Lieferant lehnt Garantie ab

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bauti
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Lieferant lehnt Garantie ab

Ich habe zwei Lieferanten 1x aus IT 1x aus ES welche Gewährleistungsfälle ablehnen wenn wir die Ware bei Ihnen vor mehr als zwei Jahren gekauft haben. Wann der Endkunde die Ware bei uns gekauft hat intersiert sie nicht.

Wie sieht es rechtlich aus? Für den Kunden bin natürlich ich der Ansprechpartner und ich erstatte natürlich bei berechtigten Gewährleistungsfällen trotzdem. Kann sich da ein Lieferant einfach so aus der Verantwortung nehmen? Spezielle Vereinbarungen habe ich nicht mit den Lieferanten.

Es ist natürlich nicht so dass ich vor Gericht ziehen würde, aber es interessiert mich und wenn ich einen Rechtstext vorlege wird die Praxis vielleicht geändert.

Die Frage ist auch ob dies EU weit einheitlich geregelt ist und wenn nicht ob das Recht vom Land des Lieferanten, oder des Abnehmers zählt.


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Baam
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Ganz einfach: Ja, kann der Lieferant (zumindest bei Deutschem Gerichtsstand).

Er kann die Gewährleistung in seinen AGBs auch vollständig ausschließen.
Wenn das nicht erfolgt, gilt: 2 Jahre (wie B2C). Eine Verküzung kann aber auch in der AGB stehen.

Welches Recht gilt, musst Du mal in den Verträgen schauen, was da als Gerichtsstand genannt wird.
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fonprofi
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Ja, es ist üblich, das die GL bei Lagerware abläuft.
Labskaus
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Im Threadtitel steht übrigens Garantie, nicht Gewährleistung.

Mein Vorgänger hat bei einem deutschen Lieferanten +1 reinverhandelt. Also insgesamt 3 Jahre. Wenn der Umsatz bei dem jeweiligen Lieferanten dementsprechend hoch ist geht sowas anscheinend.
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fonprofi
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Nun, oft gibt es „Kulanz“ beim Verkauf.
Wir haben fast alles mit Seriennummern. Die wird bei unserem Verkauf erfasst und mit 3 Monaten Zuschlag gewährleistet. Ein Hersteller macht die Abwicklung selber, da gibt es EK plus 6 Monate.

Aber im Ganzen kommt es auf die Verträge an.
Roemer
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Ich habe einen Zulieferer in der EU, der gibt 14 Tage "warranty".
Auch manch ein deutscher Hersteller gab nur 1 Jahr Gewährleistung bei b-to-b.
marcibet
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

fonprofi hat geschrieben: 9. Okt 2022 07:26 Ja, es ist üblich, das die GL bei Lagerware abläuft.
Roemer hat geschrieben: 9. Okt 2022 09:40 Auch manch ein deutscher Hersteller gab nur 1 Jahr Gewährleistung bei b-to-b.
..... ernsthaft?
Rückgriff des gewährleistungspflichtigen Unternehmers

Wenn ein Unternehmer, der einen Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen hat, diesem Gewähr leisten muss (und der Unternehmer den Mangel seinerseits nicht verursacht hat), kann er gegen seinen unternehmerischen Vormann im Wege des Rückgriffs sogar dann Gewährleistung verlangen, wenn sein eigener Gewährleistungsanspruch seinem Vormann gegenüber bereits verfristet ist. Dieser Rückgriff kann in weiterer Folge sozusagen Umsatzstufe um Umsatzstufe bis zum Hersteller zurückgehen, wobei der Anspruch mit den aus der Gewährleistungspflicht entstandenen Nachteilen beschränkt ist.

Wenn der gewährleistungspflichtige Unternehmer den Mangel durch Verbesserung oder Austausch behoben hat, umfasst sein Gewährleistungsanspruch gegenüber seinem Vormann den Ersatz des gesamten ihm durch die Mangelbehebung entstandenen Aufwands. Bedingung dafür ist, dass er seinen Vormann unverzüglich nach der Bekanntgabe des Mangels durch seinen Kunden zu Verbesserung oder Austausch aufgefordert hat und der Vormann dieser Aufforderung nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.

Der Rückgriffsanspruch verjährt drei Monate nach Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht, spätestens aber fünf Jahre nach der Erbringung der ursprünglichen Leistung durch den Rückgriffspflichtigen.

