Kauf abbrechen, Bewertung

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KA.AH
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Kauf abbrechen, Bewertung

Hallo an alle alten Hasen,

leider gibt es immer Käufer bei denen Artikel "nicht ankommen". Bisher habe ich diese Artikel ein 2. x versendet. Künftig möchte ich Kauf abbrechen und dem Käufer den Kaufbetrag erstatten. Kann mich der Käufer nach "Kauf abbrechen" trotzdem bewerten?

:heart: Danke für eure Hilfe :heart:


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hkhk
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

natürlich kann dich der Käufer bewerten.

Aber: Wenn du erstattest, dann löscht eBay wohl eine evtl. Negativbewertung.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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KA.AH
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

Eigenartig finde ich es, wenn Käufer erst nach 2-3 Wochen eine Anfrage eröffnen: "Artikel nicht erhalten". Manchmal denke ich, dass Käufer gezielt Anfragen eröffnen. Besonders bei kleinpreisigen Artikeln um 20 EUR.
bcksbx
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 09:13 Besonders bei kleinpreisigen Artikeln um 20 EUR.
Vielleicht sollte man "um 20 Euro herum" anfangen, Artikel mit einer Absicherung (Tracking etc.) zu versenden. Warenpost, Einschreiben usw.
CNC-Holzwelt
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

Unter 20€ könnte man schon ohne Tracking senden.
Eine Nachsendung dann unbedingt mit Tracking versenden,
egal welchen Wert das Teil hat!
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KA.AH
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

Danke für die Info. Das mache ich immer so. Ich verkaufe überwiegend um/unter 20, versende ab 30 Prio, noch höher als Paket. Einige "verlorene" Artikel zu beklagen ist wirtschaftlicher.

Kann der Käufer mich bewerten wenn ich den Kauf abbreche und den Betrag erstatte?
Investor
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 09:44 Kann der Käufer mich bewerten wenn ich den Kauf abbreche und den Betrag erstatte?
Ja klar, wieso auch nicht?
kreien
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 09:13 Eigenartig finde ich es, wenn Käufer erst nach 2-3 Wochen eine Anfrage eröffnen: "Artikel nicht erhalten". Manchmal denke ich, dass Käufer gezielt Anfragen eröffnen. Besonders bei kleinpreisigen Artikeln um 20 EUR.
Ich mache das privat selbst auch so, bei mir stirbt die Hoffnung, dass Ware ankommt, zuletzt, insbesondere bei kleinpreisigen Artikeln rechne ich damit, dass das Ganze mit BÜWA oder Warenpost verschickt wird – beides Produkte bei denen eine Sendung zwischen E+4 und E+∞ unterwegs sein kann. Ich finde es ist keine schlechte Charaktereigenschaft geduldig einige Wochen auf Ware zu warten und sich erst dann zu melden. Bei mir haben sich zig verzögerte BÜWA-Sendungen durch geduldiges Abwarten von selbst erledigt.

Ein bestätigter und bezahlter Auftrag ist ja nicht mehr invitatio ad offerendum, sondern spätestens mit dem Versand der Ware ist ja wohl ein Kaufvertrag zustande gekommen aus dem dem Kunden nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte erwachsen. Diesen Kaufvertrag jetzt im Rahmen eines Geschäftsprozesses nicht mehr erfüllen zu wollen, halte ich für juristisch fragwürdig – es ist gefahrgeneigt, dass es irgendwann Ärger gibt.
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KA.AH
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

Investor hat geschrieben: 4. Nov 2021 11:03
KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 09:44 Kann der Käufer mich bewerten wenn ich den Kauf abbreche und den Betrag erstatte?
Ja klar, wieso auch nicht?
Weil der Kauf abgebrochen wurde? Also kein Kauf statt fand.

