Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

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Kaluna
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 3. Aug 2019 12:09 Ok, dann glaubt alle schön weiter, dass das Widerrufsrecht grundsätzlich sofort ab Kauf besteht, jedenfalls ist das nicht richtig.

Hier wirds nochmal auch für kognitiv Resistente erklärt:


Zitat: Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (z.B. auch bei Dienstleistungen und beim Kauf digitaler Inhalte).
Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz:
a) sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat; Achtung: Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ist keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde (z.B. Wunschpostfiliale, Garagenverträge)....Ende Zitat.

Auch dass ca. 3,3 Millionen Onlinehändler in Deutschland genau diesen Passus exakt und wortwörtlich genau so in ihrer Widerrufserklärung nutzen, wird sicher von den wahren Experten hier als falsch hingestellt werden, denn diese paar Händler sind dann ja wohl zu blöde, es richtig zu kapieren.
https://www.google.de/search?source=hp& ... CAc&uact=5

Auch die armen Nichtchecker von der It-Recht-Kanzlei wissen es nicht offenbar einfach nicht richtig:
https://www.it-recht-kanzlei.de/widerru ... hnung.html
Zitat:
Wann beginnt die Frist?
Die Frage des Beginns der Widerrufsfrist beurteilt sich immer nach dem konkreten Sachverhalt. Bei im Internet geschlossenen Verträgen, die die entgeltliche Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, beurteilt sich der Fristbeginn vor allem nach der Art der Lieferung:
1. Wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm bestimmter Dritter die letzte Ware erhalten hat.
2. Wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat.
3. Wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, wie dies etwa bei bestimmten Abonnement-Modellen der Fall ist, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm bestimmter Dritter die erste Ware erhalten hat.
4. In allen anderen Fällen, die nicht unter 1.-3. fallen, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat.....Ende Zitat.

Vielleicht weisen ja Regina oder Fusel die Anwälte dort auf diesen gravierenden Fehler hin, sonst werden immer mehr Menschen diesen Unfug glauben.
Dass du lesen und schreiben kannst, ist wirklich toll juhu zu verstehen, was du liest und schreibst, wäre jetzt quasi die Königsklasse :popcorn:


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ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Königsklasse, ich weiß nicht. Es dreht sich hier immerhin um Wörter bei denen der Unterschied in der Bedeutung erst ab einer zweistelligen Buchstabenzahl überhaupt visuell erkennbar wird. Da reicht Königsklasse schon eher nicht mehr, wenn man das jetzt auch noch kognitiv erfassen soll.
natufab
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Ok, verzeiht mir mein Missverständnis, Asche auf mein Haupt- ich habs jetzt (glaubich jedenfalls) verstanden:

Ein Käufer kann seinen Widerruf sofort ab dem Kauf erklären, und nur die Frist, innerhalb derer er die erhaltenen Waren zurückschicken muss, ist durch die von mir mehrfach zitierte Regelung ab ... bis... begrenzt.

Nochmals: 'tschuldigung, jetzt isses in der Birne.
Baam
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 4. Aug 2019 14:22 Ok, verzeiht mir mein Missverständnis, Asche auf mein Haupt- ich habs jetzt (glaubich jedenfalls) verstanden:

Ein Käufer kann seinen Widerruf sofort ab dem Kauf erklären, und nur die Frist, innerhalb derer er die erhaltenen Waren zurückschicken muss, ist durch die von mir mehrfach zitierte Regelung ab ... bis... begrenzt.

Nochmals: 'tschuldigung, jetzt isses in der Birne.
Fast :-) Die Frist zur tatsächlichen Rücksendung der Ware ist noch mal was ganz anderes.
Um es in Deinen Worten zu sagen:

Der Käufer kann seinen Widerruf sofort ab dem Kauf erklären, und nur die Frist, innerhalb derer er den Widerruf erklären muss, ist durch die von mir mehrfach zitierte Reglung ab ... bis... begrenzt.

