RA fordert Domainlöschung

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wurzel64
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RA fordert Domainlöschung

Aloha,

ich komme gerade aus dem Urlaub und habe ein "nettes" Anwaltsschreiben auf dem Schreibtisch.

Ich bin seit 2001 Inhaber einer Domain (begriff1begriff2.de) im Automobilsektor. Lange Zeit lief hier ein Webkatalog. Vor ein paar Jahren habe ich den Katalog gelöscht und die Domain routet aktuell auf meine Firmenseite, die mit dem Thema Auto nichts zu tun hat.

Großer Konzern aus dem Bereich Automotive hat in 2020 eine Wort-Bildmarke eintragen lassen: begriff1.begriff2

begriff1 und 2 sind einfache Worte der deutschen Sprache wie zum Beispiel: kaputte Motoren

Anwalt fordert mich nun auf, besagte Domain zu löschen. Angeblich wurde bei der Denic bereits ein Dispute gestartet, Infos von der Denic habe ich bislang nicht dazu. Eine Anfrage vorab, die Domain zu übernehmen (kaufen/mieten/etc.) gab es nicht.

Im Netz finde ich auf die Schnelle ganz widersprüchliche Entscheidungen zu solchen Fällen, die aber wie immer auch nicht zu 100% auf meinen Fall übertragbar sind.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich eine Herausgabe auf dieser Basis gerichtlich durchsetzen lässt.

Hat jemand sowas schonmal gehabt?


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koshop
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Re: RA fordert Domainlöschung

Also jetzt nur so aus der Erinnerung: Ich meine, dass grundsätzlich so oder so kein Löschungsanspruch bestünde, sondern maximal ein Anspruch drauf die Domain im geschäftlichen Verkehr nicht zu nutzen. Wobei natürlich eine Weiterleitung auf eine andere Seite eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr darstellt.

Aber das jetzt nur so aus dem Kopf, ich kann mich auch irren.
kreien
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Re: RA fordert Domainlöschung

Ich bin kein Jurist, eine Rechtsberatung findet hier nicht statt. Ich stehe vor einer ähnlichen Fragestellung, die sich auf "ältere Domain vs. jüngeres Kennzeichenrecht" reduzieren lässt. Die Rechtslage hat sich mit dem BGH-Urteil des I. Zivilsenats vom 24.4.2008 – I ZR 159/05 allerdings geändert,

Zitat: "Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 – I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 – mho.de)." (Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=2 und die zahlreichen Kommentare dazu.)

Mein Eindruck ist, dass die Rechtsprechung den gegnerischen Anwälten – besonders solchen, die aus dem Bereich Automotive kommen – völlig egal ist und sich gerade gegen privat und gewerblich der Weg dummdreist freigeschossen wird. Ich kann daher nur raten, das Ganze professionell durch einen auf Patent- und Markenrecht spezialisierten Anwalt begleiten zu lassen. Ich würde zudem – anwaltlich begleitet – einfach mal folgende Dinge prüfen lassen:

a) Handelt es sich bei deiner beanstandeten Domain bereits um ein titelschutzfähiges Werk im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG? (Vgl. BGH-Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14)

b) Ergeben sich aus a) oder der Verwendung von Gattungsbegriffen Schutzhindernisse, die einen Löschantrag der gegnerischen Marke sinnvoll erscheinen lassen? (Formular W 7442 beim DPMA). Ich habe mir mal die 400 € Gebühren beim DPMA gegönnt und kann bestätigen, dass das Löschbegehren beim Prozessgegner für schlechte Laune sorgt.

Ist leider in jedem Fall mit vierstelligen Kosten verbunden. Viel Erfolg.
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fossi
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Re: RA fordert Domainlöschung

wurzel64 hat geschrieben: 11. Okt 2021 10:09 Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sich eine Herausgabe auf dieser Basis gerichtlich durchsetzen lässt.
Ich auch nicht.

