Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

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marcibet
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Dieses Topic ist pures Kabarret. Ein rechtlich völlig unbedarfter Threadersteller wird von einer ganzen Rasselbande mindestens genauso unbeholfenen "fachkundig" beraten. Im Endeffekt wird der Threadersteller in 6 Monaten 2.500 EUR ärmer sein als jetzt, und die Rasselbande wird danach schlaue Sprüche ablassen was falsch lief. Weiter so, Popcorn stehen bereit!!!


Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Nichtmal nen Prozesskostenrechner bedienen können aber die Klappe aufreißen. Wieder mal gewohnt peinlich unterwegs... Jedesmal muss man sich fremdschämen wenn du hier auftaucht.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Marcibet war wieder wie gewohnt die größte Hilfe von allen! Er kann einfach nicht anders.
marcibet
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Wir hören uns in 12 Monaten saufen
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Na ich hoffe doch, dass ich von dir nichts mehr höre. Aber den Gefallen tust du mir mit Sicherheit nicht, darum hatte ich dich schon unzählige Male gebeten.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde vor ca. 3 Wochen eingelegt. Heute kam eine Sendungsankündigung von DHL, dass der Spezial-Kunde eine Sendung an mich übergeben hat. Jetzt auf einmal also doch. Ist ja nicht so, dass ich dem Typ dies schon10 Minuten nach seiner Reklamation angeboten habe...später noch mehrfach. Auch von dem Anwalt habe ich eine Einsendung gefordert....aber es wurde ja lieber kommentarlos der Mahnbescheid erlassen.

Jetzt kann man spekulieren...eingesehen, dass die Chancen gering sind oder Strategie?

Kommentarlose Rücksendung? Was will er dann? Nachbesserung? Geld? Ich habe von Anfang an Nachbesserung angeboten, der Anwalt wollte den vollen Betrag ohne Nachbesserung und zwar vorab ohne Rücksendung.

Liegt ein Schreiben bei? War es das dann mit dem Mahnbescheid und der Klage? Wird die Klage trotzdem eingereicht, obwohl heute erst zurück gesendet!?

Lasse ich nachbessern, geht der Ärger eh weiter, weil er wieder was finden wird.....sofern der Hersteller überhaupt einen Mangel findet. Nehme ich die Ware zurück habe ich gebrauchte Ware hier, aber eventl. Ruhe.
bauti
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ich würde nicht nachgeben und nur was dem Kunden gesetzlich zusteht gewähren. Null Kulanz für solche Kunden...

Paket mit Zeugen auspacken, oder vielleicht ein Video machen falls nur Steine im Paket sind...
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kiwi
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ich würde das Paket ebenfalls mit einem Zeugen aufmachen. Paket von allen Seiten filmen, nicht das vom bösen Händler vorher manipuliert wurde.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ja sichern werde ich die Beweise auf jeden Fall.

Aber wie schätzt ihr denn den plötzlichen Sinneswandel ein? War das nur gepokert mit den Mahnbescheid und der Klageandrohung in der Hoffnung, dass ich mich einschüchtern lasse und zahle oder gar nicht reagiere und man den Titel hat? Oder kommt da noch was?

Die werden ja wohl nicht die Klage parallel laufen lassen und jetzt erst die Ware zur Prüfung einsenden!? Ich habe zwar keine Erfahrung mit Richtern und Gerichten, aber verarschen lassen die sich doch sicher auch nicht gerne. Erst Mahnbescheid mit Kreuz bei "Gegenleistung wurde bereits erbracht" und dann die Gegenleistung (Wareneinsendung) nachträglich erbringen.
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Wenn die Ware angekommen ist, nicht mit dem Kunden sondern nur mit dem Anwalt kommunizieren.
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fussel
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ich würde gar nicht kommunizieren. Nicht mal mit dem Anwalt.
Sendung bearbeiten, entsprechend den gesetzl. Vorgaben agieren und fertig.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Roemer hat geschrieben: 27. Aug 2021 09:33 Wenn die Ware angekommen ist, nicht mit dem Kunden sondern nur mit dem Anwalt kommunizieren.
Mit dem Typ sowieso nicht. Wenn Anwalt eingeschaltet wird, heißt das, dass er mit mir keine Lösung findet. Außerdem ist da meine Grenze erreicht.

