Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarung

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DerRobert
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

roman hat geschrieben: 21. Dez 2021 00:00 Die Beschaffenheitsvereinbarung als "Variante" umzusetzen, scheint eine selten dämliche Idee zu sein.
Der Grund dafür ist, dass eBay keinen Bock hat, das richtig umzusetzen, also als Opt-In-Checkboxen im Checkout für jeden betreffenden Artikel, wie sich das der Gesetzgeber wohl vorstellt.

Mit dem Workaround musste nur ein Praktikant schnell einen Artikel auf der Hilfeseite veröffentlichen und einige werden jetzt Tage bis Wochen damit verbringen, das umzusetzen und der Umsatz wird bei vielen bluten. Ein Angebot, dass noch keine Varianten besitzt, muss komplett neu erstellt werden, außer es gibt doch einen Weg aus einem normalen Angebot nachträglich eines mit Varianten zu machen. Habe ich nicht gefunden. Die Verkaufshistorie inkl. Ranking sind dann weg und man verkauft i.d.R. erstmal nichts, je nach Produkten!

Dass Problem wirklich zu lösen und das zu implementieren, beschäftigt wahrscheinlich mehrere Personen für mehrere Wochen in so einem Software-Schrotthaufen, wie er eBay ist und das sind eBay die gewerblichen Verkäufer in Deutschland offenbar einfach nicht wert, weil es Geld kostet. Da reichen doch die wenigen bis sehr, sehr vielen Tausend Euro im Jahr, die wohl die meisten von uns an eBay abgeben, nicht aus :wink:
als "gebraucht" oder als "Ersatzteile" zu verkaufen.
Es ist halt schwer zu sagen, in welchen Fällen das ausreicht oder ob das überhaupt ausreicht, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Wahrscheinlich nicht, da die bloße Angabe des Artikelzustands vom Käufer nicht verlangt, eine gesonderte ausdrückliche Willenserklärung zum Akzeptieren der negativen Beschaffenheitsvereinbarung abzugeben. Das ist aber wohl erforderlich.

Ein Kauf darf nicht möglich sein, ohne die ausdrückliche Zustimmung. Manche Kanzleien gehen offensichtlich davon aus, dass hier sogar für jeden einzelnen Mangel einzeln eine Zustimmung eingeholt werden müsse und man mit dem Workaround dann für jeden Mangel eine extra Variantenebene anlegen müsse :durchdreh:


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iceman41
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ich warte ab was die Konkurrenz macht und werde erst einmal gar nichts machen ausser die Verkürzung auf 1 Jahr rausnehmen und auf Standard 2 Jahre gehen.
Gebraucht ist gebraucht und solange nicht ganz klar ist was denn überhaupt ein Mangel ist, ist das alles vergebene Liebesmüh.
RepoBeepo

Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ich sehe es genau so wie Iceman41. Sofern das irgendetwas wichtiges wäre, hätte ebay uns nicht erst 3 Wochen vorher informiert. Abgesehen hiervon scheint mir die angebotene Lösung auf ebay geradezu idiotisch !

Ich halte den Kopf unten, lege die Gewährleistung oder was auch immer auf 2 Jahre, und den Rest ignoriere ich. Hintergrund: So gut wie nie meldet sich jemand bei mir mit "ist kaputt, bitte tauschen" oder ähnliches, und selbst da nur wenn bei Ankunft defekt.

Wer darüber hinaus zu blöd ist Texte zu lesen, Bilder anzusehen und in irgendeiner Form menschliche Logik zu besitzen, der kauft bei mir dann halt nur ein mal. Ebay sollte auch konsequent die Leute rauswerfen, welche die neue Gesetzeslage ausnutzen wollen. Aus meiner eigenen Praxis weiß ich allerdings auch, dass der Großteil der Kunden so gut wie keine Ahnung haben was Käuferrechte angeht.
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Merlin84
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

"Wir gehen davon aus, dass die neue Rechtslage sich schnell herumsprechen wird und einige Verbraucher sich darauf „spezialisieren“ werden, in derartigen Fällen Forderungen gegen gewerbliche Verkäufer geltend zu machen. Der Verbraucher kann Nachlieferungsansprüche geltend machen oder ggf. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. So kann es theoretisch z.B. sein, dass B-Ware angeboten wird und der Verbraucher wegen formeller Fehler im Angebot die Lieferung von Neuware verlangen kann.

Onlinehändler und Shopbetreiber, die Neuware mit Mängeln, B-Ware oder Retourenware anbieten oder Gebrauchtware, sollten sich daher frühzeitig darum kümmern, ihre Ware entsprechend zu dokumentieren um die neuen formellen Anforderungen dann zum 01.01.2022 einzuhalten."

