Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
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Hilfe und Erfahrungen von Händlern zum Thema Zahlungsdienstleister.
Eine sehr wichtige Sache beim E-Commerce ist das Geld und wie es vom Kunden zum Händler gelangt.
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Wenn du z.B. ein PayPal Problem oder Ärger mit SEPA Zahlungen hast, dann gehört es hier in unser Bankenforum.
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Ich frage mich wie das bei PayPal ohne TAN gehen soll
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Mich nerven auch die Shops und Fluglinien, die für die Bezahlung auch noch einen Aufschlag berechnen. Ich habe schon oft den Einkauf bei den Zahlungsarten mit zusätzlichen Gebühren abgebrochen.xMerchant hat geschrieben:Die Aufschläge gibt es doch nur im eCommerce, wer hat schon mal so einen Aufschlag im Einzelhandel, an der Tankstelle oder auf der Hotel-Rechnung (bei direkter Zahlung im Hotel) gesehen? Bei denen geht die Welt auch nicht unter.
Im eigenen Shop verlange ich keine Extragebühren und es gibt auch kein Skonto für Vorauskassenzahler.
Wenn ich eine Kreditkarten- oder PayPalzahlung erhalte, dann freue ich mich, daß ich der Überweisung nicht nachrennen muss (wir erlauben vielen Kunden Rechnungszahlung).
Außerdem verkaufen wir sehr viel ins Ausland und da ist Kreditkarte Pflicht. Die ausländischen Kunden würden uns für verrückt halten, wenn wir Gebühren für die Abbuchung verlangen würden.
Im Kreditkartenentwicklungsland Deutschland kann man damit auch noch zusätzlich den Kunden melken!
Ich finde das Gesetz sehr gut. Wer die Kosten für die Zahlungsart nicht einkalkulieren möchte, der kann ja ausschließlich Vorauskasse und Barzahlung anbieten. Zumindest gibt's dann an der Kasse keine bösen Überraschungen (für den Kunden)!
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Ich habe eine feste Marge von der ich nicht weniger einnehmen möchte.
Deshalb habe ich im Shop folgendes festgelegt:
Vorkasse-Banküberweisung: kostenlos
Sofortüberweisung: +1,20 Euro (reale Kosten)
Paypal: +6% (reale Kosten falls ein Nicht-Euro Kunde bestellt, alle Euro Kunden zahlen drauf)
Dennoch wird sehr oft Paypal (22%) gewählt.
Sofortüberweisung ist 23%, Vorkasse 55%.
Falls nun keine Mehrkosten erlaubt sind, müsste ich den Warenpreis anheben, so das ich in der Summe auf denselben Gewinn komme. Für Vorkasse-Kunden bringt das aber einen Preisnachteil. Und das soll im Sinne des Verbraucherschutzes sein?
Deshalb habe ich im Shop folgendes festgelegt:
Vorkasse-Banküberweisung: kostenlos
Sofortüberweisung: +1,20 Euro (reale Kosten)
Paypal: +6% (reale Kosten falls ein Nicht-Euro Kunde bestellt, alle Euro Kunden zahlen drauf)
Dennoch wird sehr oft Paypal (22%) gewählt.
Sofortüberweisung ist 23%, Vorkasse 55%.
Falls nun keine Mehrkosten erlaubt sind, müsste ich den Warenpreis anheben, so das ich in der Summe auf denselben Gewinn komme. Für Vorkasse-Kunden bringt das aber einen Preisnachteil. Und das soll im Sinne des Verbraucherschutzes sein?
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Genau darauf wirds hinauslaufen. Wenn die Instant-Gutschriften von SEPA-Überweisungen kommen und gleichzeitig PayPal, Kreditkarte & Co. auch mit TAN o.ä. hantieren müssen, unterscheiden sich die Zahlungsarten gar nicht mehr so stark.costumes hat geschrieben:Wer die Kosten für die Zahlungsart nicht einkalkulieren möchte, der kann ja ausschließlich Vorauskasse und Barzahlung anbieten. Zumindest gibt's dann an der Kasse keine bösen Überraschungen (für den Kunden)!
