Guten Morgen in die Runde
Diese Frage stellt sich mir irgendwie erst dieses mal ...
Wie trägt man eigentlich bei Luxemburg den steuerfreien Schadensersatz für FBA-Ware ein?
Also es wird ja nach Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag gefragt.
a) Tragt ihr dann euren Umsatz inkl. Schadensersatz ein und korrigiert es wieder in Abweichender Umsatzsteuerbetrag?
b) Oder tragt ihr den Schadensersatz bei Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag nicht mit ein?
Meiner Meinung nach müsste es ja a) sein, aber nur um sicher zu gehen, wollte ich nochmal nachfragen.
Dass ihr größtenteils keine steuerliche Rechtsberatung geben könnt, ist mir bewusst.
Danke euch vorab.
FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
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Re: FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
Also ich würde sagen, der Begriff "Steuerbemessungsgrundlage" impliziert, dass dies ein Betrag ist auf dessen Grundlage eine Steuer berechnet wird.
Schadenersatz ist umsatzsteuerfrei, also gibts auch keine Steuerbemessungsgrundlage, die man eintragen könnte.
Ich persönlich würde es auf jeden Fall nicht eintragen. Kommt in Deutschland ja auch nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung.
Schadenersatz ist umsatzsteuerfrei, also gibts auch keine Steuerbemessungsgrundlage, die man eintragen könnte.
Ich persönlich würde es auf jeden Fall nicht eintragen. Kommt in Deutschland ja auch nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung.
Re: FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
Offensichtlich hast du Recht.
Man kann scheinbar sowieso nicht mehr als 5 Euro an Korrektur eintragen.
Besten Dank dir für deine schnelle Hilfe!
Man kann scheinbar sowieso nicht mehr als 5 Euro an Korrektur eintragen.
Besten Dank dir für deine schnelle Hilfe!
Re: FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
Ich hätte mal gemeint dass der OSS generell nicht für die Erklärung von Schadenersätzen geschaffen ist. Seine Definition passt irgendwie nicht dazu...
Mir ist natürlich schon irgenwie klar wie man auf LUX kommt (weil der Verursacher seinen Firmensitz in LUX hat), aber daraus würde sich meiner Meinung nach die Angelegenheit nicht automatisch nach LUX verlagern, oder?
(Wenn ich mal davon ausgehen darf dass das Schadensereignis nicht in LUX passierte)
Ich werde voraussichtlich erstmals Schadenersätze in DE erklären müssen und hab' mich noch gar nicht damit beschäftigt wie und ob diese in der DE-UST-Voranmeldung einzutragen sind.
Auch wenn wir annehmen würden dass man auch Schadenersätze mittels OSS erklärt, warum würdest Du den bei LUX eintragen wollen?
Mir ist natürlich schon irgenwie klar wie man auf LUX kommt (weil der Verursacher seinen Firmensitz in LUX hat), aber daraus würde sich meiner Meinung nach die Angelegenheit nicht automatisch nach LUX verlagern, oder?
(Wenn ich mal davon ausgehen darf dass das Schadensereignis nicht in LUX passierte)
Ist das gesichert?
Ich werde voraussichtlich erstmals Schadenersätze in DE erklären müssen und hab' mich noch gar nicht damit beschäftigt wie und ob diese in der DE-UST-Voranmeldung einzutragen sind.
Re: FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
Zumindest werden die Belege von Billbee so erstellt. Also wird scheinbar tatsächlich mit dem Firmensitz des Verursachers zu tun haben ...roman hat geschrieben: ↑24. Okt 2022 09:42 Auch wenn wir annehmen würden dass man auch Schadenersätze mittels OSS erklärt, warum würdest Du den bei LUX eintragen wollen?
Mir ist natürlich schon irgenwie klar wie man auf LUX kommt (weil der Verursacher seinen Firmensitz in LUX hat), aber daraus würde sich meiner Meinung nach die Angelegenheit nicht automatisch nach LUX verlagern, oder?
(Wenn ich mal davon ausgehen darf dass das Schadensereignis nicht in LUX passierte)
(Was ja wiederum auch Sinn macht, für Amazon sind es ja dennoch wiederum Betriebsausgaben.)
Re: FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
Also in Deutschland wird auf sogenannten "echten Schadenersatz" worunter auch Geldzahlungen fallen, keine Umsatzsteuer fällig, weil kein Leistungsaustausch stattfindet:
https://www.dorfinger.eu/kosten-und-sch ... atzsteuer/
https://www.dorfinger.eu/kosten-und-sch ... atzsteuer/
Echter Schadenersatz wird dann geleistet, wenn ein Schaden verursacht wurde und für diesen Schaden einzustehen ist. Die Zahlungen stellen kein Entgelt für eine Leistung, die der Geschädigte erbringt, dar. Somit erfolgt bei einem echten Schadenersatz kein Leistungsaustausch. Es wird bloß aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung ein Schaden beseitigt. Damit ist der Betrag, der vom Geschädigten in Rechnung gestellt und vom Schädiger bezahlt wird, nicht umsatzsteuerbar.
Re: FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
Dass ein LUX-Rechnungsempfänger vermerkt ist sagt ja noch nichts automatisch darüber aus wo der "Leistungsort" (sofern man bei Schadenersätzen von einem solchen sprechen darf) ist.
Wenn man etwas bei einer Versicherung versichert, die "zufäliig" ihren Sitz in LUX hat, würde man ja auch nicht diese Einnahme in LUX erklären wollen.
Was dafür spricht dass diese Einnahme (bei Lagerung in DE) auch tatsächlich nur in DE zur berücksichtigen wäre.
Re: FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
Dass echter Schadenersatz steuerfrei ist, ist eh unbestritten.
Aber dass er in DE tatsächlich nirgends in die UST-VA/UST-Jahreserkl. rein muß wusste ich noch nicht. Es gibt in der UST-Erklärung ja auch diverse Felder für umsatzsteuerfreie Einnahmen.
Wäre eh plausibel dass er auch in DE nicht rein muß (kenne das auch aus AT in dieser Form), aber ich hatte mich bislang noch nicht damit beschäfigt.
(Wobei es, ehrlichgesgt, fraglich ist ob es sich bei den Amazon-Zahlungen immer um echte Schadenersätze handelt ... denn die Dokumentation dazu ist sehr dürftig ... aber das soll jetzt nicht die Frage sein).
Zuletzt geändert von roman am 24. Okt 2022 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: FBA - Schadensersatz bei OSS-Meldung eingeben?
Naja, es findet ja eben KEIN Leistungsaustausch statt, siehe Zitat von Koshop.
Bei der Versicherung findet ja eine Leistung statt.
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