Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

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Insolvenz-Pro
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Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Hallo

Wir haben in den letzten Tagen eine Bewertung eines Kunden erhalten in dem er folgendes behauptet:

Mit "Markenname ersetzt" hat dieses Produkt nichts zu tun, ist ein Plagiat. "Markenname ersetzt" steht für Qualität das ist hier nicht der Fall.

Das ist aber definitiv nicht richtig. Das weiss ich zu 100%

Wir hatten diesen Fall bis jetzt nicht. Der Kunde hatte mich vor der Bewertungsabgabe auch nicht kontaktiert.

Der Artikel ist allerdings in einer Umverpackung eines Niederländischen Baumarktes. Der Artikel ist aber wie gesagt zu 100% original und hat ansonsten auch keine original Verpackung.

Wie würdet Ihr nun vorgehen?

1. Möglichkeit: Ich wollte den Kunden erstmal formlos über das Ebay Portal kontaktieren und Ihn um eine Bewertungsänderung bitten und den ganzen Sachverhalt klarstellen? Ich bin mir aber nicht sicher ob das Zielführend ist.

2. Möglichkeit: Das ganze an einen Anwalt abgeben und klären lassen. Eigentlich würde ich das gerne vermeiden. Das verursacht ja nur Aufwand. Und ich halte eigentlich auch nicht soviel von direkt drauf losklagen.

Mit der Aussage des Kunden: "Mit "Markenname ersetzt" hat dieses Produkt nichts zu tun, ist ein Plagiat." bin ich aber überhaupt nicht einverstanden.

Wie seht Ihr das? Was würdet Ihr machen? Was sind die Vor und Nachteile.


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RepoBeepo

Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

1. Möglichkeit klingt gut, und ist die "vernünftige Lösung". Am besten mit Kommentar unter seine Bewertung

2. Möglichkeit: Anruf bei Ebay und denen klar machen, dass ihr diesen Artikel hunderte Male verschickt habt und dieser Original ist. Sie sollen löschen. Tuen sie das nicht, Hinweis darauf dass ihr das bei Bedarf gerichtlich durchsetzen lassen würdet gegenüber Kunden. Das mag ebay überhaupt nicht und gibt möglicherweise nach. Meldung Kunde über ebay-Maske "stellt falsche Behauptung" auf.

3. Möglichkeit, und auch letzte: Anwalt. Hier werdet ihr Erfolg haben, und im schlimmsten Fall bekommt es der Kunde richtig auf die Mütze. Sofern ich weiß ist der Streitwert bei solchen Geschichten ein Jahresumsatz. Sofern er nicht nachweisen kann das euer Artikel nicht original ist, hat er überhaupt keine Chance.

In der Reihenfolge. Die "AK47" erst zuletzt.
Insolvenz-Pro
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Wenn man bei Ebay die Bewertungsanforderung anfragt und der Kunde ändert die Bewertung hat er dann die Möglichkeit die Bewertung negativ zu lassen und nur den Kommentar zu ändern oder wie ist das?
RepoBeepo

Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Ja hat er. Er kann sie zb in negativ mit anderem Text ändern.

Nimm Kontakt zu ebay und dann ihm auf.

Eine Bewertung mit einem Text der darauf hinweist dass du Plagiate verkaufst ist enorm geschäftsschädigend. Also schnelle Lösung über ebay oder u. U. mit dem Kunden, und zwar so dass er die Bewertung selbst löscht. Zuckerbrot oder Peitsche...
kreien
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Falls möglich würde ich mir doch nochmals Bilder der vermeintlichen Markenfälschung schicken lassen.

Es gab bei Amazon mal den Fall, dass über augenscheinlich originalverpackte Retourenware böswillig Markenfälschungen zurückgeschickt wurden. Wenn das beim Hersteller oder irgendwoanders so ins Lager eingebucht wurde, kann es passieren, dass der Endkunde eine Markenfälschung auf den Tisch bekommt. Auch gab es bei Amazon schon Produktfälschungen über vermischten Lagerbestand, vgl. https://www.welt.de/wall-street-journal ... endet.html.