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Also verstehe ich das richtig, PayPal muss auf Grund des neuen Gesetzes, so es denn auch wie angedacht kommt, TANS oder ähnliches einführen? Das wäre für die ein herber Schlag aber gerecht
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
ich habe verstanden nur reine Kreditkarten-Zahlungsanbieter.frankie hat geschrieben:Also verstehe ich das richtig, PayPal muss auf Grund des neuen Gesetzes, so es denn auch wie angedacht kommt, TANS oder ähnliches einführen? Das wäre für die ein herber Schlag aber gerecht
Da Paypal ja verschiedene Zahlungsweisen anbietet, stellt sich die Frage wie es dort laufen wird.
- Scarabaeus
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Abstrakt formuliert lautet die Frage: Ein ausländischer/Nicht-EU Zahlungsdienstleister soll durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages in welcher Form auch immer reglementiert werden.frankie hat geschrieben:Also verstehe ich das richtig, PayPal muss auf Grund des neuen Gesetzes, so es denn auch wie angedacht kommt, TANS oder ähnliches einführen? Das wäre für die ein herber Schlag aber gerecht
Nicht-EU Händler können über populäre Handelsplattformen von Nicht-EU Unternehmen alles und jedes faktisch steuerfrei nach Deutschland liefern. Von der Umgehung anderer für inländische Händler verbindlichen (gesetzlichen) Regelungen soll gar nicht die Rede sein.
Passiert das etwas ?
Ja - durchaus. Gefühlt jede 10.000. Sendung wird vom Zoll reklamiert - beim inländischen Kunden/Empfänger.
Bedarf es noch einer Antwort ?
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Nicht-EU?
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Ist doch auch Wurst-egal. Es wird nicht dazu kommen, dass das Geschäft von Paypal wesentlich eingeschränkt wird. Es ist nicht sinnvoll und sie haben zum Glück genügend Geld für Lobby-Arbeit, um sowas zu verhindern. Lobbyarbeit ist ja sehr negativ besetzt, aber in der Realität heißt es ja auch sehr oft, dass Firmen aufpassen, dass Menschen ohne Kontakt zum realen Leben nicht all zu viel Mist bauen.Ralf hat geschrieben:Nicht-EU?
- Scarabaeus
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
"Nicht-EU" unbekannt ?Ralf hat geschrieben:Nicht-EU?
Schweiz - bekannt ?
Schon auf anderen Kontinenten gewesen ?
Auch wenn manche Indizen dagegen sprechen: Alles südlich Sizilien und westlich Irland gehört nicht zur EU.
Im Osten ist die entsprechende Beschreibung etwas langatmiger. Hongkong + Shenzhen gehören definitiv nicht dazu. Wenn beide Städte zumindest für eine Reise ganz nette Ziele sind.
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- Scarabaeus
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Ja, durchaus. Aber immer bei denjenigen, die sich nicht oder auf nicht geeignete Art und Weise um ihre eigenen Interessen in organisierter Form kümmern.wolle hat geschrieben: Lobbyarbeit ist ja sehr negativ besetzt,
Dazu fällt mir ganz spontan die Gruppe der Onlinehändler ein - zumindest die KMUs darunter.
Kennst Du einen oder mehrere ?!?
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Um es abzukürzen: Ralf wollte darauf hinaus, dass Paypal in Luxemburg sitzt
- Scarabaeus
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Wer in ganzen Sätzen spricht bzw. schreibt ist klar im Vorteil.wolle hat geschrieben:Um es abzukürzen: Ralf wollte darauf hinaus, dass Paypal in Luxemburg sitzt
In Luxemburg sitzen ? Ja, ein Büro, ein Satellit - Unternehmenssitz ist San José. Und dort interessieren Äußerungen eines Deutschen Bundestags (welcher Form auch immer) nur marginal - wenn's hoch kommt.
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- SchneiderMusik
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Das Problem wird sein, dass die Kosten nicht mehr berechnet werden dürfen, wir die aber auch nicht einpreisen können, weil es keiner unserer Mitbewerber machen wird.
Angesichts der ansich schon fast nicht existenten Marge in unserer Branche wird das dadurch nicht leichter.
Angesichts der ansich schon fast nicht existenten Marge in unserer Branche wird das dadurch nicht leichter.
