IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Keine Überraschung. Da war eine Internet-Seite die mal von Axel Gronen betrieben wurde die "durch Buschfunk" ausgemacht zu haben schien dass der IDO diese Legitimation sicher bekommt. Ist aber halt leider so, dass das neue Verfahren gerade wegen solchen Buden ins Leben gerufen wurde. Da wäre es Hohn und Spott den IDO zu "legitimieren".
- fossi
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Quelle / weitere Informationen: https://www.it-recht-kanzlei.de/ido-erstattung-abmahnkosten-rechtsmissbrauch.htmlIT-Recht Kanzlei hat geschrieben:Schwierige Zeiten für den Abmahnverband IDO aus Leverkusen:
Das LG Köln hat nach Internetberichten den bekannten Serienabmahner durch (noch nicht rechtskräftiges) Urteil vom 26.01.2022 zur Rückzahlung von Abmahnkosten und einer Vertragsstrafe sowie Ersatz angefallener Anwaltskosten verurteilt.
...
So schlecht, wie das Jahr 2021 mangels Eintragung in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände und damit fehlender Abmahnbefugnis für den IDO endete, so schlecht beginnt auch das neue Jahr:
Mit (zum Stand dieser Veröffentlichung noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 26.01.2022, Az.: 81 O 35/21 bejahte das LG Köln ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des IDO-Verbandes mit ungewohnt deutlichen und detailreichen Ausführungen, die einige Sprengkraft bieten.
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- Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Das heißt, ich kann die Kosten, die für die Abmahnung angefallen sind (z.B. vor zwei Jahren oder so) von denen zurück fordern?
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Ich vermute mal stark, Du wurdest auch von diesen Leuten abgemahnt (ich musste diesem Verein 232,50 € zahlen + Anwaltskosten bei einem weiteren *bleep*, der nicht besser war, da er das Geschäft praktisch mit dem IDO betrieben hat).Wolkenspiel hat geschrieben: ↑11. Feb 2022 13:04 Das heißt, ich kann die Kosten, die für die Abmahnung angefallen sind (z.B. vor zwei Jahren oder so) von denen zurück fordern?
Es sind noch weitere Verfahren wegen Rechtsmißbrauch anhängig, und der Verein kann in Revision gehen. Allerdings ist das auch ein Verein, und wenn dieser Verein Insolvenz anmeldet, dann kann man die Forderungen praktisch vergessen.
Von dem was ich verstanden habe, haben aber die Richter enorme Zweifel an der Legitimation des Vereins und seine ganze Konstruktion erscheint den/dem Richter wie ein Versuch möglichst viel Geld zu erlösen/wegzuschaffen.
Mit etwas Glück wird die Haftung auf die Hintermänner ausgeweitet. Ob Abmahnkosten älter als 4 Jahre verjährt sind, oder statt dessen das Datum des Urteils ausschlaggebend ist (vermute ich) wüsste ich gerne, kann ich aber nicht sagen da selbst kein Jurist
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Interessanter wäre, wenn mal ein Betroffener die strafrechtliche Seite von seinem Anwalt beleuchten lassen würde:
Die Verjährung für Betrug beträgt soweit ich weiß sogar 10 Jahre.
Könnte man mit der Argumentation in dem Urteil gut begründen, dass hier gewerbsmäßiger Betrug vorliegt. Der Verein hat den Eindruck erweckt, er wäre ein legitimer Wirtschaftsverband, der abmahnt, um dem Wettbewerbsrecht Geltung zu schaffen. Die Strukturen, die jetzt offenkundig werden, deuten laut Gericht darauf hin, dass es nie um das Wettbewerbsrecht, sondern um die persönliche Bereicherung der einzelnen ging.§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
Die Verjährung für Betrug beträgt soweit ich weiß sogar 10 Jahre.
- Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Lustigerweise hat das jedem normalen Menschen der gesunde Verstand gesagt.
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Ja darauf läuft die Argumentation des Gerichts hin. Alles aber immer noch vorsichtig angedeutet, wie "Stundensätze von 250 € für Angestellte". Ich hoffe die Beteiligten erhalten Haftstrafen, verlieren dadurch ihre Zulassungen und kommen nicht einfach, wie üblich mit Milde, davon.
