Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Wenn ich nachgeben würde, um Ruhe zu haben....wer kommt bis hierher für die Anwaltskosten und die Kosten des Mahnbescheides auf? Wird dies irgendwie als Schuldeingeständnis gewertet?
Also wenn man in so einem Fall erstattet oder z.B. bei unbegründeten Ansprüchen trotzdem nachbessert sollte man dem Gegner auf jeden Fall mitteilen, dass die Erstattung kulanzhalber und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgt.

https://www.sekada.de/organisation/rech ... n-handeln/


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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

kreien hat geschrieben: 31. Aug 2021 11:58 Nein, das wäre ein klassischer Kunstfehler und bringt nur Nachteile.
Ja hatte ich befürchtet und selbst vor zig Jahren mal so erlebt. Hoffnung / Hintergedanke war halt nur, dass die Gegenseite begründet wie man auf einen Rückzahlungsanspruch kommt (vor der Klageeinreichung).
Slater
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ich denke, dass bei der Rücksendung der Ware an den Kunden, sofern sie einwandfrei ist oder repariert wurde, der ganze Spaß wieder von neuem beginnt. Solltest Du erstatten, bin ich der Meinung, dass der Kunde die RA-Kosten selbst zu zahlen hat, denn letztendlich hat die anwaltliche ja nur Beratung dazugeführt, dass die Ware zu Dir zurückgeschickt wurde. Um Rücksendung der Ware, hast Du den Kunden aber ja von Anfang an gebeten.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Slater hat geschrieben: 31. Aug 2021 13:16 Ich denke, dass bei der Rücksendung der Ware an den Kunden, sofern sie einwandfrei ist oder repariert wurde, der ganze Spaß wieder von neuem beginnt.
Vermutlich wird es so kommen. Daher kämpfe ich mit mir selbst.
A: Ich will Ruhe und nicht noch mehr Zeit und Stress mit sowas verschwenden vs. B. Jemand der so etwas abzieht, obwohl ihm innerhalb von Minuten die Überprüfung + ggf. Nachbesserung schriftlich zugesagt wurde, darf mit sowas nicht durchkommen und sein Ziel (Geld voll zurück) nicht erreichen.

Wenn ich erstatte könnte ich wie oben von koshop geschrieben, sicherheitshalber den Zusatz erbringen, dass die Rückzahlung nur aus Kulanz erfolgt.
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Daytrader, mach bitte mal Pause oder zwinge Dich, pro Post max. 3 Zeilen zu schreiben. Ich habe zunehmend weniger Lust Deine Panikattacken zu lesen.

Bisher sind bei Dir noch kein Cent Anwaltskosten von keiner Seite entstanden - unabhängig ob ein Defekt vorliegt oder nicht.
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fonprofi
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Roemer hat geschrieben: 31. Aug 2021 19:51 Bisher sind bei Dir noch kein Cent Anwaltskosten von keiner Seite entstanden
Ich gebe solche Sachen immer meinem RA. Nach einem Brief für 50,- ist normalerweise der Kääs gesse.
Alleine der Zeitaufwand sich hier zu informieren kostet mehr Arbeits/Lebens/Ruhezeit die mehr wert ist als n Fuffi.
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Bist Du Stammkunde ? Die Mindestgebühr liegt eigentlich bei EUR 90,96 inkl. MwSt. :-)
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Im Prinzip kann man da zwei Sachen machen.

Stur Nacherfüllen, d.h. bei Defekt ein funktionsfähiges Produkt schicken bzw. falls gar kein Defekt vorliegt das Original. Da besteht natürlich die Gefahr das immer noch nicht Ruhe ist, der Kunde weiter Stunk macht oder sich sogar dazu hinreißen lässt das Produkt zu beschädigen, um einen Defekt vorzutäuschen. Alles schon erlebt.

Oder man erstattet eben Kulanzhalber und hat dann meist seine Ruhe.

