Zurück geschickte Ware

Forum für Amazon Seller - FBA Vendor Sellercentral - Hilfe und Optimierung für dein Amazon Business
- Diskussionsforum -
Seller-Forum für Amazon Händler - Geld verdienen mit Amazon.de!
Im Amazonforum findest du Themen rund um FBA Vendor Sellercentral - Hilfe und Optimierung für dein Amazon Business.
Erfahrungen und Hilfe beim Verkaufen auf Amazon de.
Antworten
ronalda
Beiträge: 17
Registriert: 16. Dez 2021 14:24
Land: Deutschland
Firmenname: zierpalast

Zurück geschickte Ware

Hallo Leute,

ich brauche etwas Hilfe von euch.

Ich verkaufe selbst bei Amazon, unter anderem auch Kosmetikprodukte.

Ab und zu schicken Kunden das geöffnete und gebrauchte Produkt zurück. Das ist natürlich manchmal ein großer Verlust. Erst kürzlich hat jemand im Wert von 80 Euro eingekauft und alle Produkte zurück geschickt. Natürlich kann ich die Produkte nicht mehr als Neu verkaufen.

Was würdet ihr mir empfehlen? Wie kann ich die Produkte dennoch loswerden?

Kann ich die Produkte jetzt auch privat verkaufen ohne Probleme zu bekommen?

Danke euch
LG Rolanda


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
Woody-HH
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2618
Registriert: 29. Mär 2010 19:14
Land: Deutschland

Re: Zurück geschickte Ware

Geöffnete Kosmetikprodukte haben für mich den gleichen Wert wie benutzte Kondome. Wegwerfen, abschreiben.
roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Zurück geschickte Ware

ronalda hat geschrieben: 25. Mai 2023 14:21 Kann ich die Produkte jetzt auch privat verkaufen ohne Probleme zu bekommen?
Wenn Du Firmenvermögen privat verscherbelst (also steuerfrei in die eigene Tasche wirtschaftest), ist das eigentlich Steuerverkürzung.
Sollte ja bekannt sein.
ronalda
Beiträge: 17
Registriert: 16. Dez 2021 14:24
Land: Deutschland
Firmenname: zierpalast

Re: Zurück geschickte Ware

Bei neuen Produkten ist es klar aber bei den zurück geschickten (gebrauchten) war mir das nicht klar, deswegen auch die Frage
ronalda
Beiträge: 17
Registriert: 16. Dez 2021 14:24
Land: Deutschland
Firmenname: zierpalast

Re: Zurück geschickte Ware

Woody-HH hat geschrieben: 25. Mai 2023 14:26 Geöffnete Kosmetikprodukte haben für mich den gleichen Wert wie benutzte Kondome. Wegwerfen, abschreiben.
Das Problem ist, es sind manchmal auch Düfte für 50 bis 80 Euro dabei und der Einkauf ist sehr teuer und wenn ich die wegwerfe habe ich einen großen Verlust.
roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Zurück geschickte Ware

Wenn Du einen Absatzmarkt dafür siehst der noch einigermaßen Erlös bringt, warum nicht?

Falls Du das bloß als "privat" verkaufen möchtest, weil Du als gewerblicher Anbieter nicht mit Gebrauchtware in Verbindung gebracht werden möchtest, kann man das natürlich auch lösen ohne dass man mit der Steuer in Konflikt gerät.-

Also nach außen hin privat verkaufen, aber tatsächlich dann schon steuerlich korrekte Abrechnung (Rechnung etc ... diese aber nicht dem Kunden aushändigen).

Löst das Steuerthema. Lediglich gegen diverse Informationspflichten würdest Du damit möglicherweise verstoßen.
Aber wennst da jetzt fallweise den einen oder anderen "gebrauchten" Duft bei Ebay mittels Privataccount ohne Widerrufsbelehrung anbietest, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering dass Dir deswegen jemand ans Bein pinkelt.
Übertreiben darf man es halt nicht.
b3sts3ller
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 207
Registriert: 19. Jun 2022 19:29
Land: Deutschland
Firmenname: reachinsight

Re: Zurück geschickte Ware

kein Anwalt und ich handle auch nicht mit Kosmetika, aber ist es nicht so dass Hygiene Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen werden können? (Wenn ich was falsches sage, gerne korrigieren).