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Das ist kein Strafverfahren, da gibt es keine Haftstrafen.RepoBeepo hat geschrieben: ↑11. Feb 2022 15:19 Ja darauf läuft die Argumentation des Gerichts hin. Alles aber immer noch vorsichtig angedeutet, wie "Stundensätze von 250 € für Angestellte". Ich hoffe die Beteiligten erhalten Haftstrafen, verlieren dadurch ihre Zulassungen und kommen nicht einfach, wie üblich mit Milde, davon.
Worüber man allerdings nachdenken kann ist, neben dem Verein, der Insolvenz anmelden kann, den oder die Drahtzieher persönlich in Anspruch zu nehmen.
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Dafür müsste halt mal ein Betroffener Strafanzeige erstatten bzw. Strafantrag stellen.Ich hoffe die Beteiligten erhalten Haftstrafen, verlieren dadurch ihre Zulassungen und kommen nicht einfach, wie üblich mit Milde, davon.
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Habe gerade mal geguckt, wie deren Webseite aktuell aussieht und sehe ich im Fußbereich unter dem Punkt/Link "Aktivlegitimation" ?
404. Nothing here
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Deswegen hatte ich ja mal nachgeguckt.
Hätte man auch schöner gestalten können oder den Link ganz rausnehmen.
Hätte man auch schöner gestalten können oder den Link ganz rausnehmen.
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Interessante Einblicke in die Finanzstruktur des IDO bietet ein neues Urteil, das IDO zur Rückzahlung von Abmahngebühren und Vertragsstrafen verpflichtet:
https://shopbetreiber-blog.de/2022/02/2 ... eckzahlen/
Addiert man die von dem Beklagten unmittelbar oder über die J Management GmbH gezahlten Vergütungen an die o.g. sechs (!) Personen ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.420.547,40 € brutto.
Die Einnahmen des Beklagten beliefen sich im Jahr 2020 auf 3.225.880,32 € brutto. Mithin sind 44% der Einnahmen des Beklagten unmittelbar oder mittelbar über die J Management GmbH an die o.g. (nur) sechs Personen geflossen.
- Wolkenspiel
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Liest sich toll. Auf jeden Fall hat sich das Thema IDO erledigt, hier gibt es keinen Interpretationsspielraum mehr. Ich habe mir gerade meine Abmahnung von diesem Kackverein angeschaut. Inkl. Anwalts- und Abmahnkosten komme ich auf knapp 1000 Euro. Ob es sich lohnt, das einzufordern?
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
.. und sei es nur aus Prinzip. Du kannst es ja spenden.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑25. Feb 2022 13:44 Liest sich toll. Auf jeden Fall hat sich das Thema IDO erledigt, hier gibt es keinen Interpretationsspielraum mehr. Ich habe mir gerade meine Abmahnung von diesem Kackverein angeschaut. Inkl. Anwalts- und Abmahnkosten komme ich auf knapp 1000 Euro. Ob es sich lohnt, das einzufordern?
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Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Die Frage ist wohl eher: Ist es der Betrag wert Zeit und ggf. Anwaltskosten (und Nerven) zu investieren? Sprich: Wie einfach/realistisch ist es das wirklich zurück zu bekommen?
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Es ist ein Verein mit Strukturen die auf "Geld verstecken/Steuern sparen" hindeuten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sobald die Einnahmen wegfallen dann auch kein Eigenkapital da ist, und dass man bei Insolvenz auf die Gläubigerliste kommt.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑25. Feb 2022 13:44 Liest sich toll. Auf jeden Fall hat sich das Thema IDO erledigt, hier gibt es keinen Interpretationsspielraum mehr. Ich habe mir gerade meine Abmahnung von diesem Kackverein angeschaut. Inkl. Anwalts- und Abmahnkosten komme ich auf knapp 1000 Euro. Ob es sich lohnt, das einzufordern?
[Edit: Sobald die Staatsanwaltschaft beginnt da zu ermitteln, strafrechtlich, könnten einige Leute in große Probleme geraten]
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Ja witzig, danke für den Link. Interessanter Verein und Struktur. Auch wenn die Initialen (Abgekürzte Namen) nicht die richtigen sind. Aber die finden sich ja teils an anderen Stellen.
Re: IDO darf ab 01.12 nicht mehr abmahnen.
Aber die Vertragsstrafen, wenn man gegen eine UE verstösst, können die auch ohne Abmahnlegitimation noch einfordern oder?
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