Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

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Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Ich habe eine Abmahnung auf dem Tisch. Ein im Ruhestand befindlicher Hobbyfotograf hat bei Pixelio "Deine kostenlose Bilddatenbank" so an die 8.500 Bilder in sein Portfolio eingespeist und lässt nun über eine spezialisierte Mediakanzlei fehlende Urhebernennung kostenpflichtig abmahnen. Dem Schreiben ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die man als Blankoscheck verstehen könnte. Streitwert in einem Parallelverfahren ist 9.000 € (LG Hamburg) für dieses eine private Amateur-Stockfoto. Nach Unterzeichnung der Abmahnung, verbunden mit zahlreichen Auskunftspflichten, würde dann eine Rückmeldung des RA folgen, welchen Schadenersatz man sich für das streitgegenständliche Bild so vorstellt. Natürlich alles mit kurzen Fristen, wie sich das gehört – Wiederholungsgefahr und so.

So viel vorab: Ein angebotener mittlerer dreistelliger Betrag Schadenersatz in Form einer Lizenzanalogie reicht dem Rentner für sein kostenloses Stockfoto nicht. Ich bin der Meinung, dass der doppelte Betrag von 0 € Lizenzentgelt wegen fehlender Urhebernennung sich so errechnet: 0 € * 2 = 0 €. Der Lizenzvertrag von Pixelio stellt im Übrigen klar, dass Bilder auch bei fehlender Urhebernennung lizenziert sind, sodass die Gegenseite darauf nicht abstellen kann – sie tun es aber natürlich trotzdem.

Schlussendlich geht es darum, im juristischen Graubereich einen mittleren vierstelligen Betrag für das streitgegenständliche und kostenlose Bild zu erwirtschaften, mit der Option in so einer Art Dauerschuldverhältnis dies auch weiterhin so beizutreiben, indem irgendwelche Webseitenarchive, Papierkataloge oder Sonstiges gemonitort werden, das Renterbild wird sich sicherlich erneut irgendwo finden lassen, denn der sündige Akt der fehlenden Bildnennung ist vor etwa zehn Jahren passiert – deutlich sichtbar aufgrund eines Fehlers (da der Rest der betroffenen Webseite ebenfalls zerschossen ist, da war nämlich vorher eine korrekte Bildlegende).


Lange Rede kurzer Sinn:

Vergesst nicht die Urhebernennungen, streng nach Vorgabe der Bilddatenbank, unter allen Bildern, auch solchen, die kostenlos sind. Zu diesem Zweck müsst ihr sämtlichen Schriftverkehr, eine Kopie des Lizenzvertrags, einen Screenshot und die Originaldatei dauerarchivieren – und zwar bis zum Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist (70 Jahre nach dem Tod des Fotografen). Bei solchen generationenübergreifenden Zeithorizonten ist man sicherlich auf Papier besser bedient.


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RLV
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Dem stimme ich vollkommen zu. Allerdings kommt es auch auf den Richter an (die Juristerei ist halt keine exakte Wissenschaft). In einem Fall von Raubkopien, von dem ich betroffen war, hat der Richter die Verdoppelung des Schadensersatzes wegen fehlender Urhebernennung abgelehnt.
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Das lässt hoffen. Die Frage am Ende des Tages ist, mit welcher Lizenzanalogie ist man bei einer kostenlosen Bilderdatenbank unterwegs, wenn der Lizenzvertrag des Portals explizit vorsieht, dass die Lizenzierung trotz versäumter Urhebernennung erfolgt ist. Ich würde so spontan auf 0 € kommen, egal, welchen Faktor ich bei 0 € ansetze. Ich bin mal gespannt, wie das Ganze ausgeht.

Natürlich folgt nun aufgrund der Eilbedürftigkeit noch eine einstweilige Verfügung, deren Missachtung routinemäßig 250.000 € aufruft, bis das zuständige LG sich zu einem "richtigen" Urteil durchgerungen hat. Auch möchte die abmahnende Kanzlei von irgendetwas leben und schlussendlich ist dieses Szenario einer Flut weiterer Kosten, wenn man nicht gehorcht, fest im Programm eingetaktet. Für den Zeitraum könnte man eigentlich die betroffene Webseite abschalten, statt Corona- sozusagen Pixelio-Pause.
RLV
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Natürlich bin ich kein Anwalt, aber kann man im derartigen Fall nicht vielleicht auch über Rechtsmissbrauch nachdenken? Einerseits kostenfrei Bilder anbieten und dann "hintenrum" versuchen, doch Geld einzunehmen?
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fossi
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Ist Pixelio echt so ein Krampf mit einzelnen Lizenzverträgen usw, die man jahrelang archivieren sollte? :gruebel:

