Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

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Trost
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Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Guten Tag,

ich möchte einem Kunden im Rahmen der Gewährleistung ein Ersatzprodukt zukommen lassen. Seine Mutter hat damals das Produkt aus Deutschland bestellt. Nun möchte er aber, dass wir es nach Frankreich schicken.

Sind wir dazu verpflichtet oder können wir dies ablehnen, wenn ja, auf welche rechtliche Grundlage können wir uns da beziehen. Bin leider nicht fündig geworden im Internet.


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H.Bothur
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Gegenfrage: Waas ist für dich der Preisunterschied ? Wenn es nicht groß ist einfach machen und seine Ruhe haben.

Wenn es 20,- oder 30,- Euro sind dem Kunden genau das sagen_ Du würdest gerne aber der Preisunterschied ist eben so und so groß und dazu bist Du nicht verpflichtet (wobei: keine Ahnung ob das stimmt, würde ich aber erstmal von ausgehen).

Und dann mal sehen wie der Kunde reagiert.

Gruss
Hans
Schreiber Ling
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Im Rahmen der Gewährleistung besteht die Pflicht, Kosten der Nacherfüllung zu tragen, wozu auch die Transportkosten gehören. Im Rahmen der Schickschuld ist ganz normal an den Gläubiger, also den Käufer zu schicken, das heißt an dessen Wohnsitz. Es gibt grundsätzlich keine Einschränkung, dass der nicht gewechselt werden dürfte, und es würde mir auch nicht gerecht erscheinen. Ausgangspunkt der Gewährleistung ist ja immer noch, dass eine mangelhafte Sache geliefert wurde. Dass der Käufer auch mal umzieht, kann diesem dagegen nicht vorgehalten werden.

Manchmal sind sogar ganz andere Transportkosten notwendig: In einem Fall kam es auch schon dazu, dass die Verbringung eines in der Türkei liegen gebliebenen Fahrzeugs zwecks Gewährleistung auf Kosten des Verkäufers geschah.

Ich habe nur nicht ganz verstanden, wer der Kunde ist – Sohn oder Mutter. Aber ich schätze, das war nicht gefragt, weil der Verkäufer sich daran nicht aufhängen möchte.
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fussel
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Schreiber Ling hat geschrieben: 11. Jan 2023 19:10 Im Rahmen der Gewährleistung besteht die Pflicht, Kosten der Nacherfüllung zu tragen, wozu auch die Transportkosten gehören. Im Rahmen der Schickschuld ist ganz normal an den Gläubiger, also den Käufer zu schicken, das heißt an dessen Wohnsitz. Es gibt grundsätzlich keine Einschränkung, dass der nicht gewechselt werden dürfte, und es würde mir auch nicht gerecht erscheinen. Ausgangspunkt der Gewährleistung ist ja immer noch, dass eine mangelhafte Sache geliefert wurde. Dass der Käufer auch mal umzieht, kann diesem dagegen nicht vorgehalten werden.
Ich gebe zu, die rechtl. Seite nicht zu kennen, aber deine Ansicht kann ich mir nicht vorstellen. Wenn der Kunde eine Ware in die vorletzte Höhle irgendwo in der Wüste hinter dem Arsch der Welt mitnimmt, dann sende ich nicht dahin.
Viele Artikel werden von Verkäufern aufgrund der Größe oder Gewicht ausschließlich nur innerhalb Deutschlands versendet. Da ist es schlichtweg nicht möglich, weltweit zu senden.
Für mich ist die Lieferadresse im Vertragsschluss relevant. Und falls ich mit meiner Meinung falsch liege, dann kann der Wüstling dass gern von einem Richter klären lassen.
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daytrader
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Hoffentlich ist es ein EU Land und das man ohne Verpackungslizenzierung nicht versenden darf.
Roemer
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Wenn die Mutter immer noch in D lebt, halt zur Mutter senden. Die ist ja ohnehin Vertragspartner.
Schreiber Ling
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Ich kann es gut verstehen, wenn einen das Ergebnis erst mal irritiert, dass es später keine Rolle mehr spielen soll, wenn man doch "extra nur nach Deutschland versendet" hat. Aber das hat miteinander nichts zu tun. Es geht darum, dass der Verkäufer seinen Vertragsteil nicht eingehalten hat und nun dem "Wüstling" die daraus resultierenden Kosten ersetzen/tragen muss. Wenn jetzt dafür irgendeine Verpackungslizenz notwendig sein sollte, dann muss die eben auch noch besorgt werden.

