Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

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Baam
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ich bin mal gespannt, wie sich das ganze auf die USt-Einnahmen auswirkt, wenn viele Händler jetzt den Versand nach AT streichen.

Aber für die, die es bisher ohne Anmeldung gemacht haben, ändert sich am Ende ja nicht wirklich was? Pflicht war es ja auch schon vorher...


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roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Baam hat geschrieben: 10. Dez 2022 16:14 Ich bin mal gespannt, wie sich das ganze auf die USt-Einnahmen auswirkt, wenn viele Händler jetzt den Versand nach AT streichen.
Ich trau' mich zu prophezeien: Nicht im messbaren Bereich.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Baam hat geschrieben: 10. Dez 2022 16:14 Aber für die, die es bisher ohne Anmeldung gemacht haben, ändert sich am Ende ja nicht wirklich was? Pflicht war es ja auch schon vorher...
Natürlich nicht, die haben schon vorher das Gesetz gebrochen und tun das jetzt genauso. Der ehrliche ist hingegen der Depp, er hat höhere Kosten und Aufwand...
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fonprofi
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Hat jemand schon ein offizielles Statement bekommen ob das auch für B2B gilt?

In den Gesetzestexten wird ja immer von „privaten Endverbrauchern“ gesprochen.
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Zierfischprofi
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ich habe mich jetzt auf jeden Fall für AT registriert. Für 2 Jahre für 549 Euro. Ich denke schon, dass viele kleine Händler gerade jetzt das Geld nicht investieren und nicht mehr nach Österreich versenden.
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dipling
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

icstore hat geschrieben: 21. Okt 2022 10:28 In Deutschland hast du halt das Problem, dass selbst wenn der Staat das nicht merkt, gibt es Konkurrenten die dir direkt eine Abmahnung senden, weil "unfairer Wettbewerb". Deutschland ist soweit ich weiss EU-Weit das einzige Land dass diese krasse Abmahnindustrie hat.
Das passt doch zum Rest. Da hetzt dir der Nachbar am besten gleich das Ordnungsamt auf den Hals, wenn du am Samstag Nachmittag nicht "deine Straße" gekehrt hast ...

Was mich an der ganzen Gebühren, Regularien und Vereinnahmungsgeschichte besonders ärgert ist die Tatsache, dass keine Sau prüfen kann was mit den Geldern wirklich passiert. Hatte da schon viele Telefonate mit Bähr Verpackung, kommunalen Abfallentsorgern, einem Mitarbeiter der "OSS-Behörde, Zahlungsempfänger Bundeskasse Trier" und Mitarbeiter einer öst. Steuerbehörde. Zufällige Konstellation aus Bekanntschaften.
Keiner konnte mir sagen wie, in welcher Höhe und nach welcher Maßgabe
- zum einen die vereinnahmten Gelder in dieser Höhe tatsächlich für die korrekte Entsorgung von VerpackG-Mitteln, ElektroSchrott, usw. verwendet werden (möchte nicht wissen, wieviel ElektroSchrott alleine im Haushaltsmüll jährlich landet, den die Endverbraucher quasi dann ja selbst bezahlen und der nicht korrekt entsorgt wird weil es so bequemer ist)
- zum anderen die vereinnahmte Umsatzsteuer bei Lieferungen ins EU-Ausland an die entsprechenden Länder "überwiesen" wird. Im seien keine Zahlen bekannt woran man das festmachen könnte. Am Ende findet das ganze wahrscheinlich noch nach dem Prinzip des Hawala Banking statt, so viel Scharfsinn würde ich den Behörden aber nicht zumuten juhu
Gruß
Donkeypower
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Was mich wundert - eigentlich nicht - es gibt (gab?) doch den BVOH - sie wollten doch unsere Interessen vertreten auch in Brüssel? Hat es von denen also BVOH mal irgendeine Reaktion gegeben? Ok die EU in Brüssel ich denke die haben ganz andere Sorgen / Probleme zur Zeit. Wenn ich mir die ganzen Verodnungen innerhalb der EU durchlese - das ist der eine Punkt und wenn ich dann die Kosten sehe.
Hier wäre es schön und sinnvoll gewesen - eine einheitliche Lösung auch von der Kostenstruktur her.
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ich nehme AT erstmal raus, weil eh ein großer Umzug ansteht für Firma und privat.
Das kombiniere ich mit einer kleinen Auszeit und weil AT der größte Abnehmer in der EU war, kündige ich gleich auch noch OSS, weil ich mit den Rest-Ländern (mit Bagatell-Freigrenze) mit meinem Kleinkram knapp die 10k Grenze erreiche. Also win-win-win
regalboy
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Wie kann man OSS kündigen - und mit welcher Frist?
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Was mich wundert - eigentlich nicht - es gibt (gab?) doch den BVOH - sie wollten doch unsere Interessen vertreten auch in Brüssel? Hat es von denen also BVOH mal irgendeine Reaktion gegeben? Ok die EU in Brüssel ich denke die haben ganz andere Sorgen / Probleme zur Zeit. Wenn ich mir die ganzen Verodnungen innerhalb der EU durchlese - das ist der eine Punkt und wenn ich dann die Kosten sehe.
Hier wäre es schön und sinnvoll gewesen - eine einheitliche Lösung auch von der Kostenstruktur her.
Viele Organisationen verdienen ja inzwischen ganz gut an der steigenden Komplexität des Online-Handels. Für jede zusätzliche Anforderung gibts dann ein zusätzliches Rechtspaket für x EUR im Monat. Ich hab da manchmal Zweifel, ob da überhaupt noch Interesse an einer Vereinfachung besteht.
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

