Bislang war es ja so, dass der Käufer, wenn er etwas behauptete, das Teil mal zurückschicken musste.Wenn Sie ein Verkäufer sind und Ihrem Antrag im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes nicht stattgegeben wird und der Käufer behauptet, dass der erhaltene Artikel deutlich nicht der Beschreibung entspricht, erhalten Sie den Artikel möglicherweise nicht zurück, oder Sie müssen den Artikel zurücknehmen und die Rücksendekosten tragen.
Wenn ich das richtig interpretiere, muß man den Artikel nun praktisch herschenken, oder die Rücksendekosten (vorab?) tragen.
Weiß jemand näheres?
Das wäre meiner Meinung nach doch eine erhebliche Änderung.
Quelle:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/u ... h_de_de_DE