Haftung bei Umleitung an Paketshop

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sweetshero
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Haftung bei Umleitung an Paketshop

Habe in der Suche nichts passendes gefunden, daher schildere ich euch kurz meinen Fall, vielleicht hat ja jemand Erfahrung:

Kunde kauft und gibt seine Adresse als Versandadresse an. Während der Lieferung leitet er die Sendung nach einem erfolglosen Zustellungsversuch an einen Paketshop um. Laut Sendungshistorie ist die Sendung erfolgreich im Paketshop angekommen. Nun war der Kunde schon mehrfach vor Ort und wollte sein Paket abholen. Laut Aussage des Paketshops sei aber kein Paket angekommen.
Nachdem ich daraufhin bei dem Versanddienstleister reklamiert habe, bestätigt dieser mir nochmal die Zustellung im Paketshop und sogar die Abholung durch den Kunden. Für einen Schadenersatz verlangt der Versanddienstleister nun eine eidesstattliche Versicherung des Kunden, dass er das Paket nicht erhalten hat.
Diese eidesstattliche Versicherung lehnt der Kunde ab mit dem Hinweis, dass ich als Händler nachweisen muss, dass das Paket zugestellt wurde und nicht er den Nichterhalt. Rechtliche Schritte droht er mir auch noch an.

Die Gedanken die ich mir dabei mache:
Geht die Haftung der Lieferung bei einer nachträglichen Umleitung der Sendung evtl. auf den Kunden über?
Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung reicht da eine Aussage von Hermes, dass die Zustellung erfolgt ist? Eine Unterschrift bekommt man ja kaum noch zu sehen seit Corona...


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Labskaus
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Bei einer Umleitung an einen Paketshop geht die Haftung nicht auf den Kunden über. Das machen die Zusteller ja auch von sich aus, wenn der Empfänger nicht angetroffen wurde (oder man keinen Bock hatte zu klingeln...) und Hermes bietet es ja explizit an, wirbt sogar dafür (ökologisch, effizient, bla).

Verlangen kann Hermes natürlich viel, aber eine eidesstattliche Versicherung muss der Kunde nicht abgeben. Der Vertrag besteht zwischen Hermes und dir, nicht zwischen Hermes und dem Kunden. Hermes soll die ordnungsgemäße Zustellung nachweisen. Zustellung heißt, dass die Ware an den Kunden übergegangen ist.

Was steht denn in der Sendungsverfolgung? Normalerweise erscheint da ein Eintrag, wenn der Kunde das Paket aus dem Paketshop abgeholt hat.

Dieser Fall ist übrigens gar nicht so ungewöhnlich. Wer mal ein bisschen im paketda-Forum mitliest stellt fest, dass Probleme mit Paketshops jeden Tag vorkommen. Fahrer bucht Paketshop a ein und liefert aber an b aus, Paketshop hat Urlaub und geschlossen, Paket erscheint aber trotzdem als zugestellt im Status und geht dann komischerweise 3 Tage später aus dem Paketzentrum erneut auf die Reise, Paket kann im Paketshop nicht gefunden werden etc. pp..

https://www.gls-pakete.de/sendungsverfo ... 5275947444

Das ist beispielsweise so ein Fall. Man achte auf den 06.10. und dann den 10.10.. Paket war nie im Paketshop. Kunde wurde zwar benachrichtigt, weil es ja auch so im System stand, das Symbol blieb aber sogar auf "im Paketzentrum" und ging nicht auf "zugestellt". Hermes kann sowas leider auch ganz gut, DPD natürlich ebenfalls.

In der Konstellation, dass Zusteller sagt er hätte das Paket abgegeben und Paketshopbetreiber sagt er hätte das Paket ausgegeben, würde ich mich ehrlich gesagt auch hüten eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Cisnet
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Labskaus hat geschrieben: 10. Okt 2022 18:54 Bei einer Umleitung an einen Paketshop geht die Haftung nicht auf den Kunden über. Das machen die Zusteller ja auch von sich aus, wenn der Empfänger nicht angetroffen wurde ...
Der Kunde hat die Umleitung selbst beauftragt.
sweetshero hat geschrieben: 10. Okt 2022 14:06 Kunde kauft und gibt seine Adresse als Versandadresse an. Während der Lieferung leitet er die Sendung nach einem erfolglosen Zustellungsversuch an einen Paketshop um.
Damit wäre der TE nicht mehr in der Pflicht.
Labskaus
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Das sehe ich explizit nicht so.
Der Verkäufer ist dann nicht mehr in der Pflicht wenn ein Gefahrübergang stattgefunden hat. Dieser findet beispielsweise dann statt, wenn der Kunde nicht angetroffen werden konnte. Dann haben wir einen Fall von Gefahrübergang durch Annahmeverzug. Wenn der Kunde das Paket vorher in einen Paketshop umleiten lässt, ist sein Ziel ja eben gerade nicht in einen Annahmeverzug zu geraten.

