Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

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fonprofi
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Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Moin,

schon bekommen? Kam heute von Reclay:
Neue Verpflichtungen in Österreich
­
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.01.2023 auch in Österreich die elektronischen Marktplätze ihre Online-Händler überprüfen. Des Weiteren benötigen alle Unternehmen ohne Sitz in Österreich, die an privaten Endverbraucher versenden, zwingend einen Bevollmächtigten, um eine Verpackungslizenzierung durchzuführen. Aufgrund der erheblichen Genehmigungszeit durch das Ministerium empfehlen wir eine zeitnahe Anforderung eines Bevollmächtigten. Diesen können Sie ab sofort über die Reclay Systems GmbH beauftragen.
Hmmm....


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fossi
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Jo, die Werbemail hatte ich auch im Kasten.
Dabei ging es nicht nur um Austria...
...zählt Frankreich auch zu Ihren Absatzmärkten?

Wie in Deutschland, sind auch in Frankreich die Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen dazu verpflichtet, einem staatlich-genehmigten Rücknahmesystem (éco-organisme) beizutreten und ein Entgelt zu entrichten, um damit die Sammlung, die Sortierung und das Recycling ihrer Verpackungen zu finanzieren.

In Frankreich überprüfen Betreiber elektronischer Marktplätze aktuell die Registrierung und Systembeteiligung der bei Ihnen agierenden Online-Händler.

Um die Systembeteiligung nachweisen zu können, wird die Umweltbehörde ADEME für jedes registrierte Unternehmen eine sogenannte Unique Identification Number (UIN) vergeben, die anschließend dem jeweiligen Marktplatz-Betreiber vorgezeigt werden muss.


Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Verpackungslizenzierung über unser Partner-Rücknahmesystem Léko in Frankreich abzuwickeln. ...
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fonprofi
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Frankeich ist ja schon länger ein Problem/Hindernis. Aber nun auch Österreich? Da werden viele Händler nicht mehr hinversenden. Wer will sich denn für paar Sendungen einen Bevollmächtigen holen?
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Kommt drauf an, was so ein Bevollmächtigter kostet ?!
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harryzwo
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Betrifft mich auch.Nur was mich besonders aufregt:
Ist das der versprochene EU-Binnenmarkt?
Ist das der Bürokratieabbau?
Ich komme mir mit diesen Regelungen, mit denen sich
EU-Einzelstaaten durch die Hintertüre wieder abschotten
ziemlich vera* vor :evil:
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Betrifft mich auch.Nur was mich besonders aufregt:
Ist das der versprochene EU-Binnenmarkt?
Ist das der Bürokratieabbau?
Wieso, die Leute wollen doch weniger "EU" und mehr heimische Bürokratie. :ironie:

So sieht das dann eben aus, wenn man die Einzelstaaten machen lässt.

Das Problem ist, dass die meisten Länder mit diesen Regeln die Marktplätze im Visier haben, auf denen ausländische Händler im großen Stil Waren verkaufen, ohne sich an Regeln zu halten. Das will man dann mit Bürokratie in den Begriff bekommen, indem man z.B. Registrierungsnummern verteilt und Bevollmächtigte fordert usw. Die kleinen Händler springen dabei über die Klippe.

Es ist ein Unding, dass es in einigen Ländern keine Bagatellregeln gibt. Ich hab z.B. vielleicht 100 Sendungen nach Frankreich, da zahle ich 80 EUR Pauschale, das geht ja noch. Jetzt kommen die aber zusätzlich mit ihren dämlichen Aufklebern daher.
Und jetzt noch einen Bevollmächtigten für Österreich? Wofür eigentlich? Ich frag mich ob das überhaupt zulässig ist, das ist in meinen Augen eine Diskriminierung. Ich wohne in der EU, wenn die was wollen, können die mich finden. Das Schlimme an den meisten Regeln ist: Die großen die sich wehren können, haben kein Interesse dran, da solche Regeln ihnen lästige Konkurrenz vom Leib hält, den kleinen Händlern fehlen die Mittel.
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 12. Okt 2022 09:37 Und jetzt noch einen Bevollmächtigten für Österreich? Wofür eigentlich?
Damit die jemanden haben dem sie die Strafe schicken können wenn Du nicht bezahlt.
Und derjenige soll im Inland sitzen, da es im Ausland mit Gerichtsbarkeit schwieriger ist.
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Damit die jemanden haben dem sie die Strafe schicken können wenn Du nicht bezahlt.
Und derjenige soll im Inland sitzen, da es im Ausland mit Gerichtsbarkeit schwieriger ist.
Das Argument kann man gelten lassen für Händler aus Nicht-EU Ländern aber nicht für die EU. Brauch ich demnächst auch einen Bevollmächtigten, wenn ich mit dem Auto nach Österreich fahre, damit der eventuelle Strafzettel dort bezahlt? Das klappt doch auch so.
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degraf
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Kalendereintrag 31.12.2022:
Österreich raus nehmen.
:kaffeesmily
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

degraf hat geschrieben: 12. Okt 2022 09:51 Kalendereintrag 31.12.2022:
Österreich raus nehmen.
:kaffeesmily
... und Polen, Griechenland, Litauen, Slowakei, ...

https://www.ecosistant.eu/en/packaging- ... in-the-eu/
Vorsicht, das ist Stand 2020.
COD
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Das mit dem Logo lässt sich ja irgendwie deichseln. Zur Not gibt's halt einen Paketbeileger in Visitenkartengröße, one-for-all.

