Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

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kreien
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Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Das Urheberrecht ist eine komplexe Angelegenheit, die Problematik der Rechtekette ist weder für die Mehrheitsgesellschaft noch für den Durchschnittsfachmann schlüssig: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... clapton-cd
(Könnte sein, dass der Link irgendwann hinter einer Paywall verschwindet, zum Abrufzeitpunkt war dieser frei zugänglich.)

Woher soll die eBay-Verkäuferin wissen, dass die in einem deutschen Supermarkt erworbene CD eine Urheberrechtsverletzung enthält, und wie soll ein privater Endkunde die Rechtekette gerichtsfest abprüfen?


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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

kreien hat geschrieben: 16. Dez 2021 18:21 Das Urheberrecht ist eine komplexe Angelegenheit, die Problematik der Rechtekette ist weder für die Mehrheitsgesellschaft noch für den Durchschnittsfachmann schlüssig: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... clapton-cd
(Könnte sein, dass der Link irgendwann hinter einer Paywall verschwindet, zum Abrufzeitpunkt war dieser frei zugänglich.)

Woher soll die eBay-Verkäuferin wissen, dass die in einem deutschen Supermarkt erworbene CD eine Urheberrechtsverletzung enthält, und wie soll ein privater Endkunde die Rechtekette gerichtsfest abprüfen?
Ein Bekannter sammelt Urheberrechtsabmahnungen bekannter Kanzleien wie Trophäen im Aktenschrank. Weil er sehr genau weiß, dass die Filmindustrie rechtskräftige Urteile scheut wie der Teufel das Weihwasser. Würde mich nicht überraschen, wenn die Sache in der Berufung leise vom Tisch gezogen wird, indem man die Sache „einvernehmlich“ regelt.

Edit: Selber Bekannter bekommt aber auch Einladungen für die Schauspieler-Parties auf der Berlinale. War da mal mit. *hüstel*

Edit2: Womöglich sollte ich erwähnen, dass es auch ein alter Bekannter von Kim Schmitz alias Kim Dotcom ist.
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Ansich kann die Frau das nicht wissen. Woher auch. Vielleicht betreibt sie deswegen nun wegen der 10 Euro CD die Entwicklung der Rechtsprechung. Derzeit darf man die Bootlegs als Kunde zwar eigentlich schon kaufen - aber nicht verkaufen. Das birgt Entwicklungspotential ;)
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

futro hat geschrieben: 16. Dez 2021 18:28 Ein Bekannter sammelt Urheberrechtsabmahnungen bekannter Kanzleien wie Trophäen im Aktenschrank. Weil er sehr genau weiß, dass die Filmindustrie rechtskräftige Urteile scheut wie der Teufel das Weihwasser. Würde mich nicht überraschen, wenn die Sache in der Berufung leise vom Tisch gezogen wird, indem man die Sache „einvernehmlich“ regelt.
Die Urteils-Datenbank des juristischen Fachverlags Beck ist voll mit Urteilen die Musik- und Filmindustrie betreffend – ich habe BeckRS und das Fachmodul UrhG im Abo und kann die "Urteilsscheue" nicht bestätigen. Abmahnung heißt außergerichtliche Einigung. Wenn man sich bereits – wie in diesem Fall – vor Gericht trifft, wenn auch im zunächst im Eilverfahren, ist kein Einigungswille da. Die Musik- und Filmindustrie und das Wort einvernehmlich sind zwei Dinge, die sich ausschließen. Auch ist es so, dass genau die im Eingangsthread aufgeworfene Ausgangssituation bereits mehrfach zugunsten des Rechteinhabers ausgeurteilt wurde.

Edit: Zeitreise ins Jahr 2009, ähnlicher Fall: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 45571.html
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

