Das erheitert mich heute... 😁

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fossi
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Ich musste heute über ein dickes Anwalts-Einschreiben schmunzeln.

Einem Suchmaschinenoptimierungsdienstleister passt es mal wieder nicht, dass Erfahrungen über ihn hier im Forum ausgetauscht werden.
Mit einer Inkenntnissetzung über die falschen Beiträge an den Forenbetreiber ist er schonmal auf die Nase gefallen: ich lösch nix ohne Begründung, bzw wenn mir ein User die Echtheit seiner Erfahrungen bestätigt. Also muss mal wieder der Anwalt ran und dieser hat sich so einen Quark zurecht gebogen, da würde selbst jeder Amtsgericht-Richter lachen.

Kurz zusammengefasst: man droht mir mit Abmahnung und hohen Kosten, da ich (mithilfe anderer Dienstleister) meine Mitbewerber schlecht darstelle.
Abmahnung, weil ich sei kein Forenbetreiber. Stattdessen wird irgendwie eine Wettbewerbsgeschichte draus konstruiert. Da man zum Schreiben hier Mitglied werden muss, wäre ich ja Dienstleister und durch den Forenbereich "SEO" und ein paar Beiträge dort ich direkter Mitbewerber seines Mandanten und hätte somit keinerlei Rechte, Erfahrungsberichte hier zu dulden. Wenn ich alles jetzt und zukünftig über deren Mandanten lösche, würde man auf eine weitere rechtliche Verfolgung verzichten.

LOL! :D
Alleine diese Idee "Vorankündigung vor Abmahnung" ist schon abstrus in einem Anwaltsschreiben. Aua. :D
Überlege gerade echt ob ich die nochmal voll auflaufen lassen sollte. Es sind schon einige vor Gericht mit mehr in der Hand gescheitert, aber das da ist schräg. :durchdreh:


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Ach
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Schön, dass du dich über sowas amüsieren kannst :-)
Und gut, dass Du die Erfahrung hast, um das einzuschätzen :-)
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fossi
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Andere wären vielleicht schon beim Briefkopf geschockt, aber mich beeindruckt kein Anwaltsschreiben mehr.
Die Kanzleien kochen alle nur mit Wasser und oftmals ist deren Geschreibsel ausschließlich heiße Luft, rein nach dem Motto "man kann es ja mal versuchen, vielleicht knickt er ein".

Ärgerlich ist nur der Aufwand, aber so einen Quatsch wie heute kann man mit einem lakonischen 2-Zeiler beenden.
Hatte da einen guten Lehrmeister. :kaffeesmily
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koshop
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Ich lese recht viel und hab gestern ein Probeabo auf Skoobe abgeschlossen. Das ist eine Art Spotify für Bücher. Heute der erste Newsletter mit "Lesetipps" im E-Mail Postfach.

Das Headerbild: eine Frau mit Brille liegt auf der Couch, zusammen mit ihrer Katze.

Meine Lesetipps: "Das Haus der Hebammen", "Ich warte auf dich jeden Tag", "Du in meiner Nähe", Der Sommer als ich schön wurde". "Bikergirl" usw....

:gruebel: Okay....

Also entweder besteht die Zielgruppe nur aus Frauen oder die wissen irgendwas über meinen Lesegeschmack was ich noch selbst nicht weiß. :D
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Technokrat
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Im Zuge der Gewinnminderung habe ich so Akkusauger gekauft. Die Dinger sind kleiner als gedacht und ich dachte zunächst "Griff ins Klo" und "Kreuzschaden".

Die Teile sind aber superpraktisch, sowohl für´s Winterkabuff (TM) in der Halle als auch Zuhause. Man kommt eben überall hin, was mit dem normalen Sauger umständlich wäre. Und zumindest der eine Schnurps hat Angst davor und die komplette Familie inklusive Besuch ist genervt :)
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Crassiflo
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Bei uns war am Freitag ein DHL-Zusteller, der halbwegs gut deutsch sprechen konnte.
Das gabs monateang nicht mehr.
Und mir tun immer noch die meist stummen Zusteller leid, die jeden Tag aufs neue Adressen auf dem Gewerbehof finden müssen.
Die 4 As bei Amazon: Anlocken, Ausnutzen, Abhängigmachen, Aussaugen.
Wollomo
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Trinkgeld erhalten. Eine nette Kundin hat mir statt 291,94€ einfach 295€ überwiesen mit dem Verwendungszweck "RN 2022XXXX + Trinkgeld".
Wie verbucht man sowas :-D ?
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Ach
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Wenn du es vereinnahmst: Erlöse. (vermutlich Konto 8400, bei dir aber eventuell auch Erlöse 7% USt).
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fossi
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Richtig. Als Unternehmer musst du das leider versteuern und die Nebenleistung (bzw dieser Mehrbetrag) teilt den Steuersatz der Hauptleistung des entsprechenden Auftrages.
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Ach
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

fossi hat geschrieben: 9. Jan 2023 20:05 Richtig. Als Unternehmer musst du das leider versteuern und die Nebenleistung (bzw dieser Mehrbetrag) teilt den Steuersatz der Hauptleistung des entsprechenden Auftrages.
Wobei ich spannend fände, wie es aussähe, wenn er das Tinkgeld nicht vereinnahmt, weil es z.B. für einen Servicemitarbeiter, der zuvor den Kunden beraten hatte o.ä. bestimmt ist. In dem Fall würde ich hinterfragen, ob es dem Wesen nach wirklich eine Nebenleistung ist.
gardinenprediger
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Bin eigentlich sonst nicht abergläubisch aber meine Bestellung über 66,66 € mit Liefertermin am Freitag den 13. Januar... hm... klingt irgendwie nach Ärger :shock:
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monami
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

