprofi
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Folgekosten sind vom Lieferant zu tragen. Der wiederum holt es sich vom Vorlieferant. Haftungskette und so.

https://www.handwerksblatt.de/betriebsf ... ten-tragen
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fossi
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Richtig. Die Umbaukosten gehören zur Gewährleistung dazu.

Generell dürfte sich das Ganze aber in Grenzen halten.
Der Sensor kostet zwar, je nach Hersteller, um die 30-100€, aber der eigentliche Austausch ist nur eine Sache von wenigen Minuten.
---
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Andy79
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

ok, danke euch !

da bin ich ja mal gespannt was der Reifenhändler sagt...
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fonprofi
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Gut, das Autohaus wird eine Pauschale nehmen für Reifen wechseln, aufziehen und wuchten samt Zuschlag für RDKS.
marcibet
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Da bin ich auch gespannt, ich bezweifle dass das in der Praxis regelmäßig so durchgesetzt wird. Poste bitte das Ergebnis ob du tatsächlich Kostenersatz bekommen hast.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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fonprofi
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Also wir setzen das aus unserer Sicht durch. Wenn ich zum Kunden fahre um defekte Telefone mit Pixelfehler tausche gibts ne offizielle Rechnung. Warum soll ich auf den Kosten sitzen bleiben bei einem Chargenfehler?
marcibet
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Ja dein lieferant mag hier ja "kompatibel" sein, der regelfall ist das imho nicht. Wie gesagt, ich bin gespannt auf den Bericht des te.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
marcibet
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

fonprofi hat geschrieben: 3. Dez 2021 13:49 Folgekosten sind vom Lieferant zu tragen. Der wiederum holt es sich vom Vorlieferant. Haftungskette und so.

https://www.handwerksblatt.de/betriebsf ... ten-tragen
Gerade mal etwas recherchiert - ich verstehe das eigentlich nicht so wie du.

Siehe:
https://www.pm-anwaelte.at/de/publikati ... -erweitert
Ausbaukosten und Einbaukosten zu ersetzen

Die Richter mussten klären, ob und in wie weit im Zug eines Gewährleistungsanspruches neben der mangelhaften Leistung auch die Aus- und Einbaukosten zu ersetzen seien.

Handelt es sich um ein Rechtsgeschäft eines Unternehmers mit einem Verbraucher (im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes), gehören diese Kosten nach Meinung des Höchstgerichts zur Mängelbehebung.

Bei Geschäften zwischen Unternehmern bleibt alles beim Alten

Dies gilt allerdings nur bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Bei solchen zwischen Unternehmen oder zwischen Verbrauchern bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern sieht der Oberste Gerichtshof in den zusätzlichen Kosten sogenannte Mängelfolgeschäden. Diese muss der Hersteller nur dann bezahlen, wenn die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gegeben sind, auf Seiten des Herstellers also zusätzlich ein Verschulden (Fahrlässigkeit) vorliegt (OGH 25.03.2014, 9 Ob 64/13x).
Somit müsste meinem Verständnis nach dein Lieferant die Einbaukosten nicht an dich erstatten, du aber sehr wohl deinem Kunden.

Generell ist mir das ganze ehrlich gestanden gerade nicht ganz klar (ich habe in meiner Branche zum Glück praktisch Null Reklamationen), der Ansprechpartner für deinen Kunden bist ja immer du als Händler wenn ein Gewährleistungsfall eintritt. Innerhalb der ersten 6 Monate müsstest du ihm dann ja beweisen dass der Mangel nicht schon bei Auslieferung bestand. Du wiederrum machst dann widerrum bei deinem Lieferanten die Gewährleistung geltend, unter Umständen liegt das Produkt aber scho länger als 6 Monate in deinem Lager, somit würdest du dann in die Röhre schauen. Sehe ich was falsch?

Edit (und leider oT aber ev ist es für jmd Interessant):

Du scheinst dcch recht zu haben.

https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... -2022.html

oder

https://www.mittelstandsverbund.de/poli ... -780719728
Rückgriff des gewährleistungspflichtigen Unternehmers

Wenn ein Unternehmer, der einen Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen hat, diesem Gewähr leisten muss (und der Unternehmer den Mangel seinerseits nicht verursacht hat), kann er gegen seinen unternehmerischen Vormann im Wege des Rückgriffs sogar dann Gewährleistung verlangen, wenn sein eigener Gewährleistungsanspruch seinem Vormann gegenüber bereits verfristet ist. Dieser Rückgriff kann in weiterer Folge sozusagen Umsatzstufe um Umsatzstufe bis zum Hersteller zurückgehen, wobei der Anspruch mit den aus der Gewährleistungspflicht entstandenen Nachteilen beschränkt ist.

Wenn der gewährleistungspflichtige Unternehmer den Mangel durch Verbesserung oder Austausch behoben hat, umfasst sein Gewährleistungsanspruch gegenüber seinem Vormann den Ersatz des gesamten ihm durch die Mangelbehebung entstandenen Aufwands. Bedingung dafür ist, dass er seinen Vormann unverzüglich nach der Bekanntgabe des Mangels durch seinen Kunden zu Verbesserung oder Austausch aufgefordert hat und der Vormann dieser Aufforderung nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.

