Ich stehe gerade auf dem Schlauch:
Warum wird bei der Registrierung in einem B2B-Shop gefragt, ob ich vorsteuerabzugsberechtigt bin? Was nützt diese Info?
Das ist doch eine Sache zwischen mir und dem FA – ich könnte ja sogar individuell auf das Ziehen der Umsatzsteuer verzichten (z. B., wenn ich es versäume). Auch sollten sich Lieferanten-Rechnungen, die an Kleinunternehmer gerichtet sind nicht von denen für Vorsteuerabzugsberechtigte unterscheiden. Oder hat diese Abfrage eine Relevanz, weil der Shop zwar in D ist, aber das Headquarter im EU-Ausland und Bestellung/Rechnung in Wirklichkeit dort stattfinden? Dann hätte man allerdings wohl eher die USt-IdNr. abgefragt und nicht so globalgalaktisch nach Vorsteuerabzugsberechtigung.
B2B: Abfrage Vorsteuerabzugsberechtigt bei der Registrierung
- dance
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Re: B2B: Abfrage Vorsteuerabzugsberechtigt bei der Registrierung
..viellleicht geht es gar nicht um die USt, sondern um den Widerruf. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kauft nicht als Verbraucher ein. Trotzdem blöde Formulierung.
Oder es werden in diesem Fall andere Preise und auch noch netto angezeigt...
Oder es werden in diesem Fall andere Preise und auch noch netto angezeigt...
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Re: B2B: Abfrage Vorsteuerabzugsberechtigt bei der Registrierung
Es gibt da irgend so eine schräge Regelung im Zusammenhang mit OSS oder IOSS (hab's nur ganz vage in 'ner ganz dunklen Ecke im Hinterkopf), dass Vorsteuer nicht gezogen werden kann, wenn DE-USt.-ID, aber Sitz im Ausland ...
Irgendwas war da, krieg's aber nicht mehr zusammen.
Evtl. weiß @stbdigital da mehr?
Irgendwas war da, krieg's aber nicht mehr zusammen.
Evtl. weiß @stbdigital da mehr?
Re: B2B: Abfrage Vorsteuerabzugsberechtigt bei der Registrierung
Ich tippe auf ungeschickte Formulierung der Frage
- Willst du Netto- oder Brutto-Preise sehen?
Re: B2B: Abfrage Vorsteuerabzugsberechtigt bei der Registrierung
In der Tat, die Preisanzeige wird der wahrscheinlichste Grund sein.
Und Leuten, denen das Finanzamt, ob der fantastischen Zahlen, Liebhaberei (also eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht) unterstellt. Da warte ich schon seit Jahren drauf.Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte gibt es bei Ärzten, Lehrern, etc. ...
Hat das jemand in der Praxis schon mal mitbekommen, was dann konkret passiert? Passiert dann mehr als, dass man keine Verluste mehr mit anderen positiven Einkünften verrechnen kann? Bekommen die Kunden das mit? Darf man dann noch auf Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen?
Re: B2B: Abfrage Vorsteuerabzugsberechtigt bei der Registrierung
Es kann gut sein, dass es etwas damit zu tun hat. Wenn die Ware aus dem EU-Ausland von einer EU-Firma geliefert wird, muss das Unternehmenen eine Rechnung über das OSS-Verfahren ausstellen. Die hat dann 19% deutsche VAT , du kannst diese aber NICHT ziehen.kreien hat geschrieben: ↑20. Aug 2022 12:21 Oder hat diese Abfrage eine Relevanz, weil der Shop zwar in D ist, aber das Headquarter im EU-Ausland und Bestellung/Rechnung in Wirklichkeit dort stattfinden? Dann hätte man allerdings wohl eher die USt-IdNr. abgefragt und nicht so globalgalaktisch nach Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wenn du als B2B Kunde einkaufst, brauchen die deine EU-Steuernummer und du bekommst eine Nettorechnung. Ich habe mittlerweile auf meinen Rechnungen auch einen dicken hinweis darauf (Bin in PL ansässig), da sich mal ein Unternehmer beschwert hat, dass sein Steuerberater ihm die Rechnung nicht anerkennen wollte.
Re: B2B: Abfrage Vorsteuerabzugsberechtigt bei der Registrierung
Danke!icstore hat geschrieben: ↑22. Aug 2022 08:09Es kann gut sein, dass es etwas damit zu tun hat. Wenn die Ware aus dem EU-Ausland von einer EU-Firma geliefert wird, muss das Unternehmenen eine Rechnung über das OSS-Verfahren ausstellen. Die hat dann 19% deutsche VAT , du kannst diese aber NICHT ziehen.kreien hat geschrieben: ↑20. Aug 2022 12:21 Oder hat diese Abfrage eine Relevanz, weil der Shop zwar in D ist, aber das Headquarter im EU-Ausland und Bestellung/Rechnung in Wirklichkeit dort stattfinden? Dann hätte man allerdings wohl eher die USt-IdNr. abgefragt und nicht so globalgalaktisch nach Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wenn du als B2B Kunde einkaufst, brauchen die deine EU-Steuernummer und du bekommst eine Nettorechnung. Ich habe mittlerweile auf meinen Rechnungen auch einen dicken hinweis darauf (Bin in PL ansässig), da sich mal ein Unternehmer beschwert hat, dass sein Steuerberater ihm die Rechnung nicht anerkennen wollte.
Genau das meinte ich hier:
aaha hat geschrieben: ↑20. Aug 2022 19:17 Es gibt da irgend so eine schräge Regelung im Zusammenhang mit OSS oder IOSS (hab's nur ganz vage in 'ner ganz dunklen Ecke im Hinterkopf), dass Vorsteuer nicht gezogen werden kann, wenn DE-USt.-ID, aber Sitz im Ausland ...
Irgendwas war da, krieg's aber nicht mehr zusammen.
Evtl. weiß @stbdigital da mehr?
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