3G am Arbeitsplatz fällt weg zum 20.3.2022?

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3G am Arbeitsplatz fällt weg zum 20.3.2022?

Hallo zusammen,

ist zum 20.3.2022 nun die 3G-Regelung am Arbeitsplatz weggefallen oder nicht? Hier in Hessen wurden die Corinaregeln ja wie in den meisten Bundesländern bis 2.4.2022 verlängert, aber 3G am Arbeitsplatz fällt da nicht darunter?

Ich habe eine Mitarbeiterin, die sich partout nicht impfen lassen möchte. Bis jetzt hat sie immer tagesaktuell enen Test mitgebracht, aber das muss sie jetzt doch nicht mehr. Ich habe ziemlich viel gegoogelt, aber 100% eindeutig steht es nirgendwo. Außer hier:

https://hessen.de/sites/hessen.hessen.d ... 803%20.pdf

Da steht:

" 3G am Arbeitsplatz fällt weg. Es gilt aber die (zum 20. März 2022 geänderte)
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS:
• Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die
erforderlichen Maßnahmen festzulegen.
• Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss er insbesondere prüfen, ob er
weiterhin Testangebote unterbreitet (1 mal wöchentlich), Homeoffice anbietet
und/oder Masken bereitstellt."

Bei anderen Quellen ist das nicht so eindeutig. Ich habe keinen Bock auf Diskussionen mit meiner Mitarbeiterin, deswegen würde ich ihr ungern erlauben, ohne Test zu kommen und nachher gilt das nicht.


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rechnungspapier
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Re: 3G am Arbeitsplatz fällt weg zum 20.3.2022?

Vielen Dank! 3G gilt also nicht mehr und der Impfstatus ist nicht mehr entscheidend, es sei denn der Arbeitgeber kommt bei der Gefährdungsbeurteilung dazu, dass 3G oder was auch immer doch erforderlich ist?
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H.Bothur
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Re: 3G am Arbeitsplatz fällt weg zum 20.3.2022?

Ich würde als AG bei der Gefährdungsbeurteilung mit überlegen was passiert wenn es in deinem Betrieb ein Corona-Ausbruch gibt. Und das Risiko ist in meinen Augen bei jemand ungeimpften einfach viel größer - deswegen würde ich die ohne Test nicht reinlassen.

Hans
miezekatze
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Re: 3G am Arbeitsplatz fällt weg zum 20.3.2022?

Der Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten muss und darf bei der Festlegung und Umsetzung des Hygienekonzepts zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber darf einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Mitarbeitenden nicht mehr berücksichtigen. Entsprechende Informationen sind spätestens ab dem 20. März 2022 aus datenschutzrechtlichen Gründen zu löschen, da Arbeitgeber ab dann für die Aufbewahrung dieser Daten keinerlei Rechtsgrundlage mehr haben.
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