Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

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Jeff_Bezos
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Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Hallo zusammen,

vorab: ich habe die Suchfunktion benutz und nichts Passendes gefunden. Sollte ich was übersehen haben, gerne schaue ich mir an.

Ich habe hier ein Problem und bin über Ratschläge dankbar.
Ich bin gerade ganz am Anfang mit dem Online Handel. Seit Anfang des Jahres verkaufe nur bei Ebay (Produkte unter 50,-€)

Im April wurde ich von einer Firma mit Sitz in UK kontaktiert, welche meine Produkte via Amazon verkaufen wollte. Ich sollte sie direkt an den Kunden zusenden. Dropshiping heißt es, habe ich gelernt. Da ich mit Amazon nichts zu tun haben wollte, war für mich i.O. Das hat genau 3 Monate gut funktioniert. Bestellungen kamen von dieser Firma rein, ich habe direkt an Kunden in Deutschland geliefert und die Firma hat mir das Geld überwiesen. Ende Mai habe ich einige Bestellungen geliefert, allerdings Rechnungen sind nicht mehr bezahlt worden. Fa. ist nicht mehr erreichbar. Die Angebote in Amazon sind entfernt geworden.

Ich habe die Kunden kontaktiert und alle sagen, dass die Bestellung seitens Amazons storniert wurde. Laut Tracking sind alle in im Rahmen der kontaktlosen Zustellung zugestellt worden.

Folgende Fragen stellen sie sich für mich:

1. Darf ich eine Rechnung an den Kunden direkt stellen? Darf ich eventuell sie eine Mahnung zusenden wenn sie nicht bezahlen wollen?
2. Ein Kunde sagt, er möchte nur Geschäfte über das Amazon Plattform machen und möchte mir nichts bezahlen. Ansonsten gibt er das Produkt zurück. Das Produkt ist aber bereits benutz worden und somit für mich unbrauchbar. Warum hat er einen Produkt benutz welche eigentlich „storniert“ war? Was nun?
3. Noch eine sagt, dass der Preis in Amazon viel niedriger war, als ich verlange. Beweisen kann er das nicht, da im Amazon die stornierte Bestellung nicht mehr sichtbar ist. Ist das so?

Danke im Voraus!


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koshop
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Etwas unübersichtliche Sachlage.

Einerseits hast du ja keinen Vertrag mit dem Endkunden aus dem du Ansprüche ableiten könntest.

Andererseits haben die ja wohl die Ware nicht an Amazon bezahlt. Wenn ich das richtig verstehe, haben die bestellt, die Bestellung wurde an dich weitergeleitet, dann storniert, der Kunde bekam sein Geld zurück und dir hat niemand gesagt, dass du die Ware nicht liefern sollst.

Vielleicht kommst du irgendwie mit "Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung" weiter.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Wenns um größere Summen geht, am besten mal nen Anwalt kontaktieren und fragen auf welcher Rechtsgrundlage du ggf. die Herausgabe verlangen könntest.
Jeff_Bezos
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Hallo Koshop,

danke für die schnelle Antwort. Ja, Du hast alles richtig verstanden. :-)

Es geht nicht um grossen Summen, sondern aus Prinzip.

Aber ich verstehe den Kunden auch, der eine bekommt Ware welche er bestellt hat, benutz es und danach merkt, dass die Bestellung storniert wurde. Was kann er dafür?

Ich hatte sogar Sorgen, die Kunden nicht kontaktieren zu durfen, wegen Datenschutz und so.

Naja, vielleicht hat jemand so ein ähnliches Fall gehabt.
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Kaluna
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Nach meinem Rechtsverständnis hast du einen Vertrag mit der verschollenen Firma und nicht mit deren Kunden. Warum sich daraus eine Möglichkeit ergeben sollte, dass diese Kunden entweder an dich zahlen oder auch die Ware an dich senden sollen, erschliesst sich mir gerade nicht. Ob der Kunde das bei Amazon bezahlt hat oder nicht, ist für dich ebenfalls eigentlich völlig unerheblich - das ändert nichts an deinem Vertragsverhältnis mit der verschollenen Firma. Von dort hast du das Geld zu bekommen, nicht vom Kunden. Diese Datenschutzüberlegungen sehe ich übrigens genauso, wenn der Kunde nicht damit einverstanden war, dass seine Daten weitergegeben wurden und da ist jemand pingelig... (ich glaub aber nicht, dass das bei Amazon überhaupt abgefragt wird)
Roemer
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

So ist es.

