Wollte mal hinweisen, dass ab Mai sind Ebay Rechnungen mit ausgewiesenem Deuschen 19% MwSt.
Bitte beachten

bocksbox hat geschrieben:Jein, schon die Mai-Rechnung ist incl.
foot hat geschrieben:bocksbox hat geschrieben:Jein, schon die Mai-Rechnung ist incl.
Nö nicht bei allen Verkäufern, daher prüfen !
Verstehe ich nichtDog-Toy hat geschrieben:Endlich... habt Ihr gerade auch alle Kleinunternehmer aufatmen gehört?
Jup, ufbasse, der Betrag ist aufgeteilt.foot hat geschrieben:Ist auch wieder was zum Prüfen.
1. Einzug durch Ebay-GmbH ohne Mwst in Auftrag von e... Luxenburg.
2. Einzug jetzt mit Mwst durch E-Deutschlad.
Dann ändert sich doch finanziell für Kleinunternehmer (die das ordentlich betrieben haben) gar nichts!?Dog-Toy hat geschrieben:Als gewerblicher Händler bei ebay hast du bisher Rechnungen ohne Umsatzsteuer erhalten, weil Ort der Leistung in Luxemburg war. Deshalb greift § 13b Abs. 2 Nr. 1 UstG (auch bekannt als Reverse-Charge-Verfahren). Also müssen wir aus der Rechnung die Umsatzsteuer errechnen, und ans Finanzamt abführen. Also Vorsteuerabzugsberechtigter kann man diein gleicher Höhe abziehen. Also ne Null-Nummer.
Manko: Kleinunternehmer. Der muß die § 13b Umsatzsteuer abführen, kann aber keine Vorsteuer geltend machen. Leider vergessen das viele Kleinunternehmer. Sind vielleicht nur knapp über 2000 Euro die anfallen könnten... aber das sind Beträge, die den Kleinen dann auch ganz schnell in den Ruin treiben.
Eine USt-IdNr. kann man als Kleinunternehmer problemlos beantragen.icstore hat geschrieben:weil keine VAT-Nr hinterlegt, die bekommt man nicht als Kleinunternehmer
15% belgische Umsatzsteuer?Dog-Toy hat geschrieben:Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekommt man als Kleinunternehmer. Sollte man auch beantragt haben, denn sonst zahlt man zusätzlich noch 15% belgische Umsatzsteuer....
Das ist Blödsinn. Der Volksmund mag das vielleicht vermischen. In einem Unternehmerforum sollten wir da schon genau bleiben.degraf hat geschrieben:Und Tipps zur Steuerhinterziehung sind hier natürlcih gerne gesehen