kann sich ein RA alles erlauben?

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Patchwork (R.i.P.)

kann sich ein RA alles erlauben?

in einem Verfahren mußte ich einen Rechtsanwalt beauftragen der mir im Vorgespräch nur einen Stundensatz nannte. Nach dem gütlichen Abschluss der Auseinandersetzung (kein Gerichtsverfahren, nur Schriftverkehr zwischen Anwälten) schickte mir mein Anwalt eine Rechnung über mehr als 5000,00 Euro!
Da ich diese Rechnung nur zähneknirschend bezahlen werde habe ich auf einem Bewertungsportal eine negative Bewertung abgegeben (Text s. Anlage).
Jetzt schickt mir der Anwalt ein Schreiben einerseits die Bewertung zurückzunehmen mir der Drohung von gerichtlichen Schritten und darüber hinaus eine "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" die ich unterzeichnen soll (s. Anlage)!
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Mir seinem Vorgehen hebelt er ja eine subjektive Bewertung aus - darf er das?


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miezekatze
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Moment, du gibst zu, dass er dir den Stundensatz nannte, beauftragst ihn dann und wunderst dich hinterher über eine durchaus hohe Rechnung und schreibst in der Bewertung noch er hätte nicht mit offenen Karten gespielt? Das ist ja objektiv gesehen schon falsch.

Außer natürlich du wunderst dich über die Anzahl der Stunden, aber sowas wird er dir vorher nicht sagen können wie lange sowas geht.
Andre (KM)
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Der Fehler liegt wie Mietzekatze schon schreibt dem Anschein nach eher bei Dir, als bei Ihm.
regalboy
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Hat er dir die Stunden nachgewiesen oder aufgeschlüsselt?
Patchwork (R.i.P.)

Re: kann sich ein RA alles erlauben?

er hat letzendlich seine Rechnung nach einer Geschäftsgebühr und einer Einigungsgebühr erstellt - was nach Aussage der Rechtanwaltskammer auch zulässig ist (eine Abrechnung nach Stundensatz wäre deutlich niedriger gewesen) . Ich hätte also schon beim Vorgespräch einen "Kostenvorschlag" fordern müssen um Überraschungen zu vermeiden. Hab ich nicht - mein Fehler.
Aber es ging mir in diesem Thema ja um seine Forderung meine Bewertung zu löschen und die "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" zu unterschreiben.
Roemer
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Zunächst zum Anwaltshonorar. Wenn der Anwalt Dir vor Mandatserteilung seinen Stundensatz nennt und am Ende aber nach RVG abrechnet, so ist das formal korrekt. Der Anwalt darf es sich aussuchen.
Denn das Honorar gem. RVG bekommt er ohnehin. Dieses berechnet sich nach dem Streitwert (vermutlich etwa 50.000).
Dies wäre übrigens auch der "Kostenvoranschlag" gewesen. Der Anwalt nennt Dir gegenüber den Streitwert und Du kannst im Prinzip sogar selber die voraussichtlichen Kosten errechnen/schätzen.
RVG-Rechner findet man im Netz.

Jetzt lernst Du auch warum Anwälte nicht scharf auf Gerichtsverfahren sind. Es gibt im Prinzip die gleiche Kohle bei erheblich geringeren Aufwand.

Ich bin hier der Obermahner im Forum mit der Kernaussage: lauft nicht wg. jedem Scheiss gleich zum Anwalt und insbesondere nicht unnötig früh.

Jetzt zur Unterlassungserklärung.
Ich denke, der Anwalt hat wenig Aussicht auf Erfolg. Du gibst nur Deine Meinung wieder und schreibst keine offensichtlichen Unwahrheiten. Mit Kritik/schlechter Bewertung muß er leben. Er hätte Dir im Vorfeld die RVG besser erklären können.
Wichtig: Unterschreibe niemals eine Unterlassungserklärung vom Gegner/Absender.
Es handelt sich immer um ein Schuldeingeständnis. Im Zweifel geht es auch anders.
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koshop
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Man überlege sich, Online-Händler würden so arbeiten. Man schickt erst mal die Ware und dann: Überraschung! Raten Sie mal, was das jetzt kostet.

Genauso wie bei Fotografen. Man bestellt Bilder und plötzlich heißt es: Ja, die Kosten waren nur für eine Lizenz für Druck und befristet auf zwei Jahre.
Andy79
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

ich glaube da sind schon viele auf sowas reingefallen.

Mir ging es vor ein paar Jahren genauso (mit einem AW aus dem Forum).

Es ist schon beschämend wie diese Zunft das "Leid" oder die Probleme der Mandanten dazu verwenden sich die Taschen vollzustopfen. Jeder Hinweis zu "Bitte klären sie das" ist gleich ein Freifahrtsschein für die Gebühren..

Ich war damals auch drauf und dran meine Erfahrungen als Warnung für andere hier kundzutun. Aber ich habe es gelassen aus dem gleichen Gründen wie hier geschrieben - jeder hat die Möglichkeit die Kosten genau zu erfragen und kann sich dann entscheiden was er machen möchten und dann hatte ich auch keinen Bock auf diese Diskussionen von wegen Rufschädigung ect.

Wobei ich der Meinung bin das die Bewertungen genauso zulässig sind wie die die jeder Onlinehändler täglich erhält. Sachlich dargestellt sollte das schon möglich sein.
Roemer
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Das Honorar gem. RVG ist immer das Mindesthonorar !
Eine (weitere) Vereinbarung über einen Stundensatz möchte der Anwalt haben, falls dieses Mindesthonorar nicht ausreicht.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber diese Regel steht wohl eher selten in den separaten Honorarvereinbarungen.
Andy79
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Das mag sicher korrekt sein, aber stell dir vor es gibt ein Gesetz wo drin steht was der Onlinehändler mindestens an Versand- oder Bearbeitungsgebühr verlangen darf. Der "Käufer" , Kunde, Dienstleistungsempfänger , was auch immer soll sich dann das selber raussuchen und ausrechnen...

