Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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roman
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Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Habe erstmals eine Rechnung über Dienstleistungen von einem Unternehmen erhalten dass in einem Drittland, außerhalb Europas, seinen Firmensitz hat.

Es werden mir dabei Kosten für Werbeleistungen verrechnet.
Meine Umsatzsteuer-ID steht auf der (Netto-)-Rechnung

Ich hab so einen Fall bislang überhaupt noch nie gehabt, bin daher grade am Beginn meiner Recherche wie ich das buchhaltungsmäßig verwursten kann.

Kann es sein dass sowas unter Reverse Charge fällt?
Also Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt und im selben Atemzug dann auch gleich Vorsteuerabzug beim Finanzamt, daher Nullsummenspiel.
Die (einzig sichtbare) Alternative wäre dann noch, einfach netto zu buchen und gar nichts zu tun.


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icstore
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Reverse-Charge ist vielleicht nicht der ganz richtige Begriff, das Prinzip ist aber das selbe, da netto aus Drittland muss die Steuer erstmal berechnet werden, darf dann aber wieder direkt abgezogen werden (ausser man ist nicht zur Umsatzsteuer registriert! (Kleinunternehmen etc.)).
Kreet66
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Hallo, ich hoffe es ist ok wenn ich mich an das Thema anschließe und eine Frage stelle.

Habe eine Rechnung aus Canada die in den Bereich "Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen" fällt.
Die Rechnung führt aber
- keinen Hinweis auf Reverse-Charge
- nicht meine Steuer-ID
- keine ganz korrekte Rechnungsanschrift des Leistungserbringers

Ich kann dann also nicht "Lizenzen und Konzessionen §13b Drittland" nutzen, korrekt?
Hätte es daher ganz normal mit "Lizenzen und Konzessionen" gebucht.

Muss ich noch irgendwas bzgl. der Umsatzsteuer berücksichtigen? Bzw. wie müsste ich das buchen?

Ich bin noch ziemlich neu in dem Thema und bin mir grade unsicher.
Danke für eure Hilfe :)
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fonprofi
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Keine Steuerberatung:

Soweit ich weiß ist Reverse Charge keine Pflicht. Sie sagt das der VK die Leistung steuerfrei an dich erbringt und Du dann versteuern musst.
Wenn er aber die Leistung in seinem Land versteuert, bekommst du eine normale Rechnung die dann komplett als Ausgabe.
Eventuell Software 0044/0144 oder Lizenzen 0030/0140 mit 0%.
icstore
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Vorsicht! "Reverse Charge" ist ein Begriff aus dem EU-Steuerrecht. Alles aus Drittländern (also ausserhalb der EU), egal ob der Händler mit 0% liefert oder dort seine Steuer freiwillig Zahlt, wird mit der Gesamtsumme als netto verbucht.

In beiden Fällen muss man Steuer drauf zahlen, die man sofort wieder ziehen kann (ausser man ist nicht zur Umsatzsteuer registriert, wie schon in meinem 1. Post hier erwähnt)
roman
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

@icstore
Werden Dienstleistungen von einem nicht in Österreich ansässigen Unternehmen (sowohl aus EU-Mitgliedsstaaten als auch aus sogenannten Drittstaaten) bezogen und ist der Ort der Dienstleistung aufgrund der MWSt-Regelungen Österreich, so geht die USt-Schuld vom Leistungserbringer auf den österreichischen Unternehmer als Leistungsempfänger über. Dies unabhängig davon, ob die vom Leistungserbringer ausgestellte Rechnung einen Hinweis auf diese Steuerschuld enthält oder nicht.
Beispielquelle: https://www.wko.at/service/steuern/Reve ... chuld.html

Ich hatte da natürlich mit AT-Schwerpunkt recherchiert.
Da diese Regelung aber weitgehend Unionsrecht entspringt, gehe ich davon aus dass das z.B. in DE auch nicht anders ist.
Auf die schnelle findet man auch in DE Quellen die das selbe sagen: https://www.rechnungswesen-portal.de/Fa ... sland.html
icstore
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Ok, wieder was dazugelernt bzgl. der Begriffe. Danke.

Ändert aber nichts an dem eigentlich wichtigen, was ich aussagen wollte: Wenn der Drittlandsanbieter bei sich seine Sales Tax, VAT, wasauchimmer auf der Rechnung ausweist, hat das hierzulande keine Wirkung, man muss trotzdem den gesamten Betrag netto buchen. Steht ja sogar in deine Quelle so ;)
Kreet66
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

icstore hat geschrieben: 15. Jan 2023 18:51 Ok, wieder was dazugelernt bzgl. der Begriffe. Danke.

