Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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natufab
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Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Habe mich erst einige Zeit nach dem 01.01.21, in der mein Steuerbüro sich mit dem Thema OSS vertraut machen musste, vom Steuerberater beim BZast
als Teilnehmer für das OSS-Verfahren anegemeldet.
Die Registrierung erfolgte am 11.08. nachweislich eines Übertragungsprotokolls.

Habe dann dem Steuerbüro meine Umsätze für die EU-Länder gemeldet und dann im Oktober meine Zahlung an die BZst gemacht.

Vor ein paar Tagen dann kan von dort diese Mail:
Zahlung an die Bundeskasse Trier - Besonderes Besteuerungsverfahren
Guten Tag,
Sie haben mit Wertstellung 26.10.2021 eine Zahlung für das besondere
Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop getätigt. Ihr Unternehmen ist jedoch erst ab 01.10.2021 registriert.

Steuererklärungen und Zahlungseingänge, die vor Registrierungsbeginn liegen, können von uns nicht bearbeitet werden. Eine rückwirkende Registrierung ist nicht möglich. Aus diesem Grunde wird Ihnen der gezahlte Betrag zurücküberwiesen.

Die Umsätze vor Registrierungsbeginn müssen in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat des Verbrauchs im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens erklärt und die darauf entfallenden Steuern dort gezahlt werden.

Sie haben allerdings die Möglichkeit, nach Absprache und Zustimmung der
betroffenen Mitgliedstaaten, diese Umsätze in der ersten in Frage kommenden Steuererklärung (Q4/2021) mit aufzunehmen.
Die Kontaktdaten der anderen Mitgliedstaaten finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt "Allgemeine Fragen" -> "Wo finde ich Kontaktdaten der Mitgliedstaaten?" unter nachfolgendem Link:.....
Es sieht so aus, als ob eine Anmeldung nur zum Anfang eines Quartals gemacht werden kann, egal ob diese nun tatsächlich deutlich vor diesem 1. 10. erfolgte oder ert zum 1.1. wie behauptet..
Die Zahlung ist bereits zurückgebucht worden.

Mein Steuerbüro meint nun, dass ich diese Zahlung fürs dritte Quartal mit der fürs letzte Quartal machen kann, hoffentlich haben die recht damit und ich muss mich nicht mit den einzelnen Ländern rumplagen...
Hatte hier schonmal jemand damit Probleme?


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fonprofi
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Ja, die Anmeldung sollte vor dem 3. Quartal erfolgt sein. August war damit zu spät. Damit zählt erst Q4 und Q3 muss noch altmodisch abgerechnet werden.
roman
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Frist endete, wie @fonprofi richtig sagt, am 30.6.2021.
Es gab dann kurzfristig aufgrund des großen Andrangs in DE noch eine Nachfrist bis 10.8..
Egal wie man es dreht und wendet, Du warst zu spät dran.

Wenns jetzt nicht um allzu fette Beträge geht, würde ich in Betracht ziehen diese ohne großes Aufsehen im Folgequartal nachzumelden.

Falls Du in vielen Ländern Umsätze erzielt hast, auch wenn es in manchen Ländern nur ein paar Euro sind, müsstest Du Dich in jedem dieser Länder umsatzsteuerlich voll registieren.
Das ist eine Herkulesaufgabe und für einen KMU fast unlösbar würde ich behaupten.
In manchen Ländern ist die Regstrierung und Abgabe der Erklärung zwar relativ einfach (z.B. Österreich) aber in anderen Ländern ist das eine ziemlich aufwendige Geschichte.
Vor allem hättest Du diese Registrierungen dann am Bein kleben, was evtl. noch Folgenprobleme bereitet.

Außerdem wäre absehbar dass eine solche Registrierung durchwegs als verspätete Abgabe gewertet wird, was auch wieder neue Probleme machen könnte (Strafen etc.).
Denn bis man erklärungsfertig registriert dauert das minimum bis Jänner, Februar oder noch länger. Und dann Umsätze aus 7/2021 zu melden ist wohl ziemlich in jedem Land nicht mehr fristgemäß.
natufab
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Au weia, natürlich wäre eine solche händische Nachzahlung eine Katastrophe, da ich in wirklich jedem EU-Land Umsätze hatte...
Ich hoffe, dass diese Umsätze dann doch mit dem 4. Quartal nachzumelden gehen. Zumindest verstehe ich den Satz in der Mail so:
Sie haben allerdings die Möglichkeit, nach Absprache und Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten, diese Umsätze in der ersten in Frage kommenden Steuererklärung (Q4/2021) mit aufzunehmen.
Und ich kann nur hoffen, dass ich jetzt nicht in allen betroffenen Ländern um Erlaubnis bitten muss- diese Absprache und Zustimmung ist real nicht einzuholen.
welpe
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Ich wurde es ohne größeres Aufsehen oder nachfragen erst im Q4 nachmelden.