gardinenprediger hat geschrieben: 10. Jan 2023 14:17 Bin eigentlich sonst nicht abergläubisch aber meine Bestellung über 66,66 € mit Liefertermin am Freitag den 13. Januar... hm... klingt irgendwie nach Ärger :shock:
Darf nur keine schwarze Katze unter der Leiter im Lager queeren....
“Klar kann ich das! Ich hab's nur noch nie gemacht.”
regalboy
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Ach hat geschrieben: 10. Jan 2023 07:20
fossi hat geschrieben: 9. Jan 2023 20:05 Richtig. Als Unternehmer musst du das leider versteuern und die Nebenleistung (bzw dieser Mehrbetrag) teilt den Steuersatz der Hauptleistung des entsprechenden Auftrages.
Wobei ich spannend fände, wie es aussähe, wenn er das Tinkgeld nicht vereinnahmt, weil es z.B. für einen Servicemitarbeiter, der zuvor den Kunden beraten hatte o.ä. bestimmt ist. In dem Fall würde ich hinterfragen, ob es dem Wesen nach wirklich eine Nebenleistung ist.
Oder wenn in der Bestellung 7% und 19% Ware war, muss das Trinkgeld dann prozentual aufgeteilt werden?
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Ach
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

regalboy hat geschrieben: 10. Jan 2023 16:23
Ach hat geschrieben: 10. Jan 2023 07:20

Wobei ich spannend fände, wie es aussähe, wenn er das Tinkgeld nicht vereinnahmt, weil es z.B. für einen Servicemitarbeiter, der zuvor den Kunden beraten hatte o.ä. bestimmt ist. In dem Fall würde ich hinterfragen, ob es dem Wesen nach wirklich eine Nebenleistung ist.
Oder wenn in der Bestellung 7% und 19% Ware war, muss das Trinkgeld dann prozentual aufgeteilt werden?
Ich hatte mal einen ähnlich blöden Fall untersucht: Produkte in Mehrwegverpackung wurden korrekt zu 7% verkauft B2B. Die Mehrwegverpackung war nicht auf das Produkt zugeschnitten, sondern ganz allgemein verwendbar. Und auch robust und werthaltig, wie z.B. ein Blumentopf an der 7% Blume. Die Mehrwegverpackung teilte das Schicksal der Hauptleistung, musste also nicht mit 19% versteuert werden.
Der Abnehmer verkaufte die Mehrwegverpackung aber anschließend leer an den Lieferanten zurück. Fraglich war, mit welchem Mehrwertsteuersatz dieser Rückverkauf besteuert werden müsste.
regalboy
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Ach hat geschrieben: 11. Jan 2023 07:15 ...
Der Abnehmer verkaufte die Mehrwegverpackung aber anschließend leer an den Lieferanten zurück. Fraglich war, mit welchem Mehrwertsteuersatz dieser Rückverkauf besteuert werden müsste.
Leere Mehrwegverpackung = 19%, oder bist du zu einem anderen Ergebnis gekommen?
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Nichtraucher
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Gerade eben soll das Fundament der Bodenplatte gegossen werden, schön wäre auch, wenn die Betonpumpe auch da wäre wie die 6 Betonmischer auch.Zum Glück alles von einer Firma, da habe ich keinen Ärger, wenn der Beton fest wird. applaus
regalboy
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Nichtraucher hat geschrieben: 11. Jan 2023 12:46 Gerade eben soll das Fundament der Bodenplatte gegossen werden, schön wäre auch, wenn die Betonpumpe auch da wäre wie die 6 Betonmischer auch.Zum Glück alles von einer Firma, da habe ich keinen Ärger, wenn der Beton fest wird. applaus
Solange der zähfeste / inzwischen zu feste Beton nicht doch noch schnell verarbeitet wird wenn die Pumpe da ist...
Wollomo
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Ich frag wirklich mal bei der Steuerberatung nach, nächste Woche gibt es sowieso die Jahresbesprechung :-D

Auf Ideen kommen die Leute schon...
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hkhk
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

Wollomo hat geschrieben: 11. Jan 2023 13:40 Ich frag wirklich mal bei der Steuerberatung nach, nächste Woche gibt es sowieso die Jahresbesprechung :-D

Auf Ideen kommen die Leute schon...
Man kann sich auch selbst zitieren.
Dann hätte ich nicht suchen müssen, was du meinst...
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Ach
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Re: Das erheitert mich heute... 😁

regalboy hat geschrieben: 11. Jan 2023 10:34
Ach hat geschrieben: 11. Jan 2023 07:15 ...
Der Abnehmer verkaufte die Mehrwegverpackung aber anschließend leer an den Lieferanten zurück. Fraglich war, mit welchem Mehrwertsteuersatz dieser Rückverkauf besteuert werden müsste.
Leere Mehrwegverpackung = 19%, oder bist du zu einem anderen Ergebnis gekommen?
Weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr ganz sicher und mag die Recherche gerade nicht mehr wiederholen.
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