- Scarabaeus
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Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Es läuft - wie bei einigen aktuell parallelen und einer Vielzahl älterer Threads - auf immer den gleichen Kernpunkt hinaus: Wer in Berlin und Brüssel seine Interessen vertritt (Stichwort: Lobbyismus) hat eine Chance (keine Garantie) der Einflußnahme. Wer nicht präsent ist, hat schon verloren und gehört zur Verfügungsmasse.SchneiderMusik hat geschrieben:Das Problem wird sein, dass die Kosten nicht mehr berechnet werden dürfen, wir die aber auch nicht einpreisen können, weil es keiner unserer Mitbewerber machen wird.
Angesichts der ansich schon fast nicht existenten Marge in unserer Branche wird das dadurch nicht leichter.
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Und der Kunde wird dazu erzogen, dass alles "nichts kostet" und z. B. aus Bequemlichkeit Paypal wählen, während er früher die 2% Vorkasse-Rabatt in Anspruch genommen hat.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Geh einfach mit der Zeit!regalboy hat geschrieben:Und der Kunde wird dazu erzogen, dass alles "nichts kostet" und z. B. aus Bequemlichkeit Paypal wählen, während er früher die 2% Vorkasse-Rabatt in Anspruch genommen hat.
Bei Lidl kann ich meine Apfelschorle für 59 Cent mit der EC Karte zahlen. Da muß ich auch keine Prozente zusätzlich zahlen weil die Abbuchung Geld kostet. Genauso wenig erhalte ich bei Barzahlung an der Kasse irgendwelche Prozente.
Paypal ist einfach, da man nur sein Login benötigt und ein Passwort. Solange es andere Zahlungsanbieter nicht schaffen es genau so einfach zu gestalten, so lange wird PayPal die Nr. 1 bleiben.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Was aber nichts damit zu tun hat, dass der Kunde seinen Service des einfachen Bezahlens auch selbst zahlen soll.costumes hat geschrieben:Geh einfach mit der Zeit!regalboy hat geschrieben:Und der Kunde wird dazu erzogen, dass alles "nichts kostet" und z. B. aus Bequemlichkeit Paypal wählen, während er früher die 2% Vorkasse-Rabatt in Anspruch genommen hat.
Bei Lidl kann ich meine Apfelschorle für 59 Cent mit der EC Karte zahlen. Da muß ich auch keine Prozente zusätzlich zahlen weil die Abbuchung Geld kostet. Genauso wenig erhalte ich bei Barzahlung an der Kasse irgendwelche Prozente.
Paypal ist einfach, da man nur sein Login benötigt und ein Passwort. Solange es andere Zahlungsanbieter nicht schaffen es genau so einfach zu gestalten, so lange wird PayPal die Nr. 1 bleiben.
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Meine Meinung dazu habe ich schon geschrieben (einfach auch mal die älteren Beiträge lesen )regalboy hat geschrieben:Was aber nichts damit zu tun hat, dass der Kunde seinen Service des einfachen Bezahlens auch selbst zahlen soll.costumes hat geschrieben:Geh einfach mit der Zeit!regalboy hat geschrieben:Und der Kunde wird dazu erzogen, dass alles "nichts kostet" und z. B. aus Bequemlichkeit Paypal wählen, während er früher die 2% Vorkasse-Rabatt in Anspruch genommen hat.
Bei Lidl kann ich meine Apfelschorle für 59 Cent mit der EC Karte zahlen. Da muß ich auch keine Prozente zusätzlich zahlen weil die Abbuchung Geld kostet. Genauso wenig erhalte ich bei Barzahlung an der Kasse irgendwelche Prozente.
Paypal ist einfach, da man nur sein Login benötigt und ein Passwort. Solange es andere Zahlungsanbieter nicht schaffen es genau so einfach zu gestalten, so lange wird PayPal die Nr. 1 bleiben.
Ich finde nicht, dass der Kunde für die Bezahlung der Waren zusätzlich nochmals zur Kasse gebeten werden darf!
Wer das als Händler nicht möchte, soll einfach die Bezahlungsart nicht anbieten - oder seine Waren fair kalkulieren!
Re: Verbot auch kostendeckender Zahlungsmittelaufschläge
Du bist lustig - gerade durch die Zahlartaufschläge wird ja fair kalkuliert, weil nicht alle Kunden den Zahlungsluxus der anderen Kunden mitbezahlen sollen.costumes hat geschrieben:.... Wer das als Händler nicht möchte, soll einfach .... seine Waren fair kalkulieren!
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