Sofern der Lieferung nicht irgend ein Schreiben beiliegt....was sollte ich mit dem Anwalt kommunizieren?

Meine Antwort (Rückzahlung abgelehnt, hingewiesen auf Recht auf Prüfung, Nachbesserung erneut angeboten) auf sein Schreiben wurde mit einem gerichtlichen Mahnbescheid quittiert. Dies deute ich als Ablehnung meines Schreibens. Seit dem ich nichts mehr passiert.

Ich würde jetzt instinktmäßig meiner Linie treu bleiben und wie angekündigt das Teil prüfen und zum Hersteller einsenden und dem Käufer anschließend zurück senden.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Die Rücksendung ist eingegangen. Beiliegend ein Schreiben vom Rechtsanwalt, dass mich schon wieder auf die Palme bringt + ein kurzes vom Spezial-Kunden.
In dieser Sache haben wir das Mahnverfahren eingeleitet. Auf diesem Weg möchten wir Ihnen nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme geben
Das das Schreiben auf dem 14.08. datiert, also nachdem das Mahnverfahren eingeleitet wurde (und seit 2 Wochen widersprochen wurde). Außerdem wieder keine Unterschrift vom Anwalt....2 Schreiben vom Anwalt...beide ohne Unterschrift...und ohne Namen (ist eine Kanzlei mit mehren Anwälten).

Die Stellungnahme habe ich vor Wochen/Monaten abgegeben. Welchen Sinn macht eine weitere Stellungnahme, nachdem das Mahnverfahren bereits eingeleitet und sogar schon widersprochen wurde (vermutlich ist denen da bereits der Widerspruch zugegangen (Ende Juli abgesendet).
Die übersandte Ware ist mangelhaft.
Mangel...also eindeutig Gewährleistung. Demzufolge lt. BGB 2x Nachbesserung möglich, dann erst Wandlung.

Der Kunde verlangt in seinem Schreiben, die sofortige Erstattung....auf sein Konto.

Auch nach diesem Kontakt, kann ich keine Grundlage für die Forderung und das Mahnverfahren erkennen.

Wie dem auch sei, heute geht die Ware an den Hersteller.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ähm, hast Du mal in dieser Kanzlei angerufen und gegengecheckt, ob das überhaupt von denen ist. Welcher RA legt seine Schreiben einer Rücksendung des Mandanten bei?
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Anwaltschreiben ohne Namen oder Unterschrift als Paketbeilage ist schon etwas merkwürdig. Vielleicht hat er einen Entwurf des Anwalts nochmal ausgedruckt.
Wie dem auch sei, heute geht die Ware an den Hersteller.
Denk aber dran, daß die Gewährleistungsrechte des Kunden dir gegenüber und nicht gegenüber dem Hersteller gelten.

Wenn der Hersteller jetzt 3 Monate prüft, dann ist das dein Problem und nicht das des Kunden. Du hast eine "angemessene" Zeit für die Nachbesserung. Normal sind so 10-14 Tage, kann aber auch um einiges länger sein, kommt immer auf den Einzelfall an.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Mit dem Hersteller habe ich schon gesprochen, die nehmen sich dem Problem vorrangig an. Die Zeit sollte daher absolut kein Problem darstellen.

Warum ein Anwalt das Schreiben seinem Kunden übergibt, damit dieser es ins Paket legt und 2 Wochen verzögert zugestellt wird....k.A. Ich kapiere an dem Fall eh nichts...so sinnfrei. Und wenn man Geld in so einer Anwaltsangelegenheit zahlen soll....geht das nicht normalerweise immer aufs Fremdgeldkonto des Anwalts? Ich kommuniziere mit dem Anwalt, zahle aber aufs Konto des Kunden...obwohl gleichzeitig längst ein gerichtliches Mahnverfahren läuft, dem widersprochen wurde.

