da vermehrt Probleme mit den Kassenbons auftreten die auf „blaues Thermopapier“ gedruckt sind,
muss dieser kopiert werden und bei das Original abgeheftet werden, so dass sie für den gesamten Aufbewahrungszeitraum
nach § 14 b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) lesbar sind. ...
Es ist zwar bekannt, daß die Dinger bei zuviel Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung ausbleichen, aber passiert das auch "dunkel abgeheftet" in einem Aktenordner?!
Gab es bei euch schonmal Probleme deswegen und wie handhabt ihr das mit den normalen Kassenbons?