Das ist natürlich extrem unwahrscheinlich, dass deine Ware im früheren Leben eine Retoure aus vermischtem Lagerbestand war, die beim Hersteller oder irgendwo in der Prozesskette neu eingebucht wurde, aber ich würde es doch der Vollständigkeit halber ausschließen.
vbc
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Ich hatte mal etwas ähnliches und konnte das mit ebay klären, in dem ich denen eine Einkaufsrechnung vom Hersteller per Mail geschickt habe (Preise natürlich geschwärzt). Daraufhin wurde die ganze Bewertung gelöscht.
Das war aber, glaube ich, vor der Umstellung bei ebay, wo Mitarbeiter noch was machen können.

Mittlerweile würde ich es kommentieren, nur den Text der neg. Bewertung entfernen zu lassen ist Humbug, denn dann bringt ein Kommentar von dir ja nichts mehr.

Vor der Umstellung konnte man mit ebay noch reden, die Zeiten sind eher vorbei und die gehen nur noch nach Listen, wo bestimmte Wörter drauf stehen, wenn die nicht vorkommen, wird nicht gelöscht.

Hat mir schon so manches WE versaut, mittlerweile ist mir vieles etwas egaler geworden...
iceman41
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

liest überhaupt noch jemand die Bewertungen ?

Weil Beschriebungen lesen und mehr als Bild 1 anschauen ist ja schon Bonus.
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lallekalle
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Ich würde das einfach ignorieren. Wenn da mal eine dabei ist, wo der Kunde spinnt - ja was solls...
Roemer
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

RepoBeepo hat geschrieben: 2. Jan 2022 20:14
3. Möglichkeit, und auch letzte: Anwalt. Hier werdet ihr Erfolg haben, und im schlimmsten Fall bekommt es der Kunde richtig auf die Mütze. Sofern ich weiß ist der Streitwert bei solchen Geschichten ein Jahresumsatz. Sofern er nicht nachweisen kann das euer Artikel nicht original ist, hat er überhaupt keine Chance.
Steile These. Bei privaten Endverbrauchern darf der Streitwert bei max. EUR 1500 (oder so) liegen. Das ist Kleingeld.
Daher landet es vorm AG und nicht LG und Amtsrichter sind mit der Thematik üblicherweise völlig überfordert.
Eine EV ist übrigens ebenfalls nicht möglich.
RepoBeepo

Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Wo auch immer das her ist mit den 1500 €, dieses Forum ist aber voller "RA´s".

Sofern ein Streitwert nicht feststellbar ist (macht das Gericht) wird von 5000 € ausgegangen. Weiterhin ist eine unwahre Behauptung über das Geschäft des TE öffentlich, für jeden sichtbar, aufgestellt worden.

Im Westen gilt römisches, nicht islamisches Recht, und jede Behauptung ist zu beweisen. Sie ist nicht von der Gegenseite zu widerlegen. Der Amtsrichter wird vermutlich so weit Kenntnisse haben, und nicht "damit überfordert sein".

Insgesamt sollte der TE aber all den "guten Ratschlägen" hier folgen und die Bewertung einfach vergessen, sich das bieten lassen weil es sich nicht lohnt über sowas aufzuregen da es in keiner Form ehrverletzend oder geschäftsschädigend ist, ebay nicht kontaktieren "da dies nichts bringt", und auch keinerlei rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, da "vor Gericht und auf hoher See man dem lieben Gott überlassen ist"

:ironie:
kreien
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

RepoBeepo hat geschrieben: 3. Jan 2022 11:31 Wo auch immer das her ist mit den 1500 €, dieses Forum ist aber voller "RA´s".
Dieses Diskussionsforum dient dem Meinungsaustausch, siehe auch mein Verbesserungsvorschlag zu juristischen Themen und dem wiederholten Einwurf kein RA zu sein im internen Bereich.

Am Rande, weil es so schön passt: Die Gerichte haben interne Streitwertkataloge, bei meinem Amtsgericht gibt es allerdings das Problem, dass ich gar nicht so weit komme, da die sich reflexartig für nicht zuständig erklären, und das zuständige LG eine teure Katastrophe ist, zumal es sich mit Anwaltszwang und höheren Streitwerten noch teurer verliert. Ich hoffe doch sehr, dass es in anderen deutschen Gerichtsbezirken besser läuft.
RepoBeepo

Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Ja, aber hier ist zentral dass es nicht um die Ware selbst geht (die hätte der Mann nicht zurückgeben können bzw. sich erst beim VK melden?), sondern darum dass der TE öffentlich angeprangert wird "Plagiate" zu verkaufen.