Der Rückgriffsanspruch verjährt drei Monate nach Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht, spätestens aber fünf Jahre nach der Erbringung der ursprünglichen Leistung durch den Rückgriffspflichtigen.

Beispiel:
Ein Elektrogerätehändler kauft im Mai 2022 einen Fernsehapparat und verkauft diesen im Oktober 2023 an einen Konsumenten. Ein Jahr später, also im Oktober 2024 tritt ein Gewährleistungsanspruch auf, den der Fernsehhändler erfüllt. An sich hat der Fernsehhändler ja auch gegenüber seinem Vorlieferanten (Großhändler) einen Gewährleistungsanspruch, der allerdings verfristet ist, liegen doch zwischen dem Mai 2022 und dem Oktober 2024 mehr als zwei Jahre. Genau hier setzt nun dieses Rückgriffsrecht an, weil der Großhändler im Wege des Rückgriffs maximal fünf Jahre haften muss und seit seiner Lieferung (Mai 2022 bis Oktober 2024) diese fünf Jahre noch nicht um sind.

Der Rückgriffsanspruch kann vertraglich eingeschränkt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn es individuell ausverhandelt wurde (also nicht mit Hilfe von AGB) und wenn es den betroffenen Unternehmer nicht gröblich benachteiligt.
Zuletzt geändert von marcibet am 3. Dez 2021 19:40, insgesamt 2-mal geändert.
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boden-piloten
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Ich hab mal ein generalüberholtes AT-Getriebe auf Ebay vom deutschen Händler gekauft. War leider defekt, einbaufehler konnte es nicht sein. Nach etwas rumzicken hat er dann ein 2. geliefert und die erneuten aus- und einbaukosten erstattet, danach durfte er das defekte Getriebe abgeholt.
Andy79
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Selbstverständlich gebe ich gern Bescheid wie es ausgeht.

Wie geschrieben hatte ich nach 7 Tagen noch gar keine Reaktion. Erst nach einer freundlichen Nachfrage sollte ich mein Anliegen nochmals schildern. Seit dem ist wieder Funkstille.
Ich nehme mal stark an dass ich nochmals nachfragen muss und die bestimmt eine "Erklärung" des AH wollen wo der Fehler beschrieben wird. Frei nach dem Motto: Behaupten kann ja jeder...
Aber ich lasse mich auch gern positiv überraschen.
roman
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Branche: Autoteile

Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

Ich bin auch der Meinung dass hier der verkaufende Händler Kosten übernehmen müsste, sofern Verschuldensfrage etc. tatsächlich geklärt ist.

In der Praxis - grade im Autoteilebereich, wo die Austauschkosten die Kosten des urspr. Kaufs oft deutlich übersteigen - ist es allerdings selten dass ein Händler freiwillig "ja, hier!" schreit.
Nicht zuletzt da ein erheblicher Teil dieser Forderungen tatsächlich nicht eindeutig klärbar sind.

Rückgriff auf den Lieferanten ist - wie @marcibet richtig schreibt - oft schwierig bis unmöglich.

Der Händler fordert oft alle möglichen Unterlagen an, angefangen von der ursprünglichen Einbaurechnung, von der Einbaurechnung für den Folgetausch (mit irgendwelchen Schikanen bzgl. der Rechnungslegung), dann noch einen fachmännischen Schadensberich, evtl. mit Fotos, das defekte Teile etc ... in der Hoffnung dass der Kunde irgendwas davon nicht liefern kann.
Mal braucht der die Unterlagen für den Vorlieferanten (der auch jegliche Kostenansprüche abwimmeln möchte und es daher möglichst kompliziert macht), mal ist es nur eine interne Forderungsabwehrmaßnahme.

Da ja Amazon gerne als Maßstab herangezogen wird: Soweit ich bislang gehört habe, erstattet Amazon bei "Verkauf durch Amazon"-Artikel generell keine Einbaukosten im Defektfall. Nur maximal den Produktpreis (aber nur bei Billigzeugs, bei hohen Warenwerten ist Amazon ziemlich sparsam und nicht in Erstattungslaune).
marcibet
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Re: Meinung zu Reklamation Reifendrucksensor

roman hat geschrieben: 3. Dez 2021 20:14Da ja Amazon gerne als Maßstab herangezogen wird: Soweit ich bislang gehört habe, erstattet Amazon bei "Verkauf durch Amazon"-Artikel generell keine Einbaukosten im Defektfall. Nur maximal den Produktpreis (aber nur bei Billigzeugs, bei hohen Warenwerten ist Amazon ziemlich sparsam und nicht in Erstattungslaune).
Gut, das trifft aber nicht nur für Amazon zu, das ist ein "Phänomen" von fast allen großen Shops. Dort erreicht man eben auch niemand mit dem man belastend über sowas sprechen kann, und erntet blos Textbausteine. "Leider können wir abgesehen von einem Austausch nichts für sie tun, weitere kosten können wir nicht erstatten" - aus maus.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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