Beispiel:
Ein Elektrogerätehändler kauft im Mai 2022 einen Fernsehapparat und verkauft diesen im Oktober 2023 an einen Konsumenten. Ein Jahr später, also im Oktober 2024 tritt ein Gewährleistungsanspruch auf, den der Fernsehhändler erfüllt. An sich hat der Fernsehhändler ja auch gegenüber seinem Vorlieferanten (Großhändler) einen Gewährleistungsanspruch, der allerdings verfristet ist, liegen doch zwischen dem Mai 2022 und dem Oktober 2024 mehr als zwei Jahre. Genau hier setzt nun dieses Rückgriffsrecht an, weil der Großhändler im Wege des Rückgriffs maximal fünf Jahre haften muss und seit seiner Lieferung (Mai 2022 bis Oktober 2024) diese fünf Jahre noch nicht um sind.

Der Rückgriffsanspruch kann vertraglich eingeschränkt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn es individuell ausverhandelt wurde (also nicht mit Hilfe von AGB) und wenn es den betroffenen Unternehmer nicht gröblich benachteiligt.
Rückgriff gibts im Übrigen egal ob AT oder DE.

https://lmgtfy.app/?q=r%C3%BCckgriff+ge ... eutschland

Und der TE möge sich mal mit dem Thema Garantie / Gewährleistung und dessen unterschiede beschäftigen. Im Titel steht Garantie, im Text dann Gewährleistung, das ist aber was KOMPLETT anderes.

Link zum Thema:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... -2022.html
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bauti
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Der Unterschied zwischen Gewährleistung ung Garantie ist mir bekannt. Sorry wegen dem etwas peinlichen Fehler im Titel...

Nachdem ich jetzt etwas nach Rückgriff Gewährleidtung gegoogelt habe, denke ich macibeth hat wohl Recht. Wobei ob es EU weit so ist, habe ich nirgends rausgelesen.

Wobei das verspottende "ernsthaft" wieder mal komplett unangebracht war, denn in B2B kann man es natürlich auch ausschließen. Bei mir aber nicht der Fall, da es keine Vereinbarung in die Richtung gibt

Auf jeden Fall scheint es wohl durchaus üblich zu sein.
marcibet
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Das ernsthaft war nicht unangebracht, im Genteil ist es erschüttert wie ahnungslos hier einige ihr Business betreiben.
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Schreiber Ling
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

bauti hat geschrieben: 9. Okt 2022 13:26 Nachdem ich jetzt etwas nach Rückgriff Gewährleidtung gegoogelt habe, denke ich macibeth hat wohl Recht. Wobei ob es EU weit so ist, habe ich nirgends rausgelesen.
Die Regelung geht auf eine EG-Richtlinie zurück. Man wird vielleicht streiten können, aber es dürfte sich um zwingende Regelungen handeln, die auch von den anderen Mitgliedstaaten umgesetzt wurden. Jedenfalls ist es auch in Deutschland nicht möglich, sie abzubedingen. Man spricht da von "wirtschaftlich zwingenden" Regelungen, weil man zwar anderweitig Regelungen treffen darf – zum Beispiel mithilfe von Pauschalen –, die aber nicht im Geringsten zum Nachteil des Letztverkäufers ausfallen dürfen.
Roemer
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Das "Gewährleistungsrecht ist zum 1.1.2022 aktualisiert worden. Für den Fragensteller:

Allerdings verjähren die Regressansprüche gemäß § 445 b Absatz 2 Satz 1 BGB in jedem Fall frühestens zwei Monate nach Erfüllung der Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers durch den Letztverkäufer (sog. Ablaufhemmung). Mit dieser Zusatzregelung will das Gesetz verhindern, dass die Regressansprüche des Letztverkäufers bereits dann verjährt sind, wenn der Verbraucher die Kaufsache noch nicht einmal erhalten hat – etwa weil die Kaufsache recht lange bei einem Zwischenhändler gelagert worden ist. Der Letztverkäufer soll nach der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers noch – zwei Monate lang – genügend Zeit haben.