Ändert aber nichts an dem eigentlich wichtigen, was ich aussagen wollte: Wenn der Drittlandsanbieter bei sich seine Sales Tax, VAT, wasauchimmer auf der Rechnung ausweist, hat das hierzulande keine Wirkung, man muss trotzdem den gesamten Betrag netto buchen. Steht ja sogar in deine Quelle so ;)
Hi, ich habe hierzu nochmal eine Frage....bin gerade total unsicher...

Ich (DE) beziehe eine Software über das Internet aus UK. Also "sonstige Leistung" da nicht auf CD, USB, etc.
Die Rechnung ist natürlich netto und weißt natürlich keine RC-Hinweis auf. (weil UK)
Ich trete im Einkauf NICHT als Unternehmer auf. Macht das für die Einfuhrumsatzsteuer überhaupt einen Unterschied?
Ich muss also den Nettobetrag buchen und die 19% Einfuhrumsatzsteuer draufrechnen bzw. erfassen und abführen. Korrekt?
Darf ich mir die Vorsteuer ziehen wenn ich im Einkauf nicht als Unternehmer auftrete (also auch die Rechnung keinen Hinweis auf meine Steuer ID etc. enthält?)

Ich kann mich in dieser Erklärung bzw. der Grafik nicht wiederfinden.
http://www.pkv-selbstvergleich.de/Software.htm

Danke für euer Hilfe schonmal vorab :)
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fonprofi
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Warum Einfuhrumsatzsteuer? Du hast nicht eingeführt. Buchung als Drittland zum Preis auf der Rechnung.
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

fonprofi hat geschrieben: 22. Jan 2023 19:34 Warum Einfuhrumsatzsteuer? Du hast nicht eingeführt. Buchung als Drittland zum Preis auf der Rechnung.
Hmm das verstehe ich nicht. Könntest du das kurz erklären?
Ich habe eine Lizenz aus einem Drittland erworben um in Deutschland damit in Deutschland im Interesse meiner Unternehmung Gewinn zu erzielen.
Warum muss ich da keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen? Was übersehe ich da gerade?
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fonprofi
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Weil du nicht eingeführt hast. Oder wurde die Lizenz mit einem Paket versendet?
Du führst auch kein google ein, auch wenn es aus den USA kommen sollte.

Anders wäre es wenn Du die Lizenz per Paket/Post bekommen hättest. Dann wäre sie durch den Zoll gelaufen, der hätte Dir ne EUST-Rechnung und auch Zoll gesendet.
Da die Lizenz keine Physikalische Ware ist, greift das nicht.
https://www.steuerberater-muenchen24.de ... u_beachten

Also:
UK Ist Drittland. Du buchst den Rechnungsbetrag mit RC ganz normal auf dein Konto.
https://support.lexoffice.de/de-form/ar ... ls-ausgabe
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

fonprofi hat geschrieben: 22. Jan 2023 21:38 Weil du nicht eingeführt hast. Oder wurde die Lizenz mit einem Paket versendet?
Du führst auch kein google ein, auch wenn es aus den USA kommen sollte.

Anders wäre es wenn Du die Lizenz per Paket/Post bekommen hättest. Dann wäre sie durch den Zoll gelaufen, der hätte Dir ne EUST-Rechnung und auch Zoll gesendet.
Da die Lizenz keine Physikalische Ware ist, greift das nicht.
https://www.steuerberater-muenchen24.de ... u_beachten

Also:
UK Ist Drittland. Du buchst den Rechnungsbetrag mit RC ganz normal auf dein Konto.
https://support.lexoffice.de/de-form/ar ... ls-ausgabe
Danke für die Rückmeldung!
Das es eine sonstige Leistung ist, und somit ohne Zoll, ist klar.
Die Tatsache, dass ich Unternehmer bin, dieses aber auf der Lieferantenrechnung nicht durch meine ID vermerkt ist und auch kein Hinweis auf RC vorliegt, spielt keine Rolle? Ganz normal Nettobetrag (=Rechnungsbetrag) erfassen und RC?

