Meldung Bundesbank bei hohen Auslandsüberweisungen

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roman
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Meldung Bundesbank bei hohen Auslandsüberweisungen

Bei Auslandsüberweisungen (also von DE nach anderswo) über 12.500 Euro sind normalerweise Meldungen an die Bundesbank nötig.

Wenn ich (Wohn- und Firmensitz in AT) von meinem deutschen Bankkonto Guthaben auf mein österreichisches Konto abschöpfe, bin ich von dieser Meldepflicht aber ausgenommen?!?

Eigentlich war ich davon überzeugt dass ich davon ausgenommen bin, meine deutsche Bank hat mir allerdings eine komische Notiz geschickt (wobei ich vermute dass die nicht berücksichtigt haben dass ich - als non-Deutscher - eigentlich von der Regelung ausgenommen sein müsste).


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Re: Meldung Bundesbank bei hohen Auslandsüberweisungen

Angeblich zu statistischen Zwecken. Sofern Du ein Konto in Deutschland hast gelten die Regeln der BRD, egal wo Du lebst/herkommst (warum schließt Du da was Gegenteiliges ?).

Überweisung von dir selbst zu dir selbst sollte eher "einwandfrei" sein. Ist aber Deutschland. Überweise einfach ab sofort 10k und nicht mehr (z.B.).
Die komische Notiz wäre von Interesse, allerdings sind die hiesigen Banken eher ... inkompetent ... (höflich ausgedrückt), und man kann alle Probleme mit ein oder zwei Schreiben an die Bank aus der Welt schaffen.
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hkhk
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Re: Meldung Bundesbank bei hohen Auslandsüberweisungen

roman hat geschrieben: 5. Mai 2022 12:42 Bei Auslandsüberweisungen (also von DE nach anderswo) über 12.500 Euro sind normalerweise Meldungen an die Bundesbank nötig.
Gilt auch für die andere Richtung anderswo -> DE
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kreien
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Re: Meldung Bundesbank bei hohen Auslandsüberweisungen

roman hat geschrieben: 5. Mai 2022 12:42 Eigentlich war ich davon überzeugt dass ich davon ausgenommen bin, meine deutsche Bank hat mir allerdings eine komische Notiz geschickt (wobei ich vermute dass die nicht berücksichtigt haben dass ich - als non-Deutscher - eigentlich von der Regelung ausgenommen sein müsste).
Dachte ich eigentlich aus, vgl. Punkt 5 in https://www.bundesbank.de/de/service/me ... tik-611452:

"Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig. Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem Auslandskonto an Ausländer geleistet oder auf dem Auslandskonto von Ausländern entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z 4 zu melden sind."

Hat also nicht unbedingt was mit Deutsch oder Nicht-Deutsch zu tun. Der Sachverhalt sollte zeitnah mit der Bank geklärt werden – nicht, dass da noch eine Verdachtsmeldung ausgelöst wird.
xMerchant
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Re: Meldung Bundesbank bei hohen Auslandsüberweisungen

Du musst vermutlich nichts melden, da es bei Dir wohl um Erlöse für Wareneinfuhr nach Deutschland geht. Die sind bereits über die Intrastat-Meldung bei der Ausfuhr statistisch erfasst.

Wenn Du aber z.B. Dropshipping von einem deutschen Großhändler an einen deutschen Kunden machst, wirst Du die Überweisung melden müssen.

https://www.bundesbank.de/resource/blob ... 3-data.pdf
roman
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Re: Meldung Bundesbank bei hohen Auslandsüberweisungen

Nachdem ihr es auch nicht wußtest, habe ich bei eurer Bundesbank um Aufklärung gebeten und diese unerwartet schnell erhalten:

Da ich lt. "Außenwirtschaftsgesetz als Ausländer anzusehen" bin, bin ich nicht meldepflichtig.
Ich kann daher Überträge vornehmen ohne melden zu müssen.

Ich hatte sowas eh irgendwo mal gehört, aber ich war mir halt nicht mehr sicher...
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