Wenn ich sowas lese... kotze ich im Kreis... der Verbraucher hatte ja noch nicht genug Rechte...
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arnego2
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ich nehme an die Namen der professionellen Rücksender lassen sich nicht Speichern?
DerRobert
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

RepoBeepo hat geschrieben: 21. Dez 2021 18:52 Wer darüber hinaus zu blöd ist Texte zu lesen, Bilder anzusehen und in irgendeiner Form menschliche Logik zu besitzen, der kauft bei mir dann halt nur ein mal. Ebay sollte auch konsequent die Leute rauswerfen, welche die neue Gesetzeslage ausnutzen wollen.
Ich glaube nicht, dass es hier allen nur um nervige Kunden geht, sondern um den Wettbewerb und sehr teure Briefe - Abmahnungen und Unterlassungserklärungen mit heftigen Vertragsstrafen. Die bekommt man mit etwas Pech schon für geringere Verstöße, daher sorge ich da lieber vor. Das muss aber jeder für sich entscheiden.

Allerdings kann es schon sein, dass es dann Kunden geben wird, die den in der Beschreibung angegebenen Riss im Laptop-Display bemängeln und dann darfst du es auf eigene Kosten reparieren, äh musst du dann und du kannst nichts dagegen tun. Es gibt FB-Gruppen, die sich nur damit beschäftigen, wie man Händler abzockt. Hat bei mir noch keiner versucht, aber es werden mit der Änderung sicher nicht weniger, da es sich lohnen wird.

Und mich kotzt dieser Unsinn gehörig an, aber was will man machen, als versuchen, es richtig zu machen und die Angriffsfläche zu minimieren.
DerRobert
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

arnego2 hat geschrieben: 21. Dez 2021 19:33 Ich nehme an die Namen der professionellen Rücksender lassen sich nicht Speichern?
Die haben mehrere Accounts und ändern regelmäßig eBay-Namen und Adressen und schon greift die Sperre nicht mehr. Hatte ich leider schon, solche Profi-Kunden, die meine Sperre einfach umgangen haben. Ebay macht da nichts...
Kann man vergessen. Es reicht schon, aus "Straße" "Strasse" zu machen, schon sind die Identitäten des Mitglieds für eBay nicht mehr die gleichen.
regularwheel
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Merlin84 hat geschrieben: 21. Dez 2021 19:29 "Wir gehen davon aus, dass die neue Rechtslage sich schnell herumsprechen wird und einige Verbraucher sich darauf „spezialisieren“ werden, in derartigen Fällen Forderungen gegen gewerbliche Verkäufer geltend zu machen. Der Verbraucher kann Nachlieferungsansprüche geltend machen oder ggf. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. So kann es theoretisch z.B. sein, dass B-Ware angeboten wird und der Verbraucher wegen formeller Fehler im Angebot die Lieferung von Neuware verlangen kann.

Onlinehändler und Shopbetreiber, die Neuware mit Mängeln, B-Ware oder Retourenware anbieten oder Gebrauchtware, sollten sich daher frühzeitig darum kümmern, ihre Ware entsprechend zu dokumentieren um die neuen formellen Anforderungen dann zum 01.01.2022 einzuhalten."

Wenn ich sowas lese... kotze ich im Kreis... der Verbraucher hatte ja noch nicht genug Rechte...
Habe gerade mal mit meinem Anwalt drüber gesprochen, der sieht das nicht ganz so schlimm. Wenn der betreffende Mangel in der Artikelbeschreibung deutlich erwähnt wird ( davon gehe ich mal aus ) wird es für den Kunden schwer auf Lieferung eines neuwertigen Artikels zu klagen - der beschriebene Mangel ist ja eine "zugesicherte Eigenschaft" :lol: Der Kunde könnte nur auf einen Artikel mit gleichen Eigenschaften - also wieder mit Pixelfehler oder dergleichen - bestehen. Ob die fehlende Checkbox abmahnfähig ist wagt er auch nicht zu deuten. Wer viel Angst sollte solche Sachen generell als defekt anbieten.
RepoBeepo

Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ich gebe regularwheel Recht: Schon geltendes Recht wird wohl kaum ausgesetzt bzw. hinfällig werden wegen dieser neuen, grandiosen, Idee. Weiterhin ist absolut alles schwammig. Ist z.b. eine fehlende OVP, bei einem gebrauchten Artikel mit einer Artikelbeschreibung die alles enthaltene auflistet, und auch noch Fotos dabei, tatsächlich als ein Mangel zu sehen dem man explizit zustimmen muss?

Alles Wischi-Waschi, und irgendwie komplett an der Lebensrealität der Menschen vorbei.
iceman41
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ich denke Abmahnungen werden bei dem Thema sehr schwierig (Stichwort: Was ist denn eigentlich ein Mangel) und die Abmahner konzentrieren sich lieber auf schnelle Beute (Registrierung Verpackung / Impressum / AGB usw usw.,)
Bei dem Thema Gewährleistungsreduzierung gibt es konkrete Abmahngefahr aber das Thema kann ja schnell umgangen werden indem man die regulären 2 Jahre gibt, dann ist das Thema durch.

