Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6584
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen

Was spielt der Exklusivvertrag im Lichte des Erschöpfungsgrundsatzes (MarkenG) für unbeteiligte Dritte (Händler) eigentlich in diesem Fall für eine Rolle, wenn der Threadersteller doch gar Teil des Vertriebssystems ist und auch nicht werden möchte (Gruppenfreistellung und andere Luxusmarken-Sonderlocken mal außen vor gelassen)?
Gar keine. Gibt aber genug Hersteller und Großhändler, die tatsächlich meinen, dass man bestimmte Gebiete mit Exklusivverträgen bestimmten Händlern zuweisen kann und dann keiner dort "reinverkaufen" darf, der die Ware nicht vom "Exklusivhändler" bezogen hat.

Bei selektiven Vertriebssystemen hat im Zweifelsfall nur der ein Problem, der die Ware an Händler außerhalb des Systems weiterverkauft hat, aber nicht der Händler der die Ware gekauft hat.

Ein anderes Problem ist natürlich Amazon. Man hat ja keinen Anspruch auf Amazon zu verkaufen - inwiefern Amazon die Hersteller und Großhändler dabei unterstützt, dass nicht ans Vertriebssystem angeschlossene Händler dort ausgelistet werden, weiß ich nicht.


3 Monate gratis Händlerbund
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2697
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen

Der Vertrag spielt auch keine Rolle. Es sei denn der eigentliche Rechteinhaber teilt mit, daß es ein Fake ist. Dann kann mab gfs. retour schiessen.
regularwheel
Beiträge: 230
Registriert: 11. Nov 2011 17:04

Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen

GRUNDSÄTZLICH gilt: Ware, auch sogenannte "Grau-Importe" dürfen von dir gewerblich innerhalb der EU frei verkauft werden. Es gibt einige kleine Ausnahmen, wird hier auf kaum jemanden zutreffen. Wenn
-es sich im Originalware handelt
-du den rechtmässigen Erwerb mittels Einkaufsrechnung nachweisen kannst
-der import in die EU ( Zoll, EUST ) korrekt erfolgte
ist die Ware dein rechtmässiges Eigentum und kann von dir frei verwertet werden.
Bei Erwerb innerhalb der EU entfällt Punkt 3.
Ich hatte vor vielen Jahren in der Familie so einen Fall als ein großer Jeans Hersteller versucht hat jeden Grau-Import zu verbieten und jeden Händler mit Direktvertriebsbedingungen knebeln wollte. Ging bis vor das OLG. Am Ende siehe oben.
Aber natürlich kann der Hersteller denjenigen der die die Ware verkauft hat versuchen zu drangsalieren/abzustrafen.
Auch diesem Grund kannst du zum Beispiel auch von EU Restpostenverwertern gekaufte Luxus-Marken Ware frei in der EU verkaufen, auch wenn sich mal um länderspezifische, bei uns nie angebotene Sachen handelt.
regalboy
Beiträge: 10019
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen

regularwheel hat geschrieben: 12. Aug 2022 12:40 GRUNDSÄTZLICH gilt: Ware, auch sogenannte "Grau-Importe" dürfen von dir gewerblich innerhalb der EU frei verkauft werden. Es gibt einige kleine Ausnahmen, wird hier auf kaum jemanden zutreffen. Wenn
-es sich im Originalware handelt
-du den rechtmässigen Erwerb mittels Einkaufsrechnung nachweisen kannst
-der import in die EU ( Zoll, EUST ) korrekt erfolgte
ist die Ware dein rechtmässiges Eigentum und kann von dir frei verwertet werden.
Bei Erwerb innerhalb der EU entfällt Punkt 3.
Ich hatte vor vielen Jahren in der Familie so einen Fall als ein großer Jeans Hersteller versucht hat jeden Grau-Import zu verbieten und jeden Händler mit Direktvertriebsbedingungen knebeln wollte. Ging bis vor das OLG. Am Ende siehe oben.
Aber natürlich kann der Hersteller denjenigen der die die Ware verkauft hat versuchen zu drangsalieren/abzustrafen.
Auch diesem Grund kannst du zum Beispiel auch von EU Restpostenverwertern gekaufte Luxus-Marken Ware frei in der EU verkaufen, auch wenn sich mal um länderspezifische, bei uns nie angebotene Sachen handelt.
Hast du bitte das Urteil zur Hand?

Der Erschöpfungsgrundsatz gilt doch ausdrücklich nicht bei m Kauf aus außerhalb der EU (+ Liechtenstein? / Schweiz?)?
https://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3% ... sgrundsatz
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6584
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen

-der import in die EU ( Zoll, EUST ) korrekt erfolgte
Also das wäre mir neu. Mein Kenntnisstand ist, dass der Hersteller die Ware erstmalig selbst in der EU in den Verkehr gebracht haben muss.
kreien
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3632
Registriert: 5. Jul 2015 13:06
Land: Deutschland

Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen

Wollte ich auch gerade schreiben. Sobald die markenrechtlich geschützte Ware zum ersten Mal mit Okay des Schutzrechteinhabers rechtmäßig auf dem EU-Markt bereitgestellt wurde, kann doch der Schutz mit wenigen Ausnahmen so Alleinvertriebs-mäßig nicht mehr in Anspruch genommen werden? Erinnert so ein bisschen an das Herrenrecht der ersten Nacht, Ius primae noctis. Vorsicht: Die Schweiz hat eine andere nationale Erschöpfung, die für EU-Händler riskant ist.
marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen

regularwheel hat geschrieben: 12. Aug 2022 12:40 GRUNDSÄTZLICH gilt: Ware, auch sogenannte "Grau-Importe" dürfen von dir gewerblich innerhalb der EU frei verkauft werden. Es gibt einige kleine Ausnahmen, wird hier auf kaum jemanden zutreffen. Wenn
-es sich im Originalware handelt
-du den rechtmässigen Erwerb mittels Einkaufsrechnung nachweisen kannst
-der import in die EU ( Zoll, EUST ) korrekt erfolgte
Man sollte nicht über etwas so selbstsicher schreiben wovon man ganz offensichtlich keine Ahnung hat. Denn das ist ganz einfach falsch,du darfst einen Direktimport von außerhalb der EU nicht innerhalb der EU weiterverkaufen wenn du damit die lokale Marke eines anderen verletzt. Und auch nicht dann wenn du dafür Zoll/EUST bezahlt hast (lol!)
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information