Dieses Geschäftsmodell lese ich nicht zum ersten Mal. Es wäre übrigens nicht zu Stande gekommen, wenn Du - wie üblich - Vorauskasse vom der UK-Firma verlangt hättest.
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silent-invest
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Ich denke, verbuche es als Lehrgeld. Wie Roemer schrieb, bei solchen Geschäften immer Vorkasse. Streiten wird zu teuer und deine Position ist, aus meiner Sicht, denkbar schlecht.
Stell dir mal vor, Bauer Klaus klingelt an deiner Tür und verlangt von die 10€. Du hast irgendwann mal Eier im Supermarkt gekauft, aber der Supermarkt hat den Bauern nicht bezahlt. Wie würdest du reagieren?
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dance
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Verbuche den Verlust einfach als Lehrgeld ab! Du hattest dir einen schlechten Partner ausgesucht bzw. eine für dich schlechte Zahlungsart vereinbart.

Von den Kunden Geld verlangen? Nee. Es gibt doch keine Vertragsbeziehung zwichen dir und den Endkunden. Ich hätte dir als Käufer auf deine Anfrage hin nur geschrieben:
"Ich kenne ihre Firmna nicht, habe mit Ihnen keine vertragliche Bezeihung. Bitte belästigen Sie mich nicht mehr."
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Schreiber Ling
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Der Gedanke an 812 scheint mir richtig. Allerdings greift hier das, was man »Vorrang der Leistungsbeziehung« nennt. Die Lieferung stellt sich in Wahrheit als Leistung des Verkäufers dar, nicht desjenigen, der die Ware versendet hat. Darum soll sich der Käufer grundsätzlich vorrangig an den Verkäufer wenden.

Allerdings schließt man aus 816 und 822, dass es keinen guten Grund dafür gibt, das direkte Herausverlangen durch den Versender zu sperren, wenn der Käufer das Erhaltene ohnehin unentgeltlich erhalten hat. Hier hat er zwar zunächst bezahlt, aber man kann wohl gut argumentieren, dass es wie unentgeltlich ist, wenn er das Geld zurück hat.

Problematisch ist im Grunde nur, dass der Versender die Sachen wohl eigentlich gar nicht haben möchte, sondern lieber das Geld.
bauti
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Rechtlich kenne ich mich da nicht aus, aber ich sehe es auch so, dass schon moralisch gesehen die Kunden nicht an dich zahlen müssen.

Ich denke aber, es spricht nichts dagegen die Kunden anzuschreiben den Sachverhalt zu erklären und um eine Überweisung des Betrages (zu welchen Sie eigentlich bestellt hätten) zu bitten, oder alternativ wenn Sie dies nicht wollen um Rücksendung auf deine Kosten. Ich würde halt darauf achten zu bitten und nicht zu verlangen.

Wie viel die Kunden bezahlt haben kannst du ja nicht wissen, außer der ehemalige Partner hat dir die Unterlagen gesendet.

Datenschutz mag vielleicht ein Problem sein. Aber man muss es ja auch nicht übertreiben mit dem Datenschutz.
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dance
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Ich sehe hier auch §§ 812, 816 nicht als relevant an.
Der TE hat nämlich die Rolle des "Großhändlers" übernommen und nicht wie beim Dropshipping üblich die Rolle des Verkäufers, sozusagen "reverse Dropshipment". Völlig unüblich, wenn ich die Ware besitze!
Er war also lediglich Versender der Ware im Auftrag des Händlers in UK. Daher gibt es keinerlei Rechtsbeziehung zwischen ihm und den Amazon-Kunden.
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clarius
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Klingt für mich wie ein klassischer Fall, in dem ein verlängerter Eigentumsvorbehalt https://www.google.com/search?q=verläng ... svorbehalt vorteilhaft gewesen wäre.
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dance
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

clarius hat geschrieben: 22. Jun 2022 17:06 Klingt für mich wie ein klassischer Fall, in dem ein verlängerter Eigentumsvorbehalt https://www.google.com/search?q=verläng ... svorbehalt vorteilhaft gewesen wäre.
Richtig. Aber für Waren in diesem Preisbereich ium Schadensfall dann in UK auch durchzusetzen ist eher kontraproduktiv in Bezug auf die Kosten.
Richtig wäre gewesen: die Waren selbst anzubieten oder erst nach Bezahlung durch den Händler an den Kunden zu versenden.
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regalboy
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Ich gehe auch von verlängerten Eigentumsvorbehalt aus.

Und sehe keinen Unterschied zum Fall, dass der TE zuerst seinen Händler und der dann den Kunden beliefert hätte.

