Hi, ich lese immerwieder, dass das Leistungsdatum sprich Versanddatum die entscheidende Rolle bei der Besteuerung spielt. Für Umsatzsteuervoranmeldung z. B.
Oder gibt es irgendwo Ausnahmen, wo das Datum des Eingangs auf das Konto beim Handel doch eine Rolle spielt?
Etwas verwirrend, da dann für das Finanzamt doch es recht unübersichtlich werden kann, wenn sie z. B. auf monatliche Kontoauszüge gucken und immer paar Tage weiter gucken müssen. Eventuell zum nächsten Monat, falls die Zahlung vom Kunden sich verzögert hat. Besonders mit der neuen eBay Zahlungsabwicklung noch komplizierter beim Kontrollieren, da die Zahlungen noch bebündelt sind mit Gebühren.
Habe am 31. Jul 2021 einen Artikel verkauft bei eBay und noch am gleichen Tag mit Rechnung vormittags verschickt (war ein Samstag).
Am 01. August 2021 offiziell mein Kleinunternehmertum gestartet.
Habe aber leider die Auszahlung am 03. August bekommen, so dass ich nicht genau weiß, ob ich diese Bestellung noch in meine Steuererklärung mit reinnehme oder nicht? Es sieht etwas kommisch aus, wenn ich von eBay Geld erhalte, aber es doch nicht in meine Steuererklärung dann mit reinnehme.
Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Da musst Du mal schauen, ob Du Ist- oder Sollversteuerung beim Finanzamt mit der Erstanmeldumg beantragt hast.
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Ich glaube Du vermischt hier ein paar Dinge.
Die oft zu lesende Flosel "Rechnungsdatum = Leistungsdatum" ist meiner Meinung nach in erster Linie nur für den Rechnungsempfänger wichtig (Vorsteuerabzug etc.).
Wie (wann) Du versteuerst hängt in erster Linie davon ob ob Du Soll- oder Ist-Versteuerung machst. Ich vermute eher Ist-Versteuerung, also nach vereinnahmten Entgelten.
Dann ist - ganz grob gesagt (!) - für Deine Buchhaltung relevant wann Du das Geld bekommen hast, und nicht wann Du die Rechnung geschrieben hast.
Bezüglich Ebay: Ich würde mal sagen das Zahlungsdatum ist der Tag, an dem Ebay Dir das Geld auf Deinem Ebay-Konto erstmals gutschreibt und NICHT der Tag an dem Du das Guthaben des Ebay-Kontos auf Dein Bankkonto überweist.
Wegen Deiner allerersten Einnahme: Wenn diese tatsächlich schon am 31.7. erfolgte obwohl Du das Gewerbe erst am 1.8. angemeldet hast, dann wertest Du den Geldeingang halt am 1.8.
PS: Such Dir Hilfe in den Steuerangelegenheiten. Gefühlsmäßig klingst Du so, als würdest hier - zumindest am Anfang - jemand benötigen der Dich durch die Prozesse führt.
Die oft zu lesende Flosel "Rechnungsdatum = Leistungsdatum" ist meiner Meinung nach in erster Linie nur für den Rechnungsempfänger wichtig (Vorsteuerabzug etc.).
Wie (wann) Du versteuerst hängt in erster Linie davon ob ob Du Soll- oder Ist-Versteuerung machst. Ich vermute eher Ist-Versteuerung, also nach vereinnahmten Entgelten.
Dann ist - ganz grob gesagt (!) - für Deine Buchhaltung relevant wann Du das Geld bekommen hast, und nicht wann Du die Rechnung geschrieben hast.
Bezüglich Ebay: Ich würde mal sagen das Zahlungsdatum ist der Tag, an dem Ebay Dir das Geld auf Deinem Ebay-Konto erstmals gutschreibt und NICHT der Tag an dem Du das Guthaben des Ebay-Kontos auf Dein Bankkonto überweist.
Wegen Deiner allerersten Einnahme: Wenn diese tatsächlich schon am 31.7. erfolgte obwohl Du das Gewerbe erst am 1.8. angemeldet hast, dann wertest Du den Geldeingang halt am 1.8.
PS: Such Dir Hilfe in den Steuerangelegenheiten. Gefühlsmäßig klingst Du so, als würdest hier - zumindest am Anfang - jemand benötigen der Dich durch die Prozesse führt.
Zuletzt geändert von roman am 24. Jan 2022 19:45, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Ich konnte diese Option gar nicht auswählen als Kleinunternehmer bei der Gründung. Habe es sogar versucht, aber dort gab es einen Vermerk dazu, dass es nicht geht. :/
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Das wird im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt abgefragt.
