Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

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Crassiflo
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Roemer hat geschrieben: 8. Nov 2022 11:06 Hier geht es um Strafrecht und nicht Zivilrecht. Daytrader ist Zeuge, mehr nicht.
Hört doch mal auf immer reflexmäßig nach einem Anwalt zu rufen. Völliger Schwachsinn.
Er soll nur wahrheitsgemäß auf Fragen antworten. Ende Gelände. Und bekommt auch noch Zeugengeld (Auslagen etc.)
Absolute Zustimmung, das kann man auch gut alleine, du musst nur einfach nur ohne viel Geschnörkel die Tatsachen erzählen, wenn Du gefragt wirst, das reicht völlig.


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daytrader
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

heißt es in der Vorladung nur "als Zeuge" oder ist da nicht auch das genaue Verhandlungsthema genannt? geht es also nur um deinen Fall? oder ist da mehr?

In dem Strafverfahren gegen X wegen Betruges....sollen Sie als Zeuge vernommen werden

Die Kosten und der Zeitaufwand sind mir komplett - inkl. Übernachtung und Taxifahrt hin und zurück vom Gericht zum Hotel - erstattet worden.
In dem Hinweisblatt unter b) Verdienstausfall steht: Die Entschädigung beträgt für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit höchstens 25 €. Das ist nicht viel mehr als ein Erwerbsloser der 17 € bekommt.

Zählen 5h Fahrt am Vortag nach Feierabend als Freizeit oder Verdienstausfall?

Dazu 35 Cent KM Pauschale...dafür hab ich dann aber auch wieder 1000 km mehr auf dem Tacho und Sprit verblasen. Also finanziell wäre es wohl, wenn besser zu Hause bleiben könnte. Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.
Andre (KM)
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Sonst wird gejammert, dass die Gerichte nichts machen und mutmaßliche Betrüger schalten und walten können wie sie wollen. Jetzt wird das Gericht aktiv und es wird gejammert, dass es unbequem ist und man selbst auch aktiv werden muss (gar eine Aussage machen und dann noch dafür weg fahren).

Wie hättest Du es denn gerne am liebsten gehabt?
regalboy
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Andre (KM) hat geschrieben: 8. Nov 2022 13:35 Sonst wird gejammert, dass die Gerichte nichts machen und mutmaßliche Betrüger schalten und walten können wie sie wollen. Jetzt wird das Gericht aktiv und es wird gejammert, dass es unbequem ist und man selbst auch aktiv werden muss (gar eine Aussage machen und dann noch dafür weg fahren).

Wie hättest Du es denn gerne am liebsten gehabt?
In Zeiten von Video-Konferenzen und dem Wissen, dass außer den bereits schriftlich verfassten Äußerungen man nicht mehr beitragen kann + Kosten-Nutzen-Rechnung sollten kritische Denkanstöße zur Abwicklung eines solchen Verfahren doch sicherlich erlaubt sein.

Was machst du, wenn du im Jahr 50 Betrugsfälle hast (mit 2 Tagen Abwesenheit, weils ja quer durch die Republik ist)?
"Halbzeit" arbeiten?

Zumal es sich ja oftmals um geringe Beträge handelt.

Gerichtsverfahren: Ja

Aber bitte optimiert.
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daytrader
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Andre (KM) hat geschrieben: 8. Nov 2022 13:35 Sonst wird gejammert, dass die Gerichte nichts machen und mutmaßliche Betrüger schalten und walten können wie sie wollen.
Genau das erreicht man doch durch diesem Fall wieder.

