als Teilnehmer für das OSS-Verfahren anegemeldet.
Die Registrierung erfolgte am 11.08. nachweislich eines Übertragungsprotokolls.
Habe dann dem Steuerbüro meine Umsätze für die EU-Länder gemeldet und dann im Oktober meine Zahlung an die BZst gemacht.
Vor ein paar Tagen dann kan von dort diese Mail:
Es sieht so aus, als ob eine Anmeldung nur zum Anfang eines Quartals gemacht werden kann, egal ob diese nun tatsächlich deutlich vor diesem 1. 10. erfolgte oder ert zum 1.1. wie behauptet..Zahlung an die Bundeskasse Trier - Besonderes Besteuerungsverfahren
Guten Tag,
Sie haben mit Wertstellung 26.10.2021 eine Zahlung für das besondere
Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop getätigt. Ihr Unternehmen ist jedoch erst ab 01.10.2021 registriert.
Steuererklärungen und Zahlungseingänge, die vor Registrierungsbeginn liegen, können von uns nicht bearbeitet werden. Eine rückwirkende Registrierung ist nicht möglich. Aus diesem Grunde wird Ihnen der gezahlte Betrag zurücküberwiesen.
Die Umsätze vor Registrierungsbeginn müssen in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat des Verbrauchs im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens erklärt und die darauf entfallenden Steuern dort gezahlt werden.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, nach Absprache und Zustimmung der
betroffenen Mitgliedstaaten, diese Umsätze in der ersten in Frage kommenden Steuererklärung (Q4/2021) mit aufzunehmen.
Die Kontaktdaten der anderen Mitgliedstaaten finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt "Allgemeine Fragen" -> "Wo finde ich Kontaktdaten der Mitgliedstaaten?" unter nachfolgendem Link:.....
Die Zahlung ist bereits zurückgebucht worden.
Mein Steuerbüro meint nun, dass ich diese Zahlung fürs dritte Quartal mit der fürs letzte Quartal machen kann, hoffentlich haben die recht damit und ich muss mich nicht mit den einzelnen Ländern rumplagen...
Hatte hier schonmal jemand damit Probleme?