Manchmal ist weniger mehr wert.

Bevor man jetzt in jedem Land nachfragen tut und ein Land es falsch versteht was man will hat man mit Pech plötzlich eine Steuerprüfung.
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fonprofi
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

natufab hat geschrieben:da ich in wirklich jedem EU-Land Umsätze hatte...
Und auch überall, wo nötig, zur Müllentsorgung angemeldet? Denn durch die OSS-Meldungen könnte ein Land Rückschlüsse auf Verkäufe nehmen. Mache Länder fackeln da nicht mit Ärger.
natufab
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

fonprofi hat geschrieben: 26. Dez 2021 18:11 Und auch überall, wo nötig, zur Müllentsorgung angemeldet? Denn durch die OSS-Meldungen könnte ein Land Rückschlüsse auf Verkäufe nehmen. Mache Länder fackeln da nicht mit Ärger.
Da vertraue ich auf die Verschnarchtheit der Behörden.
Bevor die hier nicht mit nem Rammbock anklopfen, existiert das Problem für mich nicht.

Wenn ich so lese, was mit der Steuerbürokratie https://www.sellerforum.de/buchhaltung ... 44393b419d los ist, schlafe ich hier ruhig.
Schwabi
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

natufab hat geschrieben: 26. Dez 2021 18:50
fonprofi hat geschrieben: 26. Dez 2021 18:11 Und auch überall, wo nötig, zur Müllentsorgung angemeldet? Denn durch die OSS-Meldungen könnte ein Land Rückschlüsse auf Verkäufe nehmen. Mache Länder fackeln da nicht mit Ärger.
Da vertraue ich auf die Verschnarchtheit der Behörden.
Bevor die hier nicht mit nem Rammbock anklopfen, existiert das Problem für mich nicht.

Wenn ich so lese, was mit der Steuerbürokratie https://www.sellerforum.de/buchhaltung ... 44393b419d los ist, schlafe ich hier ruhig.
Hast Du die Umsätze jetzt nachmelden lassen und die Zustimmung der einzelnen Mitgliedsstaaten eingeholt? Stehe vor dem selben Problem und frage mich, ob nicht ein Abgleich von UStVA und OSS-Meldung so wie bei der ZM stattfindet, wodurch der Unterschied ja doch recht schnell auffallen dürfte.
Schwabi
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

roman hat geschrieben: 26. Dez 2021 15:18 Frist endete, wie @fonprofi richtig sagt, am 30.6.2021.
Es gab dann kurzfristig aufgrund des großen Andrangs in DE noch eine Nachfrist bis 10.8..
Egal wie man es dreht und wendet, Du warst zu spät dran.

Wenns jetzt nicht um allzu fette Beträge geht, würde ich in Betracht ziehen diese ohne großes Aufsehen im Folgequartal nachzumelden.

Falls Du in vielen Ländern Umsätze erzielt hast, auch wenn es in manchen Ländern nur ein paar Euro sind, müsstest Du Dich in jedem dieser Länder umsatzsteuerlich voll registieren.
Das ist eine Herkulesaufgabe und für einen KMU fast unlösbar würde ich behaupten.
In manchen Ländern ist die Regstrierung und Abgabe der Erklärung zwar relativ einfach (z.B. Österreich) aber in anderen Ländern ist das eine ziemlich aufwendige Geschichte.
Vor allem hättest Du diese Registrierungen dann am Bein kleben, was evtl. noch Folgenprobleme bereitet.

Außerdem wäre absehbar dass eine solche Registrierung durchwegs als verspätete Abgabe gewertet wird, was auch wieder neue Probleme machen könnte (Strafen etc.).
Denn bis man erklärungsfertig registriert dauert das minimum bis Jänner, Februar oder noch länger. Und dann Umsätze aus 7/2021 zu melden ist wohl ziemlich in jedem Land nicht mehr fristgemäß.
Glaubst Du nicht, dass ein Abgleich von UStVA und OSS stattfindet, wie es bei der ZM der Fall ist? Dann würde die Differenz ja recht schnell auffallen…
natufab
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Mein STB hat diese Umsätze für das dritte und vierte Quartal zusammen Anfang Januar gemeldet, und ich hab die Beträge überwiesen.
Bis heute kam keine Meldung vom BZst, was aber nichts heißt, da die sowas von verschnarcht sind, dass es kracht.
Jedenfalls hab ich sonst nichts getan. Keine Anmeldung irgendwo sonst.
vbc
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Gibt es eigentlich schon Erfahrungswerte zu Verspätungszuschlägen wegen zu spät gemeldet oder gezahlt ?
Oder generell das Thema OSS ignoriert ?

