IOOS angemeldet / wie erfährt der Zoll davon?

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anbonkow
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IOOS angemeldet / wie erfährt der Zoll davon?

Hallo,

Als Vermittler steht der Händler mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit seiner Adresse als Absender auf dem Paket / auf dem Päckchen. Wie erfährt nun der Zoll, wenn die Ware dort eingetroffen ist, dass die Ware von China nach Deutschland zu einem Endkunden nicht mehr verzollt bzw. keine Einfuhrsteuer benötigt. Der Händler/Vermittler bereits am IOOS Verfahren teilnimmt und monatlich den Umsatz angibt.

Absender ist Adresse aus China
Empfänger ist B2C Endkunde

Wie kann der Vermittler / Händler genau dieser Ware zugeordnet werden?

Ich möchte nicht, dass der Absender oder der Endkunde Zoll-Gebühren / Einfuhrsteuer zahlen muss.

Liebe Grüße
Annett


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Wolkenspiel
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Re: IOOS angemeldet / wie erfährt der Zoll davon?

Was hat denn Einfuhrumsatzsteuer mit IOOS zu tun?
anbonkow
Beiträge: 2
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Re: IOOS angemeldet / wie erfährt der Zoll davon?

Für Sendungen bis zu einem Sachwert von maximal 150 EUR können elektronische Zollanmeldungen mit einem geringeren Datensatz im Vergleich zur Standard-Zollanmeldung gemeldet werden. Beispielsweise muss im Rahmen der Zollanmeldung für Sendungen bis zu 150 EUR nur eine 6-stellige Zolltarifnummer angegeben werden. Für diese vereinfachten elektronischen Zollanmeldungen stellt der Zoll die Anwendung ATLAS-IMPOST bereit.

Damit das IOSS-Verfahren im Rahmen der Einfuhr angewendet werden kann, muss auch die IOSS-ID (= IOSS Nummer) des Händlers, die zwingende Voraussetzung für das IOSS-Verfahren ist, in der Zollanmeldung angegeben werden.
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