Auch unabhängig davon, wo hingesendet werden soll, können die Kosten der Nacherfüllung mal höher und mal niedriger sein. Dagegen ist die Frage, ob nach Deutschland oder Frankreich geliefert werden soll, doch reine Schikane. Dabei ist das kein Fall, wo irgendwelche Kniffe angebracht sind. Der Verkäufer hat gutes Geld bekommen, aber den Vertrag noch immer nicht erfüllt! Wenn es wirklich unwirtschaftlich sein sollte, gibt es dafür die allgemeinen Grenzen wie in jedem anderen Gewährleistungsfall.
icstore
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Schreiber Ling hat geschrieben: 14. Jan 2023 16:17 Es geht darum, dass der Verkäufer seinen Vertragsteil nicht eingehalten hat und nun dem "Wüstling" die daraus resultierenden Kosten ersetzen/tragen muss
.......
Der Verkäufer hat gutes Geld bekommen, aber den Vertrag noch immer nicht erfüllt!
Das sind ziemlich harte Vorwürfe. Es kann sich auch bloss um ein zufällig defektes Gerät gehandelt haben, da ist dann erstens der Hersteller der "wahre" schuldige (ausser der Autor hier produziert die Ware selbst) und zweitens kennst du seine Margen sicher nicht.

Ich würde genauso die Lieferung in ein anderes Land erstmal anzweifeln, mein ursprünglicher Vertragspartner war in DE, also muss ich auch nur nach DE liefern. Ok, Frankreich kostet mich genausoviel und würde ich wohl auch machen, aber gibt auch viele Länder die im Versand 10x kosten, Probleme mit Zoll geben kann, etc. Das ist nicht alles so einfach wie man denkt...

Das selbe hast du doch wenn du im Supermarkt in Bayern ein Produkt kaufst, es kaputtgeht, während du in Berlin bist und es mitgenommen hast, und wieder dahinfahren musst um es umzutauschen - keiner Ersetzt dir die Kosten, es war deine eigenen Entscheidung es woanders hinzubrigen.
Roemer
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Man darf durchaus auch die These diskutieren, ob die Gewährleistung nicht bereits vorfristig erloschen ist oder die Mutter in der Haftung ist.
Wir wissen ja nix über den Weg der Ware von Mutter zu Sohn.

Zumindest sollte der Sohn nicht zu sehr auf dicke Hose machen und gfs. den Aufpreis für F. zahlen.

Auf die Nummer mit der Verpackungslizenz wäre ich jetzt noch nicht mal gekommen. ;-)
Wäre aber hinfällig, wenn man im Shop immer noch nach F versenden lassen kann.
Schreiber Ling
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Das stimmt, es ist schon etwas schroff formuliert, ist aber gar nicht so böse gemeint. Bloß, als ich vor ein paar Tagen davon schrieb, dass Ausgangspunkt der Überlegung ja ist, dass eine mangelhafte Sache geliefert wurde, kam das offenbar nicht richtig an. Dabei ist es ja Fakt: Es besteht ein Vertrag, der eine hat geleistet und der andere hat mangelhaft geleistet. Das ist nichts Persönliches und auch keine Frage der Schuld. Die Frage ist nur, wem das Risiko zuzuweisen ist, dass Kaufsachen – im Gegensatz zu Geld – manchmal einen Defekt aufweisen. Und das beantwortet die Gesetzgeberin im Zweipersonenverhältnis grundsätzlich mit: der Verkäufer. Darüber hinaus weist man es dem Hersteller zu, entsprechend dem, was auch du richtigerweise sagst – das Ergebnis ist dann der Unternehmerregress.

Du unterstreichst aber völlig zu Recht den Punkt, dass es möglicherweise sowieso nicht viel mehr kostet – und TROTZDEM wird gemostert :D Das ist eine wunderbare Warnung, dass bei den entsprechenden "Lösungen" hier auch mehr der Wunsch Vater der Gedanken ist.

Wenn ich in Bayern im Urlaub etwas kaufe und später von Berlin nach Bayern fahren muss, um es ersetzen zu lassen, trägt der Verkäufer auch in diesem Fall die Kosten der Nacherfüllung. Wäre gut, wenn man sich im Vorfeld einer konstruktiven Lösung öffnet^^ Klar ist es meine eigene Entscheidung, es irgendwo anders hinzubringen; es schadet aber auch nicht. Es ist auch die Entscheidung des Supermarkts, als Händler am Markt tätig zu sein. Will er das nicht, muss er natürlich nicht.

Was mit Mutter und Sohn ist, ja, den Punkt haben wir ja ein paarmal schon angerissen. Aber dem TE ist das bis jetzt wohl noch nicht wieder so wichtig geworden, als dass er etwas dazu beitragen wollte. Allerdings ist es auch in Ordnung und üblich, Dinge weiterzuverschenken oder -zuverkaufen und dabei bestimmte Rechte mit zu übertragen.
icstore
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Ich glaube am einfachsten wäre es wenn @Trost sich auch mal zu der Sache äussert, sonst können wir nur spekulieren und es fehlen ja offensichtlich Fakten um korrekt zu urteilen.