kreien hat geschrieben: 16. Dez 2021 18:46 Die Urteils-Datenbank des juristischen Fachverlags Beck ist voll mit Urteilen die Musik- und Filmindustrie betreffend – ich habe BeckRS und das Fachmodul UrhG im Abo und kann die "Urteilsscheue" nicht bestätigen. Abmahnung heißt außergerichtliche Einigung. Wenn man sich bereits – wie in diesem Fall – vor Gericht trifft, wenn auch im zunächst im Eilverfahren, ist kein Einigungswille da. Die Musik- und Filmindustrie und das Wort einvernehmlich sind zwei Dinge, die sich ausschließen. Auch ist es so, dass genau die im Eingangsthread aufgeworfene Ausgangssituation bereits mehrfach zugunsten des Rechteinhabers ausgeurteilt wurde.
Ich kann Dir dazu nur sagen, dass ich die Abmahnungen gesehen habe, dass sich der betreffende Bekannte den halben Abend sehr angeregt mit einem der ebenfalls eingeladenen Urheberrechtsanwälte der Filmindustrie unterhielt, die sich super verstanden haben. Ich hab mich lieber in den Lamborghini vor der Landesvertretung von Bawü gesetzt, den die da zu Promo-Zwecken hingestellt haben und mit den Schauspielerinnen geflirtet als über Urheberrecht zu philosophieren. :D Ich weiß nur, was der zu sowas sagt. Zur Einordnung hab ich den weiteren Background angedeutet.
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Es tut mir leid, aber ich kann mit so einem substanzlosen Posting nichts anfangen. Es geht hier nicht um außergerichtliche Abmahnungen, sondern laufende Gerichtsprozesse.

Wäre die Rechtspraxis so wie du sie beschreibst, dann würde der Abmahnung keine einstweilige Verfügung im Rahmen des Eilrechtsschutzes folgen, sondern die Abmahnung würde im einfach im Sande verlaufen, wenn "die Filmindustrie rechtskräftige Urteile scheut wie der Teufel das Weihwasser". Tatsächlich ziehen die beauftragten Kanzleien ihr Ding durch oder glaubst du, dass die abgemahnte Endverbraucherin proaktiv eine negative Feststellungsklage eingereicht hat?
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

kreien hat geschrieben: 16. Dez 2021 19:13 Es tut mir leid, aber ich kann mit so einem substanzlosen Posting nichts anfangen. Es geht hier nicht um außergerichtliche Abmahnungen, sondern laufende Gerichtsprozesse.

Wäre die Rechtspraxis so wie du sie beschreibst, dann würde der Abmahnung keine einstweilige Verfügung im Rahmen des Eilrechtsschutzes folgen, sondern die Abmahnung würde im einfach im Sande verlaufen, wenn "die Filmindustrie rechtskräftige Urteile scheut wie der Teufel das Weihwasser". Tatsächlich ziehen die beauftragten Kanzleien ihr Ding durch oder glaubst du, dass die abgemahnte Endverbraucherin proaktiv eine negative Feststellungsklage eingereicht hat?
Ok, dann schreibe ich einfach nichts weiter dazu. Aber der Wein, den die Landesvertretung Bawü bei solchen Anlässen den ganzen Abend auf Staatskosten ausschenkt, kann ich aus eigener Erfahrung uneingeschränkt empfehlen. saufen
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Ich kann das nicht so richtig in Worte fassen, aber ich danke dir sehr für diesen Beitrag.
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

kreien hat geschrieben: 16. Dez 2021 19:56 Ich kann das nicht so richtig in Worte fassen, aber ich danke dir sehr für diesen Beitrag.
Keine Ursache, ich werde mal meinen Bekannten um Update bitten, ob sich in der Angelegenheit etwas fundamental verändert hat. :wink:
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Gerade wie das jetzt mit Clapton passiert ist geht das schon ewig bei Bootlegs
und meist handelte es sich dabei um offiziell gekaufte Ware (MSH etc.).
Meist betrifft dies aber die Musikbranche, und hier sind auch oft immer die Gleichen vorn dabei
Und ja dies wird durchgezogen, für mich zwar unbegreiflich da der Private kaum wissen kann ob legal oder illegal.
Leider wird dies dann bei wirklichen Lizenzverstößen im gewerblichen Bereich(Druck etc) von fast keinem Lizenzgeber verfolgt!

Ach so, ich vergaß zu erwähnen das ich auch schon Promis begegnet bin :-y
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hkhk
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Ich habe in den 80er und 90er Jahren einige 100 CDs bei Zweitausendeins gekauft. Da waren so einige CDs dabei, die es sonst nirgendwo gab (zumindest was man zur damaligen Zeit so recherchieren konnte).

Z.B. sehr viele CDs von SWEET. Da werden ja praktisch auch fast alle CD-Angebote abgemahnt wegen Bootlegs oder so.
Und bestimmt schlummern noch viele andere "illegale" CDs in meiner Sammlung.

Ich hoffe, die Dame aus dem zitierten Anfangsthread kommt mit Ihrer Urteilsanfechtung durch. Es ist einfach ein Unding, dass Leute, die sich privat von ihren legal erworbenen CDs trennen wollen, für angebliche Urheberrechtsverlezungen bestraft werden. Sie können das ja unmöglich wissen.

