Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

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mahaby
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

nettes neues Gesetz in der Pipeline zum 01.01.2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG
https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003436.pdf

so wie ich es verstehe, hat man dann als Verkäufer 30 ebay/amazon etc. Verkäufe im Jahr oder alternativ falls darunter 2000 EUR Umsatz (!) frei, bis man ans Finanzamt gemeldet wird. :gruebel:

Meinungen hierzu ?


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fonprofi
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Priverbliche werden den Trick hassen.
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Wenn man seinen Keller entrümpelt (was ich gerade mache) erfolgt eine Meldung ans Finanzamt - vielen Dank auch 😒
30 Verkäufe sind da gleich beisammen, und muss dann auf das zu Geld machen meines alten Krempels nochmals Steuern zahlen?!? Wenn ich sowas höre könnte ich 🤮
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fonprofi
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Wenn ich mehr als 10k bezahle, erfolgt auch ne Meldung. So what.
Damit wird endlich den Priverblichen oder Chinesen Einhalt geboten. Hoffe ich.
Es ist ja nicht gesagt das das FA gleich bei dir klingelt. Aber neu regelmäßigen Umsätzen eher
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Man gerät auf jeden Fall früher oder später ins Visier, und hab wirklich keine Lust auf eine Steuerprüfung weil ich Privat ein paar zuviel alte Lego oder Puzzle verscherble. Wie wird mein gewerbliches Handeln hier dann auseinander gehalten? In meinem eigenem gewerblichen Shop zahl ich meine Steuern und auf ebay hinterziehe ich diese augenscheinlich für des Finanzamt? Gleichzeitig das Geschwafel von Nachhaltigkeit, am besten man entsorgt den Kram, dann kommt man in nix Dummes rein…
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fonprofi
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Ich denke das das FA unterscheiden kann, ob du Lego verkaufst oder Ware unter de Hand aus deinem Bestand/LKW gefallen.
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Das Finanzamt erhält sicher nur eine Meldung in Zahlen, also Warenunabhängig.
Der hat soviel Privat verkauft, schaut Euch das mal an.
mahaby
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

einerseits finde ich es gut, wenn z.b. die ganzen möchtegern privatverkäufer mit x tausend bewertungen und 1000 artikel online und 300 verkauften sachen/monat da mal aufgedeckt werden.
Andererseits, wenn du deine kindersachen verscherbelst, weil sie nicht mehr passen, hast du gleich 30 verkäufe im jahr beisammen. Die grenze halte ich doch für etwas niedrig.
D.h. nicht, dass Du da gleich Steuer drauf zahlen musst, es erfolgt nur erstmal eine Meldung, aber auf zusätzliche Arbeit kannst Du Dich vll. mal vorbereiten, wenn das FA nach 3 Jahren Belege von Dir sehen will. Kannst Du das nicht, können Sie Dich schätzen. Das ist wohl die Absicht dahinter.
Und wie Schätzungen vom FA ausfallen weiß jeder.
Warum das Überwachungs-Gesetz etwas unter dem Radar ohne Aufschrei im Bundestag behandelt wird, wundert mich aber schon.
Na irgendwie müssen die Schulden aus Corona ja zurückgezahlt werden. Nur bei mir ist leider nix angekommen aus der Notenpresse.
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Die Überwachung steigt halt in allen Bereichen continuierlich, der eine oder andere Ältere erinnert sich vielleicht noch wie das Leben in den 80ern war 🙂
Weis gar nicht wo das alles noch hinführen soll?
icstore
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Ich möchte ja keine Verschwörungen anfangen, aber anhand zB. China kann man sehen wohin sowas führen *kann* ;)
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Ach
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Sehr schön.

Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein - und dafür müssen neben Gesetzen zur Durchsetzung von Recht eben auch Gesetze her, die das Unrecht überhaupt erst erkennen lassen. Das gilt ganz besonders für das Steuerrecht, weil hier der Geschädigte nicht am Handel teilnimmt und typischerweise niemand anders ihm Hinweise oder Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung gibt.
Roemer
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

online-beobachter hat geschrieben: 13. Nov 2022 14:43 Wenn man seinen Keller entrümpelt (was ich gerade mache) erfolgt eine Meldung ans Finanzamt - vielen Dank auch 😒
30 Verkäufe sind da gleich beisammen, und muss dann auf das zu Geld machen meines alten Krempels nochmals Steuern zahlen?!? Wenn ich sowas höre könnte ich 🤮
Man könnte meinen, Du hast noch nie eine Steuererklärung inkl. EÜR abgegeben. applaus
icstore
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Deine Krimskramsverkäufe musst du ja nicht versteuern also wozu ein Feld?

