Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

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Olikun
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Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Hallo meine lieben ebay Kollegen,

wir haben seit einer Woche einen Scheinprivaten Verkäufer bei ebay für eines unserer vielen Produkte.

Ich habe Ihn letzte Woche bereits angeschrieben, worauf er den Artikel direkt gelöscht hat.
Nun habe ich soeben gesehen, dass der Artikel wieder massenhaft versucht wird zu verkaufen mit einem neuen privaten Account, welcher zufällig genau an dem Tag angemeldet wurde, an dem ich damals die erste Nachricht geschrieben hatte.

Wie geht ihr da so vor außer eine eMail schreiben?
Habe mal gehört, dass ebay die Adresse des Verkäufers raus rückt wenn man sich da meldet... stimmt dies?


Viele Grüße


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iceman41
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Probekauf, dann Abmahnung und gleich noch Meldung ans Finanzamt, letztes tut dann richtig weh.
Olikun
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

hab wieder eine Nachricht geschickt.
Wenn es noch ein drittes mal passiert, dann gibts einen Probekauf
regularwheel
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Wie iceman schon schrieb einfach nach UWG abmahnen, wird er dann wohl abstreiten "Privatanbieter", dann entscheidet es ein Gericht.
icstore
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

eBay gibt die Adresse definitiv raus, aber nur wenn du den Artikel kaufst (kannst also theoretisch direkt später Kaufabbruch anfragen).
Roemer
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Wie kann man denn jemanden, welcher sich gerade bei ebay registriert hat, wg. "UWG" abmahnen ? :popcorn:

Ein etwiger Verstoß gegen ebay-AGB ist mit Sicherheit nicht wettbewerbswidrig i.S. des UWG.
icstore
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Es handelt sich ja um einen weiteren Account,nachdem der Autor schon vorher bei einem anderen Account auf den Verstoss hingewiesen hat. Ich kann ja nicht jede Woche einen neuen Account registrieren auf dem ich dann nur paar Verkäufe habe und sagen es wäre deshalb privat. "Finanzamt und Gericht sagen Nein" ;)
iceman41
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Screenshots machen, alles dokumentieren was du rausfindest und dann ab ans Finanzamt, die freuen sich über sowas und Ebay muss alles an Info rausrücken, da ist dann auch egal wieviel Accounts er hat weil die Person ist immer dieselbe.
Kostet dann richtig teuer wenn entschieden wird dass das gewerblich ist, Strafe + Umsatzsteuernachzahlung für alles was über Ebay verkauft wurde.
Kenne einen dem ist das passiert, war dann gleich 5-stellig.
regularwheel
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Roemer hat geschrieben: 3. Dez 2022 17:08 Wie kann man denn jemanden, welcher sich gerade bei ebay registriert hat, wg. "UWG" abmahnen ? :popcorn:

Ein etwiger Verstoß gegen ebay-AGB ist mit Sicherheit nicht wettbewerbswidrig i.S. des UWG.
In dem er sich als Privatverkäufer anmeldet aber einen Artikel 314 mal auf Lager hat. Meist handelt auch sich um sichtbare China Ware die der Verkäufer günstig importiert hat. Bei länger "arbeitenden" Privatverkäufern reicht meist ein Blick in die Bewertungen um zu sehen das ein "Privatmann" in knapp 2 Jahren 400 Bewertungen für zum Beispiel Badartikel bekommen hat.
Ich habe das durch, ist zwar schon 10 Jahre her war aber erfolgreich. Der Vorteil das das bei gerichtlicher Feststellung das ein UWG Verstoss vorliegt sich alles weitere Gequatsche erledigt hat.
Mir riet mein Anwalt damals es so zu versuchen da es am erfolgversprechensten war.
Roemer
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Viel Text, kein Inhalt.

Es ist völlig legal 314 Stück eines Artikels bei ebay einzustellen. Es mag Dich vielleicht ärgern, daß der Händler billiger ist. Aber ein Unterlassungsurteil wg. Teilnahme an ebay zu erwirken, ist nicht nur chancenlos sondern totaler Blödsinn.

Und dabei ist es völlig Wumpe, welche Art von Account der Händler hat. Das ist Sache von ebay.

Ob alle Vorschriften beim Import eingehalten worden sind oder gfs. MwSt. nicht abgeführt wird, steht auf einem anderen Blatt Papier. Hat aber mit Wettbewerbsrecht Nullkommanix zu tun.
icstore
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Es geht ja nicht darum dass einfach nur eine Firma einen privaten Account zum gewerblichen Verkauf missbraucht (zB weil dieser günstiger ist) und dabei aber alle Pflichten wie Impressum, Wiederruf etc. beachtet Das wäre rechtlich wahrscheinlich völlig OK nur halt gegen eBays Richtlinien.