Sollen sich die Rechteinhaber doch auf die gewerblichen Verkäufer stürzen, die diese CDs in größeren Stückzahlen und NEU verkaufen.
Löschen über das Veri-Programm dürfen sie ja, meinetwegen dann noch ein Schreiben hinterher warum die Löschung erfolgte und dass man diese CD nicht mehr anbieten darf, erst DANN eine Vertragsstrafe fällig wird. Aber das wäre ja kontraproduktiv zum Geschäftsmodell der Abmahner.
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

futro hat geschrieben: 16. Dez 2021 19:53
Ok, dann schreibe ich einfach nichts weiter dazu. <restlichen Bullshit entfernt>
Das ist ein super Vorschlag - es wäre nett, wenn du diesen Prozess auf das gesamte Forum skalierst. Der Gewinn für uns wäre mindestens so groß wie deine Marge mit mystischen Geheim-Chips die nur du in EU hast.
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Aber das wäre ja kontraproduktiv zum Geschäftsmodell der Abmahner.
Ich würde mal behaupten das dies nicht die typischen Abmahner sind, hier werden Marken verteidigt.
Und dabei wird leider alles aus dem Weg gräumt was da steht auch die gewerblichen aber eben auch der kleine private mit seiner einzelnen CD.
Da sind einige extrem unterwegs, da wird praktisch jeder Artikel abgemahnt welcher nicht niet und nagelfest ist,
bei anderen Bands wiederum gibts wohl mehr Plagiate als Lizenzartikel weil die garnix machen!
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Es ist imho ein schwieriges Thema, weil der Kunde und auch gewerbliche Verkäufer nicht wissen kann, wer nun angefangen hat, seine Marke zu verteidigen. Da kann es auch für den Gewerblichen gut sein, dass der noch so einige "Schläfer" im Bestand hat. Der private Kunde wird es in der Regel gar nicht ahnen, dass da irgendwas an der "offiziellen" CD oder DVD "falsch" sein könnte.

Mich hatte es ebenfalls mal privat via eBay und Sasse & Partner erwischt - der erste ernsthafte Berührungspunkt mit dem Thema - das damals derart schnell, damals noch vor dem Kostendeckel - denen ging es nicht primär um den Geldbetrag, sondern wie Du sagst: aus dem Weg räumen und das ziemlich effektiv.

Im Grunde ja völlig legitim, aber die Problematik des vorher legalen oder zumindest geduldeten Handels ist ja klar.
Auf Amazon werden ab und an einzelne Titel rausgekegelt, die dem Vorwurf entsprechen könnten. Vielleicht ist das schon eine etwas bessere Lösung, die rechtlichen Hintergründe dazu kenne ich allerdings nicht.

Gleichwohl ist es überraschend, dass es u.U. den Führerschein kosten kann, wenn man besoffen mit nem Elektroroller herumfährt. Vielleicht wäre es besser, wenn es zumindest privat eine Art Warnschuss gibt. Aber wo fängt er an, wo hört er auf?

Ich bin gespannt, ob und was bei dem weiteren Verlauf rauskommt.
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Ich selbst habe mal eine polizeiliche Vorladung erhalten, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Urheberrechte. Es ging um eine Doku-DVD einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, an der jemand angeblich Rechte besitzen wollte.
Die kleine Polizeistation wollte auf wichtig machen und hat mir am Telefon keine Auskunft darüber gegeben, worum es überhaupt geht. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich zum Termin alles notwendige, also Rechnungen, Belege, den Artikel dabei haben können. So hat man dort nur meinen mündlichen Bericht zu der Sache aufnehmen können und das so ungenau, dass der Staatsanwalt mit großen Fragezeichen erstmal bei mir angerufen hat. Ich habs ihm dann erklärt, er hat sofort abgewunken. Eingestellt.

Als Mitschreiber einer Fanseite eines Fußballvereines hat sich ein Fan an uns gewandt, weil er vom Verein abgemahnt wurde, weil er eine alte Fahne auf eBay verkaufen wollte. Diese stellte sich als nicht lizensiert heraus. Ich habe mich damals lange mit dem beauftragten Anwalt des Vereins unterhalten. Man könne nicht feststellen, ob es sich um einen Fan handele, der nur ein altes Utensil, das er irgendwann einmal bei einem Straßenhändler (international noch heute ein Problem, früher war Merchandising noch nicht so ein großes Thema und geregelt) gekauft hat oder etwas gewerbsmäßiges dahinter steht. Man hat dann aufgrund des durch uns und andere neugierige Medien aufgebauten Druck von der Sache und anderen Fällen abgelassen.