Warum sollte er den Kunden nicht kontaktieren dürfen?
Er ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung an die Adresse des Kunden gekommen.
Falls sein Händler die Kunden hierüber nicht informiert haben sollte ist dies doch nicht sein Problem?
Es besteht ein zivilrechtlicher Anspruch - den wird er doch mit den Daten durchsetzen dürfen?
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dance
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

regalboy hat geschrieben: 22. Jun 2022 17:38 Warum sollte er den Kunden nicht kontaktieren dürfen?
...weil keine vertragliche Beziehung besteht! DHL, Hermes, UPS, DPD oder GLS darf deine Kunden doch auch nicht wegen Geldforderungen, Retouren o.ä. kontaktieren.
Oder hättest du das gerne?
regalboy hat geschrieben: 22. Jun 2022 17:38 Er ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung an die Adresse des Kunden gekommen.
...und die "Geschäftsbeziehung" bezieht sich rein auf die Lieferung! [/quote]
regalboy hat geschrieben: 22. Jun 2022 17:38 Es besteht ein zivilrechtlicher Anspruch - den wird er doch mit den Daten durchsetzen dürfen?
Natürlich darf er den durchsetzen. Aber nur gegenüber seinem Vertragspartner und das ist ausschließlich der HÄNDLER in UK.
Oder würdest du, falls du eine Sendung -unrechtmäßig oder aber rechtmäßig- erhalten hast, eine Rückabwicklung o.ä.m. mit derm Versandunternehmen auskaspern? Im Leben nicht!
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koshop
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Ich sehe hier auch §§ 812, 816 nicht als relevant an.
Er war also lediglich Versender der Ware im Auftrag des Händlers in UK. Daher gibt es keinerlei Rechtsbeziehung zwischen ihm und den Amazon-Kunden.
Gerade wegen der fehlenden Rechtsbeziehung könnte er mit §812 weiterkommen:

§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Genau für solche Fälle gibts ja gerade den §812, wenn es keine Rechtsbeziehung gibt.

Er könnte z.B. die Leute anschreiben und Ihnen mitteilen, daß durch ein Versehen Ware ohne Rechtsgrund an sie verschickt wurde, da der Auftrag bereits storniert wurde und aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung nach §812 die Herausgabe verlangen.
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

Hallo,

das der TE keinen Anspruch auf Zahlung hat, ist ja bereits hinreichend diskutiert worden. Sehe ich mangels Vertragsbeziehung genauso.

Wie sieht es denn aus mit einem Anspruch auf Herausgabe? Auch wenn es nicht das primäre Ziel des TE ist.

Der amazon Käufer hat einen Artikel aus einer augenscheinlich stornierten Bestellung den er nicht bezahlt hat, somit eigentlich auch kein Recht an dem Artikel. Kann man das gleich setzen mit einem unbestelltem Artikel?

https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

Könnte sich der TE als Versender über §241a Nr. 2 BGB auf Irrtum berufen? Ich denke schon, das der TE darstellen kann, das er geliefert hat, da er irrtümlich davon aus gegangen ist, das eine gültige Bestellung vorliegt. Damit hätte er ein Recht auf Rückgabe. Wenn auch auf seine Kosten.

Die Frage wäre ob §241a in der Konstelation überhaupt anwendbar ist und ob der TE als Versender und nicht Verkäufer daraus einen Nutzen ziehen kann.

Da der TE die Käufer ja nun schon mal ob berechtigt oder nicht, kontaktiert hat, würde ich zur Herausgabe auffordern wenn ich es weiter verfolgen wollte. Dazu ein Angebot den Artikel gegen Zahlung regulär zu erwerben. Muß ja nicht der Listenpreis sein. Irgendeinen Preis der zur Schadensbegrenzung geeignet ist und bei dem der Käufer wahrscheinlich einsteigt. Dan kriegt man die Sache sauber vom Tisch und beide Seiten haben was davon.

*persönliche Meinung, keine Rechtsberatung

Gruß aus Berlin
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

wup-berlin hat geschrieben: 22. Jun 2022 19:48 Könnte sich der TE als Versender über §241a Nr. 2 BGB auf Irrtum berufen? Ich denke schon, das der TE darstellen kann, das er geliefert hat, da er irrtümlich davon aus gegangen ist, das eine gültige Bestellung vorliegt. Damit hätte er ein Recht auf Rückgabe. Wenn auch auf seine Kosten.
Nein. Das ist keine ungerechtfertigte Bereicherung. Der Versand erfolgte rein aus dem (gültigen) Vertragsverhältnis mit dem UK Händler. Der Vertrag wird ja nicht ungültig, weil am Ende nicht bezahlt wurde. Der Threadersteller hat seine Leistung erbracht und die Rechnung wurde nicht bezahlt. Damit hat der Endkunde nichts zu tun, egal ob er es geschenkt bekommen hat, bezahlt hat oder die Zahlung wieder zurückerhalten hat.
Schreiber Ling
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Re: Dropshipping, Pleite und Kontakt Enduser

@wup-berlin, der Anspruch auf Herausgabe ist doch im ganzen Thread praktisch das Einzige, was bisher ausgiebiger, meistens positiv, diskutiert wurde? –> 812 ff. Wie koshop auch sagt, für 812 ff. braucht es auch kein Vertragsverhältnis; das ist im Großen und Ganzen ja gerade ihr Sinn.

241a II allerdings ist keine Anspruchsgrundlage. Damit wird nur wieder die Regelung "aufgehoben", dass in bestimmten Fällen (241a I) Ansprüche ausgeschlossen seien.
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