steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

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silent-invest
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Zhilong hat geschrieben: 30. Dez 2022 20:23
xullu hat geschrieben: 30. Dez 2022 14:30 Wenn die jetzt schön die ganzen PrivatGewerblichen aussortieren - besser geht es nicht. Wurde auch Zeit. Die Chinesen gleich mit.
Die Wortfolge "Aussortieren" und "Chinesen gleich mit" in einem Atemzug liest sich gar nicht gut. Das lässt sich besser und diplomatischer formulieren. Es macht mich traurig, diesen Hass öffentlich zu lesen.
Wo liesst du den da konkret Hass raus? Es wäre schön, wenn dieser schädliche Woke-Virus und dieses böswillige missinterpretieren in diesem Forum außen vor bleibt. Jeder weiß was gemeint ist. Ich lese, nichtmal mit Mühe, dass er Chinesen hasst.


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hkhk
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Wenn sogar Hongkong"chinesen" nicht mehr Chinesen genannt werden wollen, sondern Hongkonger, aus abgrundtiefen Hass gegen Xi Jinping aka Winnie the Pooh,

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dann hat dieser Hass zwar andere Gründe, aber ein gewisser Hass auf die Chinesen, die die deutschen Marktplätze überschwemmen und sich meist nicht an hiesige(Steuer)Gesetze halten, ist da nicht verwunderlich.

Ich halte dir, Zhilong, mal zugute, dass du sehr wahrscheinlich anders bist als sehr viele deiner Landsleute. Auch ist dein Deutsch besser als das vieler einheimischer Forenteilnehmer hier.
Wuehler
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ich betreibe aktuell eine Plattform zum Verkauf/Tausch von Sammelkarten.
In diesem Fall einen Discord Server.
Ich denke um die Abschaltung des Marktplatzes komme ich nicht herum…
welpe
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Wuehler hat geschrieben: 30. Dez 2022 20:58 Ich betreibe aktuell eine Plattform zum Verkauf/Tausch von Sammelkarten.
In diesem Fall einen Discord Server.
Ich denke um die Abschaltung des Marktplatzes komme ich nicht herum…
Hmm aber Discord ist etwas sehr spezielles. Bis die das auf dem Schirm haben?
vbc
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Wäre ja mal interessant zu wissen, wie die FAs die Daten bekommen müssen, ob es da Schnittstellen gibt, oder alles per Fax eingereicht werden muss und das jeweils ans FA des Nutzers ? Vielleicht gibt es da auch Formulare, die man anfordern kann ?
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hkhk
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

vbc hat geschrieben: 30. Dez 2022 21:29 Wäre ja mal interessant zu wissen, wie die FAs die Daten bekommen müssen, ob es da Schnittstellen gibt, oder alles per Fax eingereicht werden muss und das jeweils ans FA des Nutzers ? Vielleicht gibt es da auch Formulare, die man anfordern kann ?
hat doch StB-Hendricks in seinem Beitrag und in seinem Video ausführlich erklärt.

Ok, war sehr viel Text. Aber das zu lesen schafft man durchaus.
vbc
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ich habe sogar das Video ganz gesehen, aber wie die Daten aufgeschlüsselt sind und in welchen Formaten die einzusenden sind stand da nicht und wurde auch nicht erklärt.
Ob es Schnittstellen gibt o.ä.
Wuehler
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

welpe hat geschrieben: 30. Dez 2022 21:20
Wuehler hat geschrieben: 30. Dez 2022 20:58 Ich betreibe aktuell eine Plattform zum Verkauf/Tausch von Sammelkarten.
In diesem Fall einen Discord Server.
Ich denke um die Abschaltung des Marktplatzes komme ich nicht herum…
Hmm aber Discord ist etwas sehr spezielles. Bis die das auf dem Schirm haben?
Es hilft mir als Betreiber nichts.
Wüsste gar nicht wie es möglich sein sollte, so etwas an das Finanzamt zu melden.
Über die Abwicklung bekommt man nämlich überhaupt nichts mit…
regularwheel
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ganz einfach: ruf dein FA an und lass es dir erklären. Vermutung: es weiss auch da keiner...
vgs
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ja, in der Tat hört sich das Wort des Gesetzes wieder einmal sehr schön und harmlos an: "Steuertransparenzgesetz". Und ja, erst dachte ich auch, dass die ganzen Privathändler nun auffliegen werden, wie super! Aber nachdem ich mir das alles mal genauer durchgelesen habe, fällt auf, dass im Grunde genommen in Zukunft fast jeder Privatverkäufer Post vom Finanzamt bekommt.

