Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

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daytrader
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Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Großhändler A verkauft seit Jahren an Verkäufer B. Plötzlich nötigt A zu kriminellen Preisabsprachen, denen sich B nicht beugen möchte.

A beliefert in Folge dessen B nicht mehr (mehrere offene Bestellungen, bei denen lt. AGB ein Kaufvertrag zustande gekommen ist). Das ist jetzt nun natürlich ein schwerer Eingriff ins Unternehmen von B, da dieser über Jahre viele Artikel und Ersatzteile dieses Lieferanten gelistet hat.

A hat für bestimmte Marken den Exlusiv-Vertrieb in Deutschland.

Kann B nun "einfach" die Marken im benachbarten EU Ausland bei einem anderen GH erwerben, EAR selbst anmelden und Problem gelöst? Oder gibt es da irgend etwas im Markenrecht zu beachten?


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AndreasSt
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Markenrecht weiß ich nicht, aber es kann natürlich zu anderen Problemen kommen.

Wenn der Hersteller mit Exklusivdistributoren arbeitet, wird er denen auch nahelegen, nur im jeweiligen Land/Einzugsgebiet zu verkaufen. Es ist dann sehr wahrscheinlich, dass der ausländische Großhändler wenig Interesse hat, dich zu beliefern. Auch wenn das wahrscheinlich nicht rechtens ist, werden die Großhändler den Hersteller nicht verärgern wollen.

Ein weiteres Problem gibt es ev. bei Reklamationen/Garantiefällen. Wenn die Kunden annehmen, dass sie mit Reklamationen auf jeden Fall zum Exklusivimporteur der Marke gehen können und der dann gegebenenfalls sagt, dass er das nur für die Geräte macht, die er auch selbst importiert hat (wenn er das z. B. an der Seriennr. feststellen kann).
xMerchant
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Nicht die Antwort auf deine Frage, aber eventuell eine Lösungsmöglichkeit:

Ein Lieferant hat das mit den Preisvorgaben vor Jahren mal probiert. Es hat sich dann offensichtlich mindestens ein Verkäufer beim Kartellamt beschwert. Es kam dann eine E-Mail an alle Verkäufer, dass man keine Preisvorgaben mehr machen wird, das Kartellamt war in CC bei der E-Mail.

Gibt natürlich das Risiko, dass die beschwerdeführenden Verkäufer nach einigen Monaten nicht mehr beliefert werden, aber nachdem hier bereits nicht mehr beliefert wird, ist das kein Risiko mehr. Wobei das Kartellamt bei solchen Vorgängen Anonymität zusagen kann. So war das zumindest mal, als ich vom Kartellamt kontaktiert wurde. War damals bei mir allerdings eine etwas andere Situation. Das Unternehmen, gegen das das Kartellamt ermittelt hatte, musste seine Kundenkontakte dem Kartellamt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens übermitteln.
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koshop
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH


Kann B nun "einfach" die Marken im benachbarten EU Ausland bei einem anderen GH erwerben, EAR selbst anmelden und Problem gelöst? Oder gibt es da irgend etwas im Markenrecht zu beachten?
Markenrechtlich ist die Sache recht klar.

https://www.it-recht-kanzlei.de/schrank ... recht.html
Wenn man die in Frage stehenden Produkte von einem zu deren Vertrieb berechtigten Händler bezogen hat, sollte man sich gegenüber dem abmahnenden Markeninhaber auf die Erschöpfung des Markenrechts berufen. Allerdings ist man dann für die Erschöpfung beweispflichtig. Daher sollte man die Quittungen, die von dem Erwerb herrühren, gut aufbewahren bzw. sich von dem Händler schriftlich die Freiverkäuflichkeit der Ware in der EU bestätigen lassen.
D.h. mit dem Verkauf an den Großhändler hat der Markeninhaber die Ware in Verkehr gebracht und der Markenschutz ist erschöpft. Wenn dir der ausländische Großhändler die Ware verkauft, dann kannst du die in der EU auch weiterverkaufen.

Ob der Großhändler mit dem Markeninhaber irgendwelche Vereinbarungen hat, die das eigentlich verbieten, z.B. weil es ein exklusives Vertriebssystem und du kein zugelassener Vertragshändler bist, braucht dich zunächst nicht weiter interessieren, das ist ein Problem zwischen Großhändler und Markeninhaber.

Wenns kein exklusives Vertriebssystem ist - dann ist es eh noch einfacher. Scheint ja auch keine entsprechenden Verträge zu geben, du sprichst ja von AGB, d.h. du hast keinen Vertriebsvertrag mit dem Großhändler, sondern bestellst halt.

Gibt natürlich ggf. andere Hindernisse, die vom Produkt abhängen, z.B. Sprache der Betriebsanleitung, mögliche lokale Produktunterschiede z.B. Stecker usw...