Mich würde eh interessieren wie das weiter läuft/ausgeht, aber er selbst hat sich ausgeklinkt.
Insolvenz-Pro
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Nein ich habe mich nicht ausgeklinkt. Ist nur halt Montag habe gerade noch andere Sachen zu tun.,.
iceman41
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Insolvenz-Pro hat geschrieben: 3. Jan 2022 12:40 Nein ich habe mich nicht ausgeklinkt. Ist nur halt Montag habe gerade noch andere Sachen zu tun.,.
Das macht auch wesentlich mehr Sinn als sich über eine negative Bewertung aufzuregen. Das ist ohne Frage ärgerlich aber kommt eben vor.
Manchen Kunden geht auch einer ab wenn Sie endlich mal einem der bösen Verkäufer zeigen können wo der Bartl den Most holt.

Kannst Ebay anrufen und fragen was man machen soll (das hat bei mir schon mehrfach geholfen) und dann ist auch gut.
In einem Jahr fällt die Bewertung eh aus deinem Profil raus und wird nicht mehr angezeigt.
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

iceman41 hat geschrieben: 3. Jan 2022 13:46
Insolvenz-Pro hat geschrieben: 3. Jan 2022 12:40 Nein ich habe mich nicht ausgeklinkt. Ist nur halt Montag habe gerade noch andere Sachen zu tun.,.
Das macht auch wesentlich mehr Sinn als sich über eine negative Bewertung aufzuregen. Das ist ohne Frage ärgerlich aber kommt eben vor.
Manchen Kunden geht auch einer ab wenn Sie endlich mal einem der bösen Verkäufer zeigen können wo der Bartl den Most holt.

Kannst Ebay anrufen und fragen was man machen soll (das hat bei mir schon mehrfach geholfen) und dann ist auch gut.
In einem Jahr fällt die Bewertung eh aus deinem Profil raus und wird nicht mehr angezeigt.
Mir geht es nicht um die negative Bewertung. Mir geht es um die Tatsache das der Kunde die Unwahrheit sagt.
iceman41
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Insolvenz-Pro hat geschrieben: 3. Jan 2022 13:55
Mir geht es nicht um die negative Bewertung. Mir geht es um die Tatsache das der Kunde die Unwahrheit sagt.
Das ändert nichts daran, vergiss es und gut ist, egal was du jetzt machst es kostet Zeit Nerven und Geld, und wofür ?
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koshop
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Das ändert nichts daran, vergiss es und gut ist, egal was du jetzt machst es kostet Zeit Nerven und Geld, und wofür ?
Damit nicht die unwahre Tatsachenbehauptung im Raum steht, daß er ein Betrüger ist, der seinen Kunden gefäschte Markenartikel verkauft?

Die Sache ist juristisch ziemlich eindeutig, macht der Kunde so eine Behauptung muss er sie beweisen. Ich würde das auch nicht auf mir sitzen lassen. Die Frage ist nicht ob man sowas löschen lässt, sondern lediglich was der effizienteste und schnellste Weg dazu ist.
iceman41
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Tja, so unterscheidlich sind dann doch die Menschen.

Ich würde mich aufregen und Ebay kontaktieren, wenn die die Bewertung löschen, alles gut, wenn nicht dann ist halt so.
Würde noch ein Kommentar dazu schreiben und dann ist auch gut.

Das gehört in die Abteilung "Ein Bruchteil der Kunden sind halt einfach Deppen". Mit denen will ich dann am besten gar nichts mehr zu tun haben.
Roemer
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Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

Hat der Kunde das "Plagiat" widerrufen ?
RepoBeepo

Re: Negative Ebay Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung des Kunden.

hatte ich vor 4 Jahren. Kunde behauptet bei einem 5 euro Artikel ich würde die Bilder in den Listings manipulieren

Text: "bietet Sachen an die auf den Bildern gut aussehen, verschickt dann aber minderwertige Produkte".

Habe dann am Sontag Abend bei ebay angerufen, erklärt dass dies enorm teuer werden könnte für den Käufer, und daraufhin wurde die Bewertung von ebay zähneknirschend entfernt. Bevor ich ebay erklärt habe was alles mit dem Kasper passieren wird (rechtliche Folgen sind gemeint) wollte der Ebay-Mitarbeiter nichts tun, und hat irgendwas von "freier Meinung" erzählt.

Viele Leute verstehen nicht, dass auch Meinungsäußerung Grenzen hat.
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