DENN:
Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet.

Das geht eher in Richtung Überwachung jedes einzelnen Bürgers und nicht darum irgendwelche großen "Privathändler" dingfest zu machen. Die werden nun andere Wege suchen und sicherlich finden... Der große Rest der Bevölkerung wird aber nun automatisch unter Generalverdacht gestellt.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ok, wenn also einer ein Auto für 5.000€ über Ebay verkauft wird er also sofort damit Einkommensteuerpflichtig... applaus
Wenn er die Karre auf der grünen Wiese verscherbelt nicht?

Was ist das für ein Gesetz - völlig realitätsfern und wieder mal handwerklich so derart schlecht gemacht,
das sich jeder normal denkende Mensch nur noch an den Kopf greift.

Das Müllaufkommen wird sich in diesem Jahr mehr als verdoppeln.
Prima gemacht. :daumenhoch:

Sowas nennt sich dann "Nachhaltigkeit" und wir "sparen Ressourcen".
Wer denkt sich nur sowas aus?

Bin gespannt auf die ersten Klagen gegen diesen Schwachsinn.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Wohlgemerkt es geht hier um Privatverkäufer!
Es ist einfach unfassbar was hier abgeht.... /-(x)
In welchem Film läuft das hier?

https://www.gegen-hartz.de/news/ebay-ve ... r-glaesern

(-o Es wird tatsächlich immer noch dreister:
Gesetzlich geregelt ist dabei die Beweiskraft der Buchführung und Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen.
Deshalb sollten Private Verkäufer ab 01.01.2023 Buch über ihre privaten Veräußerungsgeschäfte führen,
d.h. diese bestmöglich dokumentieren.
Dazu gehören mit Datumsansgabe und möglichst mit Belegen: Einkaufpreis, Verkaufspreis, Kosten, Gewinn/Verlust.
Da können aber einige Anbieter Ihre Portale gleich zusperren.
regularwheel
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Nein, niemand wird nur durch überschreiten der Meldegrenze gleich zum gewerblichen Händler und umsatzsteuerpflichtig. Es erfolgt einfach nur eine Meldung die EVENTUELL eine Prüfung durch das FA nach sich zieht ob es sich um reine Privatverkäufe handelt. Das bei Mini Summen von 2000-3000 Euro irgendein deutsches FA eine solche Prüfung ansetzt halte ich für ausgeschlossen, schon die Personalsituation verhindert das. Du kannst auch weiterhin tausend Verkäufe mit mehr als 10000 Euro Erlös als Privatverkäufer haben - nur musst du halt jetzt bei einer Prüfung nachweisen das es sich tatsächlich um private Verkäufe ohne Gewinnerziehlungsabsicht handelt. Natürlich sollten die Verkäufe nichts mit deiner gewerblichen Tätigkeit zu tun haben und es sollten auch keine dazu passenden Ankäufe getätigt werden.
Roemer
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Die Prüfer in den FAs interessieren sich für dieses Gesetz frühestens in 2 Jahren. Vorher werden sie auch nicht darauf geschult.
Schließlich müssen auch "Private" erst in 2024 ihre Einkünfte erklären..

Die Finanzbehörden sind im Gegensatz zu den restlichen Behörden sehr gut digital aufgestellt und werden chronisch unterschätzt.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Ich sehe vor allem eines, es handelt sich hier um eine krasse Ungleichbehandlung.

Wer Online verkauft, dem wird schön per Gesetzgebung das Fell über die Ohren gezogen,
wer sonstwo seinen Krempel verkauft wird nicht belangt.

Dann bitte auf jedem Flohmarkt neben jeden privaten Verkäufer einen
Steuerbeamten stellen, der die Verkäufe genauso versteuert wie es Online vorgesehen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Hinsicht der Gleichbehandlung
immer sehr konkret gehandelt. Als letztes betraf das die Grundsteuer,
die seit Jahren offenbar Gesetzeswidrig war.

Ich kann mir nicht vorstellen, das dieses Gesetz jemals Grundgesetzkonform sein kann.
regalboy
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 3. Jan 2023 11:05 Ich sehe vor allem eines, es handelt sich hier um eine krasse Ungleichbehandlung.

Wer Online verkauft, dem wird schön per Gesetzgebung das Fell über die Ohren gezogen,
wer sonstwo seinen Krempel verkauft wird nicht belangt.