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Nicht, wenn man die Option Kleinunternehmer eingetragen hat. Ich habe es elektronisch gemacht. Nur für Regelbesteuerte. Naja.
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Ich würde das eher anders sehen. Für mich zählt der Geldeingang auf meinem Konto, da ich vorher - anders als bei Paypal - nicht darüber verfügen kann.
Paypal kannst du so oder so buchen, eigentlich ordentlicher wäre es, Paypal auch als Konto zu buchen und nicht erst bei Auszahlung, aber das ist ein anderes Thema.
An den TE:
Wenn du dein Gewerbe erst am 1.8. gestartet hast, auf was bzw. wie hast du dann schon am 31.7. eine Rechnung geschrieben ?
Wenn du da noch privat warst, kannst du ja keine Rechnung geschrieben haben, die relevant für die Firma ist, egal, wann das Geld kommt, denn man darf ja auch privates Geld erhalten.
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Ja, ist blöd gelaufen. Hatte das eBay-Konto noch auf Privat gehabt und offiziell dann am 01.08 auf geschäftlich umgestellt. Habe aber vergessen, dass mir der Artikel vom 31.07. doch noch so spät ausgezahlt wird am 03. August. Natürlich habe ich dann keine Rechnung geschrieben. Ich war ja noch kein Kleinunternehmer :pvbc hat geschrieben: ↑24. Jan 2022 20:00
An den TE:
Wenn du dein Gewerbe erst am 1.8. gestartet hast, auf was bzw. wie hast du dann schon am 31.7. eine Rechnung geschrieben ?
Wenn du da noch privat warst, kannst du ja keine Rechnung geschrieben haben, die relevant für die Firma ist, egal, wann das Geld kommt, denn man darf ja auch privates Geld erhalten.
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Bei Vorkassezahlungen kommt es für die Anmeldung der Umsatzsteuer immer auf das Zahlungsdatum an. Sonst könnte man ja die Umsatzsteuer beliebig nach hinten verschieben indem man sich mit der Rechnung zeitlässt.
Korrekt wäre die Buchung z.B. auf Erhaltene Anzahlung sowie das passende UST Konto. Und dann zum Leistungsdatum von Erhaltene Anzahlung auf das Erlöskonto.
In der Praxis machen wir das nicht bei den normalen Vorkasserechnungen bei denen es lediglich um 1-2 Tage geht. Viel zu viel Aufwand und viel zu unübersichtlich.
Am Jahresende machen wir aber eine Abgrenzungsbuchung für alle Vorkassen am Jahresende damit es dann für das Jahr korrekt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html
Korrekt wäre die Buchung z.B. auf Erhaltene Anzahlung sowie das passende UST Konto. Und dann zum Leistungsdatum von Erhaltene Anzahlung auf das Erlöskonto.
In der Praxis machen wir das nicht bei den normalen Vorkasserechnungen bei denen es lediglich um 1-2 Tage geht. Viel zu viel Aufwand und viel zu unübersichtlich.
Am Jahresende machen wir aber eine Abgrenzungsbuchung für alle Vorkassen am Jahresende damit es dann für das Jahr korrekt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html
Die Steuer entsteht
1.
für Lieferungen und sonstige Leistungen
a) (...)Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Mein Senf:
Die ganze Fragestellung ist für den TE irrelevant. Kleinunternehmer nehmen keine MwSt. ein und geben keine USt-Voranmeldungen ab. Soll- und Ist-Versteuerung spielt da keine Rolle.
Im Übrigen natürlich:
Die ganze Fragestellung ist für den TE irrelevant. Kleinunternehmer nehmen keine MwSt. ein und geben keine USt-Voranmeldungen ab. Soll- und Ist-Versteuerung spielt da keine Rolle.
Im Übrigen natürlich:
Re: Datum vom Geldeingang auf Konto steuerrechtlich überhaupt eine Relevanz?
Die Monatsübergänge interessieren das Finanzamt tatsächlich kaum. Ob Du jetzt im Januar oder Februar die Einnahmen hattest, ist denen ziemlich egal.
Interessanter wird es zum Geschäftsjahreswechsel, da gibts dann die Cut-Off-Prüfung, ob auch alle Einnahmen und Ausgaben tatsächlich dem jeweilig richtigen Geschäftsjahr zugeordnet wurden. Und dafür wird natürlich stark auf die ersten und letzten Tage des Geschäftsjahres geguckt.
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