Insgesamt gibt es ein großes Potenzial für Bild- und Tonträger, sowie Fanartikeln, die irgendwo in Schubladen liegen und wenn sie dann irgendwann mal bei eBay oder in den Kleinanzeigen auftauchen, zur Abmahngefahr werden können.

Alleine hier
https://i.ebayimg.com/00/s/MTYwMFgxMjAw ... O/$_57.JPG
sind mind. drei dabei, vielleicht sogar bis zu sieben fragwürdig oder mehr.
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

bcksbx hat geschrieben: 18. Dez 2021 10:51 Alleine hier
https://i.ebayimg.com/00/s/MTYwMFgxMjAw ... O/$_57.JPG
sind mind. drei dabei, vielleicht sogar bis zu sieben fragwürdig oder mehr.
ich tippe mal zumindest auf die "Live & alive" CDs.
Solche habe ich auch, vor 30-35 Jahren mal in einem Versandhandel gekauft...
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

bcksbx hat geschrieben: 18. Dez 2021 10:51 Ich selbst habe mal eine polizeiliche Vorladung erhalten, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Urheberrechte.
Das ist recht ungewöhnlich, da Urheberrechtsgeschichten in der Regel zivilrechtlich mit erdachten Streitwerten verfolgt werden, denn im Strafrecht sind die Erfolgsaussichten wohl eher mau. Wenn ich das aus Blogs verschiedener Strafverteidiger richtig herausgelesen habe, dann sind solche Termine oft eher als Einladung zu einem freiwilligen Gespräch zu verstehen, vgl. https://www.kanzleiwehner.de/blog/vorla ... ernehmung/.

Wer sich ohne professionelle Begleitung bei solchen Vorladungen um Kopf und Kragen redet, macht es seiner Verteidigung damit nicht leicht. Keine Stellungnahme, keine Antworten ohne vorherige Akteneinsicht. (Quelle: https://www.kanzlei-hoenig.de/home/sofo ... ge=request#)
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Richtig, einer polizeilichen Vorladung muss man erstmal nicht folgeleisten. Ich denke, dass dies tatsächlich jemand war, der daraus keinen Profit schlagen wollte, sondern dass jemand für die Schändlichkeiten verknackt wird. Wie auch immer ....

Vor dem Termin hatte ich mich erst einmal auch mit einer Anwältin kurzgeschlossen, die es höchst ungewöhnlich fand, dass man mir keine Auskunft geben wollte, um was es geht. Aus dem Grund bin ich da hin. Erfahren um was es geht, Angaben zur Sache hätte ich dann immer noch verweigern können. War aber so trivial, dass mir das nicht notwendig erschien.
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Re: Urheberrechtsverletzung durch Verkauf regulär erworbener CD auf eBay

Technokrat hat geschrieben: 17. Dez 2021 22:56 Ich bin gespannt, ob und was bei dem weiteren Verlauf rauskommt.
Interessant bei dem Fall ist, dass die Beklagte nicht – aufgrund des bei Urheberrechtssachen bewusst hoch erdachten Streitwerts – sofort klein beigibt. Würde es häufiger zur gerichtlichen Überprüfung der strafbewehrten Unterlassungserklärungen (als Form einer privatisierten Justiz) kommen, würden Abmahnungen sorgfältiger und zielgerichteter ausgefertigt.

In der Tat ist es leider oft so, dass sich vermeintliche Rechteinhaber Rechten berühmen, die sie gar nicht innehaben:

a) Einerseits: Dem Abgemahnten wird sinngemäß vorgeworfen, dass es keinen gutgläubigen Nutzungsrechteerwerb gibt und dieser nicht die gesamte Rechtekette international rechtssicher abgeprüft hat – ein Vorgang, den selbst spezialisierte Kanzleien nicht mal eben zwischen Tür und Angel hinbekommen.

b) Andererseits: Der Abmahner kann die Rechtekette oft auch nicht mal eben wirksam abprüfen, behauptet das aber erst mal pauschal, und im Rahmen einer Tiefenprüfung stellt sich heraus, dass der vermeintliche Rechteinhaber gar nicht klagebefugt ist.

Das macht diesen Fall so spannend. Gelingt es dem Sachverständigen der Beklagten nicht ihre Unschuld zu beweisen (weil Beweislastumkehr im Zivilrecht), greift a), und ein Durchschnittsverdiener wäre dann für einige Jahre finanziell angezählt. Greift b), ist die Dame raus, darf ihre CD bei eBay wieder einstellen, und die abmahnende Kanzlei macht dann einfach mit ihrem Tagesgeschäft weiter.
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