Beispiel:

Kunde kauft, bittet direkt nach Kauf um Abbruch und kann mich dann auch noch bewerten? Warum?
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KA.AH
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

kreien hat geschrieben: 4. Nov 2021 11:21
KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 09:13 Eigenartig finde ich es, wenn Käufer erst nach 2-3 Wochen eine Anfrage eröffnen: "Artikel nicht erhalten". Manchmal denke ich, dass Käufer gezielt Anfragen eröffnen. Besonders bei kleinpreisigen Artikeln um 20 EUR.
Ich mache das privat selbst auch so, bei mir stirbt die Hoffnung, dass Ware ankommt, zuletzt, insbesondere bei kleinpreisigen Artikeln rechne ich damit, dass das Ganze mit BÜWA oder Warenpost verschickt wird – beides Produkte bei denen eine Sendung zwischen E+4 und E+∞ unterwegs sein kann. Ich finde es ist keine schlechte Charaktereigenschaft geduldig einige Wochen auf Ware zu warten und sich erst dann zu melden. Bei mir haben sich zig verzögerte BÜWA-Sendungen durch geduldiges Abwarten von selbst erledigt.

Ein bestätigter und bezahlter Auftrag ist ja nicht mehr invitatio ad offerendum, sondern spätestens mit dem Versand der Ware ist ja wohl ein Kaufvertrag zustande gekommen aus dem dem Kunden nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte erwachsen. Diesen Kaufvertrag jetzt im Rahmen eines Geschäftsprozesses nicht mehr erfüllen zu wollen, halte ich für juristisch fragwürdig – es ist gefahrgeneigt, dass es irgendwann Ärger gibt.
Mir ist bewußt, dass ich meinen Vertrag zu erfüllen habe und nachliefern muß. Aber weshalb verstößt eBay gegen Gesetzte? Wenn Käufer einen Fall eröffnen, können diese den gesamten Kaufbetrag direkt bei mir einfordern, obwohl ich Anspruch auf Nacherfüllung habe ? ? ? ? ? ? ? Schon mal drüber nachgedacht ? ? ? ? ? ? ?
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KA.AH
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 23:57
kreien hat geschrieben: 4. Nov 2021 11:21

Ich mache das privat selbst auch so, bei mir stirbt die Hoffnung, dass Ware ankommt, zuletzt, insbesondere bei kleinpreisigen Artikeln rechne ich damit, dass das Ganze mit BÜWA oder Warenpost verschickt wird – beides Produkte bei denen eine Sendung zwischen E+4 und E+∞ unterwegs sein kann. Ich finde es ist keine schlechte Charaktereigenschaft geduldig einige Wochen auf Ware zu warten und sich erst dann zu melden. Bei mir haben sich zig verzögerte BÜWA-Sendungen durch geduldiges Abwarten von selbst erledigt.

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Mir ist bewußt, dass ich meinen Vertrag zu erfüllen habe und nachliefern muß. Aber weshalb verstößt eBay gegen Gesetzte? Wenn Käufer einen Fall eröffnen, können diese den gesamten Kaufbetrag direkt bei mir einfordern, obwohl ich Anspruch auf Nacherfüllung habe ? ? ? ? ? ? ? Schon mal drüber nachgedacht ? ? ? ? ? ? ?
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
roman
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 23:57Aber weshalb verstößt eBay gegen Gesetzte?
Ebay verstößt da nicht gegen Gesetze.

Im Zuge der Anmeldung als Verkäufer bei Ebay hast Du mit Dich freiwillig mit gefühlten 10.000 Seiten Ebay-AGB einverstanden erklärt.
Diese beinhalten auch diverse "Regeln" die den Käufer oftmals besser stellen als es die gesetzlichen Mindeststandards tun. Und es ist definitiv nicht verboten einem Kunden gegenüber nicht bloß die gesetzlichen Mindeststandards zu bieten sondern ein davon abweichendes besseres Service.

Man kann natürlich über die Regeln und vor allem ihre praktische Anwendung (Willkür, Intransparenz...) diskutieren, vor allem da Ebay hier als Anwalt + Richter + Mitverdiener in einer Person auftritt. Aber ich fürchte das bringt nicht viel.