Die Schreiben vom Anwalt sind wie gesagt immer ohne Unterschrift...so komisch ich das auch finde. Aber wird wohl echt sein. Viel zu aufwendig sowas zu fälschen. Außerdem schreibt der Kunde unter seine Zahlungsaufforderung die dem Paket bei lag, ich solle nur mit dem Anwalt kommunizieren, wenn was sei. Würde ja auffliegen, wenn es fake wäre.
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Der handelt wie ein Inkasso-Unternehmen. Ein Drohschreiben nach dem anderen und sonst passiert nix. :-)
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Und warum generell keine Unterschrift? Beim ersten Mal glaubte ich noch an einen Flüchtigkeitsfehler. Aber nun nicht mehr. Eine Unterschrift zeigt mir, dass mein Gegenüber für die Richtigkeit der Angaben steht. Mal vom Anstand ganz abgesehen...man möchte ja wenigstens wissen wie man dem Anwalt anschreibt (weiß ich halt nur durch das Kürzel im Aktenzeichen....als totaler Laie wüsste man das ansonsten nicht). Ich unterschreibe doch auch nicht mit "Verkäufer".

Würdet ihr nun noch eine Stellungnahme abgeben? Auf die letzte Stellungnahme wurde ja nicht einmal geantwortet...da könnte ich vielleicht verstehen wie man auf einen Rückzahlungsanspruch kommt.

Auf der einen Seite will ich einen dämlichen Prozess vermeiden und würde gerne nochmal erklären, das die Voraussetzungen für einen Rücktritt nicht gegeben sind und auf die Leiturteile für die Herausgabe zur Prüfung verweisen und so zeigen, dass ich überhaupt keine andere Wahl hatte, als dem Mahnbescheid zu widersprechen.
Aber dann können die sich entsprechend vorbereiten und eine Antwort bekomme ich vermutlich eh wieder nicht. Also vergeudete Mühe.

Also doch lieber die Ware dem Käufer mit behobenen Mangel / oder Ablehnung falls kein Mangel, wieder zurück senden und Anwalt ignorieren und auf die erneute Zahlungsaufforderung des Käufers ebenfalls nicht eingehen? Dann besteht die große Gefahr, dass er wieder was findet und das Theater weiter geht. Er will das Teil ja offensichtlich nicht mehr.

Wenn ich nachgeben würde, um Ruhe zu haben....wer kommt bis hierher für die Anwaltskosten und die Kosten des Mahnbescheides auf? Wird dies irgendwie als Schuldeingeständnis gewertet?
kreien
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

daytrader hat geschrieben: 31. Aug 2021 11:28 Würdet ihr nun noch eine Stellungnahme abgeben?
Nein, das wäre ein klassischer Kunstfehler und bringt nur Nachteile.

Du kannst es quasi auf jeder Kanzlei-Webseite nachlesen: "Kein Kontakt mit der Gegenseite", exemplarisch hier als "Goldene Regeln, vgl. https://www.rae-notare-doerpen.de/goldene-regeln/. Selbst Anwälte, die der Versuchung unterliegen sich selbst zu vertreten, schaffen es kaum Wichtiges von Unwichtigem zu trennen und sind schlecht beraten. Schöner Beitrag zu der Juristenweisheit "„Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten.“ siehe hier: https://www.kanzlei-hoenig.de/2017/wann ... -narr-ist/ (gilt im Zivilrecht genauso).

Wenn das Ding doch noch vor Gericht geht und du spät einen Rechtsanwalt beiziehst, wirkt sich eine jede vorprozessuale Kommunikation außerhalb der professionellen Begleitung nachteilig aus.
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