Ein Duft der nur ein-zwei Sprüher hinter sich hat, lässt sich sicherlich noch weiterverkaufen, aber eine geöffnete Creme o.ä. ist ja für die Tonne, daher gab es doch vor etlichen Jahren (vielleicht so 2012-2015) ein Update des Widerrufsrechts bei Hygieneprodukten.
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8484
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Zurück geschickte Ware

wir befinden uns hier im Amazon Thread.
Da spielen Widerrufsbedingungen / Ausschlüsse doch keine Rolle.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2688
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Zurück geschickte Ware

....
Wollomo
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1043
Registriert: 21. Jan 2019 13:02
Land: Deutschland

Re: Zurück geschickte Ware

b3sts3ller hat geschrieben: 26. Mai 2023 13:19 kein Anwalt und ich handle auch nicht mit Kosmetika, aber ist es nicht so dass Hygiene Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen werden können? (Wenn ich was falsches sage, gerne korrigieren).

Ein Duft der nur ein-zwei Sprüher hinter sich hat, lässt sich sicherlich noch weiterverkaufen, aber eine geöffnete Creme o.ä. ist ja für die Tonne, daher gab es doch vor etlichen Jahren (vielleicht so 2012-2015) ein Update des Widerrufsrechts bei Hygieneprodukten.
Halte ich aber auch für etwas fraglich. Was wenn der Kunde 1/3 - 1/2 Flasche vom Duft versprüht und anschließend das Fläschchen mit Wasser wieder auffüllt? Bei einer klaren Flasche wird das sicherlich auffallen aber bei einer farbigen?
roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Zurück geschickte Ware

Wollomo hat geschrieben: 26. Mai 2023 15:30Bei einer klaren Flasche wird das sicherlich auffallen aber bei einer farbigen?
Bei Amazon, gerade wens FBA ist, braucht er nichtmal auffüllen. Eigentlich nichtmal die Flasche schicken.
b3sts3ller
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 207
Registriert: 19. Jun 2022 19:29
Land: Deutschland
Firmenname: reachinsight

Re: Zurück geschickte Ware

Wollomo hat geschrieben: 26. Mai 2023 15:30
b3sts3ller hat geschrieben: 26. Mai 2023 13:19 kein Anwalt und ich handle auch nicht mit Kosmetika, aber ist es nicht so dass Hygiene Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen werden können? (Wenn ich was falsches sage, gerne korrigieren).

Ein Duft der nur ein-zwei Sprüher hinter sich hat, lässt sich sicherlich noch weiterverkaufen, aber eine geöffnete Creme o.ä. ist ja für die Tonne, daher gab es doch vor etlichen Jahren (vielleicht so 2012-2015) ein Update des Widerrufsrechts bei Hygieneprodukten.
Halte ich aber auch für etwas fraglich. Was wenn der Kunde 1/3 - 1/2 Flasche vom Duft versprüht und anschließend das Fläschchen mit Wasser wieder auffüllt? Bei einer klaren Flasche wird das sicherlich auffallen aber bei einer farbigen?
Kann natürlich immer passieren. Ich würde aber sagen, wer die halbe Flasche für eine Retoure auffüllt, der macht das sicher schon gezielt und ist nicht der 0815 Kunde.

Mein Einwand hat sich aber eh erledigt, bin grade über den Artikel gestoßen: https://www.amazon-watchblog.de/marktpl ... dukte.html. Wenn das aktuell wirklich so gehandhabt wird bei Hygiene Produkten auf Amazon, dann hat man als Händler ja eh schlechte Karten.

@ronalda, was du noch probieren kannst sind Plattformen für gebrauchte Düfte. Schnelle Google Suche hat da einige Plattformen gefunden die sich speziell darauf spezialisiert haben. Möglicherweise bekommst du die Sachen dort einfach los.
bauti
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1877
Registriert: 21. Dez 2014 15:48

Re: Zurück geschickte Ware

Um das Problem zu minimieren würde ich vielleicht eine Produkttestprobe beilegen und einen Hinweis das geöffnete Produkte nicht zurückgenommen werden.

Hab aber keine Ahnung was so eine Produkttestprobe kostet...
Antworten

Zurück zu „Amazon.de“

  • Information
  • Wer ist online?

    Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 55 Gäste