LG
ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 4. Aug 2019 14:22Ein Käufer kann seinen Widerruf sofort ab dem Kauf erklären, und nur die Frist, innerhalb derer er die erhaltenen Waren zurückschicken muss, ist durch die von mir mehrfach zitierte Regelung ab ... bis... begrenzt.
Noch nicht ganz:

- Widerrufsrecht: Ab Zeitpunkt der Bestellung
- Widerrufsfrist: 14 Tage ab vollständigem Zugang der bestellten Ware (persönlich oder benannter Dritter)
- Rücksendefrist: 14 Tage ab Widerrufserklärung

Wobei die Rücksendefrist nicht wirklich wichtig ist, denn man muss auch nach deren Ablauf erstatten (nachzulesen u.a. bei ITRK).
lehmanco
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

habe gerade einen ungewöhlichen Fall

Warensendung kommt zurück da (angekreuzt)

1. Empfäner unter der angegeben Anschrift nicht zu ermitteln
2. Annahme verweigert
und 3. wurde handschriftlich "BK voll" hinzugefügt

habe darauf den Kunden mehrmals angeschrieben und der hat sich dann 10 Tage später gemeldet und hat sich unwissend gestellt und er wollte eigentlich nur nachfragen wo denn die Bestellung bleibt...und kann sich das ganze überhaupt nicht erklären...hätte aber gerne eine erneute Zusendung der Ware. Er hätte in letzter Zeit einige Bestellungen gemacht und diese alle Erhalten. Hat aber keine einzige Bewertung auf dem Portal außer meiner...

Ich bin ja gesetzlich dazu verpflichtet die Ware erneut auf meine Kosten zu verschicken (obwohl Annahme verweigert und an der Anschrift nicht zu ermitteln) - hätte zuvor aber gerne einen eindeutigen Nachweis dass der Kunde dort existiert und die Bestellung nicht erneut zurück kommt....

kann ich daher eine Kopie seines Ausweises verlangen oder wie würde Ihr das handhaben

danke & gruss
roman
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Ich bin zwar kein deutscher, aber ich bin mir ziemlich sicher dass auch deutsche Ausweis keine Adresse beinhalten. Von daher sinnlos.

Wenn schon, dann müsste es daher ein Meldezettel, eine Stromrechnung oder sonstige Korrespondenz sein auf der Name UND Adresse stehen.

Aber ich finde es sinnlos und ehrlichgesagt auch seltsam wenn jemand sowas, in einem solchen Fall, einfordert.
Wenn Du nicht schicken willst, zahl die Kohle zurück und fertig.
Ansonsten schicke es nochmals raus.

Falls wirklich ein Problem vorlag hat es der Kunde ja wohl mittlerweile beseitigt (Postkasten voll), auch wenn er es wahrscheinlich nicht zugibt.
Außerdem ist es jetzt nicht so wahnsinnig unüblich dass Sendungen mit falschen Begründungen zurückkommen oder sogar mit sich widersprechenden Begrünunden.
Schickt man sie dann nochmals, passt auf einmal alles.
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hkhk
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Doch auf der Rückseite des Personalausweises steht die gemeldete Adresse.

Ich würde in diesem Fall nicht neu verschicken, allenfalls wenn der Kunde die erneuten Versandkosten bezahlt.
Aber das zu fordern erregt meist Ärger beim Kunden, und selbst wenn er zahlt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Sendung dann irgendwie angeblich "gar nicht ankommt". Daher dann erneuter Versand nur als getrackte Sendung.
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lehmanco
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Meldeadresse ist auf jeden Fall auf der Rückseite des Personalausweises vorhanden.

die erste Sendung wurde bereits als "tracked" verschickt und ich verstehe daher auch nicht warum dann seitens des Briefträgers keine Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen worden ist (zur Abholung in der Filliale) - diese sollte ja in der Regel auch noch in einen "vollen" BK passen. Jetzt noch einmal auf meine Kosten die Sendung als tracked zu verschicken und die kommt dann möglicherweise erneut zurück... andererseits bin ich dazu verpflichtet ?....
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hkhk
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