Wenn Du auf Plattformen verkaufen willst, wirst Du Dich wohl oder übel mit deren Regularien vertraut machen müssen und dann den besten Weg wählen wie Du damit zurechtkommst.

Abgesehen davon finde ich es nicht wirklich seltsam wenn Kunden erst nach +/- 2 Wochen den Nichterhalt melden. Viele Kunden sind relativ geduldig und wissen - vor allem wenn es um günstige Versandmethoden geht - dass es einige Zeit dauert. Dass Kunden erst nach 2 Wochen beginnen zu reklamieren würde ich eher als entgegenkommen werten.
Mit Versand ohne Tracking kann man sich unbestritten einen Wettbewerbsvorteil schaffen. Aber man muß dann halt schon auch damit leben dass solche Versandarten auch Nachteile haben.
kreien
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 23:58 Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Mir sagt dieser Diskussionsstil nicht zu, ich bin hier raus.
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

Ich sehe das eher genau umgekehrt: wer betrügen will, will die Ware kein 2. x , sondern Ware plus Kohle.
Mit einem Abbruch und Erstattung kommst Du den echten Betuppern extrem entgegen - und kassierst dafür noch eine schlechte Bewertung
marcibet
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

kreien hat geschrieben: 5. Nov 2021 01:37
KA.AH hat geschrieben: 4. Nov 2021 23:58 Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Mir sagt dieser Diskussionsstil nicht zu, ich bin hier raus.
Also wenn dieser Satz dazu führt das du aus einem Thema aussteigst, dann nehme ich ihn sofort in meine Signatur auf.

Zum Thema: Worin siehst du dir einen Vorteil wenn du den Kauf abbrichst? Hast du mit den Kunden denen du nachgesendet hast mehr Probleme als mit anderen?

Bei einer vernünftigen Marge hast du u. U. auch bei doppeltem Versand noch keinen Verlust, bei Versand + Erstattung aber schon.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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KA.AH
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

Danke Leute für eure ausfürlichen Erklärungen. Was ihr schreibt ist mir ja auch alles bewuß. Ist ja auch alles ok für mich.

engel Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ein Käufer, der den Kauf abbricht, mich trotzdem bewerten kann. engel
roman
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

KA.AH hat geschrieben: 5. Nov 2021 10:25 Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ein Käufer, der den Kauf abbricht mich trotzdem bewerten kann.
Ich trau' mir auf die Frage keine verbindlichen Antwort zu, vor allem weil Ebay solche Sachen immer wieder ändert.

Auch gibt es in manchen Konstellationen Mischformen: Bewertungen zwar möglich, aber wenn nicht positiv, werden sie dann von Ebay automatisch gelöscht.
Damit diese automatischen Löschungen/Mängelrücknahmen funktionieren, muß das ganze Prozedere jedoch exakt zum Profil der hinterlegten KI passen ... ansonsten erkennt es die KI nicht und nix wird gelöscht.
Beispielsweise kann es einen Unterschied machen ob der Käufer den Abbruch ganz offiziell über die Abbruchfunktion initiert hat, oder ob er es als Freitext über das Ebay-Nachrichtensystem mitgeteilt hat oder ob er es außerhalb von Ebay (Mail, Tel) mitgeteilt hat.
Hat er es außerhalb von Ebay mitgeteilt, kann es sogar zu einem Mangel beim Verkäufer führen, weil die Ebay-KI dann im Zweifelsfall annimmt dass der Verkäufer es abgebrochen hat wegen "fehlender Ware" (obwohl der Verkäufer als Abbruchgrund "Abbruch durch Käufer" angeklickt hat).

