Ja, und das wird dann liebevoll "Stornoparty" genannt.
Was bei FBA der Fall ist (oder manchmal bei großen Webshops von schwerfälligen Firmen, die zu dem ganzen einen anderen "Zugang" als ein inhabergeführtes Unternehmen haben), das ist dann der Hauptpreis für die Schnäppchenkäufer.
Scheinbar hätte man als Verkäufer, was Rückgabe oder Nachzahlung betrifft, auch dann rechtlich gute Karten wenn man den (offensichtlich viel zu billigen) Artikel schon verschickt hat.
In der Praxis sehe ich das halt als schwierig bis unmöglich an, den Artikel (oder die Differenz zum echten Preis) tatsächlich zurückzuerhalten.
Noch dazu weil es bei jedem einzelnen Geschäft im Regelfall um keine große Summe geht (will man tausende mal 30 Euro einmahnen/einklagen?), sondern erst die Gesamtheit aller Transaktionen einen hohen Betrag ergibt.