Sonstige Leistung sog. B2B (Business to Business)
Liegt eine sonstige Leistung vor, ist der Leistungsort bei Softwareüberlassung an einen Unternehmer dort, wo der Leistungsempfänger sitzt. Die Leistung ist also im Ansässigkeitsstaat des Leistungsempfängers steuerbar. Die Rechnung ist ohne Umsatzsteuer zu erteilen (Vermerk auf der Rechnung: „Reverse Charge Verfahren“).
Sonstige Leistung an Private Abnehmer B2C
Es ist danach zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger innerhalb der EU oder im Drittland seinen Wohnsitz hat.
Erfolgt die Leistung an eine in der EU ansässige Privatperson(B2C), ist die Leistung im Empfängerland steuerbar. Die Rechnung ist mit der Umsatzsteuer des Empfängerlandes zu erteilen und im KEA bzw OSS Verfahren anzumelden. Bei Downloads sind mindestens 2 übereinstimmende unabhängige Kriterien zum "Zielland" zu dokumentieren. Die Angabe des Kunden über "sein Land" zählt nicht dazu.
Beachten Sie bitte die zahlreichen besonderheiten des OSS Verfahrens auf die wir an anderer Stelle berichten.
Erfolgt die sonstige Leistung an eine im Drittland ansässige Person, ist die Leistung auch im Drittland steuerbar. Es fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Achtung aufwändig: Der Leistungserbringer ist i.d.R. Steuerschuldner im Ansässigkeitsstaat des Leistungsempfängers. Der deutsche Leistungserbringer muss sich für Zwecke der Umsatzsteuer im Drittland registrieren lassen.
roman
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

@Kreet66
Die Passagen die Du hier reinkopiert hast, betreffen aber offensichtlich den Fall dass ein EU-Verkäufer etwas verkauft (z.B. in ein Drittland). Das sind daher Hinweis für Verkäufer.
Im konkreten Fall liegt aber wohl der umgekehrt Fall vor, denn Du bist ja der Käufer.

Als ich letztens zum Thema recherchiert habe, habe ich mehrfach den Hinweis gefunden dass Rechnungen von außerhalb der EU auch dann ggf als RC zu betrachten sind, wenn der innerhalb der EU übliche RC-Hinweis nicht auf der Rechnung angedruckt ist.

Wenn also solche Downloadgeschichte ebenfalls tatsächlich in die qualifizierten Tatbestände reinfallen, müssen sie wohl RC-mäßig abgehandelt werden. Würde ich mal sagen.
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fonprofi
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Eben.
Kreet66
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

Hmm ja korrekt. Ich bin Käufer und mein Lieferant sitzt in UK.
Mein Textausschnitt kam von der Seite die vorher bereits genant wurde.
https://www.steuerberater-muenchen24.de ... u_beachten
Ich glaube mein größtes Problem ist folgendes:
Bin ich als Unternehmer zu sehen obwohl ich nicht als solches auf der Rechnung zu erkennen bin? Oder zählt nur die Tatsache, dass ich Unternehmer bin? Dann dürfte ich wohl RC machen.
http://www.pkv-selbstvergleich.de/Software.htm
Ich sehe mich auf dem ersten Schaubild als Fall 4.
Wenn mir das jemand bestätigen kann, habe ich es glaube ich.
roman hat geschrieben: 23. Jan 2023 11:19 @Kreet66
Die Passagen die Du hier reinkopiert hast, betreffen aber offensichtlich den Fall dass ein EU-Verkäufer etwas verkauft (z.B. in ein Drittland). Das sind daher Hinweis für Verkäufer.
Im konkreten Fall liegt aber wohl der umgekehrt Fall vor, denn Du bist ja der Käufer.

Als ich letztens zum Thema recherchiert habe, habe ich mehrfach den Hinweis gefunden dass Rechnungen von außerhalb der EU auch dann ggf als RC zu betrachten sind, wenn der innerhalb der EU übliche RC-Hinweis nicht auf der Rechnung angedruckt ist.

Wenn also solche Downloadgeschichte ebenfalls tatsächlich in die qualifizierten Tatbestände reinfallen, müssen sie wohl RC-mäßig abgehandelt werden. Würde ich mal sagen.
roman
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Re: Dienstleistungs-Rechnung aus Drittland - Reverse Charge?

fonprofi und meine Wenigkeit haben eh schon mehrfach ziemlich eindeutig unsere pers. Meinung kundgetan.
Wenn Du eine wasserdichte Bestätigung dafür haben willst, geh' zum StB und zahl dafür vermutlich mehr, als die ganze Lieferantenrechnung gekostet hat.
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