eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

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KA.AH
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eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

Hallo in's Forum,

ist euch das auch schon einmal passiert:

Ebay trifft eine Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers und zuckt nur mit den Schultern?

Käufer widerruft, eröffnet einen Fall, will Geld zurück da Artikel nicht gefällt, kauft Rücksendeetikett über eBay und sendet benutzen, beschädigten Artikel zurück. Ebay erkennt über die Rücksendenummer, dass der Artikel bei uns eingegangen ist und erstattet dem Käufer den gesamten Kaufbetrag. Wir geben eidesstattliche Versicherung und Bildmaterial an eBay. Ebay entscheidet trotzdem zu Gunsten des Käufers. Begründung: Wir haben dem Käufer den Kaufbetrags bereits erstattet.

BITTE WAS ! ?

Die haben bei eBay doch die Socken vergesssen. Wer hat soetwas schon einmal erlebt?


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roman
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Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

KA.AH hat geschrieben: 28. Jan 2022 19:54Wer hat soetwas schon einmal erlebt?
Vermutlich jeder der schonmal bei Ebay verkaufte...

Es ist gar nichtmal notwendig dass der Käufer das Teil an den Verkäufer zurücksendet.
Es reicht irgendeine Trackingnummer, es muß bloß "zugestellt" zu sehen sein.
Kann daher genauso der Einschreibebrief an den Bewehrungshelfer sein.
Oder der Kunde sendet ein leeres Paket zurück. Oder, weil er beim Porto geizig ist, eine leeren Einschreibebrief. Ist alles egal.

Es gilt die Regel: Steht im Tracking "zugestellt" = Erstattung obligatorisch.
Und erstattet mal nicht freiwillig, kriegt der Verkäufer zusätzlich noch als Strafe einen Mangel und die Ebay-Gebühren erstattet Ebay auch nicht.

So der Ebay-Automatismus. Per Supportkontakt ist in seltenen Fällen etwas besserer zu erreichen.

PS: Ich denke Du weißt dass - rein rechtlich gesehen - ein benutzer Artikel nicht generell ein Widerrufsausschluß ist. Möglicherweise ist auch ein benutzer Artikel widerufsfähig.
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KA.AH
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Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber mit Fritz Müller und Lisel Meier habe ich solche Probleme nie. Einfach zum ...
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daytrader
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Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

Sei froh, dass er dir überhaupt Ware zurück gesendet hat. Er hätte auch nen Feldstein rein tun können und Ebay hätte das nicht interessiert. Bei Amazon fand ich das noch viel schlimmer, deshalb bin ich da weg. Von Ebay weg ist mein nächstes Ziel.

Bei Ebay gibt es irgend ein Programm (weiß nicht ob da jeder Teil nimmt), bei dem man in Fällen von gebrauchten Rückgaben den Käufer melden kann und dann bekommt man eine Versandmarke im Wert von 3,50 €. Ich empfand das als Hohn und habe mich nicht weiter damit beschäftigt.
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Eat The Rich
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Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

Ich hatte so einen Fall neulich auch. Kunde kauft ein Akkuwerkzeug und meldet sich nach 3 Tagen dass dieses nicht funktioniert und sendet uns in unserem Karton ein 3 Jahre altes, defektes Gerät zurück.

Kunden kontaktiert und ihm 2 Tage Zeit gegeben das zu klären, da es sich ja sicherlich nur um ein Versehen handeln kann. Nichts passiert. Ich habe einen Fall aufgemacht und ebay eingeschaltet, Fotos eingereicht, Fall geschildert,blabla. Fall wird ausgesetzt zur Prüfung. Nach 3 Tagen wird erstattet an den Kunden. Einspruch wird auch abgelehnt. So is halt ebay.

Ein Schreiben vom Anwalt: Kunde hat mittlerweile das von eBay erstattete Geld zurücküberwiesen + die Kosten für den Rückversand + die Kosten für die Einlagerung und Rücksendung des falschen Geräts + die Anwaltskosten. Die Recherchekosten wann und von wem er das falsche Gerät gekauft hatte, wurden in die Anwaltskosten eingepreist.

Bei Artikel ohne Seriennummerntracking funktioniert das natürlich nicht so leicht.