Aber wäre natürlich ne Möglichkeit: Beschwerde beim Kartellamt gegen den Großhändler einreichen und zwischenzeitlich die Ware anderweitig beziehen.
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

daytrader hat geschrieben: 8. Feb 2023 06:52
Kann B nun "einfach" die Marken im benachbarten EU Ausland bei einem anderen GH erwerben, EAR selbst anmelden und Problem gelöst? Oder gibt es da irgend etwas im Markenrecht zu beachten?
Nein. Das praktiziere ich mit mehreren Marken. Ist im EK u.U. sogar billiger. Dafür bekommt man aber auch nicht 2 Jahre Gewährleistung.
Mitunter etwas zeitaufwendig einen vernünftigen Lieferanten im Ausland zu finden.
Irgendwann kommt der Testkauf. Dann benötigt Dein Lieferant cojones. :-)
Zuletzt geändert von Roemer am 8. Feb 2023 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Mit den anderen GH scheint es keine Probleme zu geben. Habe bereits eine Testbestellung gemacht...ist heute in der Zustellung, hab noch nicht mal bezahlt. Muss mal schauen, wegen Bedienungsanleitung etc.

Die Gewährleistungsache ist natürlich etwas schwieriger....läuft dann immer über den GH im Ausland. Garantie gebe ich gar nicht...nach 1 Jahr und Beweislastumkehr ist dann Schluss. Aber lieber so, als plötzlich 0 € Umsatz aus dieser Sparte.
Wenn Kunden nun der Meinung sind sich ungefragt an dt. Exclusiv Vertrieb zu wenden, dann sollte das meines Erachtens nicht mein Problem sein, solange ich sie nicht selbst dorthin verweise. Die können die ja abweisen und an mich verweisen.

Mit den Produktbildern könnte es noch Probleme geben.

Zum anzinken...ich weiß nicht, ob das vielleicht mehr Stress bedeutet, als es wert ist. Ich kann quasi nichts beweisen, da alles telefonisch lief...nur das plötzlich keine Lieferungen mehr kommen. Und dann weiß man nicht was für Retourkutschen kommen.
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

...Nachtrag. Du wirst vermutlich eigene Bilder benötigen.
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Wolkenspiel
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich würde auf jeden Fall eigene Bilder machen, aber das ist ja nun wirklich das kleinste Problem.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Bilder nicht....die Illustrationen und Grafiken zur Veranschaulichung schon. Wobei man aber meinen sollte, dass Betreiber von verbotenen Preisdiktaten eher den Ball flach halten sollten. Aber man weiß nie, daher werde ich dann auf deren Bilder verzichten.
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koshop
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich kann quasi nichts beweisen, da alles telefonisch lief...nur das plötzlich keine Lieferungen mehr kommen. Und dann weiß man nicht was für Retourkutschen kommen.
Musst du im Prinzip auch nicht. Du kannst das ganze anonym anzeigen. Einfach den Sachverhalt schildern.

Wenn das Kartellamt sich drum kümmert, läuft das in der Regel so, dass derjenige dann einen Anhörungsbogen bekommt, ggf. muss er die Anschriften seiner Kunden herausgeben und die werden dann angeschrieben und ebenfalls um Auskünfte gebeten, ob der Großhändler Preise vorgeschrieben hat.

Und wenn dann mehrere Händler übereinstimmend sagen, daß dem so ist, dann hat er ein Problem.
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

...wobei der Kreis derer die für die anonyme Anzeige in Frage kommen, begrenzt ist....

Auf der anderen Seite ist es denen auch völlig egal, wie ich hier über die Runden komme, wenn sie mich sperren, weil ich kriminell werden möchte und mir von Lieferanten nicht sagen möchte wie ich meine Firma zu führen habe.
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Der Fachbegriff ist "Grauimport" :-)
Mit meinen grau importierten Marken verdiene ich mit Abstand am meisten Geld. Quasi ein Geschäftsmodell.

Der Auslöser war der gleiche wie bei daytrader.
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koshop
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Der Fachbegriff ist "Grauimport" :-)
Mit meinen grau importierten Marken verdiene ich mit Abstand am meisten Geld. Quasi ein Geschäftsmodell.
Ne, Grauimport sind Produkte die zwar Originale sind, aber ohne Zustimmung des Markeninhabers in die EU eingeführt wurden. D.h. z.B. Produkte für den US Markt, die jemand in der EU einführt.

Das was daytrader vorhat, ist weder grau noch sonstwas, sondern blütenweiß.
Roemer
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ne, konkret en detail:
ohne Zustimmung = Grauimport
Grauimport aus EU-Land = legal
Grauimport aus Drittland = nicht legal
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Roemer hat geschrieben: 8. Feb 2023 12:09 Grauimport aus Drittland = nicht legal
In meinem Fall ist es ja EU.

