BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

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Eine sehr wichtige Sache beim E-Commerce ist das Geld und wie es vom Kunden zum Händler gelangt.
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kiwi
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BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Ich weiß jetzt nicht wie das bei Privatverkäufer ist, aber als gewerblicher konnte ich bisher immer Widerspruch bei PayPal einlegen und bekam bei genug Überzeugung das Geld zurück. Bin aber trotzdem auf das Urteil gespannt und wie/ob PayPal was ändert...

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 79662.html
Der sogenannte Käuferschutz beim Onlinebezahldienst Paypal beschäftigt an diesem Mittwoch erstmals den Bundesgerichtshof. Die höchsten deutschen Zivilrichter müssen entscheiden, ob der Verkäufer den Kaufpreis vom Käufer auch noch verlangen kann, wenn Paypal das gezahlte Geld bereits zurückgebucht hat.


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gardinenprediger
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

kiwi hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht wie das bei Privatverkäufer ist, aber als gewerblicher konnte ich bisher immer Widerspruch bei PayPal einlegen[...]
Warum bei Paypal betteln, wenn es dafür längst gesetzlich geregelte Prozesse gibt?
Finde ich schon immer seltsam, mit welchem Recht sich ausgerechnet Zahlungsdienstleister, die ja überhaupt keinen richtigen Einblick in die Vorgänge haben, hier als Richter aufspielen dürfen und wohl meinen, "endgültige" Entscheidungen treffen zu können. Faktisch ist es ja jetzt so, denn wer sich mit Paypal anlegt, ist ziemlich sicher seinen Account los.
Von mir aus könnte dem gerne mal ein Riegel vorgeschoben werden.
buysellonline
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

gardinenprediger hat geschrieben: Von mir aus könnte dem gerne mal ein Riegel vorgeschoben werden.
Aber auch dann wird sich kaum jemand mit denen anlegen aus Angst, sein Konto (aus welchem anderen Grund dann auch immer) geschlossen zu bekommen.
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koshop
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Warum bei Paypal betteln, wenn es dafür längst gesetzlich geregelte Prozesse gibt?
Finde ich schon immer seltsam, mit welchem Recht sich ausgerechnet Zahlungsdienstleister, die ja überhaupt keinen richtigen Einblick in die Vorgänge haben, hier als Richter aufspielen dürfen und wohl meinen, "endgültige" Entscheidungen treffen zu können. Faktisch ist es ja jetzt so, denn wer sich mit Paypal anlegt, ist ziemlich sicher seinen Account los.
Von mir aus könnte dem gerne mal ein Riegel vorgeschoben werden.
Ich fürchte jedoch es wird aufs Gegenteil rauslaufen. Es geht ja gerade um die Frage: Wenn Paypal Geld zurückerstattet und der Verkäufer meint diese Rückerstattung sei zu Unrecht erfolgt -> Kann er dann vom Käufer das Geld nochmal verlangen? Das untergeordnete Gericht hat gesagt: Nein. In dem Fall müsste er die Entscheidung von Paypal gegenüber Paypal anfechten und Paypal verklagen.

Es gibt durchaus gute Argumente auch für diese Sichtweise. Denn der Kunde hat ja schon geleistet und gegenüber Paypal ja einen Anspruch auf Erstattung wegen des Käuferschutzes. Paypal gibt die Regeln vor und es ist ja Paypals Problem wenn sie eine falsche Entscheidung treffen.

Wenn jetzt Paypal das Geld bei dir zurückholt und du der Meinung bist, das geschieht zu unrecht, dann ist das eine Sache die den Vertrag zwischen dir und Paypal betrifft und nicht das Problem des Kunden.

De facto wäre das natürlich scheiße. Denn wer will sich schon mit Paypal anlegen und riskieren das die irgendwann dann den Vertrag kündigen.
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daytrader
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Die Woche erst den Fall gehabt. PP hat den Käufer den vollen Preis zurück erstattet, obwohl der Artikel gebraucht war und dies mit eindeutigen Bildern belegt war. Mir wurde hier das Recht auf Wertminderung genommen. Wenn man nun nicht mehr nachfordern darf, dann gute Nacht.
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cashregister
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Und schon entschieden...Natürlich kann man als Verkäufer den Käufer auf Kaufpreiszahlung verklagen.

http://www.schwaebische.de/wirtschaft/a ... 74036.html
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fossi
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

cashregister hat geschrieben:Natürlich kann man als Verkäufer den Käufer auf Kaufpreiszahlung verklagen.
Alles Andere wäre ziemlicher Unsinn.

Paypal ist keine rechtliche Instanz, sondern nur ein Zahlungsabwickler.