Wie oft würdest du noch solche Leute anzeigen, die am anderen Ende der Republik wohnen, wenn du damit rechnen musst fast 2 Tage frei zu nehmen, den Streß mit 10 Stunden Autofahrt zu haben und am Ende finanziell noch schlechter gestellt bist , als wenn du ihm die Ware einfach schenken würdest?
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daytrader
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

dp_ hat geschrieben: 8. Nov 2022 11:40
Ziel vom gegnerischen Anwalt ist, dass der Threadersteller nicht kommt und der Strafbefehl daher nicht vollzogen werden kann. Zu beachten ist, dass der Einspruch bis nach der Zeugenaussage vom Threadersteller kostengünstig zurückgezogen werden kann.
Du meinst Ziel ist es unentschuldigt nicht zu kommen? Also ich werde erscheinen, überlege höchstens einen Antrag zu stellen, nicht persönlich kommen zu müssen, wegen Kosten-/Nutzen, Entfernung und der Tatsache, dass dem bereits schriftlich abgegeben nichts hinzufügen ist.
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koshop
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Du meinst Ziel ist es unentschuldigt nicht zu kommen? Also ich werde erscheinen, überlege höchstens einen Antrag zu stellen, nicht persönlich kommen zu müssen, wegen Kosten-/Nutzen, Entfernung und der Tatsache, dass dem bereits schriftlich abgegeben nichts hinzufügen ist.
Ich würde hinfahren, ist eine Erfahrung, die man mal gemacht haben sollte.
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

regalboy hat geschrieben: 8. Nov 2022 13:38 Was machst du, wenn du im Jahr 50 Betrugsfälle hast (mit 2 Tagen Abwesenheit, weils ja quer durch die Republik ist)?
"Halbzeit" arbeiten?
Ich habe für einen Tag Anreise/Abreise/Arbeitsausfall 250 Euro bar auf die Hand bekommen. Dafür würde ich tatsächlich gerne öfter vorgeladen werden :-}

Aber prinzipiell hast Du natürlich recht, möchte nicht wissen wieviel Geld alleine damit im Jahr verplempert wird.
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fonprofi
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Wer bezahlt das unterm Strich?
Staatskasse oder Verlierer?
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koshop
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Wer bezahlt das unterm Strich?
Staatskasse oder Verlierer?
Erstmal die Staatskasse, im Falle einer Verurteilung zumindest im Erwachsenenstrafrecht dann der Verurteilte.

Die Staatskasse legt solche Sachen wie Zeugengeld erst mal aus und holt sich das Geld dann vom Verurteilten wieder.
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daytrader
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Der Ebay Fall wurde damals geschlossen mit " Wir haben diesen Fall geprüft und dann geschlossen, ohne eine Rückerstattung an den Käufer zu veranlassen."

Kann man daraus schlussfolgern, ob er leer ausgegangen ist oder, ob Ebay ihm das Geld aus eigener Tasche gezahlt hat? Ich meine die Formulierung lautet anders, wenn ebay aus eigener Tasche zahlt.
roman
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

daytrader hat geschrieben: 8. Nov 2022 15:59 Kann man daraus schlussfolgern, ob er leer ausgegangen ist oder, ob Ebay ihm das Geld aus eigener Tasche gezahlt hat?
Ich hatte Fälle da wurde zwar mir das Geld nicht abgezogen, aber dem Kunden von Ebay erstattet. Das stand dann auch so dabei (so in etwa: wir haben eine Rückerstattung an den Käufer veranlasst, aber ihnen wurde der eingefrorene Betrag wieder gutgeschrieben).

Ob das aber immer so dabeisteht, kann ich aber freilich nicht garantiert.
Außerdem (wer weiß?) wird's ja vielleicht auch Fälle geben in denen der Kunde hintennach Ebay nach einer - aus Kundensicht - negativen Fallentscheidung sehr am Sack geht und die das dann nachträglich aus eigener Tasche erstatten. Das würde man dann als Verkäufer auch nicht sehen.