Dann bitte auf jedem Flohmarkt neben jeden privaten Verkäufer einen
Steuerbeamten stellen, der die Verkäufe genauso versteuert wie es Online vorgesehen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Hinsicht der Gleichbehandlung
immer sehr konkret gehandelt. Als letztes betraf das die Grundsteuer,
die seit Jahren offenbar Gesetzeswidrig war.

Ich kann mir nicht vorstellen, das dieses Gesetz jemals Grundgesetzkonform sein kann.
Was hat die Überwachung von einfach zu überwachenden Bereichen mit Ungleichbehandlung zu tun?

Ist es dann auch verfassungswidrig, dass es in dörflichen Kreisen teilweise für den ganzen Kreis nur 3 Polizeistreifen gibt, während in den großen Innenstädten 40 Fahrzeuge ständig fahren?
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Wolkenspiel
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Das ist einfach ein gutes Beispiel dafür, wie digitale Strukturen ausgenutzt werden, wenn sie einem in den Kram passen. Ansonsten sind Behörden ja gern diesbezüglich im Niemandsland, jedenfalls da, wo es den Bürgern nutzen würde.
Dieselbe Problematik hast du aber bei allen Gesetzen. Ich nehme mal die Kosmetikverordnung als Beispiel: während alle Flohmarkt-Kosmetik-Hobby-Rührer-Verkäufer verkaufen können, was ihnen beliebt (ja, ab und zu geht mal jemand von der Lebensmittelüberwachung rund, aber das ist selten und die absolute Ausnahme), stehen die Onlinehändler auf dem Präsentierteller und nach der Gewerbeanmeldung steht sofort jemand auf der Matte und dreht dir den Laden auf links.
Zuletzt geändert von Wolkenspiel am 3. Jan 2023 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
CNC-Holzwelt
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Was hat die Überwachung von einfach zu überwachenden Bereichen mit Ungleichbehandlung zu tun?

Ist es dann auch verfassungswidrig, dass es in dörflichen Kreisen teilweise für den ganzen Kreis nur 3 Polizeistreifen gibt, während in den großen Innenstädten 40 Fahrzeuge ständig fahren?
Das hat nun mal überhaupt nichts miteinander zu tun?

Diese Überwachung hat hier nur ein Ziel, der Generierung von zusätzlichen Steuereinnahmen.
Es geht hier am Ende um die erweiterte Besteuerung von Privatpersonen durch den Staat.
Der Staat hat als Aufgabe alle Bürger gleich zu behandeln.
Das betrifft natürlich auch das Steuerrecht.
Andy79
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

Das Problem ist doch im Grunde, dass der Staat (logischerweise) versucht die dran zu kriegen die unsere Steuergesetze umgehen oder aushöhlen.
Ich denke, dass alle die hier im Forum brav ihre Steuern zahlen und sich an alle Gesetze halten, das auch so gut und richtig finden.

Das Ausnutzen unseres doch sehr wohltätigen Sozialstaates ist leider bei Vielen zum Volkssport geworden.

Aber natürlich ist das Problem immer: Überwachung, Kontrolle, Durchsetzung, Bestrafung.

Ein einfacher Weg mag aus Sicht des Staates die Verpflichtung der Onlineportale zur Übermittlung solcher Daten sein. Das gibt es doch seit einigen Jahren auch mit anderen Daten.

Ich persönlich finde das gut, da wir , ähnlich wie Wolkenspiel, im Lebensmittelbereich gefühlt 1000 Richtlinien unterliegen, aber "Privatverkäufer" sich damit weder auseinandersetzen müssen, noch wollen.
Auch in unserem Segment gibt es dutzende "Privatverkäufer" die z.b. bei Ebay Lebensmittel aller Art verkaufen, sich dabei weder an gesetzliche Vorgaben halten noch in irgendeiner Art Steuern zahlen.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen dass die FÄ da schnell und "hart" durchgreifen. Allein unser FA braucht 6-9 Monate für reguläre Steuererklärungen.

Natürlich wird es auch hier wieder Schlupflöcher geben oder Leute die es nicht betrifft aber die dennoch darunter Leiden müssen.

Ob und in welcher Art es in den nächsten Jahres Veränderungen bringt werden wir sehen...
Roemer
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 3. Jan 2023 11:17
Diese Überwachung hat hier nur ein Ziel, der Generierung von zusätzlichen Steuereinnahmen.
Natürlich, und das ist auch gut so !
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