ich habe privat was bestellt und zurückgeben müssen. Der Verkäufer hat mir den Betrag für den Artikel erstattet und nicht die für die Versandkosten.
In der Widerrufsbelehrung steht
Wenn ich richtig schaue, heißt es in BGB § 357 Abs. 2 dass die Versandkosten für die günstigste Versandart erstattet werden müssen....haben alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben (ausgenommen sind Zahlungen für Dienstleistungen, wie z.B. die Versandkosten), unverzüglich und spätestens...
Nur bei Teilwiderruf darf der Verkäufer die Versandkosten behalten.
Das ist doch nicht erlaubt in der Widerrufsbelehrung das direkt auszuschließen, oder?