Ich bestehe jetzt allerdings darauf, dass mir der Mangel für nicht durch den Verkäufer geklärte Fälle gelöscht wird, der erste in 10 Jahren.. Immerhin habe ICH den Fall geöffnet, der Kunde hat am Ende zugegeben, dass der Mitarbeiter von ihm Mist gebaut hat und das Geld überwiesen. Alles so, wie ich es ebay schon im Fall geschildert habe. Mal sehen...
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
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Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

KA.AH hat geschrieben: 28. Jan 2022 19:54 Hallo in's Forum,

ist euch das auch schon einmal passiert:

Ebay trifft eine Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers und zuckt nur mit den Schultern?

Käufer widerruft, eröffnet einen Fall, will Geld zurück da Artikel nicht gefällt, kauft Rücksendeetikett über eBay und sendet benutzen, beschädigten Artikel zurück. Ebay erkennt über die Rücksendenummer, dass der Artikel bei uns eingegangen ist und erstattet dem Käufer den gesamten Kaufbetrag. Wir geben eidesstattliche Versicherung und Bildmaterial an eBay. Ebay entscheidet trotzdem zu Gunsten des Käufers. Begründung: Wir haben dem Käufer den Kaufbetrags bereits erstattet.

BITTE WAS ! ?

Die haben bei eBay doch die Socken vergesssen. Wer hat soetwas schon einmal erlebt?
Hat denn eBay den Fall zu gunsten des Käufers entschieden, sprich dieser wurde vorher an eBay übergeben/eskaliert? Wenn ja kann man Einspruch einlegen dann wird das nochmals geprüft, falls schon geschehen und abgelehnt konsequent anrufen, auch das können die nochmal (wenn die wollen) manuell korrigieren.

Falls die Rückerstattung auf ebene einer normalen Rückgabe erfolgte (durch den Verkäufer initiiert oder durch eine automatische Regel) dann gibt's keine Chance und die Rückgabeautomatisierung für die Zukunft prüfen.
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KA.AH
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Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

Hat denn eBay den Fall zu gunsten des Käufers entschieden, sprich dieser wurde vorher an eBay übergeben/eskaliert? Wenn ja kann man Einspruch einlegen dann wird das nochmals geprüft, falls schon geschehen und abgelehnt konsequent anrufen, auch das können die nochmal (wenn die wollen) manuell korrigieren.

Falls die Rückerstattung auf ebene einer normalen Rückgabe erfolgte (durch den Verkäufer initiiert oder durch eine automatische Regel) dann gibt's keine Chance und die Rückgabeautomatisierung für die Zukunft prüfen.

:daumenhoch:

Danke für den Tip. Ebay nur so .... bla bla bla. Habe Rückgabebedingungen geändert. Bei mir automatisch nur noch bei Falschlieferung und Defekt möglich.
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degraf
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Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

KA.AH hat geschrieben: 28. Jan 2022 20:45 Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber mit Fritz Müller und Lisel Meier habe ich solche Probleme nie. Einfach zum ...
Wenn Du mehr Erfahrung im Onlinehandel hättest, wüsstest Du, dass Fritz Müller und Lisel Meier ebenso bescheissen.
RepoBeepo

Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

Für "Gerechtigkeit" ist ebay der falsche Ort. Die sind in vielen Fällen zu blöd sich an Gesetze oder nur einfachste Logik zu halten. Die Bilanz ob man "Recht" bekommt wenn man tatsächlich "Recht" hat ist dort 50/50, und mittlerweile bin ich dazu übergegangen bei vielen Geschichten zu erstatten und mich weder mit den Idioten von ebay noch den (betrügerischen) Kunden rumzuschlagen.

Meldungen bringen da auch nichts, da ebay scheinbar nur Zahlen braucht in Form von "angemeldeten/aktiven Userzahlen" und "GuV/Umsatz". Entsprechend ist da auch ziemliche Asi-Klientel unterwegs.
Roemer
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Re: eBay trifft Fehlentscheidung zu Ungunsten des Verkäufers

Ebay oder PayPal kann nicht ein Gericht ersetzen. Wenn so etwas im eigenen Online-Shop passiert, hilft die Bank auch nicht.
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