ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

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Malik
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ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Moin,

Ich habe hier ein Angebot von der ARAG vorliegen namens ARAG web@ktiv Premium (umfasst u.a. Urheber-Rechtsschutz, Wettbewerbs-Rechtsschutz, Unterlassungs-Rechtsschutz usw.).
Kennt das zufällig jemand oder hat (praktische) Erfahrungen damit?


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kreien
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Die Idee ist nicht schlecht, aber bei der ARAG web aktiv ist alles sehr gedeckelt, und es wird immer auf den Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen abgestellt, selbst bei dem Paket für Gewerbliche, siehe hier: https://www.arag.de/gewerbeversicherung ... htsschutz/. Auch ist ein Straf-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen nicht hilfreich, weil doch die zivilrechtliche Komponente das größte Risiko darstellt.

Bei Urheberrechtsverletzungen wird im Übrigen jedem Privaten gerne ein gewerbsmäßiges Handeln unterstellt, und sei es, weil auf seiner Web-Visitenkarte ein Werbebanner drauf ist, also das ist ja auch eine gute Basis um im Streitfall die Versicherungsleistung zu verneinen - was ja mithin die Kernkompetenz aller Versicherer ist.

Jede Privat-Haftpflicht hat Deckungsgrenzen im Millionenbereich, da ist das ARAG-Paket völlig witzlos, interessant wäre eine Versicherung, die ohne Wenn und Aber sämtliche existenzbedrohenden Risiken in den Bereichen Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheber-, Patent- und Markenrecht abdeckt, meinetwegen mit 5.000 € oder auch 10 T€ Selbstbeteiligung. Aber die echten existenziellen Kracher deckt das vorgestellte Paket nicht ab.
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Malik
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Danke; also alles wie gehabt.
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marcusw
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Ich bin zwar auch kein ARAG-Fan, aber das:
kreien hat geschrieben: 18. Aug 2021 09:52es wird immer auf den Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen abgestellt, selbst bei dem Paket für Gewerbliche
stimmt nicht. Vgl. Infos im Flyer: https://www.arag.de/medien/pdf/flyer-br ... 19-m_a.pdf

Vgl. auch die Versicherungsbedingungen auf Seite 112: https://www.arag-partnervertrieb.de/med ... gungen.pdf

Der private Bereich kann zusätzlich mit abgesichert werden.

Eine Deckungssumme von 10.000 Euro im Bereich Urheberrecht dürfte für die allermeisten Fälle ausreichend sein. Zumal man die meisten urheberrechtlichen Verstöße auch recht einfach vermeiden kann. Produktfotos und Beschreibungen selber machen z.B.

Die 5.000 Euro im Wettbewerbsrecht dagegen sind wohl schon eher mal aufgebraucht. Bei einem Streitwert von 20.000 Euro reicht das geradeso für die erste Instanz.
kreien
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

marcusw hat geschrieben: 28. Aug 2021 12:22 Eine Deckungssumme von 10.000 Euro im Bereich Urheberrecht dürfte für die allermeisten Fälle ausreichend sein. Zumal man die meisten urheberrechtlichen Verstöße auch recht einfach vermeiden kann. Produktfotos und Beschreibungen selber machen z.B.
Eine Deckungssumme von 10.000 € (und zwar pro anno) ist ein Witz und nicht geeignet, sich gegen existenzbedrohende Risiken abzusichern. 10 T€ kannste noch selbst stemmen, bei 250 T€ und mehr ist der Ofen aus. Die möglichen Streitwerte sind gerade bei Urheberrechtsstreitigkeiten völlig fiktiv, schau dir die Streitwerttabelle mal hier an (dort ganz unten): https://www.anwalt.de/rechtstipps/strei ... 31362.html. Interessant wäre eine Abdeckung von eigenen fahrlässigen Verletzungen des Marken- und Patentschutzes.

Aber mal zurück zur ARAG, du hast Recht, im Flyer steht das hier:
Screenshot_ARAG-Flyer.jpg

In der Tabelle im Internet (Gewerberechtsschutzversicherungen, vgl. https://www.arag.de/gewerbeversicherung ... htsschutz/) steht aber das hier:
Screenshot_ARAG-Webseite.jpg