Ich denke aber, dass es müßig ist darüber zu diskutieren, weil man einen Hermes-Paketshop sicherlich Hermes zuschreiben kann. Geht dort was verloren ist Hermes in der Pflicht.

Der Kunde kann natürlich nach §421 HGB von Hermes auch selbst Schadenersatz fordern. Man könnte ihn darauf hinweisen, aber ich würde erstmal Hermes auffordern mir einen Nachweis zu geben, dass das Paket dem Kunden übergeben wurde.
Labskaus
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Moooment... Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich bin bei "während der Zustellung" hängengeblieben und hab das "nach einem erfolglosen Zustellungsversuch" überlesen.

Jetzt ist die Sache eindeutig. Annahmeverzug, dadurch Gefahrübergang an den Kunden. Kunde darf sich jetzt mit Hermes herumschlagen.
Labskaus
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Lässt mir keine Ruhe, weil ich ja manchmal auch Kunde bin und diese Konstellation aus Kundensicht doch einfach sch**** ist.

Laut TE sagt der Paketshop selber, dass kein Paket für den Kunden angekommen wäre. Hermes behauptet das Paket wäre im Paketshop angekommen und der Kunde hätte es auch abgeholt. Da würde ich doch dann wirklich gerne mal sowas wie einen Ablieferbeleg sehen wollen. Völlig unabhängig von der Haftungsfrage. Nach Kunde will Händler betrügen klingt das alles nicht.
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koshop
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Moooment... Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich bin bei "während der Zustellung" hängengeblieben und hab das "nach einem erfolglosen Zustellungsversuch" überlesen.

Jetzt ist die Sache eindeutig. Annahmeverzug, dadurch Gefahrübergang an den Kunden. Kunde darf sich jetzt mit Hermes herumschlagen.
Der Kunde ist nicht im Annahmeverzug nur weil er nicht zu Hause war als der Paketbote geklingelt hat. Ein Annahmeverzug und Haftung für die Lieferung stehen auch in keinerlei Zusammenhang.

Der Händler beauftragt einen Paketdienst mit all den Optionen, die dieser dem Kunden für den Empfang zur Verfügung stellt und er haftet gegenüber dem Kunden grundsätzlich für Verlust. Der Kunde hat auch nicht irgendeine Zustellung wie Paketablage vor der Tür beauftragt, bei dem das Risiko auf den Kunden übergeht. Alles was er gemacht hat ist Hermes mitzuteilen: Ihr braucht nicht noch einen Zustellversuch zu machen ich hol das Paket in einer Filale ab.

Daraus irgendwie zu konstruieren das damit für den Händler jetzt der Vertrag mit Hermes erfüllt wäre und ein Risikoübergang auf den Kunden stattgefunden hat halte ich für mehr als abenteuerlich.

Hermes sollte bei einer Filialabholung auch in der Lage sein das nachzuweisen, wäre mir jetzt neu wenn die die Paket bei Abholung einfach so ohne Unterschrift rausgeben.
sweetshero
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Bevor das jetzt zu Offtopic wird, erstmal danke für die vielen Meinungen!
So ganz sicher bin ich mir rechtlich immer noch nicht, da es mehrere verschiedene Meinungen gab.

Ich habe den Kunden jetzt soweit, dass er die "Eidesstattliche Versicherung" ausgefüllt hat, aber alles mit "...an Eides statt" und so weiter durchgestrichen hat. Das schick ich jetzt mal zum Versanddienstleister und schaue was passiert.