Eine weitere Bestimmung, nach der die Ablaufhemmung des Verjährungseintritts nicht vor Ablauf von 2 Monaten nach Erfüllung der Gewährleistungsansprüche durch den Letztverkäufer spätestens 5 Jahre nach Ablieferung der Sache durch den Lieferanten beim Letztverkäufer endet, fällt ab dem 01.01.2022 ersatzlos weg und gilt dann nicht mehr.

@marcibert
"ersthaft ?" -> ja ! Steht ja auch in Deinem zitierten Text im letzten Absatz.
marcibet
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

ich vermute du verstehst den sinn des von dir zitierten inhaltes überhaupt nicht, denn du widersprichst dir damit selber :-)
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Roemer
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Nein, aber speziell für Dich in "einfach".
Im Grundsatz gelten auch bei b-to-b die 2 Jahre Mängelhaftung. Aber die Parteien können anderes (kürzere Fristen) vereinbaren. Und Letzeres ist international üblich. In manchen Branchen halt bis zu 0 Tagen - auch in der EU. Das zu Deinem "ernsthaft".

Mein Zitat bezieht sich auf die Eingangsfrage im Thread und nicht auf Deine angezweifelte Verkürzbarkeit der Sachmägelhaftung bei b-to-b Geschäften.
Schreiber Ling
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Wie schon gesagt: Man kann andere Regelungen treffen. Man kann sie aber nicht komplett ausschließen, sondern sie sind "wirtschaftlich zwingend". Man kann zum Beispiel pauschale Rabatte vereinbaren, um im Gegenzug nicht bei jedem einzelnen Mangel Regress zu nehmen. Man wird dann aber auch regelmäßig überprüfen müssen, ob die Rabatte bei wirtschaftlicher Betrachtung immer noch dem Verzicht auf den Regress angemessen sind und bleiben.

Es geht bei diesen Regelungen ganz klar darum, dass die Belastung durch mangelhafte Ware bei denen ankommt, die sie im Zweifel verursachen: Bei den Herstellern. Diese Tendenz ist auch sehr schön bei dieser Ladenhüter-Regelung erkennbar, die du jetzt in Beantwortung der Ursprungsfrage zitiert hast.
marcibet
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Roemer hat geschrieben: 9. Okt 2022 19:43 Nein, aber speziell für Dich in "einfach".
Im Grundsatz gelten auch bei b-to-b die 2 Jahre Mängelhaftung. Aber die Parteien können anderes (kürzere Fristen) vereinbaren. Und Letzeres ist international üblich. In manchen Branchen halt bis zu 0 Tagen - auch in der EU. Das zu Deinem "ernsthaft".

Mein Zitat bezieht sich auf die Eingangsfrage im Thread und nicht auf Deine angezweifelte Verkürzbarkeit der Sachmägelhaftung bei b-to-b Geschäften.
Du verstehst es wirklich nicht :durchdreh:

Wenn du als Wiederverkäufer Ware beziehst und weiterverkaufst kannst du den Gewährleistungsanspruch deines Kunden dir gegenüber wiederrum als Rückgriff an deinen Lieferanten geltend machen. Egal wann du die Ware von Wiederverkäufer bezogen hast. FRÜHER (vor 2022) konntest du dies allerdings nur genau 5 Jahre lang machen. Würdest du 2022 Ware beziehen, diese aber erst 2026 (also 4 Jahre nach deinem Kauf) weiterverkaufen, dann hat dein Kunde bis 2028 einen Gewährleistungsanspruch dir gegenüber. Die 5-jährige Verjährung wurde per 1.1.2022 gestrichen. Früher hattest du also Pech wenn beim Kunden 2028 ein Gewährleistungsfall aufgetreten ist, weil deine Ansprüche dem Vorlieferanten gegenüber ab 2027 verjährt waren. Seit 1.1.2022 ist es so dass dein Vorlieferant immer von dir in Rückgriff genommen werden kann solange DEIN Kunde DIR gegenüber noch Gewährleistungsansprüche hat und sogar noch 2 Monate länger.

Hast du es jetzt verstanden? Oder brauchst du eine römische Ausführung? Das wird schwierig, italienisch kann ich nicht.

