1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

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regalboy
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1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Hallo,

die Corona-Sonderzahlung bis 1.500,- Euro an Arbeitnehmer sind ja steuerfrei, der Arbeitnehmer kann sie ohne Abzüge behalten.

Wie sieht es aber auf der Arbeitgeberseite aus?

a) Er kann die Sonderzahlungen absetzen, zahlt z. b. bei 50% Steuern effektiv nur 750,- Euro.

b) Er kann die Sonderzahlung nicht absetzten, zahlt also effektiv 1.500,- Euro

Vielen Dank

Johannes


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Wolke7

Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Mein Steuerberater hat gesagt, kann ich direkt vom Gewinn abziehen.
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koshop
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

b) Er kann die Sonderzahlung nicht absetzten, zahlt also effektiv 1.500,- Euro
Wie kommst du darauf, daß die Sonderzahlung keine Betriebsausgabe ist? :gruebel:
CNC-Holzwelt
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Gilt das für alle Arbeitnehmer?
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Wolkenspiel
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 11. Feb 2022 10:15 Gilt das für alle Arbeitnehmer?
Nein, nur für die, die letztes Jahr nicht krank waren oder den Chef nicht kritisiert haben. :cry:

Natürlich für alle.
CNC-Holzwelt
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Super, dankeschön. :daumenhoch:
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stbdigital
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Ja, klar kann das als Betriebsausgaben wie jede andere Lohnzahlung an einen Mitarbeiter abgesetzt werden. Bitte nur darauf achten, dass dies nicht einfach nur ausgezahlt wird sondern im Lohnkonto der Lohnbuchhaltung protokolliert wird, also abgerechnet wird.
Wollomo
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

stbdigital hat geschrieben: 11. Feb 2022 15:51 Ja, klar kann das als Betriebsausgaben wie jede andere Lohnzahlung an einen Mitarbeiter abgesetzt werden. Bitte nur darauf achten, dass dies nicht einfach nur ausgezahlt wird sondern im Lohnkonto der Lohnbuchhaltung protokolliert wird, also abgerechnet wird.
Gibt es denn den Bonus für 2022?
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Bis 31.03.2022 darf ein Arbeitgeber die 1500 insgesamt auszahlen. Arbeitnehmer können die 1500 pro Arbeitgeber bekommen.
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stbdigital
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Nur zur Sicherheit, der Bonus darf aber nur 1x innerhalb von 2020 bis 3/2022 pro Mitarbeiter gezahlt werden
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fossi
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Oder gesplittet.
Wenn ein Arbeitgeber letztes Jahr nur 1000 gezahlt hat, dürfte er dieses Jahr noch 500.
---
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CNC-Holzwelt
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

Eine Begründung für die Zahlung muss man dafür auch abliefern, weil sonst die anderen außer der Steuer
vorhandenen Nebekostenhaie die Korrektheit der Zahlung offenbar anzweifeln können und Ihren Anteil
vom Kuchen haben wollen.

Welche unanfechtbare Begründungen für die Zahlung habt Ihr so auf der Rolle?
marcibet
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 12. Feb 2022 13:47 Eine Begründung für die Zahlung muss man dafür auch abliefern, weil sonst die anderen außer der Steuer
vorhandenen Nebekostenhaie die Korrektheit der Zahlung offenbar anzweifeln können und Ihren Anteil
vom Kuchen haben wollen.
Quelle?
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
CNC-Holzwelt
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Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?

z.B. hier:

https://www.handwerksblatt.de/betriebsf ... 2-moeglich

Nicht in allen Veröffentlichungen wird speziell darauf hingewiesen:
Das betrifft diejenigen Arbeitnehmer, welche aufgrund von Corona extra zusätzlich beruflich belastet sind.
Also die Mehrbelastung, in welcher Form auch immer, muss ausschließlich durch Corona bedingt sein.
Der Nachweis ist durch den Arbeitgeber zu erbringen. Eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
wird in den Fällen der Zahlung auf jeden Fall erfolgen, da ja Steuer- und SV-Freiheit vorliegt.
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