Wenn die Zahlung darüber nicht zustande kommt und "offen steht", befreit das den Kunden ja nicht automatisch von seiner Zahlungspflicht.
Wenn eine Lastschrift platzt, bedeutet dies ja auch nicht, das der Kunde danach nicht mehr zahlen muss... :durchdreh:
---
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gardinenprediger
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

fossi hat geschrieben:Paypal ist keine rechtliche Instanz
Das werden die Gutsherrn von Paypal aber gar nicht gerne hören aetsch
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daytrader
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Zitate:

"Paypal zeigte sich sehr überrascht von dem Urteil"

"Herber Schlag für Online Shopper"

Muss mir das heut abend mal in Ruhe durchlesen: Das hier zum unversicherten Versand verstehe ich nicht:
Urteil: Eine GbR wird bei einem Verkauf wie eine Privatperson behandelt. Daher liegt kein Verbrauchsgüterkauf (wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist) vor. In diesem Fall geht das Risiko des Warenversands auf den Käufer über.
torpedi
Beiträge: 5
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Also ich kenn das aus der Vergangenheit nur so:
1 Kunde kauft bei Ebay aus Ukraine über Ebay Australien. Ich sende die Ware nachweisbar an den Käufer, 5 Wochen später zieht mir Paypal den Betrag wieder ab weil die Kreditkartenzahlung des Kunden an PayPal zurück gebucht wurde. 100% mein Verlust, das ist PayPal, damit muß man wohl leben?!
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

@daytrader
Die GbR hat von privat gekauft.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Mitleser
Beiträge: 1552
Registriert: 31. Mär 2014 14:36

Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Ralf hat geschrieben:@daytrader
Die GbR hat von privat gekauft.
Okay das entwirrt auch meine Verwirrung, denn ich hatte es beim ersten kurzen so gelesen als sei eine Gbr beim Versand (anders als "Wir") von dem ganzen Spaß entbunden, sobald er dies der Post übergibt und handelt wie eine Privatperson.
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hkhk
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Ich hole das Thema mal hoch.

Hier geht es mir nun v.a. darum, dass bei (nicht getrackten) Sendungen der Käufer ja quasi immer das Geld zurück bekommt zu Lasten des Verkäufers, wenn der Käufer behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben.
Bei einem gewerblichen Kauf kann man da nichts machen.

Aber ich schwenke jetzt mal um auf einen Privatverkauf (das Gerichtsurteil bezieht sich ja auch explizit auf einen Privatverkauf).

Ich verkaufe ja auch privat gebrauchte Gegenstände, die ich nicht mehr benötige. Verkaufspreis liegt im einstelligen bzw. kleinen zweistelligen Bereich.
So habe ich derzeit tatsächlich einen Verkauf, bei dem der Käufer (auf den das typische eBay-Käufer-Vorurteil passt: Kein Anstand bei den mails, aggressiv bis zum Geht-nicht-mehr) behauptet, nichts bekommen zu haben. Da ich privat kein PayPal anbiete, muss ich erst mal nicht befürchten, außer der roten Bewertung, aber das ist mir egal.

Lange aber geht es ja ohne eBay Zahklungsabwicklung nicht mehr (werde die Umstellung so lange wie möglich hinauszögern).
Mit der neuen ZA sehe ich schon kommen, dass es mehr Fälle geben wird, dass ein Artikel angeblich nicht angekommen sei (bei den niedrigen Verlaufspreisen könnte man mit versicherten Versand nichts verkaufen).

Meine Frage nun: Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil auf die eBay Zahlungsabwicklung übertragbar ist.
Jetzt will man natürlich wegen z.B. 10 EUR nicht klagen (dafür würd man wohl auch keinen Anwalt finden).
Aber: Könnte man einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Den Versand kann man ja nicht nachweisen, ist ja eigentlichnur eine Behauptung.
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Slater
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann man immer bewirken, denn das Amtsgericht prüft den Anrrag nur formell aber nicht, ob der Anspruch auch berechtigt ist. Der Käufer braucht dann nur an das Amtsgericht zurückschreiben, dass der Anspruch nicht berechtigt ist. Dann bleibt einem nur noch der Klageweg übrig und da lohnt sich der Aufwand nicht.
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hkhk
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Re: BGH nimmt Paypal-Käuferschutz unter die Lupe

Ist schon klar, das bei Widerspruch geklagt werden müsste.
Aber bei einem Verkauf, ohne dass die Ware verschickt wurde (z.B. Vorkasse, Käufer zahlt nicht) scheitert ein Mahnbecheid ja immer mangels Voraussetzung.

Der Käufer würde natürlich vorher angeschrieben werden,. mit entsprechendem Verweis auf das Urteil und Fristsetzung zur Rückzahlung.
Alleine die Nennung des Urteils und Verlinkung auf den entsprechenden Beitrag bei einem Anwalt wie z.b. Internet Recht Rostock würde schon ein gewisses Hemmnis darstellen beim Käufer, dem Mahnbescheid zu wiedersprechen.

Es geht mir aber ja nur generell darum, ob für einen Mahnbescheid bei Rückzahlung des bereits bezahlten Betrags seitens eBay die Grundlage für einen Mahnbescheid gegeben ist.
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