regalboy hat geschrieben: 14. Dez 2022 11:44 Wie kann man OSS kündigen - und mit welcher Frist?
15 Tage zum Quartalsende über Elster einfach abmelden
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

fonprofi hat geschrieben: 11. Dez 2022 09:56 Hat jemand schon ein offizielles Statement bekommen ob das auch für B2B gilt?

In den Gesetzestexten wird ja immer von „privaten Endverbrauchern“ gesprochen.
Gerade auf
https://www.it-recht-kanzlei.de/verpack ... h-faq.html

über das gestolpert:
Zu beachten ist allerdings, dass die Lizenzierungspflichten für Versandhändler außerhalb von Österreich nur für B2C-, nicht aber für B2B-Geschäfte (also nicht bei der Lieferung an Unternehmer oder Körperschaften des öffentlichen Rechts) gelten.
Neue Frage:
Weiß jemand was in der "Liste der betroffenen Primärverpflichteten" mit Vertreiber gemeint ist?
Mozart10
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Mal eine Frage:

Ich bin bei OSS registriert.

Versende nach Österreich aber nur 10-15 Sendungen im Jahr und benutze als Verpackung gebrauchte Amazon-Verpackungen? Muss ich diese dann noch lizensieren und einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen?

Oder generell gefragt, was kann man den für Verpackungen benutzen, die nicht lizensiert werden müssen?
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Auch wenn die Verpackung lizenziert ist und das in AT anerkannt würde, benutzt du ja auch Klebeband/Fülleinlagen/Stretchfolie etc... welche garantiert nicht lizenziert sind.

Du musst dich also theoretisch registrieren - oder bei dieser Kleinstmenge einfach sich keinen Kopf drum machen, weil das in der Praxis niemanden interessiert... (Ich fordere hier nicht zum Verbrechen auf, das muss jeder für sich wissen ;) )
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Du musst lizenzieren und nicht nur deine Versandkartons sondern auch die Warenverpackung. D.h. verkaufst du eine Tube Zahncreme nach AT musst du den Transportkarton, den Zahncreme Karton und die Kunststofftube lizenzieren. Das vergessen viele.

Im Inland nur den Transportkarton, weil da ja schon der Hersteller oder Großhändler lizenziert hat, im Ausland alles.

https://activate.reclay.at/activate_aus ... #VerpackV7
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 17. Dez 2022 10:47 Du musst lizenzieren und nicht nur deine Versandkartons sondern auch die Warenverpackung. D.h. verkaufst du eine Tube Zahncreme nach AT musst du den Transportkarton, den Zahncreme Karton und die Kunststofftube lizenzieren. Das vergessen viele.

