1 Tag Probearbeiten im Urlaub

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hkhk
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Dagegen ist ja auch nichts zu sagen. Aber das darf eben nicht während des Urlaubs sein. Der Arbeitgeber zahlt dann quasi die Arbeit in einem Konkurrenzbetrieb.

Das Arbeitsrecht ist eindeutig.
Egal ob Anne es gut findet, wenn ihre Mitarbeiterinnen nebenan bei Douglas arbeitem während des Urlaubs.


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Wolkenspiel
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Das ist Unfug. Aber du darfst das gern glauben.
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koshop
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Also Anwalt sagt:
Probearbeiten bei bestehendem Arbeitsverhältnis: (...) In der Regel ist es nicht erlaubt, dass ein Bewerber, der noch bei einem anderen Unternehmen eingestellt ist, zum Probetag in einer anderen Firma antritt. Dies kann u. a. gegen den bestehenden Arbeitsvertrag verstoßen. Somit ist auch ein Probearbeiten im Urlaub nicht rechtmäßig – dieser ist zur Erholung dar. Bei einem bereits gekündigten Arbeitsvertrag oder bspw. bei einem auslaufenden Volontariat ist der Mitarbeiter für solche Termine freizustellen.
https://www.anwalt.org/probearbeiten/#D ... ituationen
Ich könnte mir auch vorstellen, daß es draufankommt ob es wirklich ein "Probearbeiten" oder ein "Einfühlungsverhältnis" ist. D.h. arbeitet man tatsächlich oder ist man nur im Betrieb und schaut sich das ganze an.
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Wolkenspiel
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Und ich gebe dir Brief und Siegel, kein Richter wird dem AN das verbieten. Gesetze sind grundsätzlich zum Schutze des ANs gemacht und wenn der AN sagt, er leidet unter seinem Chef und muss für sein Seelenheil einen neuen Job suchen, dann wird er selbstverständlich einen Urlaubstag zum Probearbeiten nutzen dürfen. Alles andere ist absurd.
Nichts, was dem AN den Wechsel der Arbeitsstelle erschwert, wird vor Gericht durchgehen.
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koshop
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Also rechtlich spielen da ja ne ganze Latte an Aspekten rein. Nehmen wir mal an, jemand geht in seinem Urlaub Probearbeiten und verletzt sich - könnte ich mir vorstellen, dass er dann keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, weil er während seines "Erholungsurlaubs" etwas getan hat, was dem "Erholungszweck" widerspricht. Und warum sollte dann nicht auch eine Abmahnung möglich sein?

Letztendlich gilt da ja aber auch: Wo kein Kläger da kein Richter. Ich konnte kein Urteil zu dem Thema finden. Die Wahrscheinlichkeit das ein Arbeitgeber das rausfindet ist niedrig und dann muss es ja noch ein Arbeitgeber sein, der wegen sowas ein Faß aufmacht.

Persönlich wäre mir so was Wurst. Ich finde es immer lebensfremd, wenn Arbeitgeber das gleich persönlich nehmen, wenn sich jemand beruflich verändern will. Ich finde das ganz normal und würde da auch niemand Steine in den Weg legen.
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Wolkenspiel
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Wenn der AN sein Haus renoviert oder eine Wand einzieht, ist das auch keine Erholung und trotzdem erhält er die Lohnfortzahlung, wenn er sich dabei verletzt. Probearbeiten ist kein Gewinn für einen neuen AG, sondern dient allein dem Zweck, dass der AN sich einen Eindruck der potentiell neuen Arbeitsstelle machen kann. Douglas hätte nix davon, wenn meine MA dort Probe arbeiten, weil keine Leistung erbracht wird, die dem Unternehmen einen Mehrwert bringt.
Ich denke auch, dass der Arbeitgeber von diesem Menschen, von dem hier die Rede ist, einfach sickig ist, weil der Knabe gehen will. Ihn dann abzumahnen ist ja sowieso Quark. Entweder man will ihn loswerden, dann soll man doch froh sein, wenn er seine Fühler ausstreckt. Oder man will ihn behalten, dann macht eine Abmahnung auch null Sinn. So oder so Unsinn.
Wollomo
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Ich sehe es wie Anne.
Was der MA im Urlaub macht, ist ihm selbst überlassen. Wie ist es beim Vorstellungsgespräch? Auch hier erholt sich der MA nicht, stattdessen sitzt er bei Firma B und lässt sich bequatschen?
Beim Probearbeiten geht es doch auch nicht primär um "Arbeiten" sondern sich gegenseitig beschnuppern, ähnlich wie bei einem Assessment-Center nur eben praktischer.
Wolke7

Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Los werden will der Chef ihn nicht, ganz im Gegenteil, seine Reaktion versteht glaube ich keine in der Firma, ich arbeite ja nur noch als freier Mitarbeiter dort, es sind in den letzten 6 Wochen drei Monteure gegangen, alle aus dem gleichen Grund. Samstag ist schon fast Regelarbeitstag, 50-55 Stunden die Woche fast normal. Und ich denke, dass Anne da völlig recht hat.
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Zierfischprofi
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Ich denke man kann ich auch über Probleme streiten die in Wirklichkeit keine sind. Das Arbeitsverhältnis war doch von beiden Seiten scheinbar innerlich ohnehin schon gekündigt.
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Gaertner
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Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Was mich dann mal interessieren würde wie ein AN dann eventuell probearbeiten sollte wenn er es nicht in seinem Urlaub machen darf,
eventuell hat er ja auch keine Überstunde etc. pp. dafür übrig?
Das würde ich sogar auch auf das Bewerbungsgespräch beziehen wollen. Mein Frau musste fast immer für ihre Gespräche einen bis 2 Tage Urlaub nehmen da die AG meist genau am anderen Ende von uns sitzen, da gingen in der heißen Phase schon etliche Urlaubstage drauf.
Wolke7

Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub

Das war ja meine ursprüngliche Frage, und zur Information, die Abmahnung ist nichtig, da er Überzeit genommen hatte, und da ist das wohl ausdrücklich erlaubt, zumindest sagt das mein Anwalt, der mir den Vertrag aufgesetzt hat, für das Arbeitsverhältnis als freier Mitarbeiter.
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