Guten Morgen,
Person A ist mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt, diese nimmt sich 2 Tage Urlaub, und arbeitet beim Unternehmen B 1 Tag zur Probe. Nun bekommt er eine Abmahnung vom jetzigen Arbeitgeber C. Nun wirft Arbeitgeber C der Person A Vertragsbruch vor.
Wie soll Probearbeiten den gehen, Arbeitgeber C soll ja nicht unbedingt wissen, dass Person A sich verändern möchte. Wie geht so etwas rechtskonform.
1 Tag Probearbeiten im Urlaub
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Urlaub dient der Erholung.
Und wenn dann die andere Arbeit auch noch etwas mit der Arbeit zu tun hat, in der er bei C tätig ist, ist eine Abmahnung mehr als gerechtfertigt.
Wie man das rchtskonform hinbekommt? Schwer.
Reinschnuppern in den anderen Betrieb würde wohl gehen, aber halt nur schnuppern / zuschauen. Nicht arbeiten.
Nachtrag: Würde sich die Person für diese Zeit unbezahlt freistellen lassen (oder evtl. Möglichkeit des Gleitzeitabbaus nutzen), dann dürfte evtl. nichts dagegen sprechen.
Nachtrag 2: Wie hat denn der Arbeitgeber davon erfahren?
Und wenn dann die andere Arbeit auch noch etwas mit der Arbeit zu tun hat, in der er bei C tätig ist, ist eine Abmahnung mehr als gerechtfertigt.
Wie man das rchtskonform hinbekommt? Schwer.
Reinschnuppern in den anderen Betrieb würde wohl gehen, aber halt nur schnuppern / zuschauen. Nicht arbeiten.
Nachtrag: Würde sich die Person für diese Zeit unbezahlt freistellen lassen (oder evtl. Möglichkeit des Gleitzeitabbaus nutzen), dann dürfte evtl. nichts dagegen sprechen.
Nachtrag 2: Wie hat denn der Arbeitgeber davon erfahren?
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
So eine Antwort hatte ich erwartet, da googel das so ähnlich darstellt.
Es geht um einen ehemaligen Azubi, meines ehemaligen Arbeitgebers. Ein Kollege hat ihn wohl angeschwärzt. Rechtlich mag das wohl dem Arbeitgeber recht geben, moralisch vor allem bei dem Fachkraftmangel hätte ich ein versöhnliches Gespräch als Arbeitgeber gesucht.
Es geht um einen ehemaligen Azubi, meines ehemaligen Arbeitgebers. Ein Kollege hat ihn wohl angeschwärzt. Rechtlich mag das wohl dem Arbeitgeber recht geben, moralisch vor allem bei dem Fachkraftmangel hätte ich ein versöhnliches Gespräch als Arbeitgeber gesucht.
-
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 6603
- Registriert: 9. Mär 2009 22:46
- Land: Deutschland
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Damit hat Person A aber ja nochmals die Bestätigung, dass die Suche nach einem neuen Arbeitgeber der richtige Weg ist.
- Fotoshooter
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 1689
- Registriert: 25. Okt 2016 13:46
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Sehe ich auch so. Und ich glaube auch nicht, dass vor Gericht etwas gegen den Azubi sprechen würde. Wie soll der Azubi denn sonst den Probearbeitstag machen? Er hätte ja auch krank machen können und das würde ich eher als verwerflich ansehen als einen Urlaubstag.Andre (KM) hat geschrieben: ↑22. Nov 2021 09:00 Damit hat Person A aber ja nochmals die Bestätigung, dass die Suche nach einem neuen Arbeitgeber der richtige Weg ist.
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Wie hkhk schrieb: Stundenkonto abbauen oder unbezahlten Urlaub nehmen.Fotoshooter hat geschrieben: ↑22. Nov 2021 09:12Sehe ich auch so. Und ich glaube auch nicht, dass vor Gericht etwas gegen den Azubi sprechen würde. Wie soll der Azubi denn sonst den Probearbeitstag machen?Andre (KM) hat geschrieben: ↑22. Nov 2021 09:00 Damit hat Person A aber ja nochmals die Bestätigung, dass die Suche nach einem neuen Arbeitgeber der richtige Weg ist.
ODer eben nicht Probearbeiten.
-
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 6603
- Registriert: 9. Mär 2009 22:46
- Land: Deutschland
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Halte ich für absolut praxisfern. Aber das ist sicher Einstellungssache. Meine Mitarbeiter können in Ihrem Urlaub - ihrer Freizeit - machen was sie wollen. Oder fällt die eigene Renovierung von morgens 7 Uhr bis abends 22 Uhr auch unter Arbeiten (denn Erholung wie hkhk es schrieb ist es ja ganz sicher nicht)?Ach hat geschrieben: ↑22. Nov 2021 09:16Wie hkhk schrieb: Stundenkonto abbauen oder unbezahlten Urlaub nehmen.Fotoshooter hat geschrieben: ↑22. Nov 2021 09:12
Sehe ich auch so. Und ich glaube auch nicht, dass vor Gericht etwas gegen den Azubi sprechen würde. Wie soll der Azubi denn sonst den Probearbeitstag machen?
