Ich habe eine Frage zum Thema Belegnachweise für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhrenlieferungen, OSS-Lieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Wie macht ihr das mit den Nachweisen.
Bei meinen eBay und Amazon Bestellungen handelt es sich um Bestellungen unter 1000 Euro. Es gibt also keine Atlas Anmeldung. Die Artikel werden verschickt.Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland (nicht EU-Staaten) exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 1a in Verbindung mit § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei abrechnen.
Bedingung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist, dass die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Kann der Nachweis nicht geführt werden, darf die Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden. Das heißt, die Rechnung muss mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt werden und diese muss ans Finanzamt abgeführt werden. Der Nachweis muss dabei als Doppelnachweis geführt werden und zwar
als Belegnachweis und
als Buchnachweis.
Das wäre der Sonderfall Postsendung:
Ich habe bis jetzt bei den von mir verschickten Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen die Rechnung zusammen mit dem Versandlabel und CN22/CN23 und dem Einlieferungsbeleg abgeheftet. Dies wurde bis jetzt vom Finanzamt nicht beanstandet. Problem dabei ist aber schon die FBA Sendungen. Hier habe ich den Rechnungsbeleg und nur eine Mail von Amazon, dass die Sendung verschickt wurde. Wie ist das rechtlich? Amazon stellt mir keinen Versandnachweis aus. Wie macht ihr das?Für Postsendungen gelten ebenfalls Besonderheiten. Hier kommen als Ausfuhrnachweise in Betracht:
Versendungsbelege, und zwar
a) der Einlieferungsbeleg für eingeschriebene Briefsendungen einschließlich eingeschriebener Päckchen, für Briefe mit Wertangabe und für gewöhnliche Briefe mit Nachnahme sowie der Einlieferungsschein für Filialkunden bzw. die Einlieferungsliste (Auftrag zur Beförderung Ausland) für Vertragskunden für Postpakete (Wertpakete und gewöhnliche Postpakete). Die Bescheinigung wird erteilt auf Einlieferungsbelegen bzw. -scheinen, im Einlieferungsbuch, auf Belegen des Absenders, die im Aufdruck mit dem Einlieferungsbeleg bzw. -schein, der Einlieferungsliste oder dem Einlieferungsbuch im Wesentlichen übereinstimmen, und - bei gewöhnlichen Postpaketen - auch auf vom Absender vorbereiteten Bescheinigungen,
Zweite Frage: Seit der Umstellung auf OSS betrifft der Nachweis ja jede Bestellung aus dem Ausland. Dementsprechend müsste ich für jede Bestellung ins Ausland alle Dokumente zusammenstellen und einlagern. Das ist bei der Menge aber kaum möglich. Gibt es da Tools oder Programme die das für mich übernehmen? Setzt Ihr solche Programme ein oder wie dokumentiert ihr eure Auslandslieferungen?
Es muss hier ja Möglichkeiten geben das automatisch zu machen. Dies betrifft ja jede Sendung die Amazon aus Polen/Tschechien nach Deutschland liefert.