Aber jedenfalls ist es ein starkes Indiz in Deinem Fall, dass der Kunde von Ebay nix bekommen hat.
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daytrader
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Ja wahrscheinlich kann man daraus nichts ableiten. Mich wundert halt, dass von ihm danach nichts mehr kam. Keine Forderung, keine bösen Nachrichten, keine Zahlungsaufforderung, keine Anzeige...nichts. Entweder er hat das Geld von Ebay zurück bekommen oder es war ihm zu heiß mit Geschichte weitere Schritte einzuleiten. Ansonsten wäre jeder normale Kunde doch durchgedreht, wenn er ein paar hundert Euro zu Unrecht leichter wäre.

Gut, vielleicht hat er auch ebay danach kontaktiert und die haben ihm mitgeteilt, dass eine Anzeige gegen ihn vorliegt und er hat deswegen die Füße still gehalten.
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koshop
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Lass dich einfach überraschen und mach dir keinen so großen Kopf.

Du kannst, wenn du willst als Zuschauer nach deiner Aussage in der Verhandlung bleiben, wenn du wissen willst, wie es ausgeht. Oder du kannst als Geschädigter anschließend schriftlich eine Auskunft über den Ausgang des Verfahrens anfordern.
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hkhk
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

koshop hat geschrieben: 8. Nov 2022 16:45 Lass dich einfach überraschen und mach dir keinen so großen Kopf.

Du kannst, wenn du willst als Zuschauer nach deiner Aussage in der Verhandlung bleiben, wenn du wissen willst, wie es ausgeht.
Ich würde da auch unbedingt vor Ort teilnehmen um zu erfahren wie so etwas läuft um bei zukünftigen Threads zum Thema Gerichtsverhandlung qualitative Beiträge abgeben zu können :)

Wie schon gesagt, du bist Zeuge, dir kann (eigentlich) kein Strick gedreht werden (???)

Ich hatte einmal einen Autofahrer angezeigt (Porsche Fahrer), der meinte, ihm gehöre die Autobahn. Er hat mir ständig die Lichthupe gegeben, aufgefahren bis auf wenige cm bei Tempo >160, dann rechts überholt (in einer viel zu engen Lücke wollte er wieder vor mir nach links ausscheren). Eine Kollision konnte ich nur durch starkes Bremsen verhindern.

Ich wurde auch nur als Zeuge geladen. In der Verhandlung hat dann der Anwalt dennoch versucht, mir eine Nötigung unterzuschieben. Zum Glück hatte ich 2 Beifahrer, nicht aus dem Familienkreis, die auch als Zeuge geladen waren und das entsprechend widerlegen konnten. Der Fahrer wurde dann zu knapp 3.000 DM (es war in den 90er Jahren, also noch DM-Zeiten) verurteilt, 6 Monate Führerscheinentzug. Hatte wohl schon einiges an auffälligem Fahrverhalten aktenkundig. Der Richter meinte dann noch, er würde ihm nicht auf der Straße begegnen wollen. Ach ja, das war natürlich nur ein geliehener Porsche. Die Freundin, von der er den hatte, fiel wohl auch aus allen Wolken als sie die Post von der Polizei im Briefkasten hatte. Er war mit einer anderen Freundin unterwegs und wollte wohl den großen Macker spielen.

Das nur der Vollständigkeit halber, dass man auch wenn man nur Zeuge ist damit rechnen muss, dass der gegnerische Anwalt ein Schweinehund ist und den Spieß umdrehen will. Ich glaube aber, wenn man dann selbst beschuldigt wird, muss man sich dazu nicht weiter einlassen bzw. man darf sich nicht in Diskussionen verstricken lassen.
Man ist als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter!
koshop hat geschrieben: 8. Nov 2022 16:45 Oder du kannst als Geschädigter anschließend schriftlich eine Auskunft über den Ausgang des Verfahrens anfordern.
Naja, Geschädigter ist daytrader ja eigentlich nicht, er hat ja den Kaufbetrag von eBay erhalten.
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koshop
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Naja, Geschädigter ist daytrader ja eigentlich nicht, er hat ja den Kaufbetrag von eBay erhalten.
Im Prinzip schon, er wurde betrogen, dass ein Dritter ihm den Schaden ersetzt hat, ändert daran nichts. Wenn jemand bei mir einbricht und mir die Versicherung den Schaden ersetzt, dann bin ich trotzdem im Prozess der Geschädigte der Straftat.
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daytrader
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Reicht ja schon, wenn er angibt das Paket mit seiner Frau ausgepackt zu haben. Kennen wir ja alle...unsere Kunden haben immer alles grundsätzlich für unzähligen Zeugen ausgepackt.