lehmanco hat geschrieben: 16. Nov 2021 12:24 die erste Sendung wurde bereits als "tracked" verschickt
Wie soll das gehen?
lehmanco hat geschrieben: 16. Nov 2021 11:28 Warensendung kommt zurück
Du hast versendet. Ein zweites Mal musst du nicht (auf eigene Kosten) versenden, da ein voller Briefkasten nicht in deiner Verantwortung liegt.
imho.
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koshop
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Ne Warenpost kostet 3 EUR, schon alleine die Anforderung einer neuen Überweisung, das Erstellen der Rechnung für das Porto, das Buchen in der Buchhaltung, die E-Mail Kommunikation usw. ist teurer als einfach noch mal wegzuschicken.
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hkhk
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Es gibt ja auch sowas wie Prinzip.
koshop hat geschrieben: 16. Nov 2021 12:50 Schon alleine die Anforderung einer neuen Überweisung, das Erstellen der Rechnung für das Porto, das Buchen in der Buchhaltung, die E-Mail Kommunikation usw. ist teurer als einfach noch mal wegzuschicken.
das kostet gar nichts, außer 5 Minuten Zeit, die lehmanco aber auch schon als Aufwand hier im Forum hineingesteckt hat.
Und bitte es soll niemand kommen, und diese Zeit mit einem Stundensatz von x€ verrechnen. Keiner hier arbeitet 100% nur für das Business, andernfalls dürften diese Leute hier im Forum gar nicht vertreten sein....

Ach ja. und es hieß Warensendung, nicht Warenpost.. Als Händler sollte man doch den Unterschied kennen.
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lehmanco
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

ich meinet damit nicht "Warensendung"... falsch ausgedrückt!
lehmanco
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Fakt ist er hat ja durch seine Willensäußerung kund getan dass er die Ware erneut zugesendet haben will - der Annahmeverzug aber beim ersten Mal durch Ihn verschuldet wurde, daher bin ich eigentlich im Recht die Kosten für einen erneuten Versand (versichert) einzufordern in Form von Lagerhaltungskosten und Mehraufwand
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hkhk
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

sehe ich genau so.

Dein erstes Ansinnen nach Vorlage eines Ausweispapiers würde ich aber nicht machen.
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lehmanco
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

hkhk hat geschrieben: 16. Nov 2021 13:09 sehe ich genau so.

Dein erstes Ansinnen nach Vorlage eines Ausweispapiers würde ich aber nicht machen.
das war auch nur eine Überlegung sofern der Käufer erwartet dass ich die Kosten für einen erneuten Versand übernehmen soll
marcibet
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

lehmanco hat geschrieben: 16. Nov 2021 13:07 Fakt ist er hat ja durch seine Willensäußerung kund getan dass er die Ware erneut zugesendet haben will - der Annahmeverzug aber beim ersten Mal durch Ihn verschuldet wurde, daher bin ich eigentlich im Recht die Kosten für einen erneuten Versand (versichert) einzufordern in Form von Lagerhaltungskosten und Mehraufwand
Er wird es im zweiten einfach auf den zusteller schieben, da bist du dann sowieso immer zweiter.

Entweder du erstattest oder du schickst auf eigene Kosten einfach neu raus. Alles andere ist schlicht unsinn, und jeder weitere verschwendete gedanke daran ebenso.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
roman
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Zwischen marcibets und meiner Meinung passt hier kein Blatt Papier :-)

Vermutlich verschickst du nicht viel.
Ich will jetzt nicht sagen dass ich sowas täglich habe, aber sowas ist eigentlich Routine hier. Manchmal 2x am Tag, dann mal ein paar Wochen gar nicht ... aber passieren tut es laufend.

Irgendwann, vor vielen Jahren, habe ich mal beschlossen dass wir solche Neuversendungen einfach machen ohne über die Kosten zu diskutieren.
Denn es gibt kaum ein Thema bei denen es einerseits um sowenig Geld geht, und andererseits die Widerstände der Kunden so hoch sind.

Denn prinzipiell sagen 90% der Kunden dass sie komplett schuldlos dran sind. In manchen Fällen wird das defintiv stimmen, in manchen aber auch nicht. Wegen der paar Euro für den Versand lohnen sich die Brieffreundschaften einfach nicht.
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