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Es geht um ein Handelsembargo gegen Russland.
Die Position von Andre (KM) fand ich sehr richtig:
Überrascht war ich dann über seine Begründung:Andre (KM) hat geschrieben: ↑24. Mai 2022 07:50 Der Sinn von Embargos ist u.a. dass auch die Bevölkerung nicht die Ware aus dem Ausland bekommt, die sie gerne hätte. Es soll ja weh tun bzw. das Leben unbequem machen.
Schon aus moralischen Gründen würde ich darauf verzichten, wenn es nicht sogar aus rechtlichen ggf. verboten ist.
Da ich diese Argumentation problematisch finde, möchte ich ihr alternative Argumentationen zur Seite stellen.Andre (KM) hat geschrieben: ↑24. Mai 2022 12:17Embargos dienen gezielt diesem Zweck. U.a. die Bevölkerung so stark zu nerven, dass sie auf die Barrikaden geht, damit sie wieder ihr normales Leben führen können - was erst möglich sein wird, wenn der Krieg beendet wird. Eigentlich nicht so kompliziertZierfischprofi hat geschrieben: ↑24. Mai 2022 11:37
Aus moralischen Gründen keinen Russen beliefern hört sich für mich nach Sippenhaft an. Die meisten Russen dort können nichts dafür und möchten auch nur in Frieden leben.
Vorabannahmen (die ich begründen kann, an dieser Stelle aber nicht begründen möchte):
Annahme 1: Die Pflicht und Existenzberechtigung des Handels ist die optimale Verteilung von Waren (Ja, hier dürfen wir uns auf die Schulter klopfen)
Daraus Annahme 1b: Die Belieferung von Personen ganz allgemein ist Pflicht des Händlers.
Annahme 2 Aber: Mit dem Recht (und auch dem Wunsch) eines potentielles Kunden, sich beliefern zu lassen, entsteht keine Pflicht des Händlers, beliefern zu müssen. Es ist wie beim Boxen: Mit dem Recht des einen, nach dem anderen zu schlagen, entsteht für den anderen noch lange keine Pflicht, sich treffen zu lassen oder zu Boden zu gehen.
Zwischensatz 1: Wir dürfen Kunden ablehnen.
Erfahrung1: Manchmal ist die Welt ein besserer Ort, wenn wir einen Kunden NICHT beliefern.
Zwischensatz 1 + Erfahrung:
Zwischensatz 2: Manchmal ist es unsere Pflicht, einen Kunden abzulehnen, um diese Welt zu einem besseren Ort zu machen.
Die bisherigen Sätze lassen sich auf Kundengruppen ausweiten, sofern wir von ungerechtfertigter Diskriminierung absehen. (Wenn wir also einem Kunden Hausverbot erteilen oder ihn sperren, weil davon die Welt einfach besser wird, dann ist das genau richtig.)
Zwischensatz 3: Manchmal ist es unsere Pflicht, Kundengruppen abzulehnen. Dabei ist ungerechtfertigte Diskriminierung auszuschließen.
Zu prüfen ist jetzt:
- Ist das Handelsembargo gegen Russland grundsätzlich richtig (und nicht ungerechtfertigt diskriminierend)?
-> Wenn ja, dann ist es (im Zusammenspiel mit dem kategorischen Imperativ) Pflicht, das Embargo zu befolgen.
Oder: Macht das Handelsembargo die Welt zu einem besseren Ort?
->Dann ist es im Zusammenspiel mit Erfahrung 1 und Zwischensatz 3 und dem kategorischen Imperativ Pflicht, das Embargo zu befolgen.
Nur wenn keins von beiden zutrifft, wäre der Schlusssatz ein anderer: "Du bist nicht verpflichtet, die Lieferung zu unterlassen, aber du darfst die Lieferung unterlassen."
Ausnahme:
- Können extrem wichtige Produkte, deren Verzicht nicht zumutbar ist und die nicht von woanders her beschafft werden können, sein. Denn dann steht Annahme 2 in Frage.