Ich selber nutze seit langem eigentlich nur noch Pixabay, wenn es um gratis Stockfotos geht.
Da gibt es eine allgemeine und unmissverständliche Lizenz für alle kostenlosen Bilder, wonach keine Nennung zwingend nötig ist.
Wenn mir da einer mit seinem Anwalt käme, wäre das schon ziemlich lächerlich und von vornerein vollkommen chancenlos.
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kreien
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Das ist so eine Art Betrugsmasche, erst werden Tausende völlig belangloser Bilder eingespeist und nach zig Jahren wieder gelöscht und danach mittels automatisierter Suche irgendwelche Lizenzschäden erfunden – natürlich gleich mit anwaltlicher Hilfe und ohne jede Kontaktaufnahme. Die Lizenzbedingungen von Pixelio sind aus diesem Grund ja auch schon mehrfach nachgebessert worden. Die Bildquelle Pixelio wird ja schon mal von der Gegenseite in Abrede gestellt, bis das Gegenteil bewiesen ist, und so geht das fröhlich weiter. Dann wird als Drohkulisse eine Kopie einer erfolgreichen einstweiligen Verfügung übermittelt, die ein Parallelverfahren in einer Eins-zu-eins-Sache abbildet. Anstrengend und teuer isses, egal man obsiegt oder nicht.

Ich bin mittlerweile dafür, selber zum Knipskasten zu greifen und niemals irgendwelche Fotografen und möglichst wenig Stockfotos zu bemühen. Vielleicht mache ich mal ein VHS-Kurs, um noch schönere Fotos zu machen, ansonsten – das Leben geht auch mit beschissenen Fotos weiter. Und auch die selbstgeknipsten Fotos müssen sorgfältig archiviert werden, weil als nächstes jemand KI-basiert angeschissen kommt und sich irgendwelcher Rechte berühmt, die er nicht innehat.
regalboy
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

RLV hat geschrieben: 6. Mär 2022 14:16 Natürlich bin ich kein Anwalt, aber kann man im derartigen Fall nicht vielleicht auch über Rechtsmissbrauch nachdenken? Einerseits kostenfrei Bilder anbieten und dann "hintenrum" versuchen, doch Geld einzunehmen?
Die Urhebernennung ist aber hier in Deutschland (für mich unverständlich) ein seeeeeehr hohes Gut, das ja zusätzlich zur Lizensierung besteht.

Für mich unverständlich weil: Warum ist es so wichtig?
Warum nicht auch ein "Herstellungsrecht" einführen?
Dass ab sofort bei jedem hergestellten Produkt alle beteiligten Personen in einem Beipackzettel genannt werden.
Natürlich exakt heruntergebrochen auf das jeweilige spezifische Produkt.
Inklusive Putzfrau und Sprechstundenhilfe des Betriebsarzt - denn sie sind ja alle an der Entstehung des Produkt beteiligt gewesen....
Am besten auch noch inkl. Architekt und seinen Angestellten, die das Gebhäude / die Gebäude der Firma gebaut haben.

Nach der OP im Krankenhaus die Verpflichtung, dass dem Patienten eine Behandlungsliste mit den Namen des ganzen an der Operation beteiligten Personal ausgehändigt wird. So dass man auch die Personen, die die Arbeit verrichtet haben, genügend wertschätzt.
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Der Urheber des Bildes ist im Dateinamen und den Metadaten mit Vor- und Zunamen sowie Bildquelle genannt. Es geht einzig um eine vorher intakte und nach ca. zehn Jahren, aufgrund von HTML-Konvertierungsgeschichten oder Copy&Paste-Pannen, unvollständige Bildunterschrift, bei nicht nur die vormals ordentliche Urhebernennung futsch ist, sondern auch zwei Zeilen Content. Es ist sofort sichtbar, dass da etwas defekt ist. Das jetzt als Aufhänger für einen Riesen-Lizenzschaden zu nehmen, ist von Bösartigkeit geleitet, zumal man das Problem ja innerhalb von wenigen Stunden hätte heilen können, aber darum geht es ja bei diesem Geschäftsmodell natürlich nicht. Und ich vermute, dass Herr Rentner damit schlussendlich durchkommen wird.