Wenn Forderungen bezüglich Anwaltskosten kommen, weist man die dann einfach kurz ab, weil kein Verzug vorgelegen hat und die Beauftragung des Anwalts unnötig war.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

koshop hat geschrieben: 1. Sep 2021 11:32 Im Prinzip kann man da zwei Sachen machen.

Stur Nacherfüllen, d.h. bei Defekt ein funktionsfähiges Produkt schicken bzw. falls gar kein Defekt vorliegt das Original. Da besteht natürlich die Gefahr das immer noch nicht Ruhe ist, der Kunde weiter Stunk macht oder sich sogar dazu hinreißen lässt das Produkt zu beschädigen, um einen Defekt vorzutäuschen. Alles schon erlebt.
Zusätzlich besteht die Gefahr, dass der Anwalt weiter macht / Klage einreicht. Dieses Ergebnis war schließlich nicht das Ziel des Käufers. Ich wüsste zwar nicht wie man die Klage begründen will, aber das hat ja nichts zu heißen.
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Zusätzlich besteht die Gefahr, dass der Anwalt weiter macht / Klage einreicht. Dieses Ergebnis war schließlich nicht das Ziel des Käufers. Ich wüsste zwar nicht wie man die Klage begründen will, aber das hat ja nichts zu heißen.
Ja gut, da muss man halt mal durch im Verkäuferleben. Ich find sowas ja ab und zu ganz spannend, vor allem bei so einem geringen Streitwert, da kann man sich sogar vor Gericht selbst vertreten.
Aber muss jeder immer selbst wissen. Wenn dich sowas nervlich eher belastet, würde ich dir aber zur Erstattung raten, der eigene Seelenfrieden ist mit Geld nicht aufzuwiegen.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Würde auch erstatten und fertig. Warum damit ewig rumärgern?
Schläft sich besser, bei Gericht und auf hoher See..usw...
weiß man nie was rauskommt.
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Wenn er jetzt grundlos oder aus Kulanz erstattet, hat er die kompletten Mahnkosten an der Hacke. Das hätte er ja auch vorher machen können. Und wenn jemand zweifelt, die machen das einfach. Schließlich kann man daytrader dann erwiesernermaßen weich klopfen.

Im übrigen tickt die Uhr auf der Gegenseite. Die hat 4 Wochen Zeit zur Klage. Danach ist game over.

Also ganz einfach den Fall "nach Vorschrift" abarbeiten.
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Wenn man nicht in Verzug ist, dann muss man auch keine Mahn, Anwalts oder Gerichtskosten zahlen. Nach seiner Schilderung ist er bisher nicht in Verzug, insofern stimmt es auch nicht dass er automatisch die Kosten zahlen muss. Das ist ja gerade der Punkt bei Kulanz, er macht das freiwillig.

Und er hat die Ware zurück, also ist er schon einen Schritt weiter.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

koshop hat geschrieben: 1. Sep 2021 18:36
Und er hat die Ware zurück, also ist er schon einen Schritt weiter.
Japp, und zufälligerweise erst nach dem Widerspruch des Mahnbescheides. Dazu hatte ich den Anwalt ja bereits vor dem Mahnbescheid aufgefordert...die Kosten und das verbundene Risiko des Mahnbescheides hätte man ja so sparen können.

Bis kommende Woche lasse ich mir noch Zeit mit einer Entscheidung (sofern nicht vorher die Klage eintrudelt oder so), bis dahin sollte ich auch das Ergebnis des Herstellers haben.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Vlt lieber erstatten und dann Ruhe haben? Es kann sehr gut sein, dass Du nachbesserst und der Artikel ist dann "wieder kaputt".

Ich denke dass beim Gegner das Ganze die rationale Ebene verlassen hat, und jetzt nur noch emotional "am Ende gewonnen" werden soll.

BTW: Was Du schreibst deckt sich mit meinen Erfahrungen mit Anwälten. Die versuchen Einzuschüchtern, haben teilweise selbst gravierende Mängel in Rechtskenntnissen, und die nehmen alles Fälle an, sofern diese Kohle bringen.
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