Du hast die Domain bereits 20 Jahre lang, in der Vergangenheit sogar schon gewerblich genutzt (sowas lässt sich ja relativ einfach nachweisen) und ich wüsste nicht, womit die ihren Anspruch auf Herausgabe bzw Löschung begründen wollen.
Bei machen Marken wurde in der Vergangenheit die "weitere gewerbliche Nutzung" untersagt, aber da ging es selten um so alte Domains und zudem um keine Allerweltsbegriffe und selbst da blieb die Domain i.d.R. beim alten Eigner.

Jenachdem wer die da so nette Schreiben schickt, würde ich eine Anwalt konsultieren und ggfs sogar versuchen den Spieß umzudrehen.
Eine rein generische Wortmarke, die du schon Jahre vorher genutzt hast, steht auf wackeligen Füßen und da du so nett bist, würdest du die Domain zu einem gewissen Kaufpreis vielleicht abgeben...
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wurzel64
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Re: RA fordert Domainlöschung

kreien hat geschrieben: 11. Okt 2021 11:24 a) Handelt es sich bei deiner beanstandeten Domain bereits um ein titelschutzfähiges Werk im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG? (Vgl. BGH-Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14)
Deswegen schrieb ich "Wort-/Bildmarke". Als reine Wortmarke wäre es imho nicht eintragungsfähig gewesen. Zumindest bin ich dabei schon zweimal gescheitert.
kreien hat geschrieben: 11. Okt 2021 11:24 b) Ergeben sich aus a) oder der Verwendung von Gattungsbegriffen Schutzhindernisse, die einen Löschantrag der gegnerischen Marke sinnvoll erscheinen lassen? (Formular W 7442 beim DPMA). Ich habe mir mal die 400 € Gebühren beim DPMA gegönnt und kann bestätigen, dass das Löschbegehren beim Prozessgegner für schlechte Laune sorgt.
Den Gedanken hatte ich auch schon engel könnte aber an der Bildmarke (grafisches Logo) scheitern.
fossi hat geschrieben: 11. Okt 2021 11:39 Jenachdem wer die da so nette Schreiben schickt, würde ich eine Anwalt konsultieren und ggfs sogar versuchen den Spieß umzudrehen.
Eine rein generische Wortmarke, die du schon Jahre vorher genutzt hast, steht auf wackeligen Füßen und da du so nett bist, würdest du die Domain zu einem gewissen Kaufpreis vielleicht abgeben...
Der Anwalt ist Strafrechtler. Nichts Dolles, also keine große Sozietät, die auf sowas spezialisiert ist. Er schreibt was von Fristen, setzt aber keine. Ich halte das Schreiben bisher auch erstmal für einen Testballon.
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Ach
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Re: RA fordert Domainlöschung

wurzel64 hat geschrieben: 11. Okt 2021 10:09 Eine Anfrage vorab, die Domain zu übernehmen (kaufen/mieten/etc.) gab es nicht.
Auch nicht über Strohmänner?
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Re: RA fordert Domainlöschung

Die Frage wird sein ob die Domain aktiv als Unternehmenskennzeichen nach §5 MarkenG genutzt wird (das generiert dann eine Marke ohne explizite Anmeldung). Wenn ja, dann hat die Domain Priorität, wenn nein, dann hat die neue Marke Priorität.

Das wird Dir aber nur ein Anwalt für Markenrecht sagen können. Insbesondere, wenn Dein Unternehmenszweck nichts mit den Domain-Begriffen zu tun hat. Das könnte problematisch sein.
https://www.it-recht-kanzlei.de/domain-gegen-marke.html
wurzel64
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Re: RA fordert Domainlöschung

Ach hat geschrieben: 12. Okt 2021 22:24 Auch nicht über Strohmänner?
Wenn, dann nicht explizit zu dieser Domain.
xMerchant hat geschrieben: 12. Okt 2021 23:48 Die Frage wird sein ob die Domain aktiv als Unternehmenskennzeichen nach §5 MarkenG genutzt wird (das generiert dann eine Marke ohne explizite Anmeldung). Wenn ja, dann hat die Domain Priorität, wenn nein, dann hat die neue Marke Priorität.
Kann sein, dass die Marke (Kraft Eintragung) Priorität genießt, setzt aber voraus, dass die Marke auch als solche Bestand hat. Ich denke immer noch, dass hier eine Wortmarke stärker wäre als eine Wort-/Bildmarke. Ich werde mir hier tatsächlich mal einen Anwalt suchen.
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kreien
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Re: RA fordert Domainlöschung

Strafrechtler sollen kein Zivilrecht machen und umgekehrt, das sind verschiedene Welten – die Gegenseite ist schlecht beraten.