Wenn man sowas genau wissen möchte hilft nur eines: Kaufe mit einem Zweitaccount etwas bei Dir (solange es keine Bietautkion ist, ist das legal), brich ab, und schau ob Du bewerten kannst.
Aber ich wage zu behaupten, dass in den meisten Abbruchkonstellationen der Käufer weiterhin bewerten kann.
Investor
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

KA.AH hat geschrieben: 5. Nov 2021 10:25 engel Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ein Käufer, der den Kauf abbricht, mich trotzdem bewerten kann. engel
Wie oft noch? Ja, natürlich kann der Käufer bewerten. Eigentlich auch zurecht: Kaufabbruch ist ja eher kein positives Kauferlebnis.
roman
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

marcibet hat geschrieben: 5. Nov 2021 08:26 Zum Thema: Worin siehst du dir einen Vorteil wenn du den Kauf abbrichst? Hast du mit den Kunden denen du nachgesendet hast mehr Probleme als mit anderen?
Wenn es um Ebay und "Nicht-Geliefert-Konflikt" geht, dann folgende Problematik:

- Kunde öffnet einen Nicht-Geliefert-Konflikt
- Verkäufer hat dann ein paar Tage Zeit entweder per Trackingnummer die Zustellung nachzuweisen, ein Gespräch mit dem Kunden zu beginnen, oder zu erstatten
- Sofern der Verkäufer nicht freiwillig erstattet, kann der Kunde nach Fristablauf Ebay den Fall zur Entscheidung vorlegen. Sofern dann nicht zugestellt wurde, bekommt der Käufer von Ebay innerhalb von Minuten/Stunden das Geld erstattet. In diesem Fall bekommt der VK auch die Ebay-Gebühren nicht erstattet und bekommt zusätzlich noch einen Mangeleintrag.

Wenn man daher im Textfeld mit dem Kunden vereinbart hat dass man nachsendet, kann der Kunde trotzdem nach Fristablauf den Fall an Ebay eskalkieren und Ebay erstattet.
In dem Fall hat man dann daher sogar 2x die Ware rausgesendet, bekommt die Ebay-Gebühren nicht erstattet, hat einen Mangeleintrag und das Geld ist auch futsch.

Von daher ergibt es schon Sinn zu erstatten und den Kunden zu ersuchen ggf. nochmals zu kaufen.

Gerade bei ausländischen Kunden, bei denen der Versand länger dauert, machen wir nur mehr Erstattungen. Denn in den 1, 2, 3 Wochen die die Nachlieferung nach Tschibuti nunmal dauert eskalieren einfach zuviele Käufer den Fall.
Im Inland könnte es sich da oder dort knapp ausgehen dass die Nachlieferung innerhalb der Eskalkationsfrist ankommt. Aber auch hier hat man das Problem dass mit der Angabe der neuen Trackingnummber ein Zu-spät-geliefert-Mangel enstehen würde.
marcibet hat geschrieben: 5. Nov 2021 08:26 Bei einer vernünftigen Marge hast du u. U. auch bei doppeltem Versand noch keinen Verlust, bei Versand + Erstattung aber schon.
Das gehört zwar jetzt nicht mehr direkt zum Thema.
Sogar wenn wir mal die Hungerleider mit 3% Restspanne außen vor lassen, erlauben nur wenige Waren Spannen in dieser Höhe. Ausgenommen vielleicht Kleinzeugs für ein paar Euro, aber da nützen hohe Spannen auch nix, denn 80% von 3 Euro ist ja auch noch immer nix.

Aber natürlich hast Du recht. Im Regelfall wäre eine Nachlieferung finanziell für den Verkäufer vernünftiger als eine Erstattung. Aber der Ebay-Automatismus macht es einem hier schwer.
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DINa3
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Re: Kauf abbrechen, Bewertung

habe seit über 1 Jahr festgestellt, daß ebay von mir abgegebene negative Bewertungen wieder löscht, obwohl diese berechtigt und in gutem Umgangston sind
vielleicht stehe ich ja auf irgendeiner Liste - auf jeden Fall gelingt es mir nicht mehr (mit meinem reinen Einkaufs-account)
will sagen: mach dir nicht so viele Sorgen um die negativ - es ist nicht mehr wie früher, als es keinerlei negativ-Prüfung gab
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