Sowieso sollte man dafür einen privaten Verkäuferaccount und Bankkonto haben dann ist da auch eine erkennbare Trennung des geschäftlichen und privaten.
roman
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

icstore hat geschrieben: 15. Nov 2022 00:25 Deine Krimskramsverkäufe musst du ja nicht versteuern also wozu ein Feld?
Seine Frage ist berechtigt. Ich verstehe auch nicht was @Roemer damit sagen wollte.

In der Gegenfrage nach dem Feld steckt wohl der Gedanke, dass man ab 30 Verkäufen (habe da auch irgendwas von einer 2.000 Euro Bagatell-Grenze gelesen) am Radar auftaucht.

Hat man z.B. in einem Jahr 40 Verkäufe mit 2.500 Euro Umsatz, muß die Plattform das den Finanzbehörden melden.

Die Finanzbehörden werden hier dann MÖGLICHERWEISE weitere Erkundigungen anstellen. z.B. in Form eines Auskunftsansuchens an den Bürger oder gleich einer "umfangreicheren" Prüfung.

Im Zuge dieses Vorgangs wird man dann faktisch seine Unschuld beweisen müssen.
Was auch in Fällen, in denen alles glasklar ist, möglicherweise knifflig werden kann.

Dieses "Unschuld beweisen" ist generell irgendwie nie so recht prickelnd.
icstore hat geschrieben: 15. Nov 2022 00:25 Sowieso sollte man dafür einen privaten Verkäuferaccount und Bankkonto haben dann ist da auch eine erkennbare Trennung des geschäftlichen und privaten.
Ich denke das macht fast ohnehin jeder Unternehmer der auch nur halbwegs ernstzunehmende Umsätze hat.
Aber darum geht es ja gar nicht. Das ganze betrifft sowohl Unternehmer als auch Nicht-Unternehmer.
Und im Endeffekt weiß das Finanzamt ja auch von Unternehmern recht wenig. Sie kennen zwar die veranlagten Umsätze, aber womit der erklärte Umsatz gemacht wurde und wo die Umsätze generiert wurden wissen die wenig bis gar nicht.

PS: Damit möchte ich jetzt nicht unbedingt ausdrücken dass dieser Entwurf schlecht ist.
colfax
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Privateleute sollen für Paar Schuhe die verkauft wurden, 35% Einkommensteuer von bezahlen. Dann kann ich sie auch dem Sperrmüll geben.
regalboy
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Wer will denn jetzt noch als Händler ernsthaft riskieren, dass man wegen etwas privat verkauftem eine große Firmen-Sonderprüfung bekommt?

Denn der Verdacht: Da verkauft der Unternehmer "privat", ist aber doch vielleicht schwarz verkauftes aus der Firma? dürfte die ein oder andere Firmen-Sonderprüfung springen lassen.
Auch wenn man sich nichts zu schulden kommen gelassen hat: Wer hat (je nach Firmengröße) Lust auf 1 - 3 Wochen Stress & eine Steuerberater-Rechnung, der die Prüfung ja betreut, von einigen 1.000 Euro?

Für mich heißt das, einmal mehr zusätzlich zur Gewährleistungsfrage / AGB je nach Anzahl der Verkäufe beim (echten) Privatverkauf: Lieber nicht-nachhaltig in die Tonne kloppen, bevor es Stress mit dem Käufer oder dem Finanzamt gibt.
regularwheel
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung

Ich denke hier wird viel zu heiss gekocht als es dann gegessen wird. Ich begrüße diese Regelung sehr, es gibt in D doch eine recht große Anzahl von schwarzen Schafen die seit vielen Jahren im beträchtlichen Umfang schwarz verkaufen. Und auch wenn man von den FA Mitarbeitern oft nicht viel hält, in der Regel besitzen Sie doch einen Funken von gesundem Menschenverstand. Warum sollte jemand der sagen wir mal gewerblich Handys verkauft Ärger mit dem FA bekommen wenn er für 3000 Euro gebrauchtes Spielzeug seiner Kinder verkauft? Wird das eine Betriebsprüfung auslösen? Wohl kaum. Oder du betreibst einen Fachhandel für Schwerlastregale und erbst von deinem Vater eine Ansichtskartensammlung. Die Auflösung bedeutet mehrere tausend Verkäufe über einen längeren Zeitraum und würde wohl auch keine Betriebsprüfung nach sich ziehen. Ich denke schon das bei einer solchen Meldung an das FA da erstmal jemand schaut ob es überhaupt nach gewerblichem Verkauf aussieht ( wiederkehrende Artikel, Neuware oder B-Ware, Bezug zu deiner gewerblichen Tätigkeit ). Außerdem sollte man bedenken das eine solche "Zusammenfassende Meldung" auch schon jetzt schon von den Plattformen erteilt wird - auf Anfrage des Finanzamts. Wenn du aber tatsächlich Ladenhüter oder B-Ware aus deinem Sortiment über den Privat Account deiner Frau bei Kleinanzeigen oder Hood verscherbelst....
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