Hier tut jemand so als wäre er Privatverkäufer ohne Profitabsicht. Das ist keinesfalls OK. Fängt doch schon damit an dass kein Impressum vorhanden ist, und dauernd neue Konten eröffnet werden um der Kontrolle des Autors sich zu entziehen...
vbc
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Roemer hat geschrieben: 3. Dez 2022 19:46 Hat aber mit Wettbewerbsrecht Nullkommanix zu tun.
Hmm, sehen aber auch andere etwas anders:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/priva ... 00612.html
regularwheel
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Roemer hat geschrieben: 3. Dez 2022 19:46 Viel Text, kein Inhalt.

Es ist völlig legal 314 Stück eines Artikels bei ebay einzustellen. Es mag Dich vielleicht ärgern, daß der Händler billiger ist. Aber ein Unterlassungsurteil wg. Teilnahme an ebay zu erwirken, ist nicht nur chancenlos sondern totaler Blödsinn.

Und dabei ist es völlig Wumpe, welche Art von Account der Händler hat. Das ist Sache von ebay.

Ob alle Vorschriften beim Import eingehalten worden sind oder gfs. MwSt. nicht abgeführt wird, steht auf einem anderen Blatt Papier. Hat aber mit Wettbewerbsrecht Nullkommanix zu tun.
Da hast du etwas völlig falsch verstanden. Ein Unterlassungsurteil wegen Teilnahme an ebay kann man mit Sicherheit nicht erwirken aber eines wegen Verstoßes gegen das UWG da derjenige weder ein Impressum hat, ein Widerrufsrecht einräumt noch etc....von Steuerverkürzung ganz zu schweigen. Ich handle mit Modellautos und hatte es mit einem Privatverkäufer mit bis zu 800 Artikeln bei ebay zu tun, ständig wechselndes Angebot, fleissiger An- und Verkauf auch auf ebay Kleinanzeigen. Völlig uneinsichtig - bin Privatverkäufer. Auf Anraten meines Anwaltes Abmahnung wegen diverser Verstösse UWG, natürlich abgelehnt ( wahrscheinlich gegen den Rat seines Anwaltes ) also Klage. Gericht wollte schon im Vorverfahren genaue Aufstellung des Umfanges der Verkäufe, wird wohl auch von ebay eine Umsatzaufstellung angefordert haben die wir leider nicht zu sehen bekommen haben. Mit Sicherheit 5 stellige ebay Umsätze im Jahr, über mehrere Jahre lang. Schon nach 5 Minuten in der Verhandlung stellte die Richterin klar das sie von "erheblichen gewerblichen Aktivitäten" des Beklagten ausgeht und eine Gewinnerzielungsabsicht offenkundig war. Ende der Geschichte. Natürlich mit Meldung an sein Finanzamt, die haben dann später auch noch das Urteil von uns bekommen. Was habe ich gelernt: bei gewerblicher, auf Gewinn ausgerichteter Tätigkeit liegt die Toleranzschwelle bei "0", du bist ab dem ersten Artikel gewerblich tätig mit allen Pflichten die das mit sich bringt.
Roemer
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

o.k., einverstanden.

Aber im konkreten Fall hat sich jemand gerade frisch registriert. Da winkt ein Richter am LG direkt ab.
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lima-shop
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

Roemer hat geschrieben: 4. Dez 2022 10:33 o.k., einverstanden.

Aber im konkreten Fall hat sich jemand gerade frisch registriert. Da winkt ein Richter am LG direkt ab.
Nicht aber wenn es die selbe Person ist die unter weiteren Accounts bereits mehrfach Verkaufsaktivitäten durchgeführt hat. Ebay wird hier die Accounts bündeln und nennen müssen, was damit schnell Licht ins Dunkel bringen wird.
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Re: Scheinprivater Verkäufer - wie genau am einfachsten los werden

lima-shop hat geschrieben: 4. Dez 2022 10:46
Roemer hat geschrieben: 4. Dez 2022 10:33 o.k., einverstanden.

Aber im konkreten Fall hat sich jemand gerade frisch registriert. Da winkt ein Richter am LG direkt ab.
Nicht aber wenn es die selbe Person ist die unter weiteren Accounts bereits mehrfach Verkaufsaktivitäten durchgeführt hat. Ebay wird hier die Accounts bündeln und nennen müssen, was damit schnell Licht ins Dunkel bringen wird.
Korrekt, solche Leute wechseln die Accounts in relativ kurzen Abständen, weil sie genau wissen, dass es sonst auffällt. Bin auf eBay seit Ende der 90er Jahre und kenne das "Privatverkäufer"-Verhalten sehr genau. Ich konnte bei einem Verkäufer z. B. ganze fünf Konten mit mehreren Tausend Bewertungen eigenständig ausmachen. Sehr naiv, wie sich hier mancher äußert... :gruebel:
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