Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

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Wolkenspiel
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Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Hier ist ja mindenstens ein Bänker unterwegs. Frage:
Eine meiner Aushilfen hat kein eigenes Konto. Sie ist 17 und kann ohne die Einwilligung der Eltern keines eröffnen. Die Eltern sind geschieden und haben leider gemeinsames Sorgerecht. Der Vater hat sich ins Ausland verpisst und auch keinen Kontakt. Er hat jetzt gnädigerweise eine Vollmacht unterschrieben. Aber jede Bank sagt, das hat keine Bedeutung, der Vater muss bei der Kontoeröffnung anwesend sein.
Das ist doch Unfug, oder haben die wirklich Recht? Wie lächerlich ist das denn?


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welpe
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Also bei der Sparda Bank reicht wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist.

Der zweite Erziehungsberechtigte, in dem Fall der Vater, muss die Unterlagen halt unterschreiben.

Das ganze ist halt jetzt schwieriger wenn der eine Erziehungsberechtigte im Ausland ist.
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fonprofi
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

meine Tochter hat auch kein Konto bekommen ohne beide Elternteile (Volksbank). Da gabs kein Drumrum, da die Anträge von beiden ausgefüllt werden mussten, und beide alle drei Pässe registriert und kopiert wurden.
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Wolkenspiel
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Also der Typ sitzt in Mexiko, da wird man schwerlich diese albernen Unterlagen hin- und herschicken. :roll:
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Homelys
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Hallo Anne,
da hilft nur Barbezahlung bis sie 18 ist.
Ich weiß nicht wie das heute läuft aber vor einigen Jahren musste 1 Erziehungsberechtigter bei der Abrechnung und Auszahlung dabei sein und das auch quittieren. Sonst gab es bei der Steuer Probleme.
SG Sabina
wolle
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

https://www.taschengeldkonto.org/unterschriften.html

Ich find die Regelung kurios, schließlich ist es ja gewollt, dass für Geschäfte ohne grundsätzliche Bedeutung auch die Unterschrift eines Elternteils reicht. Es ist ein Girokonto ohne Dispo, keine Nierenspende. Da hilft wohl nur "durchfragen", ob sich eine Bank auch mit einer Unterschrift zufriedengibt
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Ehrengast
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Verbraucherzentrale hat geschrieben:Berufstätige Jugendliche
Für berufstätige Jugendliche sieht das Gesetz eine Besonderheit vor. Steht der Minderjährige bereits in einem Arbeitsverhältnis (nicht nur in einer Berufsausbildung) und haben die Eltern den Job genehmigt, kann er alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte alleine abschließen. Er darf also ohne Zustimmung der Eltern nicht nur ein Gehaltskonto eröffnen, sondern auch den vollen Lohn oder das Gehalt bar abheben. Für Überweisungen oder andere Bankgeschäfte braucht er aber nach wie vor die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... mmen-10398
TK6
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Ich habe für meine Tochter allein ein Konto bei der Hypovereinsbank eröffnen können, ohne väterliche Unterschrift.
Sis
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Ehrengast hat geschrieben:
Verbraucherzentrale hat geschrieben:Berufstätige Jugendliche
Für berufstätige Jugendliche sieht das Gesetz eine Besonderheit vor. Steht der Minderjährige bereits in einem Arbeitsverhältnis (nicht nur in einer Berufsausbildung) und haben die Eltern den Job genehmigt, kann er alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte alleine abschließen. Er darf also ohne Zustimmung der Eltern nicht nur ein Gehaltskonto eröffnen, sondern auch den vollen Lohn oder das Gehalt bar abheben. Für Überweisungen oder andere Bankgeschäfte braucht er aber nach wie vor die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... mmen-10398

Da stellt sich mir die Frage, braucht(e) das Mädel die Einwilligung beider Eltern bzgl. Ausübung Job?
Sis
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Sis hat geschrieben:
Ehrengast hat geschrieben:
Verbraucherzentrale hat geschrieben:Berufstätige Jugendliche
Für berufstätige Jugendliche sieht das Gesetz eine Besonderheit vor. Steht der Minderjährige bereits in einem Arbeitsverhältnis (nicht nur in einer Berufsausbildung) und haben die Eltern den Job genehmigt, kann er alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte alleine abschließen. Er darf also ohne Zustimmung der Eltern nicht nur ein Gehaltskonto eröffnen, sondern auch den vollen Lohn oder das Gehalt bar abheben. Für Überweisungen oder andere Bankgeschäfte braucht er aber nach wie vor die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... mmen-10398

Da stellt sich mir die Frage, braucht(e) das Mädel die Einwilligung beider Eltern bzgl. Ausübung Job?
Nachtrag : erledigt, ja brauchen Sie
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Wolkenspiel
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Natürlich nicht. Es ist ein Minijob, nirgendwo muss irgendjemand unterschreiben, dass man den Job ausüben darf. Nun bleibt mal auf dem Teppich. :wink:
welpe
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Wenn Sie noch zur Schule geht braucht Sie eine Unterschrift für ein Minijob.