Der Versicherer kennt anscheinend sein eigenes Produkt noch nicht so gut.
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SchneiderMusik
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Wie viel Prozent vom Streitwert sind denn dann die Kosten, die die RS abdeckt, mit den 10.000 €?
Sagen wir mal bei 50.000 € Streitwert für einen Film?
Reichen da die 10.000 € nicht?
marcusw
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Bei einem Streitwert von 100.000 Euro - was äußerst selten im Bereich Urheberrecht vorkommen sollte (die meisten Streitwerte sind im 4-stelligen Bereich) -, wären wir bei netto Anwalts- und Gerichtskosten für die erste Instanz von 11.700 Euro. Wenn 10.000 Euro davon von der Versicherung übernommen werden, dann ist man doch recht gut abgesichert und kann sich zumindest in der ersten Instanz gerichtlich wehren.
kreien hat geschrieben: 28. Aug 2021 12:57[..] ARAG [..] im Flyer steht das hier [..] In der Tabelle im Internet [..] steht aber das [..]
Du meinst sicherlich die Angabe einmal privat und einmal selbstständig. Die Angaben sind verwirrend, ja stimmt. Sind ja zwei verschiedene Lebenssachverhalte, die jeweils einzeln abgesichert werden können. Besser wäre es von der ARAG, in der Tabelle beides anzugeben. Im Endeffekt ist das halt auch nur ein Auszug aus dem Leistungsspektrum und was wirklich gilt, das ergibt sich erst aus dem Versicherungsschein und den (teilweise schwer verständlichen) Bedingungen.
kreien
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Ich habe nochmals nachgeschaut, unter https://www.arag.de/gewerbeversicherung ... htsschutz/ steht "ARAG web@ktiv ist der Schutz für Ihr digitales Geschäftsleben."

Bei "Diese Bereiche sichern Sie mit unserem Internet-Rechtsschutz ab" ist dann tabellarisch angeführt: "Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen".

Also, ich schließe eine Internet-Rechtsschutz für Gewerbetreibende, die Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverletzungen abdeckt. Bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit greift die Versicherung für Gewerbetreibende dann gar nicht?

Streitwerte > 100.000 € gibt es bei Musikverlagen, vgl. https://www.anwalt.de/rechtstipps/strei ... 31362.html.
marcusw
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Nochmal: Privat und gewerblich sind zwei verschiedene Lebenssachverhalte. In der Tabelle ist nur ein Auszug aus dem gesamten Leistungssprektrum wiedergegeben. Nur weil dort privat steht, heißt das doch nicht, dass deshalb gewerblich nicht abgesichert ist.

Genaueres ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen: https://www.arag.de/medien/pdf/bedingun ... herung.pdf . Siehe dort z.B. Seite 15 "Sonderbedingungen 15,15a und 15b web@ktiv für Selbstständige". Dort ist Urheber-Rechtsschutz mit aufgeführt - samt konkreten Fundstellen in den AGB.
Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
für ein anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, übernehmen wir die anfallende gesetzliche Vergütung sowie entstehende Gerichtskosten für alle in einem Kalenderjahr gemeldeten Fälle bis maximal 10.000 Euro.
Bei den zitierten Urteilen mit hohem Streitwert geht es oft um Schadenersatz wegen Filesharing im großen Stil. Wer urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis gewerblich verbreitet, der geht ja damit auch bewusst ein sehr hohes Risiko ein, dafür dann auch den Schaden ersetzen zu müssen. Das ist eben nicht der Standardfall eines typischen Gewerbetreibenden. Da geht es eher um solche Dinge wie unerlaubte Verwendung von Fotos oder Texten.
marcusw
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Und weil es mir gerade bei dem Thema einfällt: Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit (also vor allem mit Kunden bzw. Auftraggeber, Lieferanten und Subunternehmer) sind in aller Regel nicht abgesichert. Lediglich Hilfsgeschäfte lassen sich bei vielen Versicherern zusätzlich absichern. Das wären dann z.B. Streitigkeiten mit der Marketing-Agentur, dem Versanddienstleister, mit eBay oder mit dem Telefonanbieter.

Das sollte man am besten vorher mit dem Versicherer klären. Also z.B. ganz konkret anfragen, ob die Kosten übernommen würden, wenn man als Online-Händler über eBay verkauft und dann einen Rechtsstreit mit eBay hat, z.B. weil das Konto gesperrt wurde oder eBay Zahlungen einbehält (soll ja vorkommen .. :roll: ).
Roemer
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Re: ARAG web@ktiv ("Unterlassungs-Rechtsschutz" usw) - Erfahrungen?

Bei Abmahnungen geht es fast immer um das Wettbewerbsrecht.

Falls man die ARAG-Premium-Variante hat, trägt die ARAG den eigenen Anwalt (nicht die Gegenseite) bis max. EUR 5.000 pro Fall. Aber nur Honorare gemäß RGV. Üblicherweise liegt der Honorarsatz bei diesen Anwälten deutlich darüber. Dieser "Aufschlag" wird nicht erstattet.

Anm.: Sofern man gewinnt, muß auch die Gegenseite diesen Aufschlag nicht bezahlen. Den hat man immer an den Backen.

Ich habe nur kurz die Bedingungen quer gelesen und nicht die Werbung.
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