Wenn du dir einen Anwalt suchst, nimmt eine Kanzlei, die auf Markenrecht spezialisiert ist. Ich selbst bin Mandant bei einer großen Patentanwaltskanzlei in Frankfurt am Main und muss eingestehen, dass das im Vergleich zum "lustlosen Universal-RA" eine andere Liga ist (sowohl von den Betriebsabläufen als auch vom Fachwissen als auch *hüstel* finanziell).
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hkhk
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Re: RA fordert Domainlöschung

haben wir nicht einen Anwalt für Markenrecht hier im Forum? Komme gerade nicht auf seinen Namen/Nick
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fossi
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Re: RA fordert Domainlöschung

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Roemer
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Re: RA fordert Domainlöschung

Alle Personen, die in diesem Thread dem Ersteller einen Fachanwalt für Markenrecht nahe legen, sollten auch mitteilen was dieser kostet, wenn dieser auf das Schreiben fundiert antworten soll - nämlich gehoben vierstellig.
Es gibt keinen Streitwert noch sonst etwas. Ein Fachanwalt nennt das dann "Gutachten" und berechnet z.B. Stundensatz EUR 250 (netto) x Stunden.

Meines Erachtens ist die Domain angreifbar, weil nicht nach Nizzaklasse genutzt - wenn ich es richtig verstanden habe. Aber das kann man ja ändern.

Wer hat die denn schützen lassen ? Ein halbwegs bekanntes Unternehmen (in der Branche) oder irgendein Hansel ? Das Fach desAnwalts deutet auf Letzteres hin.
kreien
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Re: RA fordert Domainlöschung

Roemer hat geschrieben: 13. Okt 2021 11:19 Alle Personen, die in diesem Thread dem Ersteller einen Fachanwalt für Markenrecht nahe legen, sollten auch mitteilen was dieser kostet, wenn dieser auf das Schreiben fundiert antworten soll.
Habe ich gemacht:
kreien hat geschrieben: 11. Okt 2021 11:24 Ist leider in jedem Fall mit vierstelligen Kosten verbunden. Viel Erfolg.
Roemer hat geschrieben: 13. Okt 2021 11:19 Meines Erachtens ist die Domain angreifbar, weil nicht nach Nizzaklasse genutzt - wenn ich es richtig verstanden habe. Aber das kann man ja ändern.
Das ist eine sehr interessante Fragestellung. Schade, dass unser vom Forenchef empfohlenes Forenmitglied als Rechtsanwalt und Markenrechtsexperte keine Nachhilfe außerhalb einer konkreten Rechtsberatung gibt, also so grundsätzliche Dinge – da gäbe es eine Menge zu lernen.

Aber mal zurück zum Thema: Um so was abzugrenzen gibt es ja die Nizza-Klassen, sonst wäre eine jede eingetragene Marke ein allumfassender Claim auf alle erdenklichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten. Ich bin der Meinung, dass es genau umgekehrt ist, will sagen, eine ohnehin prioritätsältere Domain, die zudem nicht nach Nizza-Klasse der gegnerischen geschützten Marke genutzt wird, erst recht nicht angreifbar ist. Weil, wie findet denn außerhalb der Nizza-Klasse eine markenmäßige Benutzung der in der Markenrolle eingetragenen Marke statt, wenn das Marken-Produkt und die im Internet angebotene Dienstleistung so gar nichts gemein haben? Etwas anderes wäre natürlich ein Markenshop, der sich die Marke zu eigen macht, aber wenn Domainnutzung und (Marken-)Produkt diametral auseinandergehen? Ein anderer Aspekt wäre, dass wenn man beim Domain-Namen auf Titelschutz abstellt, dieser analog zum Urheberrecht keiner Anmeldung bedarf, automatisch erwächst und keine Nizza-Klassen kennt. Bei Wort-/Bildmarken ist das etwas anders und beide Konstrukte des MarkenG geraten hier evtl. in Konflikt, das ist schon speziell.