Edit: Eine digitale Rechtekette abzubilden wäre natürlich die Welt der NFTs, es würde aber gleichzeitig auch die Abmahnindustrie weiter automatisieren und wäre auch nicht frei von Missbrauch und Betrug. Tatsächlich würde die ordentliche Gerichtsbarkeit NFT-basierte Rechteketten noch weniger nachvollziehen können, da sitzen nämlich keine Ingenieure auf dem Richterstuhl. Ich sag nur, das berühmt berüchtigte LG Hamburg hat entschieden, dass … [hier bitte irgendeinen hanebüchenen Schwachsinn eintragen].
kreien
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Eigentlich soll man nicht mit der Gegenseite kommunizieren und auch sofort professionelle Hilfe in Form eines RA beiziehen, deswegen mache ich hier eigentlich Dummheiten, aber ich habe Herrn Anwalt mit Schwerpunkt Medien- und Urheberrecht darauf hingewiesen, dass sich auf seiner Webseite der beanstandete Urheberrechtsverstoß ebenfalls durchweg findet und sich der Sachverhalt bei mir nach erneuter Prüfung ganz anders darstellt – ich habe nämlich sehr wohl eine Urhebernennung drin, die aber mit unüblichen Browsern (hier Safari) – je nach Einstellung – anders bis gar nicht dargestellt wird. Bis dato kam keine Rückmeldung mehr, die Frist für eilgerichtliche Schritte ist zumindest beim LG Frankfurt am Main nun abgelaufen, schauen wir mal, ob es im Sande verläuft :kaffeesmily .

Gleichwohl, es ist und bleibt ein unschönes Geschäftsmodell, bei dem Privatiers Abertausende belangloser Bilder in kostenlosen Bilddatenbanken abladen (in meinem Fall ca. 8.500), um viele Jahre später mit Unterstützung spezialisierter Kanzleien das Internet abfischen zu gehen. Da kommen pro "kostenlosem" Stockfoto durchaus ein paar 1.000 € zusammen (Anwaltsgebühren, Honorar wg. fehlender Urhebernennung gemäß MFM-Tabelle, Gerichtliches etc.) nebst (wenn außergerichtlich) Dauerschuldverhältnis in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als so eine Art Abo, falls sich das beanstandete Bild dann doch noch aus irgendwelchen Backups oder Archiven zaubern lässt.
marcibet
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

kreien hat geschrieben: 3. Apr 2022 09:54Gleichwohl, es ist und bleibt ein unschönes Geschäftsmodell, bei dem Privatiers Abertausende belangloser Bilder in kostenlosen Bilddatenbanken abladen (in meinem Fall ca. 8.500), um viele Jahre später mit Unterstützung spezialisierter Kanzleien das Internet abfischen zu gehen. Da kommen pro "kostenlosem" Stockfoto durchaus ein paar 1.000 € zusammen (Anwaltsgebühren, Honorar wg. fehlender Urhebernennung gemäß MFM-Tabelle, Gerichtliches etc.) nebst (wenn außergerichtlich) Dauerschuldverhältnis in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als so eine Art Abo, falls sich das beanstandete Bild dann doch noch aus irgendwelchen Backups oder Archiven zaubern lässt.
Ich hoffe du kannst diesen Sachverhalt ausführlich beweisen dem du diesem Vertragspartner hier schriftlich dokumentiert unterstellst. Ansonsten würde ich bei deinem Posting von einem klassischen Eigentor sprechen, wenn du dichg sogar schon in einem Rechtsstreit mit dieser Partei befindest. Auf dass dein Gegenüber diesen Thread findet ! saufen
kreien
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Re: Vorsicht bei kostenlosen Bildern von Pixelio

Es gibt keinen Vertragspartner, sondern einen unseriösen Prozessgegner. Ich berichte über ein leider zu unbekanntes Geschäftsmodell, das ich als unlauter empfinde, und das auch nicht singulär nur von der gegnerischen Prozesspartei betrieben wird. Ich habe das Ganze bewusst im Plural und diffus gehalten, ohne auf den Einzelfall einzugehen.

Das Netz ist voll von Berichterstattung zu dem von mir beschriebenen Phänomen, exemplarisch z. B. https://www.abmahnung.org/pixelio/ und https://www.ra-plutte.de/achtung-foto-a ... ixelio-de/. Gleichwohl, es ist ein deutsches Phänomen, in Österreich ist diese Abmahnerei nicht so verbreitet.
marcibet hat geschrieben: 3. Apr 2022 12:52 Auf dass dein Gegenüber diesen Thread findet!
Ja, kann passieren. Ob es zielführend ist, mir im Lichte der offenen Worte alles Schlechte zu wünschen, musst du selbst entscheiden. Mein Anliegen war, die Mitforisten für die Problematik zu sensibilisieren und vor Schaden zu bewahren.
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