Wenn ein Kunde einen 0815 Artikel für 100 EUR bei mir kauft, es ursprünglich nach DE ging und der Ersatz soll nach FR oder irgendein anderes EU Land, da überlege ich nichtmal, sondern schicke einfach raus, meine Kosten sind identisch. Aber das wird wohl bei dem Vorfall hier nicht so einfach sein, sonst hätte @Trost das schon längst getan, statt einen Beitrag hier zu verfassen...
Schreiber Ling
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Ich kann mir vorstellen, dass es wirklich mehr Gründe für @Trost gibt und er andernfalls nicht hier gefragt hätte. Andererseits bin ich auch nicht überrascht, wenn es nicht darum geht, dass das Senden ins Ausland teurer wäre, sondern man halt einen Grund gefunden hat, gar nicht verschicken zu müssen, oder auch "weil man sich vom Kunden nichts sagen lassen muss" :D

Manchmal interessieren sich Leute auch einfach nur so für die Rechtslage und verlieren trotzdem schnell das Interesse oder wollen einfach selbst nichts dazu beitragen 🤬 Vielleicht erst auf Widerstand gebürstet gewesen und dann doch Einsicht gehabt, entsprechend gleich der ersten Antwort, oder weil doch zu aufwendig? Trost wirkt doch nun wirklich nicht sehr engagiert. Aber zum Glück lassen sich für die übrigen Interessierten ja trotzdem ein paar Grundsätze abstrakt festhalten.
icstore
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Schreiber Ling hat geschrieben: 14. Jan 2023 17:37 ...sondern man halt einen Grund gefunden hat, gar nicht verschicken zu müssen...
Daran habe ich tatsächlich auch erst gedacht, jedoch widerspricht sich das mit seiner Aussage:
Trost hat geschrieben: 11. Jan 2023 15:36 ich möchte einem Kunden im Rahmen der Gewährleistung ein Ersatzprodukt zukommen lassen
Nichtsdestotrotz hilft der Post ja wie du sagtest sicherlich auch anderen in einer änlichen Sitatution ;) Dafür ist ja so ein Forum da.
Schreiber Ling
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Hast recht; wenn ich mich zurückerinnere, war ich beim ersten Lesen auch noch sehr angetan von genau dieser Stelle, die da so freundlich formuliert ist :D Muss aber sagen, dass ich aus seinen – 2 – Beiträgen sowieso nicht so schlau werde. Seine erste Frage schilderte eine ziemliche Selbstverständlichkeit, wobei die Schilderung außerdem erkennen ließ, dass er schon ein bisschen was davon versteht. Und auch da gab es weiter nichts von ihm. Wirkt ein bisschen nach belanglosem Zeitvertreib seinerseits mit schwankendem Interesse für die Sache.
icstore hat geschrieben: 14. Jan 2023 17:48Nichtsdestotrotz … ;) Dafür ist ja so ein Forum da.
👍 saufen

PS: Ich sehe gerade, doch, er hat sich beim anderen Thema bedankt. Ich denke, das ist dem dortigen Umfang der Beiträge angemessen 😅
Zuletzt geändert von Schreiber Ling am 14. Jan 2023 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Woody-HH
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Ich soll 300kg Akkus, ursprünglich geliefert an eine deutsche Adresse, bei einer Reklamation auf meine Kosten nach Tahiti liefern?
Nicht ohne Gerichtsurteil.
Schreiber Ling
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Wie gesagt, es gibt ja immer noch die allgemeinen Grenzen der Wirtschaftlichkeit, außerhalb derer du die Nacherfüllung auch verweigern darfst. Gerade dieser Umstand sorgt meines Erachtens dafür, dass das Ergebnis sowieso interessengerecht bleibt.
Trost
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Also grundsätzlich ging es mir mit diesem Post wirklich nur um die Rechtslage und nicht darum, wie andere es Ihrer Meinung nach händeln würden.
Wie auch schon manch einer geschrieben hat, hängt dort natürlich noch ein bisschen mehr dran, als nur die vier Zeilen, die ich oben geschrieben habe. Von daher wollte ich es einfach kurzfassen und keinen Roman schreiben.

Ich danke euch trotzdem für eure Antworten.
Wer es wissen will, ich habe den Versand nach Frankreich abgelehnt. Der Kunde hat sich seit dem, aber auch nicht mehr gemeldet. Alles sehr komisch. Es ging mir auch nicht um die Mehrkosten. Weiter will ich das dann an dieser Stelle nicht ausführen.

Euch weiterhin viel Erfolg!
regalboy
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Schreiber Ling hat geschrieben: 14. Jan 2023 17:58 Wie gesagt, es gibt ja immer noch die allgemeinen Grenzen der Wirtschaftlichkeit, außerhalb derer du die Nacherfüllung auch verweigern darfst. G...
Wo sind die zum Nachlesen in Gesetze geschrieben?
icstore
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html hat geschrieben: (4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Müsste das sein.
regalboy
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Re: Gewährleistung Ersatzlieferung ins Ausland

Schreiber Ling hat geschrieben: 14. Jan 2023 17:58 Wie gesagt, es gibt ja immer noch die allgemeinen Grenzen der Wirtschaftlichkeit, außerhalb derer du die Nacherfüllung auch verweigern darfst. ...
Da fehlte also "Art der" vor Nacherfüllung?
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