Über den Artikel der IT Recht Kanzlei vorgeschlagen von Labskaus bin ich auch gestolpert. Wenn mir das so passiert wie in dem beschriebenen Szenario, wäre ich aber doch sehr angepisst. Wie oft gab es bei mir schon einen angeblich erfolglosen Zustellversuch, obwohl ich den ganzen Tage zu Hause war...
Labskaus
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

sweetshero hat geschrieben: 11. Okt 2022 07:50 Über den Artikel der IT Recht Kanzlei vorgeschlagen von Labskaus bin ich auch gestolpert. Wenn mir das so passiert wie in dem beschriebenen Szenario, wäre ich aber doch sehr angepisst. Wie oft gab es bei mir schon einen angeblich erfolglosen Zustellversuch, obwohl ich den ganzen Tage zu Hause war...
Diese angeblich erfolglosen Zustellversuche kennt wohl jeder. DPD macht das bei mir regelmäßig, da ich ziemlich am Ende der Tour bin. Paket im Paketshop nicht auffindbar kenn ich aber leider auch...

Den Artikel von der IT Recht Kanzlei hab ich ergoogelt nachdem ich das gleiche vorher in den Beck Rechtskommentaren gelesen hatte. Ich kann mich dunkel erinnern das auch mal genauso in Wirtschaftsprivatrecht gelernt zu haben, finde diese Auslegung, dass bei Nichtantreffen der Kunde sofort in Verzug gerät und ein Gefahrübergang stattfindet aber schwachsinnig. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass das vor Gericht so Bestand hätte. Das ist weltfremd, so kann man das Gesetz eigentlich nicht auslegen. Was höchstrichterliches gibt es zu dieser Thematik aber leider noch nicht.
Roemer
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Für mich stellt sich der Fall recht einfach dar. Der Versanddienstleister kann den Verbleib des Paketes nicht klären und haftet.
Eine EV können sie vom Empfänger nicht verlangen, aber in der Praxis machen sie es trotzdem. Vor Gericht würden sie dafür einen auf den Deckel bekommen. Daher würden sie es auch nicht darauf ankommen lassen.
Also wird der Paketdienst erstatten. Händler versendet Ware noch einmal. Allerdings würde ich als Händler nicht wieder an diese Adresse versenden, wenn der Kunde aktiv umgeleitet hat.
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koshop
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Zum Annahmeverzug gibts ja auch noch den §299 BGB:
§ 299 Vorübergehende Annahmeverhinderung
Ist die Leistungszeit nicht bestimmt oder ist der Schuldner berechtigt, vor der bestimmten Zeit zu leisten, so kommt der Gläubiger nicht dadurch in Verzug, dass er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert ist, es sei denn, dass der Schuldner ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat.
Also einen Annahmeverzug würde ich sehen, wenn der Kunde zu Hause wäre und dem Paketboten sagt, er soll die Ware wieder mitnehmen. Oder wenn ein konkreter Übergabetermin vereinbart wäre, mit Datum und Uhrzeit. Aber: Ich schick dir das Paket und in den nächsten drei Tagen kommt dann ein von mir beauftragter Bote irgendwann vorbei und versucht dir deine Ware zu bringen, begründet keinen Annahmeverzug, wenn man nicht zu Hause sind.

Und morgens eine E-Mail zu bekommen: "Ihr Paket kommt voraussichtlich zwischen 10 und 15 Uhr", das ist keine angemessene Vorlaufzeit.
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Bevor einer fragt: habe das Thema soeben um 12 Beiträge erleichtert, da diese nur bedingt mit dem Thema zu tun hatten, aber diverse persönliche Geschichten enthielten.
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

Gerade wieder einen Stapel Beiträge entfernt.

Um es kurz zu fassen: ja, ein gewisser Nutzer wurde nach Jahren mit unzähligen Verwarnungen und mehr als deutlichen Ansagen jetzt entfernt.
Habe lange Kindergärtner gespielt, aber Anwalt- und Klagedrohungen für übertriebene Forderungen mache ich nicht mit. Der soll sich einen anderen Sandkasten zum spielen suchen.

So. Nun bitte zurück zum Thema. Der Unsinn hat mich heute schon genug Zeit gekostet. :kaffeesmily
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hkhk
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Re: Haftung bei Umleitung an Paketshop

na hoffentlich wirklich auf immer und ewig entfernt und nicht nur "deaktiviert / account in Überprüfung" wie dessen derzeitiger Status anzeigt.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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