Aber wenn ich eine Chinamarke selbst aus China importieren wollte und es hier in D einen Exclusiv Vertrieb dieser Marke gäbe, ware es illegal, obwohl der Importeur mit den Exclusivrechten, nichts anderes macht. Dieselbe Marke dürfte ich aber im Großhandel in NL kaufen und hier frei verkaufen, richtig?
Wenn das Kartellamt sich drum kümmert, läuft das in der Regel so, dass derjenige dann einen Anhörungsbogen bekommt, ggf. muss er die Anschriften seiner Kunden herausgeben und die werden dann angeschrieben und ebenfalls um Auskünfte gebeten, ob der Großhändler Preise vorgeschrieben hat.
Laufen diese Händler nicht gleichzeitig Gefahr wegen Mittäterschaft ins Zielkreuz zu gelangen, wenn sie selbst alle Preise auf UVP haben?
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koshop
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Laufen diese Händler nicht gleichzeitig Gefahr wegen Mittäterschaft ins Zielkreuz zu gelangen, wenn sie selbst alle Preise auf UVP haben?
Theoretisch ja, praktisch eher selten. Anders als bei horizontalen Absprachen sind bei vertikalen Absprachen die Händler ja in der Regel in der schwächeren Positionen und werden durch Druck (Lieferverbote usw.) gezwungen, sich an Preise zu halten.
Das betrifft dann große Händler mit entsprechender Marktmacht, wenn z.B. EDEKA mit Lieferanten Preisabsprachen macht oder so.
dp_
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

daytrader hat geschrieben: 8. Feb 2023 06:52Plötzlich nötigt A zu kriminellen Preisabsprachen, denen sich B nicht beugen möchte.
Preisabsprachen nicht dulden. Telefonisches Gespräch zusammenfassen, elektronisch übermitteln und um Bestätigung bitten. Danach das Kartellamt informieren.

https://www.bundeskartellamt.de/SharedD ... onFile&v=4

https://www.bundeskartellamt.de/SharedD ... onFile&v=3
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daytrader
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Schauen wir mal, wie das weitergeht. Glaube eher nicht, dass die tatenlos zusehen, wie ich weiterverkaufe und sie gleichzeitig auf meine (doch gar nicht so geringen) Umsätze verzichten. Da wird noch irgendwas kommen.

Auch unklar, ob ich komplett gesperrt bin oder sie die Lieferungen "nur" absichtlich verzögern.
dp_
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

Ich habe nochmal über diesen Fall nachgedacht. Eigentlich könntest du dich doch beim Kartellamt melden, den Sachverhalt schildern und um Unterstützung bitten, wie du dich rechtlich korrekt verhalten kannst.
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Ach
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Re: Exclusiv Vertrieb umgehen mit ausl. GH

daytrader hat geschrieben: 8. Feb 2023 12:20
Wenn das Kartellamt sich drum kümmert, läuft das in der Regel so, dass derjenige dann einen Anhörungsbogen bekommt, ggf. muss er die Anschriften seiner Kunden herausgeben und die werden dann angeschrieben und ebenfalls um Auskünfte gebeten, ob der Großhändler Preise vorgeschrieben hat.
Laufen diese Händler nicht gleichzeitig Gefahr wegen Mittäterschaft ins Zielkreuz zu gelangen, wenn sie selbst alle Preise auf UVP haben?
Ja. Aber das Kartellamt ist in Deutschland einer der ganz wenigen Fälle, in denen die Gewaltentrennung aufgehoben ist. Exekutive und Judikative sind in einer Behörde zusammengefasst, das Kartellamt ermittelt, klagt an UND spricht das Urteil. (gruselig, wenn du mich fragst. Ist aber eben so).
Um die Ermittlung einfach zu machen, werden Kartellmitglieder, die gegenüber dem Kartellamt kooperativ sind, meistens sehr mild oder gar nicht verurteilt, wenn sie nur "gefolgt" sind und nicht das Kartell angeleitet oder stabilisiert haben.

koshop hat geschrieben: 8. Feb 2023 09:21

Kann B nun "einfach" die Marken im benachbarten EU Ausland bei einem anderen GH erwerben, EAR selbst anmelden und Problem gelöst? Oder gibt es da irgend etwas im Markenrecht zu beachten?
Markenrechtlich ist die Sache recht klar.

https://www.it-recht-kanzlei.de/schrank ... recht.html
Wenn man die in Frage stehenden Produkte von einem zu deren Vertrieb berechtigten Händler bezogen hat, sollte man sich gegenüber dem abmahnenden Markeninhaber auf die Erschöpfung des Markenrechts berufen. Allerdings ist man dann für die Erschöpfung beweispflichtig. Daher sollte man die Quittungen, die von dem Erwerb herrühren, gut aufbewahren bzw. sich von dem Händler schriftlich die Freiverkäuflichkeit der Ware in der EU bestätigen lassen.
Ich kenne einen Fall, in dem ein Markenhersteller noch einen Schritt weiter gegangen ist. Er hat nicht nur den in Deutschland ansässigen Einzhelhändler wegen Markenrechtsverstößen verklagt, sondern ihm UND den ausländischen Zwischenhändler vorgeworfen, seine Produkte zu fälschen und seine Marke zu missbrauchen.
Da war die Kacke am dampfen und die Ware musste komplett aus dem Verkehr gezogen werden.
Zitat des betroffenen Händlers (großer deutscher Textileinzelhändler): "Ob ein Produkt der Marke XY eine Fälschung ist, entscheidet ausschließlich Marke XY."
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