Kenne zu jeder der Fragen Händler, auf die das zutreffen würde, die meine Vorbereitung zu OSS oder Bedenken wegen der Verpackungsverordnung eher belächelt und sich nicht drum gekümmert haben.
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

natufab hat geschrieben: 30. Jan 2022 16:48 Mein STB hat diese Umsätze für das dritte und vierte Quartal zusammen Anfang Januar gemeldet, und ich hab die Beträge überwiesen.
Bis heute kam keine Meldung vom BZst, was aber nichts heißt, da die sowas von verschnarcht sind, dass es kracht.
Jedenfalls hab ich sonst nichts getan. Keine Anmeldung irgendwo sonst.
Alles klar, vielen Dank für die Rückmeldung! Habe mich mal per E-Mail an manche Mitgliedsstaaten gewandt, aber allgemeine Auskünfte will man da natürlich nicht erteilen.
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MrChad
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

vbc hat geschrieben: 30. Jan 2022 17:57 Gibt es eigentlich schon Erfahrungswerte zu Verspätungszuschlägen wegen zu spät gemeldet oder gezahlt ?
Oder generell das Thema OSS ignoriert ?
Ausländische Finanzämter sind ziemlich auf Zack, wenn sie ihnen zustehende Gelder nicht rechtzeitig kriegen. Reaktionen aus Frankreich und Finnland hier in diesem Theater:

buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrec ... 59096.html

Die o.g. Fälle waren harmlos. Für den Ernstfall kann man schließen:
Verspätungszuschläge gibt es nicht. Stattdessen fordern dann die ausländischen Ämter direkt ihre Kohle ein, was ggf. Zwang zur USt-Registrierung in den entsprechenden Ländern mit einschließt.
Schwabi
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

MrChad hat geschrieben: 30. Jan 2022 18:41
vbc hat geschrieben: 30. Jan 2022 17:57 Gibt es eigentlich schon Erfahrungswerte zu Verspätungszuschlägen wegen zu spät gemeldet oder gezahlt ?
Oder generell das Thema OSS ignoriert ?
Ausländische Finanzämter sind ziemlich auf Zack, wenn sie ihnen zustehende Gelder nicht rechtzeitig kriegen. Reaktionen aus Frankreich und Finnland hier in diesem Theater:

buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrec ... 59096.html

Die o.g. Fälle waren harmlos. Für den Ernstfall kann man schließen:
Verspätungszuschläge gibt es nicht. Stattdessen fordern dann die ausländischen Ämter direkt ihre Kohle ein, was ggf. Zwang zur USt-Registrierung in den entsprechenden Ländern mit einschließt.
Du scheinst Ahnung von der Materie zu haben, wie bewertest Du die Nachmeldung der Umsätze durch den TE?
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MrChad
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Schwabi hat geschrieben: 30. Jan 2022 21:17 Nachmeldung der Umsätze durch den TE?
Formal hat der Mensch vom BzSt natürlich Recht. Da es ein EU-weit standadisiertes Verfahren ist, hat er wohl wenig Spielraum, um Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Das BzSt. ist ja nur das Inkassobüro für die Steuern der anderen.

Also:
- EU-Umsatz ja + OSS nein + Bagatellgrenze überschritten = USt.Pflicht im Zielland

Wie da die Zielländer mit umgehen, werden wir noch sehen.
-----
Fiskalpolitisch ist OSS ein Verlustgeschäft für DE und ein Gewinn für die anderen Länder. (Deutschland nennt sich Exportweltmeister !). Deshalb steht man in DE auf der Bremse und bei den anderen auf dem Gaspedal.
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koshop
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Re: Post vom BZST, OSS zu spät angemeldet...

Also ich glaube nicht, dass da irgendeiner ein Fass aufmacht, wenn die Umsätze im falschen Quartal gemeldet wurden.

Das wäre ja auch für die Finanzämter ein riesengroßer Aufwand, wenn sich da jetzt jeder für ein Quartal umsatzsteuerlich registriert, um dann 20 EUR Umsatzsteuer abzuführen.
Manchmal ist es für alle Beteiligten am einfachsten so was geräuschlos und unbürokratisch zu regeln.

Und wer nicht fragt, bekommt auch kein "Nein" zur Antwort.
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