Nochmals zu den Kosten: 200 €/h bis 300 €/h ist beim Patentanwalt bzw. Fachanwalt für Markenrecht realistisch. Ich hatte bisher immer eine kostenlose Ersteinschätzung, eine Erwiderung auf ein gegnerisches Schreiben inkl. vorheriges Aktenstudium lag bei 300 € bis 600 €. Ich würde da jetzt vorprozessual nicht ganz so schwarzmalen.
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Re: RA fordert Domainlöschung

Kosten lassen wir mal außen vor. Wenn man den "Gegner" dazu bekommt, die Domain zu kaufen, preise ich das ein.
Roemer hat geschrieben: 13. Okt 2021 11:19 Meines Erachtens ist die Domain angreifbar, weil nicht nach Nizzaklasse genutzt - wenn ich es richtig verstanden habe. Aber das kann man ja ändern.
Das mit dem ändern ist auch eine hübsche Idee.
Roemer hat geschrieben: 13. Okt 2021 11:19 Wer hat die denn schützen lassen ? Ein halbwegs bekanntes Unternehmen (in der Branche) oder irgendein Hansel ? Das Fach desAnwalts deutet auf Letzteres hin.
Irgend so eine kleine Bude mit 500 Mio Jahresumsatz. Die Wahl des Anwalts ist vielleicht über deren Einkauf gegangen :-y :ironie:
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Re: RA fordert Domainlöschung

kreien hat geschrieben: 13. Okt 2021 12:29 ... Schade, dass unser vom Forenchef empfohlenes Forenmitglied als Rechtsanwalt und Markenrechtsexperte keine Nachhilfe außerhalb einer konkreten Rechtsberatung gibt, also so grundsätzliche Dinge – da gäbe es eine Menge zu lernen.
Na jaaa, ganz so schlimm ist es ja nicht. Hier z.B. mal ein älterer Beitrag zu einem ähnlichen Thema, wo noch ein paar andere Threads verlinkt sind:

viewtopic.php?f=3&t=45897&p=553547&hili ... ar#p553547

Allerdings ist es ziemlich müßig, auf einer derart abstrakten Sachverhaltsgrundlage wie hier ("Begriff1.begriff2") noch weiter zu prüfen oder auszuführen, zumal wenn der Fragesteller seine Entscheidungen letztlich danach richten möchte. Denn zum Einen wird die weitere Darstellung bzw. Diskussion dann recht umfangreich (und bringt entsprechenden Mehraufwand mit sich) und zum Anderen ist die Gefahr von Missverständnissen größer als nötig.

Die ersten Antworten der anderen Forenmitglieder sind meines Erachtens schon ganz hilfreich.

Nunmehr wäre es tatsächlich sinnvoll, sich einmal die konkreten Bezeichnungen und den bisherigen Verlauf (Websites usw.) anzuschauen.
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Steff
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Re: RA fordert Domainlöschung

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Re: RA fordert Domainlöschung

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Re: RA fordert Domainlöschung

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Re: RA fordert Domainlöschung

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:ironie:
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Steff
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Re: RA fordert Domainlöschung

dlnkrg1511 hat geschrieben: 15. Okt 2021 16:43 Auch 💩 kann kommerziell sein. Siehe schenkscheisse.eu /-(x)

:ironie:
Einfach ein Foto vom eigenen Häufchen machen.
Garantiert Abmahnsicher und auch irgendwie persönlicher als ein Emoji.
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