Ich liebe Deutschland :)
wolle
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

welpe hat geschrieben:Wenn Sie noch zur Schule geht braucht Sie eine Unterschrift für ein Minijob.
Ja, sonst kommt die Polizei!

Bei sowas muss ich ja immer hieran denken ;)

https://scontent-frx5-1.xx.fbcdn.net/v/ ... e=5B9D60A5
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Hintergrund ist die schlichtweg die bis 18 Jahren nur vorhandene beschränkte Geschäftsfähigkeit seitens des Gesetzgebers.

Vor dem Hintergrund von verschärften Geldwäschebestimmungen etc. ist das bei nicht Volljährigen mittlerweile eine recht komplexe Angelegenheit und wird gefühlt täglich immer komplexer so dass auch Aussagen von anderen Banken vor einem halben Jahr durchaus überholt sein können.

Heutzutage tauchen bei Kontoeröffnungen für Minderjährige auch schon Fragen auf wie

- Ich tätige / erhalte regelmäßig Überweisungen ins / aus dem Ausland.
- Ich bin neben Deutschland auch in anderen Ländern steuerlich ansässig und/oder in den USA unbeschränkt steuerpflichtig.

Und solche Aussagen trifft man eben mit unter 18 Jahren nicht alleine.
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort

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Wolkenspiel
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Ja, mag sein. Aber warum dann ein Vater, der sich ins Ausland verpisst hat, wichtig ist, erschließt sich mir nicht. Wir reden hier ja nicht von einer Nierenspende, sondern von einem Konto ohne Kredit- und Überziehungslimit.
xMerchant
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Wie das in diesem speziellen Fall ist, weiß ich nicht. Aber normal gibt es für solche Fälle (Unterschrift für deutsche Institution, Unterzeichner im Ausland) die Konsulate. Ich würde da einfach mal bei der Bank nachfragen, ob denen eine Unterschriftsbeglaubigung durch das zuständige Konsulat ausreicht.

So etwas kommt doch bei den Banken monatlich mehrmals vor. Nicht nur bei Sorgerecht. Ich war mal Geschäftsführer einer GmbH, bei der der Alleingesellschafter im Ausland gelebt hat. Bei notwendigen Bankunterschriften konnte der in die Filiale der Partnerbank bei sich am Ort gehen. Die Münchner Bankfiliale hat denen die Papiere geschickt und die haben es am Schalter unterzeichnen lassen.
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Wolkenspiel
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Nein, die wollen den Kerl sehen. Physisch. Eine Vollmacht reicht nicht aus.
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Nico-2012
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Wolkenspiel hat geschrieben:Nein, die wollen den Kerl sehen. Physisch. Eine Vollmacht reicht nicht aus.
Der hat wahrscheinlich auch kein Bankkonto mehr in Deutschland oder? Ansonsten könnte diese Bank eventuell sich eher mit der Vollmacht zufrieden geben.

Der Aufwand für eine Notarielle Vollmacht wird dem Typ wohl zu groß sein.
xMerchant
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Gerade gefunden, die Sparda ist damit zufrieden, wenn nur ein Erziehungsberechtigter bei der Kontoeröffnung mit dabei ist. Der zweite muss nur den Antrag mit unterschreiben, aber nicht physisch vor Ort sein. Muss man halt den Antrag per Eilbrief hin und her schicken. Wobei ich da vorher nochmals bei der Sparda nachfragen würde.

Letzter Absatz:
http://www.sparda.de/kostenloses-giroko ... denten.php

Wobei ich auch davon ausgehe, dass das mit dem Konsulat funktioniert. Das ist dann keine Vollmacht, da beurkundet der Konsul die Unterschrift. Rechtlich ist das so, als hätte der Vater die Unterschrift bei der Bank vor Ort geleistet. Mag sein, dass das der einfache Schalterbanker nicht weiß, aber in der Fachabteilung wird man das wissen.

Eventuell wurde auch gar nicht nach der richtigen Vorgehensweise gefragt, viele "Normalbürger" sind bei solchen Sachen etwas überfordert. Da gibt es sicherlich eine Lösung für das Problem. Dass eine einfach Vollmacht nicht geht ist klar. Gerade bei Sorgerecht wird gelogen, dass sich die Balken biegen und zwar von allen Seiten und vermutlich sind mehr als 20% aller Unterschriften bei Sorgerechtsangelegenheiten gefälscht.
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Wolkenspiel
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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Bis der ganze Mist erledigt ist, ist das Mädel 18. Bis dahin zahlen wir auf das Konto der Mutter ein. Aber es ärgert mich, dass Kindern, deren Eltern sich aus dem Staub machen, solche Steine in den Weg gelegt werden. Wie gesagt, für wichtige Dinge kein Thema, aber wir reden hier wie gesagt nicht über eine lebensverändernde Entscheidung.
Danke Euch.
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