Ich glaube dass es als "Kunde" eines Rechtsanwaltes der seriös , ehrlich und fair mit seinen Mandanten umgeht nicht zuviel verlangt ist, eine Kostenaufstellung inkl. der möglichen Mehrkosten für bestimmte Konstellationen zu verlangen.

In meinem Fall war ich so blöd und habe alle Vorschläge "abgenickt". Dass dadurch für 2 Schreiben für die Gegenseite und ein paar Telefonate mehrere tausend Euro berechnet werden lässt sich sicher nicht mit irgendeinem RVG erklären oder ausrechnen.
Dafür reicht aus meiner Sicht das Wort unverschämt bei Weitem nicht aus. Sowas geht gar nicht. Das sollte mir auch zugestehen so etwas öffentlich darzustellen.

Vor vielen Jahren wurde ich bei Paypal gesperrt weil wir einen kubanischen Rohkaffee der in Deutschland verarbeitet wurde verkauft haben.
Dort habe ich einen spezialisierten RA suchen müssen. Der hatte einen Stundensatz von 250 €.
Er sagte bereits im Erstgespräch dass er nicht "billig" ist, aber er wird das für uns lösen. Er sagte dass er 2-3 Stunden Aufwand habe würde. Das wurde auch schriftlich nochmals von ihm bestätigt.
Die Abschlussrechnung nach der erfolgreichen Bearbeitung wurde auch mit der abgesprochenen Summe erstellt.
Genauso stelle ich mir eine seriöse Zusammenarbeit vor. Diesen Anwalt habe ich dann mehrfach weiterempfohlen.
Roemer
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Ich schalte frühestens einen Anwalt ein, wenn es vor Gericht geht. Also ab Schriftsatz an LG (AG mache ich selber, aber das ist ein anderes Thema).
Vorgerichtliche Briefe sind blabla oder hin und wieder sogar voller rechtlichen Blödsinn. Interessiert ja auch niemanden, typisches Hundegebell, aber es gibt direkt die erste Gebühr. Briefe schreiben ist deren Lieblingsbeschäftigung, Schriftsätze für das Gericht sind anstrengend.

Wie kam es denn zu dem recht hohen Streitwert ? Vielleicht ist der ja diskussionswürdig ?
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koshop
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Das sollte mir auch zugestehen so etwas öffentlich darzustellen.
Ist halt immer eine Frage, wie man das Wasserdicht formuliert. Eine Rezension darf keine unwahre Tatsachenbehauptung enthalten und keine Schmähkritik sein. Hier in dem Fall ist das grenzwertig. Könnte vor Gericht so oder so ausgehen. Aussichtslos wäre es wohl nicht, sich gegen die Abmahnung zu wehren.

Wenn das Honorar korrekt ist, war es nicht überzogen, andererseits schreibt er "meines Erachtens".

"Ich war von der Höhe des Honorars überrascht und fühle mich nicht ausreichend über die Kosten informiert. Ansonsten hätte ich andere Entscheidungen getroffen." Wäre wohl eine bessere und kaum angreifbare Formulierung gewesen.
Mächschen
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Lange Rede kurzer Sinn, Bewertung löschen, Unterlassungserklärung nicht unterschreiben mit der Begründung, dass die Geschäftsbeziehung nachhaltig beendet ist und eine weitere Tätigkeit, die man bewerten könnte, nicht zu erwarten ist.
regalboy
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Mächschen hat geschrieben: 15. Feb 2023 20:12 Lange Rede kurzer Sinn, Bewertung löschen, Unterlassungserklärung nicht unterschreiben mit der Begründung, dass die Geschäftsbeziehung nachhaltig beendet ist und eine weitere Tätigkeit, die man bewerten könnte, nicht zu erwarten ist.
Meinst du die Begründung ernst?
Roemer
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Ich lese erst jetzt, daß es 2 Gebührensätze waren. O.k.,dann war der Streitwert doch nicht so hoch, eher EUR 20.000. Wahrscheinlich Urheberrechtsstreit wg. ein paar Bilder :-)

Wenn die Gegenseite keinen Anwalt hatte, hat die sich für EUR 0,00 geeinigt.
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Crassiflo
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Mächschen hat geschrieben: 15. Feb 2023 20:12 Lange Rede kurzer Sinn, Bewertung löschen, Unterlassungserklärung nicht unterschreiben mit der Begründung, dass die Geschäftsbeziehung nachhaltig beendet ist und eine weitere Tätigkeit, die man bewerten könnte, nicht zu erwarten ist.
Uiuiui, das spricht aber geballte Kompetenz in rechtlichen Fragen zu uns!
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koshop
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Uiuiui, das spricht aber geballte Kompetenz in rechtlichen Fragen zu uns!
Die Vorgehensweise ist nicht so schlecht. Wenn man den Kommentar ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht löscht, und die Unterlassungserklärung verweigert, dann kann der Anwalt natürlich klagen - aber hat dann das Risiko, dass das Gericht sagt: Nö, die Bewertung war zulässig. Und dann kann er die Bewertung wieder rein machen. Glaube kaum, dass der Anwalt das Risiko eingeht. Da wäre er schon ziemlich blöd.
Mächschen
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Re: kann sich ein RA alles erlauben?

Genau das war mein Gedanke ;)
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