Was ich in Zukunft tun werde ist Objekte mit Mängeln einfach als defekt/Ersatzteile anbieten, das mache ich jetzt schon wenn wirklich mehrere Mängel an einem Modell sind. Da kann sich dann auch keiner rausreden. Bei meinen Produkten ist das relativ egal, die werden auch so verkauft.
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arnego2
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

DerRobert hat geschrieben: 21. Dez 2021 19:36
Die haben mehrere Accounts und ändern regelmäßig eBay-Namen und Adressen und schon greift die Sperre nicht mehr. Hatte ich leider schon, solche Profi-Kunden, die meine Sperre einfach umgangen haben. Ebay macht da nichts...
Kann man vergessen. Es reicht schon, aus "Straße" "Strasse" zu machen, schon sind die Identitäten des Mitglieds für eBay nicht mehr die gleichen.
Perso Nummer gehen nicht mehr. Wenn du die Ware verkaufst muss doch einer Nummer dabei sein die sich nicht umgehen lässt.
roman
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

@jenspeterb
Naja, diesen "interessanten" Denkansatz hatten hier im Forum, war wohl auch in diesem Thread, in den letzten Wochen auch schon mehrere Leute (inkl. meiner Wenigkeit).

Ob die Zuordnung allein über den Artikelzustand reicht, wird man sehen (was übrigens nicht nur für Ebay gilt, sondern generell).
In vielen Fällen würde der Hausverstand sagen dass es reicht.

Aber ob es tatsächlich hält, wird sich erst in Monaten/Jahren zeigen, wenn der eine oder andere Fall dann tatsächlich durchgeklagt wurde.

Händler die auch schon bislang bemüht waren mit offenen Karten zu spielen und den Artikel auf eine Art und Weise beschreiben haben bei dem sogar der nachlässigste Kunde mitbekommen hat dass hier irgendein "spezieller" Fall vorliegt, werden auf Kundenseite ohnehin weiter kein Problem haben.
Das einzige Gefahrenpotential sehe ich hier auf Abmahnungsseite.
RepoBeepo

Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Der Herr mit seinem Blog ist ziemlich auffällig "Pro-Ebay" und erklärt die interessantesten "Verbesserung" seitens Ebay´s. Darum bin ich auch sofort skeptisch geworden als ich seine Erklärung gestern sah. Wie "roman" hier schreibt, sind wir hier eher auf in Zukunft erfolgende Rechtsprechung angewiesen um zu sehen was Sache ist.

Ich selbst denke dass eine Handvoll von Gauner-Kunden dass nutzen werden wollen (aber vermutlich recht schnell von ebay & amazon rausgeworfen werden), und dass Abmahnanwälte hierauf pfeifen werden, da Abmahnungen hiermit schwer wären (Artikel aussuchen, Testkauf, anmahnen, abmahnen). Gleichzeitig denke ich dass dies auch keine "echten Abmahnungen" (aus tatsächlichen Wettbewerbsgründen) nach sich ziehen wird.
Donkeypower
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Guten Morgen,
in meinem Bereich kann man gar keine Varianten bei Ebay einstellen. Ich werde es einfach so laufen lassen. Wenn Mängel - es ist immer die Frage - was ist ein Mangel - dann wird es sehr genau - wie bisher auch - beschrieben und auch durch Foto(s) belegt. Es wäre so einfach gewesen eine drop down Zeile wo evtl. Mängel aufgelistet werden einzuführen. Mal abwarten was in den nächsten Wochen passiert.
Ich denke es ist eher für den Bereich "technische Artikel" etc.
VG
RepoBeepo

Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Donkeypower hat geschrieben: 2. Jan 2022 10:57 Mal abwarten was in den nächsten Wochen passiert.
Ich denke es ist eher für den Bereich "technische Artikel" etc.
VG
Geh mal auf die Seite von Herrn Steier, und schau mal da was der schreibt, und die 40 Kommentare von ihm und den Händlern hierzu. Absolutes Chaos und nicht die Zeit wert...
DerRobert
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Gibt es zu dem Thema eigentlich noch was neues?
Ich habe mir nur mal 10 Angebote der Konkurrenz angesehen, wo die Geschichte zutreffen sollte, aber das scheint weder kleine, noch große, noch richtig fette Unternehmen zu interessieren. Nirgends negative Beschaffenheitsvereinbarungen sichtbar.

Hat sich da was geändert, ignorieren das alle einfach oder hab ich was übersehen?
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kiwi
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ich ergänze den Titel um eine kurze Zustandsbeschreibung (gut, sehr gut, wie neu, defekt). Die Großen machen das kaum bis garnicht.

Bisher hat sich auch keiner gemeldet der einen Rabatt haben wollte wegen ungelesener Mängel.
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fonprofi
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Wo haben das drin.
Im Prinzip war’s einfach. Eine Zustandsabfrage aktivieren, Zusatztextbox im Artikel beschreiben, Im Warenkorb Pflichtfeld der Zustandsbfrage, fertig.

Der Zustand war bei uns eeh schon erfasst für Google. Da gibts ja den Zustand „gebraucht“ oder „refurbished“
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