Dass man den Rückgriff UNTER UMSTÄNDEN via expliziter Sondervereinbarung (also nicht pauschal via AGB) EINSCHRÄNKEN (niemals ausschließen!!!!) kann ist hier nicht relevant, denn ich denke das ist dem TE nicht passiert ;-)
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Mächschen
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

M.E. gilt die neue EG-Richtlinie erst bei 2b2 Vertragsschluss nach dem 31.12.2021 oder sehe ich das falsch?
regalboy
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Das heißt doch im Zweifelsfall, dass wenn ich weiß, dass der 5 Jahre alte Ladenhüter Mängel hat ich vom Lieferanten keine Gewährleistung bekomme.

Und als dirty Lösung die Ware an einen Endkunden verkaufen muss, damit ich dadurch die Gewährleistung vom Lieferanten erhalten?
Roemer
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

marcibet hat geschrieben: 9. Okt 2022 12:33
Roemer hat geschrieben: 9. Okt 2022 09:40 Auch manch ein deutscher Hersteller gab nur 1 Jahr Gewährleistung bei b-to-b.
..... ernsthaft?
Du hast einen Satz von mir zitiert und "ernsthaft" drunter geschrieben. Ich antwortete mit "ja".

Deine gesammelten Postings danach gehen an der Sache vorbei, weil Du Dein eigenes Statement vergessen hast. B-to-B kannst Du (fast) alles vereinbaren. Ob der TE das hat, wissen wir nicht. Vielleicht sogar er selber nicht, wenn die Geschäftsbeziehung schon älter ist.

Ich habe hier fertig. Die Ausgangsfrage ist ja auch beantwortet.
marcibet
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

regalboy hat geschrieben: 10. Okt 2022 09:08 Das heißt doch im Zweifelsfall, dass wenn ich weiß, dass der 5 Jahre alte Ladenhüter Mängel hat ich vom Lieferanten keine Gewährleistung bekomme.

Und als dirty Lösung die Ware an einen Endkunden verkaufen muss, damit ich dadurch die Gewährleistung vom Lieferanten erhalten?
Wenn das Produkt für den Wiederverkauf bestimmt war (und nicht zur Nutzung von dir).
Und du kennst die Richtlinien von Gewährleistung nehme ich an? Es gilt für Mängel die schon bei Auslieferung bestanden, nicht durch Mängel die durch 5 Jahre Lagerung im feuchten Keller entstanden sind.

Falls ja - dann ja. Aber welche Mängel wären das denn die an einer Neuware bestehen die noch nie verkauft war und die seit 5 Jahren unreklamiert bei dir war?
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
regalboy
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

marcibet hat geschrieben: 10. Okt 2022 09:54
regalboy hat geschrieben: 10. Okt 2022 09:08 Das heißt doch im Zweifelsfall, dass wenn ich weiß, dass der 5 Jahre alte Ladenhüter Mängel hat ich vom Lieferanten keine Gewährleistung bekomme.

Und als dirty Lösung die Ware an einen Endkunden verkaufen muss, damit ich dadurch die Gewährleistung vom Lieferanten erhalten?
Wenn das Produkt für den Wiederverkauf bestimmt war (und nicht zur Nutzung von dir).
Und du kennst die Richtlinien von Gewährleistung nehme ich an? Es gilt für Mängel die schon bei Auslieferung bestanden, nicht durch Mängel die durch 5 Jahre Lagerung im feuchten Keller entstanden sind.

Falls ja - dann ja. Aber welche Mängel wären das denn die an einer Neuware bestehen die noch nie verkauft war und die seit 5 Jahren unreklamiert bei dir war?
Deine Nachfrage ist mehrfach unlogisch.

Wie kommst du in diesem Thread auf einmal auf Eigennutzung?

Meine Frage bezieht sich darauf, was in einer solchen Konstellation der Fall ist.
Warum gehst du dann hin und stellst den geschilderten Beispielfall in Frage?

Warum sollte die am Lager befindliche Ware auch noch nicht verkauft worden sein?
Das ist ja auch ebenfalls irrelevant für die Frage und selbst wenn:
Stell dir z. B. eine Handyhülle vor, bei der aufgrund der falschen Mischung des Kunststoff dieser 5 Jahre nach der Produktion auseinanderfällt.
Das passiert dann den Hüllen, die schon im Umlauf sind genau so wie denen, die noch am Lager sind.
Oder Kunststoffgehäuse bei einem elektronischen Gerät.

Und ja, selbstverständlich darf man die Mängel nicht durch einen feuchten Keller verursacht haben.
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