ODer eben nicht Probearbeiten.
Aber ganz ehrlich, soll er froh sein und sich einen neuen Job suchen. Wer hat schon Lust und Motivation bei so einem Chef zu arbeiten?
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Probearbeiten ? Auch noch für umme ? Was soll das bringen ? Und legal ist das auch nicht.
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Nun gerade hat er mich angerufen, hat gerade seine Kündigung eingereicht. Ich war in der Firma so der "Erklärbär" für die Azubis, freiwillig neben meiner Haupttätigkeit. Und bei ihm habe ich besonders viel erklären müssen. Ist halt so ein Spätzünder gewesen, aber Top-Monteur geworden.
-
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 6603
- Registriert: 9. Mär 2009 22:46
- Land: Deutschland
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Siehe beispielhaft verdi:
https://www.verdi.de/service/fragen-ant ... 093d114afd
oder hier:
https://www.arbeitsrechte.de/arbeiten-im-urlaub/
Privates Arbeiten (Renovieren im Haus, Freunden helfen etc) ist natürlich immer erlaubt.
https://www.verdi.de/service/fragen-ant ... 093d114afd
Auch wenn das Probearbeiten womöglich ohne Bezahlung war, so ist dies doch imho einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen.Ist es erlaubt, im Urlaub zu arbeiten?
Nein. Urlaub soll der Erholung des Beschäftigten dienen. Die bezahlte Freistellung bezweckt die Auffrischung und Regeneration der Arbeitskraft. Nach dem Mindesturlaubsgesetz dürfen Arbeitnehmer/innen während des Urlaubs keine dem "Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten". Was dem Urlaubszweck widerspricht, wird vom Einzelfall abhängig sein. Erwerbstätigkeit bedeutet Tätigkeit gegen Entgelt. Arbeit allgemein, im Garten oder ehrenamtlich, ist natürlich erlaubt.
oder hier:
https://www.arbeitsrechte.de/arbeiten-im-urlaub/
Privates Arbeiten (Renovieren im Haus, Freunden helfen etc) ist natürlich immer erlaubt.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Das (unbezahlt) nennt man Sklavenarbeit.
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Es gibt Wochenenden, da biste froh das du montags wieder arbeiten gehen kannst.
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Na ja, so drastisch würde ich das jetzt nicht sehen, eher als Investition in die Zukunft.
-
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 6603
- Registriert: 9. Mär 2009 22:46
- Land: Deutschland
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Nein, Einfühlungsverhältnis.
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Richtig.
https://www.arbeitsrechte.de/probearbeiten/
Soweit der juristische Aspekt.Muss ein Probearbeitstag vergütet werden?
Beim Probearbeiten handelt es sich grundsätzlich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Es muss also keine Vergütung gezahlt werden.
Moralisch aber wäre eine zumindest kleine Entlohnung angemessen.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Jemand stellt eine Frage, alle ohne Personalverantwortung und ohne gesunden Menschenverstand werfen google an und behaupten irgendwelches Zeug.
Natürlich darf ein AN in seinem Urlaub irgendwo Probe arbeiten, um abzuchecken, ob er die Arbeitsstelle wechseln möchte. Kein Arbeitsgericht wird ihm das verwehren, come on. Und eine Abmahnung deshalb ist natürlich nichtig.
Natürlich darf ein AN in seinem Urlaub irgendwo Probe arbeiten, um abzuchecken, ob er die Arbeitsstelle wechseln möchte. Kein Arbeitsgericht wird ihm das verwehren, come on. Und eine Abmahnung deshalb ist natürlich nichtig.
- Zierfischprofi
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 1847
- Registriert: 13. Jan 2018 20:19
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Ich lasse alle Leute einen Tag Probearbeiten. Besser als wenn sie irgendwo kündigen und nach 3 Tagen feststellen, dass die Arbeit in meinem Fischhaus doch nix für sie ist.
Re: 1 Tag Probearbeiten im Urlaub
Sehe ich ganz genauso! Lieber Probearbeiten und beide Seiten sehen ob derjenige passt, für den Rest ist ja dann immer noch die Probezeit da. Eine frühzeitige Kündigung nutzt dem Arbeitnehmer, Firma A und Firma B nichts wenns anschließend eben nicht passt. Firma A hat einen Mitarbeiter weniger, Firma B hat auf den falschen Kandidaten gesetzt und der Mitarbeiter ist arbeitslos. Manche Dinge kann man eben nicht im Bewerbungsgespräch klären. Ein Tag normaler Arbeitsalltag zeigt eben doch mehr auf (auf beiden Seiten!)Zierfischprofi hat geschrieben: ↑22. Nov 2021 10:44 Ich lasse alle Leute einen Tag Probearbeiten. Besser als wenn sie irgendwo kündigen und nach 3 Tagen feststellen, dass die Arbeit in meinem Fischhaus doch nix für sie ist.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 48 Gäste