Der Beauftragte für AT ist aber natürlich schon ein Knaller. Die spinnen, die Österreicher.

Hat denn schon jemand eine Kosteninfo, z. B. von Reclay?
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

COD hat geschrieben: 12. Okt 2022 12:24 Der Beauftragte für AT ist aber natürlich schon ein Knaller. Die spinnen, die Österreicher.
Ich darf darauf hinweisen dass selbiges für WEEE in Deutschland gilt, wenn man sich dort als Ausländer registrieren möchte.

Ich hatte mich mal begonnen zu informieren was das als Nicht-Deutscher kostet.
Aber aufgrund der Bevollmächtigten-Regelung ist das für Mini-Mengen komplett uninteressant.

In meinen Fall ginge es bloß um ein paar wenige Kilogramm pro Jahr, deren Entsorgung eigentlich fast nichts kosten würde.

Ich würde das von mir aus gleich für Jahre im Voraus per Vorkasse bezahlen. Aber nein, man benötigt eine Bankgarantie, einen Bevollmächtigen und was weiß ich noch alles. Damit produziert man gleich tausende Euro Fixkosten, obwohl die Entsorgung selbst nur mit ein paar Euro zu Buche schlägt.
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harryzwo
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Was ist eigentlich mit dem hier empfohlenen Verband.Kümmert der sich um dieses Thema?
small-talk-allgemeine-ecommerce-haendle ... 60499.html
wurzel64
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

COD hat geschrieben: 12. Okt 2022 12:24 Hat denn schon jemand eine Kosteninfo, z. B. von Reclay?
hätte mich auch interessiert, aber: "unsere mitarbeiter sind alle im gespräch..." :kaffeesmily

heisst für mich aber auch, tüs österreich :winken:
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Die AHK bietet die Bevollmächtigung auch an "im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale"

https://oesterreich.ahk.de/dienstleistu ... esterreich
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Hab grad ne E-mail von Reclay auf meine Anfrage hin erhalten:
Die Konditionen sind wie folgt:

a) Einmalige Registrierungsgebühr EUR 75,-.
b) Jährliche Gebühr für die Bevollmächtigung:

Jahrespauschalmelder

bis 1500 KG an Verpackungen/Einwegkunststoffprodukten pro Jahr EUR 75,-

Versandhändler/Hersteller

jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien bis max. EUR 1.500 EUR 90,-
jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien zwischen EUR 1.500,- und EUR 20.000,- EUR 240,-
Jährliche Entgeltsumme für alle Tarifkategorien zwischen ab EUR 20.000,- individuelles Angebot
Was ist ein "Jahrespauschalmelder"?
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 12. Okt 2022 14:04 Hab grad ne E-mail von Reclay auf meine Anfrage hin erhalten:

Die Konditionen sind wie folgt:
Aber das ist ja sogar im Rahmen.
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Aber das ist ja sogar im Rahmen.
Ja, bin auch grad etwas erleichtert. Dennoch idiotisch für Kleinmengenmelder. Da zahlt man dann schnell mal doppelt so viel wie zuvor.

Angebot der Deutschen Handelskammer in Österreich für die Bevollmächtigung kam auch grad rein:

Registrierungsgebühr 80 EUR
Versandhändler die weniger als 1500 kg Verpackungen haben: 70 EUR Pauschale.

Man muss wohl seine Unterschrift für die Bevollmächtigung notariell beglaubigen lassen. Als ich letztes Mal einen Termin bei einem Notar wollte, konnte ich sechs Wochen warten, d.h. man sollte sich rechtzeitig drum kümmern.
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 12. Okt 2022 15:11 Man muss wohl seine Unterschrift für die Bevollmächtigung notariell beglaubigen lassen. Als ich letztes Mal einen Termin bei einem Notar wollte, konnte ich sechs Wochen warten, d.h. man sollte sich rechtzeitig drum kümmern.
Hatte gerade auch eine durch, Preislich unter 100,- und innerhalb von 3 Tagen (Vollmacht schon vorgefertigt). War aber tatsächlich erst der 7. Notar, der überhaupt Zeit hatte.

Also unterm Strich kann man AT weiterhin drin lassen, weil doch nicht soo arg, wie angenommen.
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 12. Okt 2022 15:11 Angebot der Deutschen Handelskammer in Österreich für die Bevollmächtigung kam auch grad rein:
Da kommt dann aber noch der jährliche Mitgliedsbeitrag bei der Deutschen Handelskammer oben drauf oder ist das jetzt kostenlos?
Ich wollte vor ca. 10 Jahren über die Deutsche Handelskammer in Italien meine USt-Registrierung in Italien machen, das war dann mit dem Mitgliedsbeitrag zusammen so teuer, dass ich mir eine Steuerberaterin in Italien gesucht habe.
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