Im Inland nur den Transportkarton, weil da ja schon der Hersteller oder Großhändler lizenziert hat, im Ausland alles.
Wobei bei Markenprodukten der Hersteller es ja auch in AT lizenziert haben könnte...oder zählt das nicht für die selben Produkte bei Versand aus dem Ausland?. Wobei das eher schwierig wäre nachzuprüfen wo was herkommt...
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Der Hersteller zahlt doch für eine Tube Zahncreme nicht in 28 Ländern für die Entsorgung sondern nur da wo er sie selbst auf den Markt bringt. Wenn du die dann in ein anderes Land verbringst, hat da noch niemand gezahlt.

Das System ist natürlich dämlich, weil so Gebühren doppelt bezahlt werden.
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Mozart10 hat geschrieben: 17. Dez 2022 10:36 Ich bin bei OSS registriert.
Ob und wie/wo Du Deine Steuern zahlst ist unerheblich. Das Finanzamt hat nix mit Verpackungen zu tun.
Mozart10 hat geschrieben: 17. Dez 2022 10:36 Versende nach Österreich aber nur 10-15 Sendungen im Jahr
Wieviel Du versendest ist unerheblich, da mir keine Freigrenze bekannt ist.
Mozart10 hat geschrieben: 17. Dez 2022 10:36 benutze als Verpackung gebrauchte Amazon-Verpackungen?
Ob die Verpackungen neu oder gebraucht sind, ist unerheblich. Auch wenn der von Dir verwendete Amazon-Karton möglicherweise/vermutlich in Deutschland lizenziert wurde, nützt das in einem anderen Land freilich nicht.
Vergleich: Wenn Du Deinen linken Nachbarn Geld schuldest, Du zahlst aber das Geld an Deinen rechten Nachbarn zurück, wird Dein linker Nachbar deswegen nicht auf das ihm zustehende Geld verzichten.
Mozart10 hat geschrieben: 17. Dez 2022 10:36 Oder generell gefragt, was kann man den für Verpackungen benutzen, die nicht lizensiert werden müssen?
Mutmaßlich könntest Du entkommen wenn Du ausschließlich Verpackungen benutzt die Dein Vorlieferant bereits in Österreich entpflichtet hat.
Ich habe z.B. einen (österr.) Warenlieferanten der sein Verpackungen bereits in Österreich entpflichtet hat und mir das auch entsprechend bestätigt.
Ich gehe davon aus, wenn ich diese Produkte an einen österr. Kunden verkaufe, die ich von diesem Lieferanten erworben habe, bräuchte ich diese Mengen dann nicht selbst nochmals entpflichten.

Aber sogar wenn das zutrifft und man NUR solche Lieferanten hätte, hat man noch immer das Problem mit der Plattformhaftung, die dann einfach stur eine Nummer verlangen.
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

icstore hat geschrieben: 17. Dez 2022 10:45 Du musst dich also theoretisch registrieren
Schwierig wird es halt wenn man auf Plattformen (Ebay, Amazon...) verkauft. Die Plattformen werden mutmaßlich früher oder später eine Registriernummer haben wollen = Keine Nummer, keine Verkaufsberechtigung!

Wenn einem Plattformen aber egal sind, und man seine Verkäufe z.B. aus Telefonverkauf, eigenem Shop, Kleinanzeigen etc. lukriert, dann denke ich wegen 10 Sendungen im Jahr aber keine Sekunde lang nach.
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Es bleibt einem als kleiner Händler teilweise fast nix anderes übrig als zu sagen: Ok, dann nehm ich im Zweifelsfall ein Bußgeld in Kauf, das kann ich so nicht erfüllen.
Letztendlich machen wir das ja schon alle in vielen Bereichen, wer schon mal bei seiner Berufsgenossenschaft den Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung für sein Unternehmen durchgearbeitet hat, weiß das...
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