Wäre dann aber knallhart gelogen. Aber der Einzelunternehmer ohne angestellte hat halt keine weiteren Beweise.
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Kaluna
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

hkhk hat geschrieben: 8. Nov 2022 12:30 heißt es in der Vorladung nur "als Zeuge" oder ist da nicht auch das genaue Verhandlungsthema genannt? geht es also nur um deinen Fall? oder ist da mehr?
wenn das um mehr Sachen geht, die den TS nicht betreffen, muss das nicht unbedingt in der Zeugenladung stehen. Bei "meinem" Termin wurden auch drei Dinge zusammengefasst, auf meiner Ladung stand aber nur das, weswegen ich geladen war.
Olikun
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Hast du keine Frau die sagen kann, dass Sie es verpackt hat?
Dann wäre es ja eine Zeugin die du vorweisen kannst.

Bin auf alle Fälle gespannt wie es ausgeht. Wann ist dein Termin?
Wollomo
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Ich war jetzt selbst schon vier mal vor Gericht geladen. In allen Fällen war ich weder Beschuldigter noch Geschädigter juhu juhu . Bei den Fällen war eigentlich alles dabei - Sachbeschädigung, (Laden)Diebstahl, Körperverletzung (relativ leicht) und eine grob fahrlässige Tötung!

Bei den ersten drei genannten ist das eigentlich ziemlich entspannt als Zeuge. Du wirst geladen, du kommst, wirst aufgerufen, erzählst und evtl. kommen kleinere Nachfragen wie man etwas wahrgenommen hat, wie sich die Person verhalten hat oder ähnliches. Vom gegnerischen Anwalt kamen übrigens überhaupt keine Fragen, bei allen drei Fällen war das aufgrund mehrerer Zeugen + Ermittlungen ziemlich klar.

Bei der grob fahrlässigen Tötung war das dann schon nicht mehr so "lustig". Zum einen handelte es sich beim Getöteten um einen Rocker, beim Unfall waren seine Kumpels und die Frau mit dabei. Einziger Zeuge bei der Sache war im übrigen ich und nur einer der Rocker (der Rest hat den Unfall nicht gesehen). Das Auftreten der Rocker war ziemlich "dominant" - ich möchte nicht sagen "beeinflussend" (Gott sei Dank hat mir damals ein Gerichtswärter geholfen).

Im Gericht war das dann auch nicht so locker wie hier geschildert. Es gab einige offene Fragen zur erlaubten Geschwindigkeit (elektronisches Leitsystem auf der Autobahn - und nein die Geschwindigkeit wird nicht dauerhaft gespeichert - zumindest nicht wenn es Behörden versäumen zu beantragen - ansonsten werden die Daten relativ zeitnah gelöscht), Fahrverhalten des Verunfallten und des Unfallverursachers und zu guter Letzt auch das Verhalten NACH dem Unfall!

Mit meinen 19 Jahren wurde ich extrem in die Mangel genommen. Staatsanwalt aber auch der Anwalt des Verursachers haben extrem kritische Fragen gestellt und versucht jeder meiner Aussagen anzuzweifeln. Das war eine lange Stunde die sich angefühlt hat wie ein ganzer Tag. Beruhigend war, dass das meiste meiner Aussagen sich am Schluss mit den darauf folgenden Gutachten gedeckt hat.

Das nur mal so am Rande.

Bei solch Kleinigkeiten wie "Falscher Artikel" wird es sicherlich nicht aufregend werden (zumindest von Seiten des Richters und Co)
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