EUR-Lex - 32015R0751 - Kartenauswahl

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hkhk
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EUR-Lex - 32015R0751 - Kartenauswahl

Ich stehe gerade in einer Diskussion mit einem Bekannten aus Portugal.
Es geht um EUR-Lex - 32015R0751, insbesondere da um die Auswahlmöglichkeit des Kunden beim Bezahlen mit Karte.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32015R0751

In Artikei 8 Absatz 6 heißt es:
Artikel 8
Co-badging und Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung

Kartenzahlverfahren, Emittenten, Acquirer, abwickelnde Stellen und andere Anbieter von technischen Diensten statten ein Zahlungsinstrument oder eine an der Verkaufsstelle genutzte Ausrüstung nicht mit automatischen Mechanismen, Software oder Vorrichtungen aus, die die Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung des Zahlers und des Zahlungsempfängers bei der Verwendung eines mit mehreren Akzeptanzmarken versehenen Zahlungsinstruments (Co-badging) einschränken.

Die Zahlungsempfänger behalten die Möglichkeit, in der an der Verkaufsstelle genutzten Ausrüstung automatische Mechanismen zu installieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung treffen, allerdings dürfen die Zahlungsempfänger den Zahler nicht daran hindern, sich bei den Kategorien der vom Zahlungsempfänger akzeptierten Karten oder entsprechenden Zahlungsinstrumenten über diese automatische Vorauswahl, die der Zahlungsempfänger in seinen Geräten festgelegt hat, hinwegzusetzen.
Mein Bekannter kann in Portugal, wenn er mit Karte zahlt, über einen Auswah-Button wählen, ob er z.B. mit Kreditkarte oder Debitkarte zahlen möchte (beide Methoden auf seiner Karte gespeichert).
Hier in Deutschland wäre es z.B. das gängige Girocard- oder V-Pay btw. Maestro Vefahren (auf einer Girocard sind im Normalfall entweder noch zusätzlich V-Pay oder Maestro dabei). Ich selbst habe noch nie bewusst eine Auswahlmöglichkeit bekommen. Es macht zwar für mich keinen Unterschied, ob über V-Pay/Maestro oder Girocard von Konto abgebucht wird, ich sollte ja aber dennoch laut der EU Verordnung eine Auswahlmöglichkeit haben.

Daher die Frage vor allem an die Forumsmitglieder mit stationärem Handel und Kartenterminal: Wie ist das bei Euch geregelt bzw. kennt Ihr diese Verordnung?


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fonprofi
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Re: EUR-Lex - 32015R0751 - Kartenauswahl

Ich kenne diese Auswahlmöglichkeit wenn man am ausländischen GAA Geld zieht oder auch im Ausland an der Tanke zahlt.
Hier in DE hab ich das auch noch nie gehabt. Eventuell gibt es hier üblicherweise keine CC mit Debitkarte inkl. Ich habe auch von der Sparda 2 Karten, eine EC und eine CC. Das einzige was ich mal hatte, das der McDonalds an der Bestelltafel mal meinen PIN für die CC haben wollte. Den habe ich noch nie benötigt.
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hkhk
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Re: EUR-Lex - 32015R0751 - Kartenauswahl

praktisch jede girocard hat mind. 2 Zahlmethoden.
z.B. Girocard selbst und zusätzlich z.B. Maestro fürs Ausland. Aber selbstverständlich dürfte ich auch via Maestro bezahlen, wird mir aber nie angeboten, obwohl es mir angeboten werden müsste.
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Re: EUR-Lex - 32015R0751 - Kartenauswahl

Off-Topic, aber wozu gibt es dieses Cobranding überhaupt, bzw. was ist der Vorteil?
In vielen Ländern werden Debitkarten (also die hier bekannte EC-Karte) und Kreditkarten seperat direkt von Mastercard oder Visa über die Kunden Bank ausgestellt, die haben dann auch die normale 16-Stellige Kartennummer.
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Re: EUR-Lex - 32015R0751 - Kartenauswahl

Das ist kein CoBranding sondern 2 verschiedene Abwickler. Innerhalb Deutschlands verwenden die Banken das deutsche System der Girocard. Im Ausland laufen die Zahlungen über V Pay bzw. Maestro. Deshalb gibt es auch nicht die Auswahl bei uns.
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